Skip to content

Aufruf des DGB zur Demonstration gegen die Verschärfung des Versammlungsgesetzes am 6.12. in Stuttgart

Der DGB Baden - Württemberg ruft ebenfalls zur Demonstration gegen die Verschärfung des Versammlungsgesetzes am 6.12 in Stuttgart auf:

Ja zur Versammlungsfreiheit!

Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes!

Die baden-württembergische Landesregierung will ein neues Versammlungsgesetz, das das Bürgerecht, sich friedlich zu versammeln, erheblich einschränkt. Es schafft bürokratische Hürden und beinhaltet unvorhersehbare nachteilige Folgen für jeden Veranstalter einer Demonstration. Damit wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt.

· Schon eine Ansammlung von mindestens zwei Personen soll zukünftig als Versammlung gelten.

· Das Grundgesetz gewährleistet die uneingeschränkte Versammlungsfreiheit in geschlossenen Räumen.

Trotzdem will die Landesregierung diese Freiheit durch Auflagen einschränken.

· Behörden können in das Selbstbestimmungsrecht von Organisationen eingreifen. Z.B. kann demokratisch gewählten Vorsitzenden die Leitung einer Versammlung untersagt und bestellte Ordner abgelehnt werden.

· Ordner können zukünftig von Behörden registriert werden.

· Die Anzeigefrist für Versammlungen unter freiem Himmel soll verlängert werden auf 72 (statt 48) Stunden vor der ersten Einladung zur Versammlung.

· Bei der Entscheidung über Verbot und Auflagen könnten die „Rechte Dritter“, wie z.B. Verkehrsteilnehmer und Gewerbetreibende, eine Rolle spielen.

· Bereits gleiche Mützen oder gleichfarbige Streikwesten von Gewerkschaften können als „militant“ und „einschüchternd“ gewertet und verboten werden.

· Versammlungen können nach Gutdünken der Polizei gefilmt und die Aufnahmen nahezu beliebig gespeichert werden.

Naziaufmärsche werden nicht verhindert

Das erklärte Ziel, mit einem neuen Versammlungsgesetz besser gegen rechtsextremistische Auswüchse vorgehen zu können, wird verfehlt. Im Gegenteil behindert es vielmehr diejenigen, die sich in Versammlungen gegen Rechtextremisten wenden.

Rechtsextreme Auswüchse können am besten durch Verbote von Nazi-Organisationen unterbunden werden und nicht durch Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, die alle trifft.

Was sagt das Bundesverfassungsgericht zu Versammlungen?

"Sie bieten ... die Möglichkeit zur öffentlichen Einflußnahme auf den politischen Prozeß, zur Entwicklung pluralistischer Initiativen und Alternativen oder auch zu Kritik und Protest...; sie enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren" (Aus dem Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts
vom 14.05.1985)

Wir sagen: Dabei soll es bleiben!

Deshalb rufen wir zur Teilnahme an der Demonstration am 6. Dezember 2008 auf.
Via StattWeb. Siehe auch Hintergrundinformationen: PM, DGB-Stellungnahme, Synopse.


Hat Weihnachtsmarkt in Stuttgart Vorrang?

Zur Weihnachtszeit sind größere Kundgebungen in Stuttgart auf attraktiven Plätzen offenbar unmöglich. Zur geplanten und beantragten Demonstrationsroute zur Demonstration gegen das neue baden - württembergische Versammlungsgesetz äußerte sich das Ordnungsamt in einem Schreiben vom 27.11.2008:

"Die Gesamtdurchführung Ihrer Versammlung wird aufgrund der massiven Belegung der Innenstadt in der Weihnachtszeit als kritisch angesehen. Unter Abwägung aller Gefahrenmomente sind das Amt für öffentliche Ordnung und das Polizeipräsidium Stuttgart der Auffassung, dass die Einschränkungen hinsichtlich bei der Festlegung des Ortes der Abschlusskundgebung geboten und verhältnismäßig sind und Sie dadurch nicht unzumutbar in Ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden."

