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Was mir heute wichtig erscheint #182

Der Stein des Anstoßes
Strafbar: Da auch ich mich durch die Unterzeichnung des Aufrufs zur Gegendemo gegen den Naziaufmarsch in Dresden am 13. Februar vielleicht schon strafbar gemacht habe, frage ich mich, ob ich jetzt noch auf ein Video verweisen darf, in dem erklärt wird, in welcher Form die Aktion stattfinden soll. Wie gestern berichtet, wurden "in Berlin und Dresden Razzien gegen Antifaschisten durchgeführt. Die Aktion richtete sich gegen die Mobilisierung nach Dresden zu Protesten gegen einen Neonaziaufmarsch am 13.Februar. Gegen 14 Uhr durchsuchten mehrere Beamte den Infoladen "red stuff" in Berlin-Kreuzberg, in Dresden betraf es zeitgleich die Landesgeschäftsstelle der Partei Die Linke und das Autonome Zentrum Conni. Beschlagnahmt wurden mehrere tausend Plakate, Flugblätter sowie Computer. Hintergrund der von Dresdens Staatsanwaltschaft angeordneten Razzia sind Aufrufe zur Blockade des Aufmarschs. (...)" (jW 20.01.2010). Die Durchsuchungsaktionen wurden unter anderem mit §111 des StGB, der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten begründet. Dieser wird in der letzten Zeit häufig im Zusammenhang mit §21 des Versammlungsgesetzes angewendet. Wer versucht, eine Versammlung zu verhindern oder grobe Störungen verursacht, kann dem Gesetz nach mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Aus diesem Grund versucht die Dresdner Staatsanwaltschaft den Urheber des Aufrufs und der Plakate zu ermitteln. Die Polizei kündigte während der Durchsuchungen weitere Maßnahmen an. Das geplante neue sächsische Versammlungsgesetz wird heute im sächsischen Landtag verhandelt. Dagegen findet heute eine Kundgebung statt. Bereits das bayerische Versammlungsgesetz wurde angeblich um damit Naziaufmärsche wie in Gräfenberg zu erschweren, verschärft. Die Naziaufmärsche fanden natürlich trotzdem, mit der Begründung der höherstehenden Meinungsfreiheit statt. Meinungsfreiheit für Verbrecher?

Falschmeldungen: Das internationale Verteidigungskomitee für Mumia Abu-Jamal will sich "insbesondere mit den Falschmeldungen der bürgerlichen Medien befassen, die am 19. Januar verbreitet haben, Mumia bekäme angeblich einen "neuen Prozeß". Leider stimmt das nicht, weil der Supreme Court vom 3. Bundesberufungsgericht nur eine bessere juristische Vorlage geliefert bekommen will, um Mumia schlußendlich doch hinrichten zu können. Unterzeichnet vor allem weiter die Petition an Barack Obama! Und laßt nicht locker zu fordern: FREIHEIT FÜR MUMIA! ABSCHAFFUNG DER TODESSTRAFE WELTWEIT!" Siehe auch die Meldung der Mumia Hörbuchgruppe bei redblog und Gonorrea sowie die Pressemitteilung des Berliner Mumia Bündnisses, veröffentlicht auf der Seite der Stuttgarter Initiative "Solidarität mit Mumia Abu-Jamal"

Filmtipp: Aamir wollte bei der Polizei Anzeige erstatten, weil seine Jacke gestohlen wurde. Im Revier läuft aber alles anders, als er sich vorgestellt hat. Seine Reise hat schon begonnen. "Reise ohne Rückkehr - Endstation Frankfurter Flughafen"

Glanzstück: "Dass Abmahnungen für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke einen gewissen finanziellen Reiz für die Rechteinhaber haben, steht für viele Abgemahnte außer Frage. Doch Geld zieht auch Trittbrettfahrer an.  Sobald diese ins Spiel kommen, wird es für den juristischen Laien noch schwieriger. Ihm fehlt oftmals die Kenntnis, eine "echte" Abmahnung von einer gefälschten Abmahnung zu unterscheiden. Bislang war die Menge an versandten Fake-Abmahnungen auch mehr als überschaubar klein. Offensichtlich ändert sich das aber langsam. Wie die Kanzlei von Olnhausen aktuell in ihrem Blog berichtet, liegt ihr aktuell ein Schriftstück vor, welches als Abmahnung deklariert ist. (...)" Weiter bei Gulli bzw. dem Blog der KanzleiVon Olnhausen

