Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein - Zypries' Rücktritt gefordert
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die von CDU, CSU und SPD beschlossene verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch einstweilige Anordnung einzuschränken. Die Verfassungsrichter entschieden: "In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen."
Weiterlesen in der Presseerklärung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Weiterlesen in der Presseerklärung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Martin Boose am :
RaceTheBreeze! am :
Beitrag nahelegen. Denn es ist eigentlich völlig unwichtig, ob Du was zu verbergen hast, oder nicht...
Grüße,
Race