Skip to content

Rostock, 2.Juni: Deeskalation?

Inzwischen steht ein Video von der ersten Polizeiprovokation in Rostock zum Ansehen zur Verfügung.

Zur Bilderserie : Pressefreiheit?

Es wird durch Polizeisprecher und in den Mainstreammedien ständig von der Deeskalationsstrategie der Polizei geredet.

Tatsächlich ist das polizeiliche Verhalten kaum deeskalierend zu nennen, was hier an einem kleinen Beispiel zu Beginn der Demo 2.Juni (Demo-Zug vom Hauptbahnhof) in Wort und Film geschildert wird.


Quelle: IndyMedia

RADIO DREYECKLAND WIRD 30!

Aus diesem Anlass finden im Juni und Juli viele Veranstaltungen, 1 Fest und 1 Plakatausstellung statt, die die Geschichte des ältesten Freien Radios der BRD erzählen. Genaueres findet sich im Programmheft -“ dem letzten seiner Art in Papierform.

Wer nicht in Baden wohnt, kann die aktuellen Sendungen über livestream im Internet hören, für alle anderen untenstehend die Frequenzen.

Es gibt zur Zeit eine tägliche G8 Aktuellsendung im Morgenradio mit Vorortberichten aus Rostock.

Natürlich sei auch allen die Jubiläums-DVD-ROM empfohlen, die die 30jährige Geschichte nachzeichnet und für Eur 7,-- zu bestellen ist bei: presse@rdl.de.

Oder einfach direkt beim radio Dreyeckland auf dem Grethergelände vorbeischauen und nachfragen!

Wir hören und sehen uns, hofft Ingrid vom Arbeitsweltradio, immer Mittwochs ab 19.00 bis 20.00 Uhr

Die SENDEFREQUENZEN von RDL
Radio Dreyeckland sendet auf folgenden Frequenzen (alle UKW/FM):
Über Antenne:
102,3 MHz (Freiburg)
104,5 MHz (Schopfheim, nur von 3 - 15 Uhr!)
Im Kabel:
88,15 MHz (Lahr)
93,6 MHz (Freiburg)
89,35 MHz (Rheinfelden) (*)
97,35 MHz (Müllheim / Neuenburg)
89,35 MHz (Staufen / Bad Krozingen)
89,35 MHz (Schopfheim / Maulburg) (*)
89,35 MHz (Lörrach / Weil am Rhein / Steinen / Bad Säckingen / Wehr) (*)
90,5 Mhz (Freiburg; sofern durch die RKS Mannheim/Telecolumbus versorgt (4000 Wohnungen))
(*) jeweils von 3 - 15 Uhr, danach läuft das Programm von Kanal Ratte

G8: Totalverbotszonen für Sternmarsch ausgeweitet

Grafik: GipfelSoli
• Totalverbotszonen für Sternmarsch erneut ausgeweitet
• Einsatzleiter für Heiligendamm als gewaltbereit bekannt
• Weitere Störungen durch Polizei wahrscheinlich

Das Sternmarsch-Bündnis hatte am Sonntag sogenannte "Ersatzveranstaltungen" angemeldet. Damit soll das Demonstrationsrecht im Falle einer Bestätigung des Totalverbots durch das Bundesverfassungsgericht gewährleistet bleiben.

Bereits einen halben Tag später verbot Kavala auch diese Veranstaltungen, obwohl sie zum Teil außerhalb der Verbotszone I und II liegen. Betroffen ist eine Demonstration in Kühlungsborn, eine Kundgebung in Börgerende und ein Aufzug von Bad Doberan über Steffenshagen zur B 105.

Die BAO Kavala hatte alle Möglichkeiten ausgeschöpft den Sternmarsch zu verhindern. Die Anmeldung wurde zunächst verschleppt, Einladungen zu Kooperationsgesprächen abgelehnt. Erst der Weg über die Gerichte hat das Tempo von Kavala beschleunigt.

"Es ist offensichtlich, dass die Polizei die politische Entscheidung exekutiert, Staatsbesuch nicht mit abweichenden Meinungen zu konfrontieren", kritisieren Gipfelgegner. "Eine Polizeibehörde hat allerdings die Aufgabe, Versammlungen zu ermöglichen, nicht sie zu verhindern".

Einsatzleiter für den Abschnitt 6 rund um Heiligendamm ist Alfred Tilch von der Bereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt. Tilch wird regelmäßig bei den Protesten gegen die Castor-Transporte im Wendland eingesetzt. Dort gab er seinen Einheiten mehrmals nach Einlaufen des Transportes im Endlager - und damit nach Ende der Versammlungen - die Erlaubnis wahllos auf Demonstranten einzuprügeln. Er kassierte zudem Anzeigen wegen illegalen Polizeikesseln.

"Die Polizei wird alles tun um den Sternmarsch trotz etwaiger gerichtlicher Bestätigung im letzten Moment zu verhindern", vermutet Hanne Jobst von der Gipfelsoli Infogruppe. Zu den Mitteln der Bereitschaftspolizei gehörten in der Vergangenheit zum Beispiel Provokationen beim Auftakt oder Verlauf eines Aufzuges, etwa der Einsatz von Greiftrupps. Solidaritätsbekundungen Umstehender werden dann zum Anlaß genommen, die gesamte Demonstration anzugreifen.

