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Überfall auf die Sowjetunion vor 80 Jahren

Als Eroberungs-, Raub- und Vernichtungskrieg wurde er geplant, und so wurde er auch geführt: Der Krieg gegen die Sowjetunion. Am 22. Juni 1941 begann die Wehrmacht mit dem deutschen Überfall.

1945, nach der Befreiung vom Faschismus, gab praktisch keinen Sowjetbürger, der nicht Angehörige während der Besatzungszeit verloren und Schlimmes durchlitten hatte. Die Sowjetunion hatte schätzungsweise mehr als 25 Millionen Opfer zu beklagen, darunter 2,1 Millionen Juden und etwa 11 Millionen Soldaten.

Allein 3,3 Millionen sowjetische Soldaten starben in deutscher Kriegsgefangenschaft. So wurden sie teilweise direkt ermordet, überwiegend aber an Hunger elendig zugrunde gehen lassen.

Die Hungerblockade Leningrads kostete 1 Million Menschen das Leben. In der Sowjetunion wurden 1.700 Städte, 70.000 Dörfer, 32.000 Fabriken und 65.000 Kilometer Schienenwege von den deutschen Besatzern und ihren Verbündeten verwüstet beziehungsweise zerstört.

Den deutschen Eroberern ging es vornehmlich darum, das Land auszubeuten. Vor allem Rohstoffe und Nahrungsmittel sollten erlangt werden, aber auch Arbeitskräfte (Zwangsarbeiter/-innen). Dabei gingen die Besatzer buchstäblich über Leichen. Der Hungertod von vielen Millionen Sowjetbürgern war einkalkuliert.

Bestandteil der Planung war die Ermordung sämtlicher sowjetischer Juden und der Angehörigen der „Intelligenz“ - unter der man besonders viele Juden wähnte. Nicht zuletzt plante man die Ansiedlung vieler Deutscher in den besetzten Gebieten.

Schon im Kaiserreich hatte es in Deutschland Bestrebungen gegeben, „Lebensraum“ im Osten zu gewinnen. Denn „den Osten“ hielt man für unterlegen und unterentwickelt, „die Slawen“ für minderwertig. Militärs und Politiker planten, Bankiers und Industrielle witterten hohe Profite. Nach der Oktoberrevolution von 1917 kamen der Antikommunismus, und schon vor Hitler der Antisemitismus als weitere Motive für die Kriegsplanung gen Osten hinzu. Aber erst als sich eine ökonomische Mangellage in dem von Deutschland beherrschten europäischen Großraum abzeichnete und nachdem der Sieg der Nazis über Großbritannien ausgeblieben war, befahl Hitler bereits Ende 1940 die Sowjetunion nun trotz eines Nichtangriffpaktes anzugreifen.

Zunächst erzielten Hitlers Armeen große Überraschungssiege und drangen tief in das Land ein; aber schon im Dezember 1941 gelang es der Roten Armee, die deutsche Wehrmacht vor Moskau zum Stehen zu bringen. In jahrelangen verlustreichen Kämpfen vertrieb dann die Rote Armee zusammen mit den immer stärker werdenden Partisanenverbänden die Besatzer aus dem Land. Am 8. Mai 1945 kapitulierte die faschistische Wehrmacht -“ bedingungslos und auch in Berlin-Karlshorst vor der Führung der Roten Armee. Der Alptraum war beendet, und mit dem Faschismus schienen auch die Banken und Konzerne, die Hitler gestützt und von seiner Eroberungspolitik profitiert hatten, für immer erledigt.

Festzuhalten gilt: Ohne den Beitrag der Sowjetunion wäre es nicht - oder zumindest nicht ohne weiteres - gelungen, Hitler und den Faschismus zu besiegen. Diese Tatsache, in der Bundesrepublik ohnehin seit

Jahrzehnten geleugnet, droht seit 1989/90 gänzlich in Vergessenheit zu geraten und verdrängt zu werden. Dabei waren es Angehörige der Roten Armee, die am 27. Januar 1945 Auschwitz und im April 1945 Buchenwald befreit hatten.

Indem wir an den 80. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion erinnern, erinnern wir zugleich an die ungeheuerlichen Verbrechen, die dort in deutschem Namen begangen wurden, aber auch an den Beitrag der Sowjetunion zur Niederringung des Faschismus in Europa!

