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binblog macht Schluss

Mit einem nachdenklich stimmenden Beitrag, über den ich bei Daniel gestolpert bin, verabschiedet sich Martin Schmitt aus der Bloggerszene:

Als der große Lauschangriff kam, habe ich mich nicht dafür interessiert, denn ich war kein Schwerkrimineller.

Als das Landgericht Hamburg und die Disclaimer kamen, habe ich mich nicht dafür interessiert, denn ich hatte ja keine Links zu Neonazis und ähnlichem Gesockse gesetzt.

Als die TKÜV kam, habe ich mich nicht dafür interessiert, denn ich habe das Internet ja nicht für ungesetzliche Dinge verwendet.

Als der Mediendienste-Staatsvertrag und das Teledienstegesetz kamen, habe ich brav ein Impressum angelegt, denn ich muß meine Identität nicht verheimlichen.

Als die Forenhaftung kam, habe ich mich nicht dafür interessiert, denn so populär und frequentiert war mein Blog ja nicht.

Als §202c StGB kam, war alles anders. Jetzt soll ich für ein paar peinlich-triviale Scripts, die hier im Blog stecken, mit einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen. Für ein paar noch viel banalere Links vielleicht ebenfalls.

So schnell geht das mit dem "Gesockse", das neulich noch nur aus Nazis bestand. Und so schnell ist es vorbei mit dem Artikel 5 und seiner Scheiß Meinungsfreiheit. Dabei bin ich nicht der große Superguru, der irgendwelche umwälzenden Dinge veröffentlicht, vor denen Oracle, Apple und Microsoft zittern, sondern frickele mich nur irgendwie durchs Leben. (...)


Zum §202c StGB gibt es sowohl beim CCC wie auch bei der Gesellschaft für Informatik, bei heise aufschlussreiche Kommentare: Wie bei vielen anderen Maßnahmen, die vorgeblich auf "Straftäter" abzielen, geht es auch hier um wohl vor allem um die Erzeugung einer Denke bei aktiven Menschen: "Wann stehen "die" vor meiner Tür?"

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