Skip to content

Wie die Bundeswehr in Bildungsstätten wirbt - Informationsveranstaltung mit Michael Schulze von Glaßer

In immer mehr Bundesländern gibt es Kooperationsverträge zwischen der Bundeswehr und dem jeweiligen Kultusministerium, um Jugendoffizieren den Zugang in die Klassenzimmer zu gewährleisten. Dort halten junge Soldaten etwa Vorträge über den Afghanistan – Einsatz der Bundeswehr oder spielen mit Schüler_innen das Simulationsspiel POL&IS. Nicht selten kommen auch Wehrdienstberater an Schulen um die jungen Leute für den Dienst an der Waffe zu gewinnen.

Auch auf Ausbildungs- und Jobmessen sind die Nachwuchswerber vertreten und versuchen Kinder und Jugendliche für die Bundeswehr zu begeistern. Zudem schaltet das deutsche Militär immer öfter Werbeanzeigen in Schüler_innen- und Jugendmedien. Doch die Bundeswehr macht nicht nur eigene Veranstaltungen an Schulen und wirbt in Schüler_innenmedien, sondern stellt Lehrer_innen auch kostenlose Unterrichtsmaterialien über Sicherheitspolitik zur Verfügung.

Die Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchswerbung der Bundeswehr an Schulen ist heute so umfangreich wie nie zuvor. Zum Einen sucht die Armee nach Ende der Wehrpflicht gerade unter jungen Leuten neue Rekruten für weltweite Einsätze, zum Anderen will die Bundeswehr schon die Schüler_innen – die Wähler_innen von morgen – für heutige und zukünftige Militärmissionen begeistern, um sich die Zustimmung der Kinder und Jugendlichen zu sichern.

Die Informationsveranstaltung am 24. September 2012 findet im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche vom 24. bis 29. September 2012 statt und geht auf diesen Themenkomplex näher ein und erläutert diesen. Anschließend wird es Raum für Fragen und Diskussionen geben.

19 Uhr im Linken Zentrum Lilo Herrmann | Stuttgart | Böblingerstr. 105 | U1,U14 Erwin-Schöttle-Platz



Mehr Information.

Für die sofortige Kündigung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kultusministerium Baden-Württemberg und der Bundeswehr

Die Bundeswehr versucht zunehmend größeren Einfluss auf das Bildungswesen zu nehmen, um die Sicherheits- (Kriegs-)politik der Bundesrepublik Deutschland darzulegen. Mittlerweile haben acht Bundesländer Kooperationsvereinbarungen mit der Bundeswehr unterzeichnet, die der Bundeswehr bzw. den Jugendoffizieren Vorrang in den Bildungseinrichtungen einräumen. In Baden-Württemberg wurde diese Vereinbarung am 4.Dezember 2009 mit dem Kultusministerium getroffen. Die Arbeit von Jugendoffizieren in Schulen soll dabei verbessert werden. Insbesondere in die Ausbildung der ReferendarInnen und die LehrerInnenfortbildung sollen Jugendoffiziere stärker eingebunden, so genannte Bildungsangebote der Bundeswehr in Medien der Kultusministerien veröffentlicht werden.

Die Kampagne „Schulfrei für die Bundeswehr“ in Baden-Württemberg klärt über die Militarisierung der Gesellschaft am Beispiel Schule auf und setzt sich für die Kündigung der Kooperationsvereinbarung ein – und steht kurz vor dem Durchbruch. Die grüne Landtagsfraktion steht seit Juli 2012 mit einer schriftlichen Zusage hinter der Kündigung der Kooperationsvereinbarung zwischen Kultusministerium und der Bundeswehr. Auch innerhalb der SPD-Fraktion gibt es klare Signale in diese Richtung.

Es liegt allein an der Kultusministerin Warminski-Leitheußer (SPD), diese Kündigung auszusprechen. Jetzt müssen wir den Druck auf die Ministerin erhöhen, damit die Kündigung der Kooperationsvereinbarung – es wäre die erste in Deutschland - baldmöglichst vollzogen wird.

Dies wäre ein wichtiges Signal und ein großer Erfolg für die bundesweite Friedensbewegung.
Beteiligt euch daher bitte an der E-Mailaktion „Versprochen ist versprochen“ an die baden-württembergische Kultusministerin.
Die eingegangenen E-Mails werden mit vielen gesammelten Unterschriften nach der bundesweiten Aktionswoche „Für militärfreie Bildung und Forschung“ (24. – 29. September) übergeben.