Eine Kundgebung auf dem Karlsplatz in der Nähe des Innenministeriums, alternativ in der Nähe des Mahnmals für die Opfer des Faschismus zwischen Karlsplatz und Altem Schloß, wurde im Gespräch mit dem Ordnungsamt mit dem Hinweis auf den Weihnachtsmarkt abgelehnt. Die angebotene "Alternative" Wilhelmsplatz ist durch die Bundesstraße 14 von den Publikumsströmen der Innenstadt getrennt.

Über die Ergebnisse eines weiteren Gesprächs mit dem Ordnungsamt am 1. Dezember wird auf einer Pressekonferenz informiert. Diese findet am 2. Dezember, voraussichtlich um 10:30 Uhr in der Stuttgarter verdi LBZ Baden - Württemberg Königstraße 10a, 70173 Stuttgart statt.



Via StattWeb - Zeitung für Südbaden

Mannheim: Demo für Versammlungsfreiheit - gegen das neue Versammlungsgesetz!

Eine aktuelle Presseerklärung des Mannheimer Bündnisses für Versammlungsfreiheit:

Für Versammlungsfreiheit
Gegen das neue Versammlungsgesetz!


Neu gegründetes Bündnis protestiert gegen Vorhaben der Landesregierung

Ein neu gegründetes Bündnis aus über 20 unterschiedlichen politischen Gruppierungen kritisiert geschlossen den Gesetzesentwurf zum neuen
Versammlungsgesetz. Der Plan der Landesregierung ist, das an Bayern angelehnte, dort bereits gekippte, Gesetz bereits zum 01.01.2009 in Kraft treten zu lassen. Das erklärte Ziel des Mannheimer Bündnisses ist die Verhinderung des Gesetzes aufgrund seiner schwerwiegenden Folgen für die im Grundgesetz verankerte Versammlungsfreiheit.

Die Organisation einer Demonstration wird erheblich erschwert. Bereits bei der Anmeldung einer Versammlung müssen OrdnerInnen organisiert sein und die vollständige Liste mit Namen und Adressen der Personen bei der Polizei eingereicht werden. Diese kann dann nicht genehme Personen als OrdnerIn ablehnen. In Zeiten zunehmender Sensibilisierung gegenüber dem Umgang mit persönlichen Daten wird die Bereitschaft sich als OrdnerIn an einer Demonstration zu beteiligen, deutlich gesenkt werden. Für viele Organisationen wird es nicht möglich sein, einen derartigen Aufwand zu betreiben. Sie können damit ihr Grundrecht auf Demonstrationen nicht mehr wahrnehmen.

Mit dem Militanzverbot werden nicht ausschließlich gewalttätige Formen des Protests ausgeschlossen, harmlose Dinge wie "gleichartige Kleidung" werdengenauso untersagt. Gemeinsam mit dem Verbot des Trommelns werden damit kreative Protestformen wie Samba-Bands und Clowns unmöglich gemacht, die Demonstrationen immer auch einen lebendigen Charakter verleihen und in brenzligen Situationen zur Entspannung der Lage beitragen können. Dies ist von der Landesregierung offensichtlich nicht gewünscht.

Zu den weiteren Kritikpunkten zählen die von Seiten der Regierung angestrebte Legalisierung der Überwachung von Handynetzen und die noch
stärkere Überwachung der Demonstrationen mit Kameras.

Durch die scheinbar positive Formulierung zum Schutz der "Rechte Dritter" wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, die es in Zukunft beispielsweise möglich macht, Versammlungen zur Unterstützung von Streiks - und damit ArbeitnehmerInnenrechte - bereits wegen des Einsatzes von Trillerpfeifen zu beschränken oder gar zu verhindern.

Dies sind Beispiele für den repressiven Gedanken, der hinter dem Gesetzesentwurf steht. Die Einführung des Gesetzes muss verhindert werden.

Deswegen ruft das Mannheimer Bündnis zur Demonstration unter dem Motto "Für Versammlungsfreiheit - Gegen das neue Versammlungsrecht!" am Samstag, 29.11.2008 um 13 Uhr ab Hauptbahnhof Mannheim auf. Weitere Informationen, auch zu den beteiligten Organisationen, können unter http://versammlungsgesetz.wordpress.com/ eingeholt werden.

