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Genfood - verheerende Auswirkungen und skandalöse Machenschaften

Dr. Arpad Pusztai, weltweit führender Experte auf dem Gebiet der genetischen Modfikation von Pflanzen erhielt vom Rowett Research Institute in Aberdeen den Auftrag, mögliche langfristige Auswirkungen genveränderter Futtermittel auf Tiere zu untersuchen. Die Studie begann 1995 und war auf 3 Jahre angelegt, mit einem Budget von 1,5 Millionen Dollar. Pusztai selbst war sich zunächst völlig sicher, dass die Studie die Sicherheit der GVO-Nahrungsmittel bestätigen würde. (GVO = genveränderte Organismen)

Doch Ende 1997 platzte die Bombe: Pusztais Untersuchungen zeigten vollkommen unerwartete und höchst alarmierende Ergebnisse, wie etwa kleinere Gehirne, bzw. Organe und eine Schwächung des Immunsystems. Nachdem er im öffentlichen Fernsehen über seine Ergebnisse berbhtete, wurde er innerhalb von 48 Stunden entlassen. Zudem wurde Pusztai unter der Androhung, gegebenenfalls seine Pension zu verlieren, verboten, jemals wieder mit der Presse über seine Forschungen zu sprechen. Seine Unterlagen wurden ihm ab- und unter Verschluss genommen. Ihm wurde bei Androhung gesetzlicher Schritte untersagt, mit Mitgliedern seines Forschungsteams zu sprechen. Das Team wurde aufgelöst, Telefonanrufe und E-Mails an ihn umgeleitet. Das war jedoch nur der Anfang einer Hexenjagd und einer Verleumdungskampagne gegen ihn.

Doch wer sind die Drahtzieher im Hintergrund? Handelt es sich um einen Einzelfall? Wie unabhängig ist die Forschung wirklich und zu welchen Besorgnis erregenden Ergebnissen kam Pusztai bei seiner Forschung noch?

Pusztai "s Untersuchungen gehörten in Großbritannien zu den ersten und auch letzten Versuchen an lebenden Tieren.

Dr. Pusztai hatte bereits über 35 Jahre auf dem Gebiet der Biotechnik gearbeitet veröffentlichte zusammen mit seiner Lebensgefährtin Dr. Susan Bardocz, mehr als 2 70 anerkannte wissenschaftliche Aufsätze über seine Arbeit und galt als weltweit führender Experte auf dem Gebiet der Lektine und der genetischen Modifikation von Pflanzen.

22. Februar 2008 19.30 Uhr Alte Seegrasspinnerei Plochinger Str. 14 72622 Nürtingen

Aktionsbündnis gegen Genmais-Anbau Nürtingen - Attac Nürtingen, Nürtinger Bündnis für gentechnikfreie Nahrung und Landwirtschaft, Die Grünen, Die Linke, Bioland Bäuerinnen und Bauern, Nabu und andere Gruppen und Einzelpersonen

Genmais Anbauverbot auch in Deutschland gefordert

Am 9. Februar wurde in Frankreich ein Anbauverbot für den Monsanto-Genmais MON 810 verhängt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Bundesagrarminister Horst Seehofer aufgefordert, in Deutschland ebenfalls ein solches Verbot durchzusetzen.
In Deutschland soll MON 810 in diesem Jahr auf über 4000 Hektar Ackerfläche an mehr als 250 Standorten angebaut werden. Die öffentlich bekannten Anbauflächen zeigt die Seite http://www.xzcute.com. Dazu werden die Informationen des amtlichen Anbauregisters für gentechnisch veränderte Pflanzen die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bereitgestellt  werden, verwendet.

Seehofer verklagt - "qualifiziertes Nichtstun" ?

Man könnte angesichts der Presseerklärung der "Aktion Genklage" vom 04.2.2008 annehmen, daß alles getan wird, um die Verunreinigung natürlicher Lebensmittel mit genmanipulierten durchzusetzen. Scheinheilig kann hinterher immer noch behauptet werden, man habe alles erdenkliche getan...

Mit Bescheid vom 27. April 2007 hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) der Firma Monsanto den weiteren Vertrieb von genetisch verändertem Saatgut der Maissorte MON810 verboten. Begründung hierfür waren durch Studien belegte Sicherheitsbedenken in Bezug auf Insekten und andere Nichtzielorganismen wie zum Beispiel Bienen. Der Bescheid wurde der Firma Monsanto erst am 9. Mai 2007 zugestellt, als das gesamte Saatgut bereits verkauft war und galt nur für die Zukunft. Die sogenannte Dringlichkeitsmaßnahme hatte damit in der Praxis keine Auswirkungen auf den Vertrieb des Saatguts.

Eine Wiederzulassung sollte erst dann erfolgen, wenn Monsanto einen umfangreichen Monitoringplan vorlegt, mit dem fest gestellt werden kann, ob es durch MON810 zu Schäden an Biodiversität, Insekten oder Bienen kommt. An diesen Monitoringplan stellte das BVL in seinem Bescheid vom 27. April 2007 hohe Anforderungen. Insbesondere sollte das Monitoring den Vorgaben des EU-Gentechnikrechts entsprechen.

Mit Bescheid vom 6.12.2007 liess das BVL den Verkauf des MON810 Saatguts wieder zu. Von den Vorgaben für das Monitoring, welche das BVL noch in seinem Bescheid vom 27. April 2007 machte, rückte es wieder ab und erkannte einen über weite Strecken nutzlosen Monitoringplan an, der außerdem keinerlei Aussagen darüber liefert, ob es durch MON810 zu Bienenschäden kommt.

Das Vorgehen des BVL in Sachen MON810 stellte sich damit folgendermaßen dar: Zunächst wird ein wirkungsloses, weil erst nach Verkauf des Saatguts wirkendes "Vermarktungsverbot" ausgesprochen. Das "Vermarktungsverbot" bleibt dann so lange in Kraft, wie es der Firma Monsanto nicht schadet, nämlich in der Zeit, in der ohnehin kein Saatgut verkauft wird. Im Dezember 2007, rechtzeitig vor Verkauf des Saatguts für die neue Anbausaison 2008, wird das Verkaufsverbot wieder aufgehoben, obwohl der vorgelegte Monitoringplan nicht die Bedingungen erfüllt, welche das BVL selbst forderte. Die Aktivitäten des BVL hatten damit zu keinem Zeitpunkt reale Auswirkungen. Da ein solches "qualifiziertes Nichtstun" ein hohes Risiko für Honigbienen darstellt, klagen Imker gegen diese Wiederzulassung von MON810. Das Institut für Naturschutz- und Naturschutzrecht Tübingen unterstützt diese Imker im Auftrag des Bündnisses "Aktion GEN-Klage".


Quelle: Presseerklärung der "Aktion Genklage" und des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen zur "MON810-Bundesklage 2008 gegen Seehofer (unzureichendes Monitoring)"
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