In der Kampagne „Schulfrei für die Bundeswehr“ arbeiten derzeit mit: DFG-VK Baden-Württemberg, Informationsstelle Militarisierung, Ohne Rüstung Leben, Pax Christi Baden-Württemberg, Werkstatt für Gewaltfreie Aktion Baden, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg, Ökumenisches Netz Baden-Württemberg, Offenes Treffen gegen Krieg und Militarisierung Stuttgart, Pax an – die Werkstatt für Pazifismus, Friedenspädagogik und Völkerverständigung e.V., Die AnStifter, das Deutsche Mennonitische Friedenskomitee sowie die Pressehütte Mutlangen.

Die Kampagne wird 2011/12 gefördert von der Bewegungsstiftung und unterstützt von: DGB Nordwürttemberg, terre des hommes Deutschland e.V. Arbeitsgruppe Stuttgart, terre des hommes Ulm, UstA PH Freiburg, UstA PH Schwäbisch Gmünd, ver.di Landesverband Baden-Württemberg.

Weiterlesen:
bei der Kampagne "Schulfrei für die Bundeswehr Baden-Württemberg"

Unterzeichnung des Aufrufes

I am Troy Davis. You are Troy Davis. We will not stop fighting for justice.

Vor einem Jahr wurde Troy Davis hingerichtet. "Der Kampf für Gerechtigkeit endet nicht mit mir. Dieser Kampf ist für alle Troy Davise, die vor mir kamen und die nach mir kommen werden. Ich bin guter Verfassung und voller Gebete und in Frieden. Aber ich werde bis zu meinem letzten Atemzug nicht aufhören zu kämpfen."

nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick

ARGENTINIEN
Mate ist das Getränk Nummer eins in Argentinien und seinen Nachbarstaaten im Südzipfel von Lateinamerika. Doch der hohe Konsum hat seinen Preis: Die Arbeiter auf den Farmen, die das Kraut pflücken, haben in der Regel keine gesicherten Arbeitsverhältnisse, erhalten keine Sozialleistungen, arbeiten zu Niedriglöhnen und können von dem Geld kaum leben.

Das Gericht von Bahia Blanca hat vergangene Woche 14 ehemalige Militärs und Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt, die während der letzten Militärdiktatur von 1976 bis 1983 aktiv gewesen sind.

ECUADOR
Mit einer breit angelegten Kampagne wollen Ecuadors Behörden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit amtlichen Ausweispapieren ausstatten. Am 17. September war Saúl Leonardo Haro Valencia das erste Kind, das im Rahmen der Kampagne "Gib Ecuador einen Namen" amtlich registriert wurde.

HONDURAS
Mehrere Einzelpersonen und Vertreter sozialer Organisationen haben vergangene Woche eine Klage wegen Landesverrats und Machtmissbrauchs gegen den honduranischen Präsidenten Porfirio Lobo und einen Großteil der Abgeordneten des Nationalkongresses eingereicht.

KUBA
Durch Investitionen und eine Reihe von Modernisierungsmaßnahmen soll die kubanische Zuckerindustrie in den nächsten Jahren leistungsfähiger und international wieder wettbewerbsfähig werden.

VENEZUELA
Auch die neusten Umfragen in Venezuela zeigen, dass Hugo Chávez als Favorit in die Präsidentschaftswahlen am 7. Oktober geht.

Neben Chávez und Capriles treten vier weitere Kandidaten zur Wahl an. Eine Vorstellung der KandidatInnen. Update: Yoel Acosta Chirinos zog mittlerweile seine Kandidatur zurück.

Der ehemalige Botschafter der USA in Venezuela, Patrick Duddy, hat Szenarien für eine Einmischung seines Landes in Venezuela im Zuge der Präsidentschaftswahlen am 7. Oktober entworfen.

vorschLAg
Die junge Welt berichtet in einem Online-Spezial von den Wahlen aus Venezuela.

Ein Gemeinschaftsprojekt von Einfach Übel und redblog, Ausgabe vom 21.09.2012

Bundesinnenministerium: Humor im Retrostil

Mehr Bilder von der Demonstration gegen Berufsverbote: Foto anklicken
Betroffene der Maßnahmen, die volkstümlich, aber offenbar irrig- s.u. "Berufsverbot" genannt wurden, haben sich in einer Petition an den Bundestag gewandt, in der vollkommene Rehabilitation und gegebenenfalls Entschädigung verlangt wurde. Überraschend zügig antwortete das Bundesinnenministerium:
"Baden-Baden/Heidelberg, den 19.9.2012
Erstaunlich schnell hat das Bundesinnenministerium auf eine Petition reagiert, die Betroffene des sog. Radikalenerlasses am 14.06.2012 – 40 Jahre nach dessen Verabschiedung - beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht hatten und in der sie ihre Rehabilitierung und die Einsicht in ihre Verfassungsschutzakten verlangen. Das Innenministerium weist in seiner Antwort, die sich natürlich nur auf Bundesbedienstete bezieht, diese Forderungen brüsk zurück: Die „Entfernung aus dem Beamtenverhältnis“ stelle „kein Berufsverbot dar“, sondern sei „eine Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes“. Auch eine Bespitzelung kritischer politischer Opposition durch den Verfassungsschutz habe es in der Bundesrepublik nie gegeben".