Die beteiligten Organisationen:

Afa Mannheim
AK Antifa Mannheim
AK Vorratsdatenspeicherung Karlsruhe
Anarchistische Gruppe Mannheim
Attac
DIDF-Jugend
Bündnis 90/ Die GRÜNEN Mannheim
Die Linke. Mannheim
Die Linke. SDS
Fachschaftsrat für Soziales, FH Ludwigshafen
GAHG
Grüne Jugend Mannheim
Greenpeace Jugend Mannheim
Jusos Mannheim
LAG Bürgerrechte und Demokratie
linksjugend ['solid]
Party & Activism
Piratenpartei BaWü
RSB/ IV. Internationale
SPD Mannheim
ver.di Rhein-Neckar
VVN BdA e.V.
Widerstandsgruppe Worms-Wonnegau

Breite Ablehnung des Neuen Versammlungsgesetzes: Demokratie braucht Versammlungsfreiheit

Aus aktuellem Anlass eine Pressemitteilung des Koordinierungskreis des Bündnisses „Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes“
Breite Ablehnung des Neuen Versammlungsgesetzes:

Demokratie braucht Versammlungsfreiheit


Der Widerstand gegen die Absicht der Landesregierung, mit Hilfe eines baden-württembergischen Versammlungsgesetzes die Versammlungsfreiheit weiter einzuschränken, wächst.

In einer Initiative „Ja zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit -“ Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes“ haben sich bisher fast 100 Organisationen, Gruppen sowie Einzelpersonen aus allen Bereichen des außerparlamentarischen politischen Engagements zusammengeschlossen, um gegen dieses Vorhaben mobil zu machen. Für den 6. Dezember ruft dieses Bündnis zu einer landesweiten Demonstration gegen das Gesetzesvorhaben in Stuttgart auf.

Dazu gehören Auflagen und eine Meldepflicht für Ordner, die Möglichkeit Versammlungsleiter und Ordner ohne nähere Begründung abzulehnen, die Verlängerung der Anmeldefrist und vieles mehr.

Die Aufrufer zur Demonstration, darunter antifaschistische Initiativen, Organisationen der Umwelt-, Friedens-, Demokratie- und sozialen Bewegung, zahlreiche Jugendorganisationen, Landesjugendring, der DGB Baden-Württemberg sowie Gliederungen von IG Metall und ver.di sowie Migrantenvereine, linke Parteien und viele mehr sehen im Gesetzentwurf eine massive Beeinträchtigung der Grundrechte und Behinderung ihrer Arbeit.

Das neue Gesetz richte sich nicht, wie Innenminister und Landesregierung behaupten, gegen Nazis und Naziaufmärsche, sondern im Gegenteil gegen jedes demokratische Engagement. Proteste gegen Naziaktivitäten würden durch das Gesetzesvorhaben dagegen deutlich erschwert und teilweise sogar unter Strafvorbehalt gestellt.

Das Bundesverfassungsgericht stellte 1985 fest, Versammlungen „enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“.

Das sieht die Landesregierung augenscheinlich anders.

„Wer jedes Treffen -švon mindestens zwei Personen-˜ zur Versammlung im Sinne des Gesetzes erklärt, und damit polizeilicher und behördlicher Beobachtung und Kontrolle unterwirft, offenbart sein Demokratieverständnis“, erklärte ein Sprecher des Bündnisses. „Mit unserer Demonstration wollen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg zum Obrigkeitsstaat verhindern.“

Die Demonstration gegen das Versammlungsgesetz soll am Samstag, den 6. Dezember um 14 Uhr beim Hauptbahnhof (Lautenschlagerstrasse) beginnen und dann zur Abschlusskundgebung in die Innenstadt führen.

Der Ort der Abschlusskundgebung ist im Moment allerdings noch unklar, da die Stadt Stuttgart alle bisher in Frage kommenden Versammlungsplätze mit Weihnachtsmarkt und anderen kommerziellen Veranstaltungen belegt hat.

Versammlungsgesetz: Alles halb so schlimm?