Die Opfer des Naziregimes mahnen, die Überlebenden schworen:

Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg!

Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!

Quelle: VVN-BdA Kreisvereinigung Bodensee - Oberschwaben, Flugblatt anlässlich des 70. Jahrestags des Überrfalls auf die Sowjetunion, 2011

Urteil im „Agent Orange“-Prozess in Evry: Im Namen BAYERs

Im historischen „Agent Orange“-Prozess in Evry in der Nähe von Paris ist am heutigen Montag eine Entscheidung gefallen. Das Gericht hält die Klage gegen BAYER/MONSANTO, DOW CHEMICAL, HERCULES, UNIROYAL und neun weitere Konzerne, die während des Vietnamkrieges Agent Orange produziert haben, für unzulässig. In seinem Urteil schließt sich das Gericht der Sichtweise der BAYER/MONSANTO-Anwält*innen an. Diese hatten argumentiert, dass die Verantwortung für den Einsatz von „Agent Orange“ alleine bei der US-Regierung in Washington läge. Keine Verantwortung trügen die „Lieferanten zu Kriegszeiten“, so der BAYER-Konzern. Dementsprechend äußerte nun das Gericht, dass die Unternehmen „auf Anweisung und im Namen des amerikanischen Staates bei der Vollendung eines souveränen Aktes“ gehandelt hätten.

William Bourdon, einer der Anwälte Tran To Ngas sagte zu dem Urteil: „Wir lehnen dies auf der Grundlage des nationalen, europäischen und internationalen Rechts entschieden ab. Es gibt viele Beispiele in der Geschichte, in denen multinationale Unternehmen versucht haben, -šle fait du prince-™(Anm. des Autors: französischer Rechtsbegriff; willkürlicher Akt der Regierung oder des Staattsoberhauptes) oder höhere Gewalt durchzusetzen, mit der Begründung, dass sie unverantwortlich sein sollten, weil sie nur einen politischen Befehl befolgten. Wir sind eher zuversichtlich, dass sich das Gesetz zugunsten einer verstärkten Rechenschaftspflicht privater Akteure entwickelt hat, auch wenn diese behaupten, auf Veranlassung der Exekutive gehandelt zu haben.“

„MONSANTO hat das giftige, zusätzlich mit Dioxin verunreinigte Agent Orange nicht nur geliefert“, kommentiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann: „Der Konzern hat auch eine aktive Rolle gespielt. Er stand bereits seit 1950 mit dem Pentagon in einem regen Austausch über die Kriegverwendungsfähigkeit der -šAgent Orange-™-Grundlagenchemikalie. Hier liegt eine Mittäterschaft vor. Für diese erhält BAYER/MONSANTO mit dem Urteil nun den Persilschein.“

Geklagt hatte die mittlerweile 79-jährige vietnamesisch-stämmige Französin Tran To Nga, Sie war während des Krieges als Lehrerin und Journalistin tätig. Während eines Angriffes Ende 1966 in Cu Chi (nördlich von Saigon) war sie in eine von einem Flugzeug aus versprühte Wolke von Agent Orange geraten. Über die schweren gesundheitlichen Folgen war sie sich damals nicht im Klaren. Ein Kind, welches sie drei Jahre später zur Welt brachte, starb jedoch mit nur 17 Monaten an Atembeschwerden. Vorher hatte sich die Haut in Fetzen von dessen Körper abgelöst. Noch heute leidet Tran To Nga an den schweren gesundheitlichen Spätfolgen der Besprühung: Brustkrebs, Herzprobleme, Alpha-Thalassämie, Diabetes Typ zwei, hoher Blutdruck sowie Chlorakne, einer Hautkrankheit.

Eine Gesetzesänderung im Jahr 2013 eröffnete französischen Staatsbürger*innen die Möglichkeit der rechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen, Genoziden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, auch wenn diese außerhalb der französischen Grenzen begangen werden. Dieser Möglichkeit bediente sich Tran To Nga und zog vor Gericht.

Dass sie diese Etappe des Prozesses nun verloren hat, entmutigt die Frau jedoch nicht. Bereits vorher hatte sie erklärt, dass, falls sie „den ersten Schritt dieses Prozesses verlieren“ würde, sie „zusammen mit ihren Unterstützern in Berufung gehen“ würde.

Quelle: Presse-Information vom 10.05.21, Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)

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