Skip to content

Seehofer verklagt - "qualifiziertes Nichtstun" ?

Man könnte angesichts der Presseerklärung der "Aktion Genklage" vom 04.2.2008 annehmen, daß alles getan wird, um die Verunreinigung natürlicher Lebensmittel mit genmanipulierten durchzusetzen. Scheinheilig kann hinterher immer noch behauptet werden, man habe alles erdenkliche getan...

Mit Bescheid vom 27. April 2007 hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) der Firma Monsanto den weiteren Vertrieb von genetisch verändertem Saatgut der Maissorte MON810 verboten. Begründung hierfür waren durch Studien belegte Sicherheitsbedenken in Bezug auf Insekten und andere Nichtzielorganismen wie zum Beispiel Bienen. Der Bescheid wurde der Firma Monsanto erst am 9. Mai 2007 zugestellt, als das gesamte Saatgut bereits verkauft war und galt nur für die Zukunft. Die sogenannte Dringlichkeitsmaßnahme hatte damit in der Praxis keine Auswirkungen auf den Vertrieb des Saatguts.

Eine Wiederzulassung sollte erst dann erfolgen, wenn Monsanto einen umfangreichen Monitoringplan vorlegt, mit dem fest gestellt werden kann, ob es durch MON810 zu Schäden an Biodiversität, Insekten oder Bienen kommt. An diesen Monitoringplan stellte das BVL in seinem Bescheid vom 27. April 2007 hohe Anforderungen. Insbesondere sollte das Monitoring den Vorgaben des EU-Gentechnikrechts entsprechen.

Mit Bescheid vom 6.12.2007 liess das BVL den Verkauf des MON810 Saatguts wieder zu. Von den Vorgaben für das Monitoring, welche das BVL noch in seinem Bescheid vom 27. April 2007 machte, rückte es wieder ab und erkannte einen über weite Strecken nutzlosen Monitoringplan an, der außerdem keinerlei Aussagen darüber liefert, ob es durch MON810 zu Bienenschäden kommt.

Das Vorgehen des BVL in Sachen MON810 stellte sich damit folgendermaßen dar: Zunächst wird ein wirkungsloses, weil erst nach Verkauf des Saatguts wirkendes "Vermarktungsverbot" ausgesprochen. Das "Vermarktungsverbot" bleibt dann so lange in Kraft, wie es der Firma Monsanto nicht schadet, nämlich in der Zeit, in der ohnehin kein Saatgut verkauft wird. Im Dezember 2007, rechtzeitig vor Verkauf des Saatguts für die neue Anbausaison 2008, wird das Verkaufsverbot wieder aufgehoben, obwohl der vorgelegte Monitoringplan nicht die Bedingungen erfüllt, welche das BVL selbst forderte. Die Aktivitäten des BVL hatten damit zu keinem Zeitpunkt reale Auswirkungen. Da ein solches "qualifiziertes Nichtstun" ein hohes Risiko für Honigbienen darstellt, klagen Imker gegen diese Wiederzulassung von MON810. Das Institut für Naturschutz- und Naturschutzrecht Tübingen unterstützt diese Imker im Auftrag des Bündnisses "Aktion GEN-Klage".


Quelle: Presseerklärung der "Aktion Genklage" und des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen zur "MON810-Bundesklage 2008 gegen Seehofer (unzureichendes Monitoring)"

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Um einen Kommentar hinterlassen zu können, erhalten Sie nach dem Kommentieren eine E-Mail mit Aktivierungslink an ihre angegebene Adresse.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!

cronjob