Die Polizei hat ohnehin jederzeit die Möglichkeit, eine Versammlung aufgrund einer aktuellen "Gefahrenprognose" zu verbieten. Der Gerichtsweg ist dann unmöglich.

Jobst nimmt es gelassen: "Womöglich wird kurzfristig die Existenz einer Terrorzelle bekannt gegeben, die einen Sahnetorten-Anschlag auf Frau Merkel verüben möchte".

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird für Dienstag erwartet.


Quelle: Pressemitteilung
Kontakt:
Sternmarsch-Bündnis 0151/ 5312 5032
Gipfelsoli Infogruppe 0160/ 953 14 023

Feuer frei!

Seit langem geplant: Broschüre von 1982,
dokumentiert auf nadir
Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert, Einsatzkräfte mit Distanzwaffen auszustatten. Die Industrie habe wirksame Gummigeschosse entwickelt, die in vielen Ländern erfolgreich eingesetzt würden. „Nur in Deutschland werden Polizistinnen und Polizisten immer wieder Hundertschaftsweise zur Steinigung freigegeben“ so der Landeschef der Deutsche Polizeigewerkschaft Nordrhein-Westfalen Rainer Wendt in der "Zeit". Was solche Gummigeschosse alles anrichten können, kann bei PigBrother und hier begutachtet werden. Auf nadir gibt es eine ausführliche Dokumentation zu dem seit Anfang der 80er Jahre geplanten Einsatz sogenannter "Distanzwaffen".

Was bereits damals der Punkt war, ist auch heute noch hochaktuell:
Gummigeschosse stellen (...) eine neue Qualität dar: Das Zielen und Schiessen auf Menschenmengen baut in beträchtlichem Masse letzte psychologische Hemmschwellen bei der Polizei ab und wird, neben schweren Verletzungen, auf Seiten demonstrierender Bürgerinnen und Bürger bereits vorhandene Ohnmachtsgefühle steigern.

Es wird gerne von den Reaktionären behauptet, mit dieser Ausrüstung wäre "Chancengleichheit" auf Demonstrationen hergestellt. Was soll das eigentlich: Auf durch das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit abgesicherte Demonstrationen erscheinen tausende mit Schusswaffen ausgerüstete Beamte in Kampfmontur mit Panzerwagen und Wasserwerfern sowie mit Hunden, Knüppeln, Gaswaffen und mehr. Jeder Demonstrant, der sich mittels Helm, Halstuch und Stahlkappenschuhen vor der Wirkung dieser Aufrüstung schützen will, kann wegen "Passivbewaffnung" oder "Vermummung" sofort festgenommen werden.

Ich persönlich lehne Steinewerfen usw. als offensive Demonstrationstaktik ab und distanziere mich davon natürlich. Zum Umgang mit der Polizeirepression auf Demonstrationen lieferte "Commander Shree Stardust" im Artikel "Bewegt euch!" interessante Überlegungen, die aber auch eine deutlich bessere Organisierung vor Ort erfordert.

Eine Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung lässt sich mit Sicherheit auch nicht dadurch erreichen, indem sich ein paar Leute in einem Ostsseestädtchen Scharmützel mit der Polizei liefern. Es geht bei der gegenwärtigen Diskussion - wie bereits erwartet - aber auch nicht um den Schutz der Polizisten sondern um den Abbau des sowieso schon stark eingeschränkten Rechts auf Demonstrationsfreiheit. Die "Rostocker Ausschreitungen" sind dafür nur noch Mittel zum Zweck. Wann tauchen die ersten derart aufgerüsteten Polizisten auf Gewerkschaftsdemonstrationen auf?

LOTTA #27 erschienen

LOTTA #27
Gewerkschaften zählen zu den größten zivilgesellschaftlichen Akteuren in Deutschland. Traditionell in der politischen Linken beheimatet, engagieren sie sich seit ihrer Neugründung in der Bundesrepublik gegen die extreme Rechte. In den letzten Jahren haben allerdings Untersuchungen gezeigt, dass rechte Einstellungsmuster auch unter Gewerkschaftsmitgliedern weit verbreitet sind. Verbunden mit einer globalisierten Wirtschaft und einer neoliberalen Politik dominiert in den Konflikten um den Erhalt von Arbeitsplätzen häufig ein "Standortnationalismus".

Der Schwerpunkt dieser LOTTA-Ausgabe stellt die Gewerkschaften einerseits als Akteur gegen die extreme Rechte dar, andererseits werden Anknüpfungspunkte für die extreme Rechte thematisiert. Darüber hinaus werden die Positionen der extremen Rechten zu Gewerkschaften unter die Lupe genommen.

Anders als in Deutschland, gab es in Frankreich relevante Versuche der Rechten, eigene Gewerkschaften aufzubauen. Diesen Versuch zeichnet der Artikel "Soziale Offensive" nach. Abgerundet wird der Schwerpunkt durch einen Artikel zur Geschichte der Zerschlagung der Gewerkschaften im Nationalsozialismus.

