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Breite Ablehnung des Neuen Versammlungsgesetzes: Demokratie braucht Versammlungsfreiheit

Aus aktuellem Anlass eine Pressemitteilung des Koordinierungskreis des Bündnisses „Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes“
Breite Ablehnung des Neuen Versammlungsgesetzes:

Demokratie braucht Versammlungsfreiheit


Der Widerstand gegen die Absicht der Landesregierung, mit Hilfe eines baden-württembergischen Versammlungsgesetzes die Versammlungsfreiheit weiter einzuschränken, wächst.

In einer Initiative „Ja zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit -“ Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes“ haben sich bisher fast 100 Organisationen, Gruppen sowie Einzelpersonen aus allen Bereichen des außerparlamentarischen politischen Engagements zusammengeschlossen, um gegen dieses Vorhaben mobil zu machen. Für den 6. Dezember ruft dieses Bündnis zu einer landesweiten Demonstration gegen das Gesetzesvorhaben in Stuttgart auf.

Dazu gehören Auflagen und eine Meldepflicht für Ordner, die Möglichkeit Versammlungsleiter und Ordner ohne nähere Begründung abzulehnen, die Verlängerung der Anmeldefrist und vieles mehr.

Die Aufrufer zur Demonstration, darunter antifaschistische Initiativen, Organisationen der Umwelt-, Friedens-, Demokratie- und sozialen Bewegung, zahlreiche Jugendorganisationen, Landesjugendring, der DGB Baden-Württemberg sowie Gliederungen von IG Metall und ver.di sowie Migrantenvereine, linke Parteien und viele mehr sehen im Gesetzentwurf eine massive Beeinträchtigung der Grundrechte und Behinderung ihrer Arbeit.

Das neue Gesetz richte sich nicht, wie Innenminister und Landesregierung behaupten, gegen Nazis und Naziaufmärsche, sondern im Gegenteil gegen jedes demokratische Engagement. Proteste gegen Naziaktivitäten würden durch das Gesetzesvorhaben dagegen deutlich erschwert und teilweise sogar unter Strafvorbehalt gestellt.

Das Bundesverfassungsgericht stellte 1985 fest, Versammlungen „enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“.

Das sieht die Landesregierung augenscheinlich anders.

„Wer jedes Treffen -švon mindestens zwei Personen-˜ zur Versammlung im Sinne des Gesetzes erklärt, und damit polizeilicher und behördlicher Beobachtung und Kontrolle unterwirft, offenbart sein Demokratieverständnis“, erklärte ein Sprecher des Bündnisses. „Mit unserer Demonstration wollen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg zum Obrigkeitsstaat verhindern.“

Die Demonstration gegen das Versammlungsgesetz soll am Samstag, den 6. Dezember um 14 Uhr beim Hauptbahnhof (Lautenschlagerstrasse) beginnen und dann zur Abschlusskundgebung in die Innenstadt führen.

Der Ort der Abschlusskundgebung ist im Moment allerdings noch unklar, da die Stadt Stuttgart alle bisher in Frage kommenden Versammlungsplätze mit Weihnachtsmarkt und anderen kommerziellen Veranstaltungen belegt hat.

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