Erstaunlich humorig! Um den Gedankengang des Innenministeriums ganz zu verstehen, muss man die Antwort im Einzelnen auf sich wirken lassen. Die Kernsätze daraus: "Verletzt ein Beamter beharrlich die politische Treuepflicht, so wird er für den Staat, der sich auf die Verfassungstreue seiner Beamten verlassen muss, untragbar" (vgl. Urteil des BVerwG vom 1. Februar 1989, 1 D 2/86). Vor diesem Hintergrund stellt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kein Berufsverbot dar. Es handelt sich vielmehr um eine Maßnahmezur Aufrechterhaltung der Funktionsfahigkeit des öffentlichen Dienstes.

Rechtskräftige Gerichtsentscheidungen zur Entfernung aus dem Beamtenverhaltnis binden grundsätzlich aile Beteiligten. Die Wiederaufnahme eines gerichtlichen Verfahrens ist nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zulässig!

Genau so hatten die offiziellen Rechtfertigungen vor vierzig und dreißig Jahren auch schon gelautet. "Berufsverbot" wurde im damaligen und heutigen Innenministerium aufgefasst als eine gesetzliche Maßnahme, die den Betroffenen vom Lehren überhaupt ausschloss. Gab es neben den staatlichen Einrichtungen aber nicht so und soviele private Stellen, wo ein Betroffener sich bewerben konnte?

Ähnlich weist das heutige Ministerium den Vorwurf der Bespitzelung zurück.

Der Vorwurf der "Bespitzelung" kritischer politischer Opposition ist zurückzuweisen. Zwingende Voraussetzung einer nachrichtendienstlichen Beobachtung ist vielmehr, dass beim Betroffenen tatsächliche Anhaltspunkte für Aktivitaten im Sinne des §3 Abs. 1 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVeliSchG) festzustellen sind. Nach § 3 Abs. 1 BVerfSchG ist Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BN) die "Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen uber Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben."

Im Klartext: Von Bespitzelung darf nicht geredet werden, wenn es sich um staatlich angeordnete Beobachtung handelt. Wenn diese der äußeren Erscheinungsform nach auch genau wie Ausspionieren sich ausnimmt.Alles ein rein sprachliches - benennungstechnisches - Problem.

Kleiner autobiographischer Kommentar: Auch ich war praktisch fünf Jahre vom Dienst suspendiert und versuchte in der Zeit selbstverständlich bei Privatschulen angestellt zu werden. Viele äußerten Verständnis, verwiesen aber auf die unterstellte Reaktion der Eltern der Privatschüler. Als ich dankenswerterweise eine Anstellung bei der Privatschule St. Blasien gefunden hatte, erhielt ich nach einer Woche die fristlose Kündigung, weil ich angeblich bei der Lektüre von "Wilhelm Tell" maoistische Propaganda betrieben hätte. Ich hatte allerdings den Schülern die Frage gestellt, was ein damaliger oder heutiger Tell Maos Forderung nach gewaltsamer Beseitigung des Großgrundbesitzes entgegengehalten hätte. Also wenn schon: Propaganda gegen Mao Tse Tung! Später sickerte durch, dass das Kultusministerium kraft seiner Amtsaufsicht über Privatschulen ein Verbot der Anstellung solcher "Betroffener" formell oder indirekt durchgesetzt haben soll.

Damit ergibt sich also, dass zumindest für Personen über dreißig, die nicht mehr umlernen konnten, etwas bestand, was einem Verbot der Berufsausübung doch außerordentlich nahe kam.
Inzwischen geben die meisten mit dem Problem befassten Personen relativ offen zu, dass das ganze Maßnahmenpaket ein einziges Ziel hatte. Nicht der Staat sollte gerettet werden, sondern den neuentstehenden Gruppierungen und Parteien sollte es unmöglich gemacht werden, leitende Kräfte so aufzubauen, dass im Lauf der Zeit eine feste Organisation sich herausbilden könnte. Dieses Ziel haben die diversen Obrigkeiten erreicht. Sie haben mir- uns- das Rückgrat so gebrochen, dass wir Zugeständnisse aller Art in Kauf nahmen.

PS: Ich habe mich nicht an der Petition beteiligt einmal aus dem formalen Grund, dass ich nach dem lossprechenden Urteil die fünf Jahre einbehaltenen halben Gehälter zurückbezahlt bekam. Insofern habe ich materiell keinen Schaden erlitten, den ich hätte einklagen können.

