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300 Euro Strafe für 3 ausgerissene Pflanzen auf Genmais-Feldern in Oberboihingen

Der Imker Achim Schultheiß ist vom Amtsgericht Nürtingen zu einer Strafe von 30 Tagessätzen je 10 Euro verurteilt worden. Der Bioimker aus dem Freiburger Raum hatte am 5. Juni 2006 drei gentechnisch veränderte Maispflanzen aus einem Versuchsfeld der Fachhochschule Nürtingen gerissen. Diese gehörten zu einem Versuch, der im Auftrag des Bundessortenamtes auf insgesamt 15 Feldern in Deutschland durchgeführt wurde.

Das sei Sachbeschädigung, so der Strafrichter Jens Gruhl. Und weil die Aktion vorab im Internet angekündigt wurde, sei dies zudem auch eine „Anstiftung zur Sachbeschädigung“. Dieser folgten weitere Gegner des Anbaus gentechnisch veränderter Maispflanzen und entfernten sogleich in einer „freiwilligen Feldbefreiung von Gendreck“ weitere Pflanzen, weil „es keine wirksame Gegenwehr gibt“. So wurde neben Schultheiß eine Frau aus Schorndorf angeklagt.

Achim Schultheiß kassierte für seine Aktion einen Strafbefehl über 150 Tagessätze à 20 Euro. Dem Strafbefehl widersprach er und musste sich deshalb gestern vor dem Amtsgericht in Nürtingen verantworten.

Gentechnisch veränderte Nahrungsmittel liegen wie Blei in den Regalen der Lebensmittelhändler. Sofern diese überhaupt als solche erkennbar sind. Weil es keine Möglichkeit gibt, gentechnisch veränderte Pflanzen von ihren natürlichen Verwandten zu trennen -“ der sogenannte „Durchwuchs“ - nimmt der Grad der Verunreinigung mit genverändertem Erbgut stetig zu. Eine Katastrophe für einen Imker, der an den löblichen Grundsätzen biologisch einwandfreier Ware festhalten will. Zudem ein wirtschaftlicher Schaden, denn sobald nicht garantiert werden kann, dass der Honig frei von gentechnisch veränderten Substanzen ist, kauft diesen kein Mensch.

So wie die Mehrheit der Bevölkerung sieht das auch der Angeklagte: „Drei Viertel der Bevölkerung wollen die Agro-Gentechnik nicht auf dem Acker und schon gar nicht auf dem Teller.“

Aber wie bei anderen Fragen des Willens der Mehrheit der Bevölkerung steht diese auch hier entgegengesetzt zur Politik, die eine solche Entwicklung gentechnisch veränderter Pflanzen überhaupt erst möglich macht und politisch flankiert.

Der Meinung von Achim Schultheiß, diese Zustände seien ein „Demokratie-Notstand“, seine Aktion ein „Akt zivilen Ungehorsams“ und daß er selber nicht zu einer Feldbefreiungsaktion aufgerufen habe, sondern nur das angekündigt hat, was er machen wolle und daß er dies wieder tun würde, wenn es nötig sei, wollte der Richter nicht folgen. Trotz der ausdrücklich auf drei Pflanzen beschränkten Entnahme, die ein Filmteam aufzeichnete.

Der Staatsanwalt veranschlagte den Schaden auf 30.000 Euro, da weitere Mittäter das Versuchsfeld irreparabel beschädigt hätten. Der Versuch im Auftrag des Bundessortenamtes scheiterte übrigens bundesweit, da neben drei weiteren zerstörten Feldern die Trockenheit des Jahres 2006 den zarten „Pflänzlein“ den Rest gaben.

Auch wenn der Richter bei seinem Urteil weit unter den Forderungen des Staatsanwalts blieb, ließ er sich nicht auf eine politische Beurteilung ein. Sein Mandant wolle „eine drohende Gefahr“ von sich oder anderen im Sinne des Paragraphen 228 BGB abwenden, so der Verteidiger von Schultheiß. Richter Gruhl befand dagegen, ein „Notstand“ liege nicht vor.

Die Geldstrafe will Schultheiß nicht zahlen. Sofern die Hochschule „gentechnisch manipulierte Organismen freisetzt“ will er am 12. Mai erneut 3 Pflanzen unschädlich machen.

(Erstveröffentlichung auf StattWeb)

Siehe auch: Gendreck weg!

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