Trassenbau: Das geplante Plattmachen des Kopfbahnhofes in Stuttgart, auch bekannt als Megaprojekt "Stuttgart 21" sieht auch den Neubau einer ICE Trasse von Stuttgart nach Ulm vor. Gut, damit spart man sich immerhin 25 Minuten Zugfahrt, was ein entscheidender Vorteil ist und für die ich alle meine Vorbehalte gegen das Projekt über Bord werfe. Zum Abschnitt zwischen Wendlingen und Kirchheim gibt es eine Erörterungsverhandlung am 26. und 27. Januar jeweils ab 10 Uhr in der Stadthalle in Kirchheim. Kommenden Montag gibt es wieder Proteste gegen Stuttgart 21, ab 18 Uhr Ausgang Nordbahnhof. Fotos von den Aktionen am letzten Montag hat Roland Hägele gemacht. Über 3000 Menschen protestierten. Worauf sich die S21 Gegner besonders freuen, ist der Besuch von Bahnchef Grube am 29.1.

Solidarität: Seit über einem Monat kämpfen 12.000 Beschäftigte des staatlichen Tabak-Monopols Tekel in der Türkei gegen ihre Entlassung oder Versetzung in einen Kurzarbeitsstatus mit drastischen Lohneinbussen. Yek Kom: Solidarität mit den Tekel-Beschäftigten in der Türkei

Strategiewechsel: Die Untergrundorganisation Euskadi Ta Askatasuna (ETA, Baskenland und Freiheit) unterstützt die neue politische Strategie der linken Unabhängigkeitsbewegung. Das geht aus dem ETA-Kommuniqué vom 31. Dezember 2009 hervor, das die baskische Tageszeitung Gara am Sonntag veröffentlichte. Die spanischen Parteien reagierten ablehnend auf die ETA-Erklärung. Zum Beitrag von Ingo Niebel

Hessenkrimi: "In der -ºSteuerfahnderaffaire-¹ in Frankfurt ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung eine Bagatelle, ein kleiner Fisch. Dahinter verbirgt sich ein System, das Milliarden im Ausland außerbilanziell tarnt -“ nicht an der Regierung und den Gesetzen vorbei, sondern im Wissen und im Schutz der Regierung. (...)" Beitrag von Wolf Wetzel auf "Eyes wide shut"

Antimilitaristisch: Auch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) ruft zur Demonstration auf, die am kommenden Samstag unter dem Motto „Bundeswehr raus aus den Klassenzimmern“ in Freiburg stattfindet. (Samstag, 23.1., 15 Uhr, Platz der Alten Synagoge)

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Kommentare

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xberg am :

Twingly: Was mir heute wichtig erscheint #182 - http://tinyurl.com/yd9fhof

Dan Reason am :

Die Hersteller der Plakate (und auch die Unterstützer des Aufrufs) können m.E. nicht rechtlich belangt werden. Es handelt sich bei einer Blockade eines Naziaufmarschs um eine Ordnungswiedrigkeit, höchstens aber ein Vergehen (wenn das Gericht einem Böses will). Weder der Versuch noch die Anstiftung zu einem Vergehen sind aber strafbar, außer es wird im StGB explizit anders definiert. Das "Aufrufen zu Straftaten" ist sofern als Vorwurf viel zu schwammig definiert - es ist völlig legal zu bestimmten Straftaten aufzurufen, bspw. zur Hausbesetzung, die ebenfalls nur ein Vergehen darstellt.
Zumindest soweit mein Kenntnisstand.

xberg am :

Google-Blogs: Was mir heute wichtig erscheint #182 - trueten.de - Willkommen in ... - http://tinyurl.com/yd9fhof

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