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Nur nicht über die Stränge schlagen: 1,76 Euro pro Tag für Getränke und weitere Lebensmittel

Während über die Begrenzung der Millionengehälter von Managern lediglich diskutiert wird, schafft das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel beim Kürzen der Sozialhilfe weiterhin Fakten. So dürfen Sozialhilfeempfängern die Leistungen gekürzt werden, wenn sie in Heimen oder Behindertenwerkstätten kostenlose Mahlzeiten bekommen. Die Verpflegung ist ihnen aber nicht als eigenes Einkommen anzurechnen, wie am 11. Dezember das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilte. Die Höhe des Abzugs müsse sich an der Summe orientieren, die in den monatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt von 347 Euro für Lebensmittel vorgesehen sind, befand der Senat. (...)

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