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G8: Totalverbotszonen für Sternmarsch ausgeweitet

Grafik: GipfelSoli
• Totalverbotszonen für Sternmarsch erneut ausgeweitet
• Einsatzleiter für Heiligendamm als gewaltbereit bekannt
• Weitere Störungen durch Polizei wahrscheinlich

Das Sternmarsch-Bündnis hatte am Sonntag sogenannte "Ersatzveranstaltungen" angemeldet. Damit soll das Demonstrationsrecht im Falle einer Bestätigung des Totalverbots durch das Bundesverfassungsgericht gewährleistet bleiben.

Bereits einen halben Tag später verbot Kavala auch diese Veranstaltungen, obwohl sie zum Teil außerhalb der Verbotszone I und II liegen. Betroffen ist eine Demonstration in Kühlungsborn, eine Kundgebung in Börgerende und ein Aufzug von Bad Doberan über Steffenshagen zur B 105.

Die BAO Kavala hatte alle Möglichkeiten ausgeschöpft den Sternmarsch zu verhindern. Die Anmeldung wurde zunächst verschleppt, Einladungen zu Kooperationsgesprächen abgelehnt. Erst der Weg über die Gerichte hat das Tempo von Kavala beschleunigt.

"Es ist offensichtlich, dass die Polizei die politische Entscheidung exekutiert, Staatsbesuch nicht mit abweichenden Meinungen zu konfrontieren", kritisieren Gipfelgegner. "Eine Polizeibehörde hat allerdings die Aufgabe, Versammlungen zu ermöglichen, nicht sie zu verhindern".

Einsatzleiter für den Abschnitt 6 rund um Heiligendamm ist Alfred Tilch von der Bereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt. Tilch wird regelmäßig bei den Protesten gegen die Castor-Transporte im Wendland eingesetzt. Dort gab er seinen Einheiten mehrmals nach Einlaufen des Transportes im Endlager - und damit nach Ende der Versammlungen - die Erlaubnis wahllos auf Demonstranten einzuprügeln. Er kassierte zudem Anzeigen wegen illegalen Polizeikesseln.

"Die Polizei wird alles tun um den Sternmarsch trotz etwaiger gerichtlicher Bestätigung im letzten Moment zu verhindern", vermutet Hanne Jobst von der Gipfelsoli Infogruppe. Zu den Mitteln der Bereitschaftspolizei gehörten in der Vergangenheit zum Beispiel Provokationen beim Auftakt oder Verlauf eines Aufzuges, etwa der Einsatz von Greiftrupps. Solidaritätsbekundungen Umstehender werden dann zum Anlaß genommen, die gesamte Demonstration anzugreifen.

Die Polizei hat ohnehin jederzeit die Möglichkeit, eine Versammlung aufgrund einer aktuellen "Gefahrenprognose" zu verbieten. Der Gerichtsweg ist dann unmöglich.

Jobst nimmt es gelassen: "Womöglich wird kurzfristig die Existenz einer Terrorzelle bekannt gegeben, die einen Sahnetorten-Anschlag auf Frau Merkel verüben möchte".

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird für Dienstag erwartet.


Quelle: Pressemitteilung
Kontakt:
Sternmarsch-Bündnis 0151/ 5312 5032
Gipfelsoli Infogruppe 0160/ 953 14 023

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