Nachdem das Versammlungsgesetz, welches in Regierungskreisen "Versammlungsrecht" genannt wird, in Bayern bereits installiert ist, fühlen sich andere Landesregierungen ermutigt, ebenso rigiden Gesetzesentwürfen den Hauch des Lebens einzuatmen. So auch die Regierung Baden-Württembergs, die das bisher gültige Versammlungsgesetz verschärfen möchte. Wie damals in Bayern, so berichten auch die regionalen Medien in Baden-Württemberg kaum davon. Wenn man aber die Politik doch damit konfrontiert, dann winkt man unheilschwanger mit vermeintlichem Terrorismus, der einen solchen radikalen Schritt rechtfertige - der Gedanke drängt sich auf, dass die Landesregierungen, die politischen Eliten allgemein, der Ansicht sind, dass das Volk zum Terroristen werden könnte. Bevor also Massen auf die Straße gehen, um gegen die Umverteilung von Unten nach Oben zu protestieren, wenn die Menschen also irgendwann einmal zur der Einsicht gelangt sind, dass die 500 Milliarden nicht zu ihren Lasten gehen dürfen, auch nicht der mögliche Kredit an Merckle oder an Opel - bevor diese Erkenntnis also in der Masse reift, muß per Gesetz geregelt sein, wie man solche Erkenntnisse wieder effektiv aus den Köpfen herausprügelt. Die Versammlungsgesetze des deutschen Südens sind also ein Akt der Voraussicht und Musterbeispiel für weitere Landesregierungen - ob das auf unionsgeführte Länder beschränkt bleibt, darf ebenso bezweifelt werden. Vielleicht nennt die SPD das Ding anders und verschärft es unter fremden Namen nochmal um einige repressive Paragraphen - ist ja nicht so, als hätte es sowas noch nie gegeben.
Noch aber kann man sich versammeln...
Vielleicht kommt ja alles nicht so schlimm, wie man das pessimistisch annimmt. Immerhin fand vor einigen Wochen eine öffentliche Versammlung statt und die bayerische Polizei ist nicht mit Knüppeln zwischen die Demonstranten hindurchgeritten. Da liefen die Angestellten der Bayern LB auf, um ihrem Chef Kemmer den Rücken zu stärken - er sollte nicht von der neuen Seehofer-Regierung ausgewechselt werden. Man wollte dem Willen Ausdruck verleihen, dass die Politik sich solche Entscheidungen zu verkneifen hat, sich also nicht in firmeninterne Angelegenheiten einzumischen habe. Die Mehrzahl der Bundesbürger sieht das übrigens ähnlich: Die Politik hätte sich da nicht mit 500 Milliarden Euro einmischen dürfen! Jedenfalls wurde protestiert, sich versammelt, aber die Staatsmacht hielt still. Man muß eben nur für das Richtige zusammenfinden, nicht für Rechte oder gegen Sozialabbau, sondern für einen Millionär darf sich versammelt werden - das fördert das Betriebsklima und erzeugt den Anschein, dass der kleine Angestellte ein Teil der Bayern LB-Familie ist - bis zu einem möglichen Rauswurf, bei dem Kemmer nicht mit dem Schild vor der Zentrale aufläuft, um einem Herrn Müller oder einer Frau Meier ihr Leid zu ersparen. Und wenn sich Kemmer und seine Kollegen aus der Vorstandsetage doch versammelten, wenn sie meinten, einen Akt der Solidarität starten zu müssen: Die Polizei würde wieder nicht einprügeln, würde wieder zusehen und dem Versäumnis, eine solche Versammlung nicht 72 Stunden vorher angemeldet zu haben, mit gütigem Lächeln entgegentreten; selbst die Uniformierung - Anzug und Krawatte - der Herrschaften würde geduldet, obwohl das sogenannte Militanzverbot das nicht dulden würde. Man sieht: Alles nicht so schlimm! Es darf sich ja noch versammelt werden - nur aus richtigem Grunde muß es sein!

Gastbeitrag von Roberto J. De Lapuente, zuerst am 22. November 2008 hier veröffentlicht.

