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Michael Csaszkóczy vs. Baden - Württemberg wegen Amtshaftungspflicht des Landes

"Seit dem Jahreswechsel 2003 / 2004 hatten das Kultusministerium und das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg die Wiederbelebung der bundesdeutschen Berufsverbotspraxis vorangetrieben, von der bis dahin angenommen wurde, dass sie seit mehr als zwanzig Jahren der Geschichte angehört. Dem Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy, der sich in antifaschistischen Gruppen und in der Antikriegsbewegung engagiert, wurde die Anstellung verwehrt, weil er "nicht Gewähr dafür biete jederzeit voll einzutreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung".

Im Jahr 2006 hatte sich das Bundesland Hessen angeschlossen und Csaszkóczy ebenfalls aus politischen Gründen die Einstellung verweigert.

Am 11. April 2007 hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim das Berufsverbot für Unrecht erklärt. Im September beugte sich Baden-Württemberg diesem Urteil und stellte Michael Csaszkóczy als Lehrer ein.

Nach wie vor weigert sich das Kultusministerium jedoch, Michael Csaszkóczys Versorgungsansprüche anzuerkennen oder Entschädigung zu zahlen. Aus diesem Grund findet am 10.03.2009 vor dem Landgericht Karlsruhe eine Gerichtsverhandlung um die Amtshaftungspflicht des Landes Baden-Württemberg statt.

Dienstag, 10.03.2009 in Karlsruhe
Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe um die Amtshaftungspflicht Baden Württemberg im Berufsverbotsfall Michael Csaszkóczy 10 Uhr Landgericht Karlsruhe, Hans-Thoma-Str.7, Saal 130"

Via gegen-berufsverbote.de



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