Was ändert sich für ALG-II-Empfänger zum 1. August?
Verschärfung von Hartz IV tritt in Kraft
Am 1. August 2006 tritt "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" in Kraft. Wer dagegen protestiert muss mit schweren Sanktionen rechnen:
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Am 1. August 2006 tritt "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" in Kraft. Wer dagegen protestiert muss mit schweren Sanktionen rechnen:
Strafe für Demo-Sprecher angedroht
Berlin (ND). Das Berliner Landgericht hat gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration gegen Sozialabbau vom 3. Juni diesen Jahres eine einstweilige Verfügung erlassen. Martin Behrsing wird damit unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von 250 000 Euro bzw. sechs Monaten Ordnungshaft untersagt, zukünftig Plakat-Werbung im Berliner öffentlichen Raum zu betreiben. Grund waren sech unerlaubt verklebte Plakate, mit denen für die Demonstration "Schluss mit den Reformen gegen uns!" mobilisiert wurde. An dem Protest hatten sich mehrere tausend Menschen beteiligt.
Behrsing, der auch Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland ist, bezeichnete die Verfügung als "absurd" und warf dem Gericht vor, außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit entschieden zu haben. Behrsing äußerte die Vermutung, dass dem Sozialprotest-Bündnis im Nachhinein politisch geschadet werden solle.
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Weitere Informationen des Erwerbslosenforums
Die Änderungen im Originalton:
Vermögensfreibeträge
Der Freibetrag für Vermögen, das für die Altersvorsorge eingesetzt wird, steigt von 200 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.250 Euro. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II soll so die Möglichkeit verbessert werden, eine zusätzliche private Altersabsicherung abzuschließen. Unverändert bleibt, dass dieses Vermögen so angelegt werden muss, dass erst mit dem Eintritt in das Rentenalter darüber verfügt werden kann. Gleichzeitig wird der allgemeine Vermögensfreibetrag (Grundfreibetrag) von 200 Euro auf 150 Euro je Lebensjahr gesenkt, maximal 9.750 Euro.
Für Arbeitsuchende, die zum Stichtag bereits Arbeitslosengeld II erhalten, findet eine Prüfung der Vermögensverhältnisse erst dann statt, wenn der Weiterbewilligungsantrag bearbeitet wird.
Falls das Schonvermögen den Freibetrag nach der neuen Rechtslage übersteigt, wird dem Leistungsempfänger die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu erklären, ob das Vermögen der Alterssicherung zugeführt wird.
Eheähnliche Lebensgemeinschaften
Eine eheähnliche oder lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wird dann vermutet, wenn die Partner seit mindestens einem Jahr zusammenleben, über Einkommen und Vermögen des anderen Partners verfügen können, gemeinsame Kinder haben oder gemeinsam Kinder bzw. Angehörige versorgen.
Die Betroffenen können diese Vermutung widerlegen. Eine bloße Behauptung, dass die Partnerschaft nicht auf Dauer angelegt ist und beide in Notfällen nicht füreinander einstehen, reicht nicht aus. Was ein angemessener und ausreichender Nachweis ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden,
Diese Regelung betrifft erstmals auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. Sie sind ebenfalls Partner einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II.
Sofortangebote
Um Arbeitslosigkeit bereits im Ansatz zu vermeiden, sollen Antragsteller, die innerhalb der letzten zwei Jahre weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosengeld II bezogen haben, sofort ein Angebot erhalten. Dies kann zum Beispiel eine Qualifizierungsmaßnahme oder ein Job-Angebot sein.
Sanktionen
Sanktionen für junge Menschen unter 25 Jahren können ab dem 1. August flexibler gestaltet werden. Es besteht nun die Möglichkeit die Sanktionsdauer von drei Monaten auf sechs Wochen zu verkürzen. Gleich bleibt, dass die Regleistungen für unter 25jährige bereits in der ersten Stufe entfallen und nur noch Sachleistungen erbracht werden.
Erst ab dem 1. Januar 2007 ändern sich die Regelungen für alle anderen hilfebedürftigen Arbeitsuchenden. Weigert sich ab diesem Zeitpunkt ein/e Arbeitslosengeld II-Empfänger/in, eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, kann eine erste Absenkung der Regelleistung um 30 Prozent erfolgen. Kommt es innerhalb eines Jahres zu einer zweiten Pflichtverletzung, kann eine Minderung um 60 Prozent erfolgen.