Verarschung mit dem BKA-Gesetz

"Nach der Sachsen-SPD kritisieren immer mehr Abgeordnete das im Bundestag bereits beschlossene "BKA-Gesetz". Die Union im Bund fühlt sich vom Koalitionspartner verraten, weil der seinen Landesverbänden eine eigene Meinung zubilligt. Harte Töne kommen dabei erwartungsgemäß aus Bayern." Weiter bei luzi

Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart: Verlinkung erbeten

Am 28. Oktober hat sich in Stuttgart ein Bündnis gegen die Verschärfung des Versammlungsgesetzes gegründet. Es wird um die Verlinkung der Webseite und des Aufrufes gebeten. Dazu stehen folgende Banner zur Auswahl:

Kurz

Lang

Lang

Das Bündnis bittet befreundete Webmaster um die Verlinkung der Webseite des Bündnisses gegen das geplante Versammlungsrecht in Baden - Württemberg

Hier wäre der HTML Code zum Einfügen:


<a href="http://www.versammlungsrecht2009.tk" title="Ja zur Versammlungsfreiheit"><img src="SPEICHERPLATZ/logo.jpg" border="0"target='_new'></a>

Das nächste Treffen des Bündnisses findet nächsten Dienstag um 19.00 Uhr im DGB Haus in Stuttgart statt.

Versammlungsrecht: Innenminister reagiert

68 Organisationen und 24 Einzelpersonen unterstützen bislang den Aufruf zur Demonstration gegen die geplante Verschärfung des Versammlungsrechts in Baden Württemberg.

Inzwischen reagierte Innenminister Rech via dpa/lsw Meldung, läßt allerdings eine grundlegende Abkehr der Landesregierung von den Plänen zur Verschärfung vermissen. Von Verbesserungen für Demokraten und Antifaschisten ganz zu schweigen:

"Ich überlege mir, ob wir eine Lösung finden, aus der deutlich wird, dass Gewerkschaftskundgebungen nicht gemeint sind", sagte Rech im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Stuttgart. Es gehe bei der Verschärfung des Demonstrationsrechts vor allem darum, Aufmärsche von militant auftretenden Rechtsextremen zu verhindern.

(...)

Der Innenminister beteuerte, ihm gehe es wie den Kritikern darum, die Demonstrationsfreiheit zu schützen. Diese werden jedoch dadurch gefährdet, "dass die Rechten aufmarschieren - immer unverschämter, immer aggressiver. Unsere Polizei muss mit fünf Hundertschaften gewährleisten, dass die das machen. Dafür hat niemand mehr Verständnis". Das rufe dann die "Linken und die Antifa" auf den Plan. "Und schon ist es aus mit der Versammlung."

(...)

Rech verteidigte die Verschärfung bei der Anzeigepflicht. "Wir wollen den Verantwortlichen benannt haben, und die Anmeldefrist wird ausgeweitet, so dass wir auch recherchieren können, ob es bei einer früheren Versammlung zu Auseinandersetzungen kam." Die Anmeldung soll nach dem Entwurf nicht mehr 48 Stunden, sondern schon 72 Stunden vor der Bekanntgabe der Veranstaltung eingehen. Der frühere Zeitrahmen sei "ein bisschen eng" gewesen, sagte der CDU-Politiker.

(Quelle: dpa-Gespräch - Zusammenfassung 1300)

Laut Pforzheimer Zeitung forderte DGB-Landeschef Rainer Bliesener dagegen grundlegende Änderungen: „Uns geht es nicht allein um die gewerkschaftlichen Aktionsmöglichkeiten, sondern auch um die Möglichkeit der Zivilgesellschaft ihre Meinungsfreiheit auf Versammlungen kundzutun.“

Via StattWeb

Infoveranstaltung zum Versammlungsgesetz

Der AK Antifa Mannheim informiert heute ab 20:00 über die geplante Verschärfung des baden-württembergischen Versammlungsgesetzes.

Was will die Landesregierung ändern, welche Auswirkungen hätte dies für eine linke Praxis und wie steht dieses Vorhaben in Zusammenhang mit dem schrittweisen Ausbau des Polizei- und Überwachungsstaats oder dem Abbau sozialer Sicherungssysteme? Dazu wird ein Überblick über die gelaufenen und geplanten Aktionen gegen das neue und alte Versammlungsgesetz und die autoritäre sicherheitsstaatliche Aufrüstung gegeben.

Ort: JUZ Friedrich Dürr in Selbstverwaltung, Käthe-Kollwitz-Str. 2- 4, 68169 Mannheim

cronjob