Von einer erpressten Entschuldigung der damals in der Verwaltung Handelnden verspreche ich mir nichts außer anpasserischer Heuchelei. Wie das heutige Innenministerium offenherzig bekennt, hat sich dem harten Kern nach nichts geändert. Und bevor das bei uns heiliggesprochene Beamtentum nicht einem allgemeinen Angestelltenrecht im öffentlichen Dienst weicht, sicher auch in den nächsten Generationen nicht.

Nazis im Rems-Murr-Kreis: Harmlose Rebellion?

Eine Infoveranstaltung der Initiative „Rems-Murr nazifrei!“ über rechte Propaganda, ihre Auswirkungen und Gegenstrategien mit Janka Kluge - Journalistin und Landessprecherin der VVN-BdA - am Freitag, 28.09.2012, 19 Uhr, Bürgerhaus Kelter, Ritterstr. 3, 73650 Winterbach.

Rassistische Übergriffe und Mordversuche! Waffenfunde bei rechten Gruppierungen! Nazi-Sprühereien und Sticker in den Gemeinden! Diskriminierende Pöbeleien auf öffentlichen Festen!

Im Rems-Murr-Kreis sind faschistische Aktivitäten keine Seltenheit. Der rechte Aktionismus in eher ländlichen Regionen wie dem Rems-Murr-Kreis findet einen Nährboden einerseits in verschiedenen reaktionären und diskriminierenden Denkmustern, die in Teilen der Gesellschaft gepflegt werden und andererseits im Mangel an fortschrittlichen politischen und kulturellen Alternativen. Eine Studie der Universität Tübingen aus dem Jahre 2007 hat klar aufgezeigt, dass eine weit verbreitete Gleichgültigkeit gegenüber diesen Tendenzen im Rems-Murr-Kreis die gefestigte rechte Szene in der Region begünstigt. Die Faschisten nutzen dabei zahlreiche Möglichkeiten wie Schulen, Betriebe, oder das Internet zur Verbreitung ihrer Hetze.

In den letzten Jahren und Monaten hat sich jedoch gezeigt: Es gibt eine breite Vielfalt an Menschen im Kreis, die sich aktiv für eine Gesellschaft ohne Ausgrenzung und Diskriminierung einsetzen. Mit der Initiative „Rems-Murr nazifrei!“ gehen wir dafür mit Aufklärungsarbeit und Aktionen gegen die rechten Aktivitäten an die Öffentlichkeit. Wir wollen diese Entwicklung weiter voran stoßen und dazu gemeinsam untersuchen, wo die Abwehr der Gefahr von Rechts anknüpfen muss, um nachhaltige Veränderungen zu erzielen.

Mit der Infoveranstaltung möchten wir uns genauer vornehmen, wie die Rechten werben, wen sie dabei ansprechen und wie sie Nachwuchs rekrutieren. Wir wollen diskutieren, wo die rechte Hetze auf fruchtbaren Boden stößt und wo ein wirkungsvoller Widerstand dagegen ansetzen muss.

Göppingen: Großer Aktionstag am 22. September

Am 21. September wollen wir vor den Protesten gegen anstehenden Naziaufmarsch in Göppingen nocheinmal gemeinsam auf die Straße gehen!

Mit kreativen Aktionen und Kundgebungen werden wir uns die Straßen nehmen und einen kräftigen Auftakt zu den antifaschistischen Aktionen am 6. Oktober auf die Beine stellen.
Die Mobilisierungsveranstaltungen sollen einen Einblick in die Hintergründe und aktuelle Infos zum Naziaufmarsch und den Gegenprotesten bieten.
Samstag 22. September | 15:00 Uhr | Göppingen Rathaus

Quelle und neueste Informationen - Hier ist auch Raum für eure Fragen und Diskussionen rund um den 6. Oktober in Göppingen.

Baden-Württembergs Polizei filmt rechtswidrig

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit kritisiert das fortgesetzte Filmen auf Demos. Dieses steht seiner Meinung nach im Widerspruch zu mehreren gerichtlichen Entscheidungen. Für das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ist es z.B. ausdrücklich nicht maßgebend, ob tatsächlich gefilmt wird bzw. die Daten übertragen werden oder nicht.

Der Schutz von Demonstrierenden vor unerlaubter Überwachung oder dem Anschein einer Überwachung ist zu gewährleisten. Lediglich die erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung lässt eine Ausnahme zu.

Um zu beweisen, dass die Polizei auch filmt, wenn keine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung vorliegt hat die Demobeobachtungsgruppe des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit selber zahlreiche Bilder mit filmender Polizei angefertigt. Über die augenscheinlich rechtswidrige Polizeipraxis und den Briefwechsel zwischen dem zuständigen Innenministerium und dem Bündnis sprach Radio Dreyeckland mit Alfred Denzinger von der Demobeobachtungsgruppe des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit.

Interview anhören (Länge: 7.53 min) 


Download

Via Radio Dreyeckland
cronjob