Stuttgart: Weg mit Hilfsdiensten der deutschen Justiz für die Türkei über §129 a/b
Am 17. März 2008 begann die erste Verhandlung des § 129b-Prozesses in Stuttgart-Stammheim gegen fünf angebliche Mitglieder der türkisch - kurdischen Organisation DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front), unter ihnen der Anwalt Ahmet Düzgün Yüksel. Sie werden der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach § 129b, beschuldigt.
StattWeb hat ein anlässlich des Prozessbeginns verteiltes Flugblatt dokumentiert.
Weitere Informationen:
• WikiPedia zur DHKP-C
• Pressemitteilung des Generalbundesanwalts: "Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der türkisch-linksextremistischen Vereinigung DHKP-C"
• Aufsatz von RA Heinz-Jürgen Schneider (HH) zur Entstehung, Inhalt und praktischen Bedeutung des Paragrafen 129b für politisch Aktive
StattWeb hat ein anlässlich des Prozessbeginns verteiltes Flugblatt dokumentiert.
Weitere Informationen:
• WikiPedia zur DHKP-C
• Pressemitteilung des Generalbundesanwalts: "Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der türkisch-linksextremistischen Vereinigung DHKP-C"
• Aufsatz von RA Heinz-Jürgen Schneider (HH) zur Entstehung, Inhalt und praktischen Bedeutung des Paragrafen 129b für politisch Aktive
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