Bei einer dritten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres entfällt der vollständige Leistungsanspruch, einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Bei jungen Menschen unter 25 Jahren kann ab dem 1. Januar 2007 bereits bei einer zweiten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres der Leistungsanspruch vollständig entfallen.
Außendienst/Telefonbefragungen/Datenabgleich
Um Leistungsmissbrauch schneller zu erkennen und zu beseitigen, sollen die Träger der Grundsicherung Außendienste einrichten. Gleichzeitig wird der Bundesagentur für Arbeit der Aufbau eines „Service Center Kundenbetreuung SGB II“ gestattet. Somit besteht eine dauerhafte Rechtsgrundlage, Telefonbefragungen bei Arbeitslosengeld II-Empfängern durchzuführen.
Der automatisierte Datenabgleich soll in Zukunft auch regelmäßige Informationen über ausländische Zinserträge ermöglichen. Besteht ein Verdacht auf Leistungsmissbrauch, können jetzt ebenfalls Auskünfte beim Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Meldestellen eingeholt werden.
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde gleichzeitig die enge Zusammenarbeit zwischen den für die Arbeitsförderung zuständigen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung festgeschrieben. Sie sollen nach dem Willen des Gesetzgebers ihre Eingliederungsbemühungen besser koordinieren und Informationen wie zum Beispiel Eintritt von Sperrzeiten und Sanktionen, Ende des Leistungsbezugs durch Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme, Änderungen des Einkommens, Ortsabwesenheit oder Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosengeld II-Empfängern austauschen.
Familien
Zum 1. August erhalten Familien die Möglichkeit zwischen Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld II mit befristetem Zuschlag, der nach vorherigem Arbeitslosengeldbezug gewährt wird, zu wählen. Somit soll die Schlechterstellung von Familien - wie im Vorläufergesetz geschehen - verhindert werden.
Neu ist ebenfalls, dass zur Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt neben der Babykleidung nun auch Kinderwagen, Stilleinlagen etc. als einmalige Leistungen finanziert werden.
Erstmals müssen in „Patchworkfamilien“ (eheähnliche Gemeinschaften), die Partner ihr Einkommen und Vermögen auch für nicht leibliche Kindern einsetzen.
Erreichbarkeit/Urlaub
Ab dem 1. August besteht für Arbeitslosengeld II-Empfänger die grundsätzliche Pflicht, an Werktagen unter ihrer angegeben Adresse erreichbar zu sein.
Einem (auswärtigen) Urlaub im In- oder Ausland kann für insgesamt drei Wochen im Jahr zugestimmt werden. Der Urlaubswunsch muss etwa eine Woche vor der geplanten Reise eingereicht werden. Eine Zustimmung hängt davon ab, ob für den geplanten Zeitraum konkrete Eingliederungsaktivitäten oder Vermittlungsvorschläge vorliegen. Nach Beendigung des Urlaubs besteht in der Regel eine unverzügliche Meldepflicht beim zuständigen Träger der Grundsicherung. Wer sich ohne Zustimmung von seinem Wohnort entfernt, muss damit rechnen, dass die Leistungen gestrichen und auch zurückgefordert werden. Das Gleiche gilt, wenn keine oder eine verspätete Rückmeldung erfolgt oder die maximale Urlaubsdauer von drei Wochen überschritten wird.
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Kommentare
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bruno am :
Klaus Pöpper am :
Und zum Schulß: es genügt nicht diese Dinge auf Deutschland zu beziehen sondern die Menschheit muß sich im klaren sein das ihr das vermeindliche Naturgesetz vom Recht des stärkeren
nur ins Verderben und führt und nicht dem Glück aller Menschen dient,Menschen nutzt den Verstand und werdet das was ihr meint zu sein vernuftbegabte Wesen
Sabine Westen am :
Ich bin der Meinung,daß die da oben sich gar kein Bild von dem oft menschenunwürdigen Leben der Mehrheit machen können - mein Vorschlag:
ALLE Politiker sollen mal für 1 Jahr von HartzIV leben...ohne irgendwelche EXTRA`S,dann würden sie vielleicht mal begreifen was sie uns mit ihren Gesetzen antun!!!!
madlen möller am :
Albert Lazarus am :
Wenn Politiker diesen Spruch ernst nehmen würden, müssten sie anders handeln.
Ich bin 56 Jahre und 70% G Schwer-behindert. Was ich momentan erlebe, ist der Tritt in den Hinter nach 35 Jahren Arbeit.
Hallo Leute wählt diese A-Demokraten ab, bevor sie die Erde zerstören.