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Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein - Zypries' Rücktritt gefordert

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die von CDU, CSU und SPD beschlossene verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch einstweilige Anordnung einzuschränken. Die Verfassungsrichter entschieden: "In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen."

Weiterlesen in der Presseerklärung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

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Kommentare

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Martin Boose am :

Finde ich gut die Einschränkung. Ich habe nichts zu verbergen, aber flächendeckendes Schnüffeln geht mir zu weit.

RaceTheBreeze! am :

Zur These "Ich habe nichts zu verbergen" möchte ich Dir folgenden
Beitrag nahelegen. Denn es ist eigentlich völlig unwichtig, ob Du was zu verbergen hast, oder nicht...

Grüße,
Race

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