Ein Teil der Artikel steht auch Online zur Verfügung.

Die Todesstrafe in den USA

Das Thema „Todesstrafe in den USA“ ist außerordentlich komplex und nicht einfach zu behandeln. Dies fängt damit an, dass von den 50 Bundesstaaten der USA 38 die Todesstrafe im Gesetz haben -“ dazu kommt die Todesstrafe auf Bundesebene und nach dem Militärrecht. Dann ist von Staat zu Staat unterschiedlich, wer die Todesstrafe verhängt -“ in manchen Staaten ist es der Vorsitzende Richter im Prozess, in anderen Staaten ist es die Jury. Dann gibt es Unterschiede hinsichtlich der (seltenen) Begnadigung und der Berufungswege. Die Liste ließe sich verlängern...

Doch zunächst ein paar Zahlen:

• Seit Wiedereinsetzung der Todesstrafe in den USA (1976) hingerichtete Menschen: 1078.

• Die zwei Bundesstaaten mit den meisten Hinrichtungen: Texas (393) und Virginia (98).

• Anzahl der Todesstraktinsassen in den USA (Stand: 1. Januar 07): 3350.

• Männer: 3291 Frauen: 59.

• Anzahl der Menschen, die seit 1973 unschuldig aus dem Todestrakt entlassen wurden: 124.

Kurze Geschichte ab 1967

In den Jahren vor 1967 gab es zwar immer wieder Schwankungen hinsichtlich der Zustimmung zur Todesstrafe in der Bevölkerung der USA, aber im Grunde wurde sie als Notwendigkeit betrachtet. Dies änderte sich 1966, als sich nur noch 42% der Bevölkerung für die Todesstrafe aussprachen. Ab 1967 beschäftigte sich der Oberste Gerichtshof in zwei Fällen mit der Frage, ob die Todesstrafe verfassungskonform sei, da der 8. Zusatz zur US-Verfassung grausame und ungewöhnliche Strafen verbietet. Daher gab es ab 1967 keine Hinrichtungen mehr, und am 29. Juni 1972 erklärte der Oberste Gerichtshof die damaligen 40 Todesstrafenregelungen für verfassungswidrig. Als Folge davon wurden die Todesurteile von 629 Todestraktinsassen umgewandelt. Natürlich arbeiteten die einzelnen Bundesstaaten daran neue Regelungen zu finden, die verfassungskonform waren. 1976 wurden durch den Obersten Gerichtshof die Todesstrafenregelungen von Texas, Florida und Georgia als verfassungskonform eingestuft und die Todesstrafe als solche für verfassungskonform erklärt. Andere Staaten überarbeiteten entsprechend ihre Regelungen, und am 17. Januar 1977 wurde mit Gary Gilmore nach 10 Jahren wieder ein Mensch hingerichtet. Erst im Jahre 2002 wurde die Todesstrafe für Menschen, die geistig behindert sind, für verfassungswidrig erklärt. Und erst im Jahre 2004 wurde die Todesstrafe für Menschen, die zur Tatzeit keine 18 Jahre waren, für verfassungswidrig erklärt.

Gegenwart


Seit der sog. „verpfuschten Hinrichtung“ („botched execution“) von Angel Diaz am 13. Dezember 2006 in Florida (die Hinrichtung dauerte 34 Minuten und es war offensichtlich, dass Diaz extreme Schmerzen litt) ist die Methode der tödlichen Injektion Gegenstand heftiger Kontroversen. Dabei wird die Behauptung, die tödliche Injektion sei eine „humane“ Hinrichtung, durch Untersuchungsberichte widerlegt, welche belegen, dass die Blutspiegel des bei der Hinrichtung eingesetzten Narkosemittels nicht so hoch sind wie es notwendig wäre, um eine völlige Ausschaltung des Schmerzes und des Bewusstseins zu erreichen.

Abgesehen davon, dass die Todesstrafe auch keine abschreckende Wirkung hat, ist offensichtlich dass mit der Todesstrafe auch Politik gemacht wird. Will ein Richter auf Bezirksebene (diese werden gewählt, nicht ernannt, im Gegensatz zu Bundesrichtern) oder ein Gouverneur wieder gewählt werden, muss er „tough on crime“ sein; was nichts anderes bedeutet als dass hinsichtlich der Todesstrafe viele Todesurteile gefällt und Hinrichtungen vollstreckt werden müssen. Arme Menschen müssen eher damit rechnen in einem Mordfall zum Tode verurteilt zu werden, da sie kein Geld für gute Anwälte haben und ihnen Pflichtverteidiger zugeteilt werden, die meist hoffnungslos überfordert sind.

Dieser Artikel mag einen ersten, kurzen Abriss liefern -“ weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:


Death Penalty Information Center


• Der Seite des “Program to Abolish the Death Penalty- von ai USA:


• Die Seite von ALIVE

Auf meinem Blog mit aktuellen Informationen zu Entwicklungen und Fällen: http://www.joachimkuebler.de

Sollten Sie Fragen, Kritik und Anregungen haben können Sie mir gerne eine Mail schicken.
cronjob