Aktuelle Entwicklung im §129b Prozess in Stuttgart-Stammheim
Seit Montag, den 20. Juli 2009 ist der Prozess gegen fünf Migranten, denen mit Hilfe des Paragraphen 129b die "Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung", der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungsparte - Front), vorgeworfen wird, in zwei Prozesse aufgetrennt worden.
Hintergrund ist die forcierte Abtrennung des Verfahrens, um es abzukürzen: Seit Dezember fanden mehr oder weniger regelmäßig Gespräche zwischen Bundesanwaltschaft, Senat und Verteidigung statt, um sich in irgend einer Hinsicht zu einigen. Letztlich ließen sich drei der Angeklagten darauf ein ausgehandelte Einlassungen abzugeben, in denen sie sich weder distanzieren noch jemand anderen denunzieren. Da sich die anderen zwei gegen ein solches Abkommen stellten wurde die Abtrennung der Verfahren beantragt.
Am Dienstag, den 07. Juli (der Tag der Prozessdelegation) sollte die Entscheidung des Senats hinsichtlich der Abtrennung bekannt gegeben werden. Jedoch wurde von der Verteidigung von Ahmet D. Yüksel und von Devrim Güler ein Befangenheitsantrag gestellt, der die Entscheidung vertagte. Begründet wurde der Befangenheitsantrag damit, dass nicht alle Anwälte von der Aushandlung der Einlassungen in Kenntnis gesetzt wurden und nur mit der jeweilig betroffenen Verteidigung kommuniziert wurde. In diesem Kontext wurde bekannt, dass der Senat bis auf das Komma vorformulierte Einlassungen an die Verteidigung schickte und den Angeklagten vorlegen ließ. Die Verteidigung formulierte mit den Angeklagten Gegenvorschläge und es wurde sich dann nach kurzem Hin und Her geeinigt.
Eigentlich hätte daraufhin am Dienstag, den 14. Juli bereits über den Befangenheitsantrag entschiedenwerden sollen, jedoch beendete der Vorsitzende den Prozesstag vor der Entscheidungsverkündung. Doch auch am gestrigen Montag sollte nicht über den Befangenheitsantrag entschieden werden - zumindest nicht öffentlich. Von Beginn an waren nur die drei Angeklagten anwesend und damit die Abtrennung der Verfahren beschlossene Sachen.
Somit laufen nun zwei Verfahren nach dem §129b in Stuttgart Stammheim: Der heute stattfindende Prozess gegen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subasi, der vermutlich bis August laufen wird, und der morgen stattfindende Prozess gegen Devrim Güler und Ahmet Düzgün Yüksel, der erst mal bis September angesetzt ist. Die weiteren Prozesstermine werden bekannt gegeben. Wann und ob über den Befangenheitsantrag entschieden wurde ist noch unklar.
Die Abtrennung der Verfahren ist jedoch beschlossene Sache.
Die weiteren Prozesstermine:
Prozess gegen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subasi:
Freitag, 24.07.2009 || 9.30 Uhr
Donnerstag, 30.07.2009 || 9.30 Uhr
Freitag, 31.07.2009 || 9.30 Uhr
Montag, 03.08.2009 || 9.30 Uhr
Dienstag, 11.08.2009 || 8.30 Uhr (vermutlich findet dort die Urteilsverkündung statt)
Prozess gegen Devrim Güler und Ahmet Düzgün Yüksel:
Dienstag, 28.07.2009 || 8.30 Uhr
Dienstag, 04.08.2009 || 8.30 Uhr
Freitag, 07.08.2009 || 9.30 Uhr
Montag, 17.08.2009 || 9.30 Uhr
Sommerpause
Montag, 14.09.2009 || 9.30 Uhr
Dienstag, 15.09.2009 || 8.30 Uhr
Zitiert nach: StattWeb
Siehe auch Komitee gegen §129
Hintergrund ist die forcierte Abtrennung des Verfahrens, um es abzukürzen: Seit Dezember fanden mehr oder weniger regelmäßig Gespräche zwischen Bundesanwaltschaft, Senat und Verteidigung statt, um sich in irgend einer Hinsicht zu einigen. Letztlich ließen sich drei der Angeklagten darauf ein ausgehandelte Einlassungen abzugeben, in denen sie sich weder distanzieren noch jemand anderen denunzieren. Da sich die anderen zwei gegen ein solches Abkommen stellten wurde die Abtrennung der Verfahren beantragt.
Am Dienstag, den 07. Juli (der Tag der Prozessdelegation) sollte die Entscheidung des Senats hinsichtlich der Abtrennung bekannt gegeben werden. Jedoch wurde von der Verteidigung von Ahmet D. Yüksel und von Devrim Güler ein Befangenheitsantrag gestellt, der die Entscheidung vertagte. Begründet wurde der Befangenheitsantrag damit, dass nicht alle Anwälte von der Aushandlung der Einlassungen in Kenntnis gesetzt wurden und nur mit der jeweilig betroffenen Verteidigung kommuniziert wurde. In diesem Kontext wurde bekannt, dass der Senat bis auf das Komma vorformulierte Einlassungen an die Verteidigung schickte und den Angeklagten vorlegen ließ. Die Verteidigung formulierte mit den Angeklagten Gegenvorschläge und es wurde sich dann nach kurzem Hin und Her geeinigt.
Eigentlich hätte daraufhin am Dienstag, den 14. Juli bereits über den Befangenheitsantrag entschiedenwerden sollen, jedoch beendete der Vorsitzende den Prozesstag vor der Entscheidungsverkündung. Doch auch am gestrigen Montag sollte nicht über den Befangenheitsantrag entschieden werden - zumindest nicht öffentlich. Von Beginn an waren nur die drei Angeklagten anwesend und damit die Abtrennung der Verfahren beschlossene Sachen.
Somit laufen nun zwei Verfahren nach dem §129b in Stuttgart Stammheim: Der heute stattfindende Prozess gegen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subasi, der vermutlich bis August laufen wird, und der morgen stattfindende Prozess gegen Devrim Güler und Ahmet Düzgün Yüksel, der erst mal bis September angesetzt ist. Die weiteren Prozesstermine werden bekannt gegeben. Wann und ob über den Befangenheitsantrag entschieden wurde ist noch unklar.
Die Abtrennung der Verfahren ist jedoch beschlossene Sache.
Die weiteren Prozesstermine:
Prozess gegen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subasi:
Freitag, 24.07.2009 || 9.30 Uhr
Donnerstag, 30.07.2009 || 9.30 Uhr
Freitag, 31.07.2009 || 9.30 Uhr
Montag, 03.08.2009 || 9.30 Uhr
Dienstag, 11.08.2009 || 8.30 Uhr (vermutlich findet dort die Urteilsverkündung statt)
Prozess gegen Devrim Güler und Ahmet Düzgün Yüksel:
Dienstag, 28.07.2009 || 8.30 Uhr
Dienstag, 04.08.2009 || 8.30 Uhr
Freitag, 07.08.2009 || 9.30 Uhr
Montag, 17.08.2009 || 9.30 Uhr
Sommerpause
Montag, 14.09.2009 || 9.30 Uhr
Dienstag, 15.09.2009 || 8.30 Uhr
Zitiert nach: StattWeb
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