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Karlsruhe - 19. Mai : Entscheidung wurde vertagt

Nach der bundesweiten Demonstration in Karlsruhe im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm erhielt der Anmelder einen Strafbefehl über 4800 Euro, weil er nicht ausreichend für die Durchsetzung der Auflagen gesorgt haben soll.

Zur Fotoserie : Demonstration in Karlsruhe am 19.05.2007

Die Anklage ist ein weitreichender Angriff auf das Demonstrationsrecht. Wer würde in Zukunft es noch wagen, eine Demonstration anzumelden? Gestern fand in Karlsruhe der erste Verhandlungstag in der juristischen Auseinandersetzung um diese Frage statt. Das Bündnis Kampagne 19. Mai veröffentlicht dazu die folgende Presseerklärung:

Entscheidung wurde vertagt - weiterer Prozesstag am 19.6.08

Karlsruhe, 2. Juni 2008. Das Interesse war groß: Bereits um 9 Uhr versammelten sich ca. 40 UnterstützerInnen des Angeklagten bei einer Kundgebung vor dem Amtsgericht. Schon zu Prozessbeginn gegen 9.30 Uhr war der Saal III des Amtsgerichts überfüllt und zusätzliche Stühle mussten besorgt werden.

Um die Anklage zu stützen (im Widerspruch zur damaligen Presseerklärung der Polizei und der Einschätzung ihres Einsatzleiters), zeichneten die Polizei-Zeugen das Bild einer gewalttätigen Versammlung. Zusätzlich zur Demonstration im vergangenen Jahr versuchen Teile der Polizei nun offenbar auch noch den laufenden Prozess zu eskalieren.

Die als Zeugen geladenen DemonstrationsteilnehmerInnen vermittelten dem Richter jedoch ein anderes Bild der Versammlung von vor einem Jahr. Sie bestätigten die Schilderungen des Angeklagten, er habe sich für die Einhaltung der Demo-Auflagen eingesetzt. In der Folge deutete Richter Neuberth an, dass eine mögliche Strafe weit unterhalb der von der Staatsanwaltschaft geforderten 160 Tagessätzen liegen wird.

In Anbetracht der präventiv-repressiven Signalwirkung, die eine Verurteilung auf künftige VersammlungsleiterInnen hätte, kann dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nur ein Freispruch gerecht werden.

Nächster Verhandlungstag und Urteilsverkündung am 19.6.2008, 13 Uhr, Saal IV im Amtsgericht Karlsruhe.

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