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Gericht verlangt Herausgabe der IP-Adressen von Benutzern des Erwerbslosenforums

Am 5. Juli 2005 fanden zeitgleich bei 3 Redakteuren des LabourNet Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen statt. Es ging dabei um dokumentierte Erklärungen von Erwerbslosenaktiven, die angeblich strafrechtliche Relevanz besessen haben sollen. Die Maßnahme gegen Labournet wurde später gerichtlich für ungesetzlich erklärt. Doch die betroffenen Projekte hatten eine Menge Stress und Arbeit, während die Ermittlungsbehörden ihre Datensammlungen erweitern konnten.

Jetzt berichtet telepolis von einer gerichtlichen Anordnung zur Datenherausgabe von Nutzern des Erwerbslosenforums gegen den Verantwortlichen des Forums. Grund dafür sei, daß die IP Adressen der Forennutzer in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Aachen "wegen Volksverhetzung u.a. gegen die Nutzer des Forums" verwendet und diese dabei identifiziert werden sollen. Konkret geht es laut heise online darum, dass in dem Fall am 5. September Benutzer des Forums zum Teil mit Verständnis kommentiert hatten. Eine 46-jährige Erwerbslose hatte an diesem Tag zwei Mitarbeiter des Jobcenters mit der Waffe bedroht und als Geiseln genommen. Nach knapp zwei Stunden war die Aktion unblutig beendet worden. Beispielsweise hatte sich ein Nutzer gefragt: "Was mich dabei wundert: Wieso kommt das nicht öfter vor?" Manche machten unter anderem willkürliche Sanktionen der Jobcenter mit für die Aktion verantwortlich.

Sollte die vom Bundestag beschlossene Vorratsdatenspeicherung Bestand haben (bislang steht der Bundesregierung die größte Massenklage aller Zeiten ins Haus) werden solche Praktiken wohl Alltag werden.

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