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Stuttgart: Kundgebungen und Demonstration gegen den Krieg im Nahen Osten

Gleich zwei Aktionen fanden heute gegen den Krieg Israels in Stuttgart statt:


Quelle: Palästinakomitee Stuttgart

Mehrere hundert Teilnehmer folgten dem Aufruf des Friedensnetz Baden - Württemberg und nahmen ab 13:00 Uhr an der Kundgebung beim Mahnmal für die Opfer des Faschismus in Stuttgart teil. Als RednerInnen sprachen unter anderem Anne Rieger, Landessprecherin VVN-Bund der Antifaschisten und Heike Hänsel, entwicklungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Die Rede von Anne Rieger gibt es hier zum Download.


Bilderserie: Doppelaktion in Stuttgart gegen den Krieg im nahen Osten - Kundgebung am Mahnmahl für die Opfer des Faschismus

Ab 14:00 fand dann ab der Lautenschlager Straße eine Demonstration eines Bündnisses verschiedener Organisationen statt.

Laut Friedensnetz konnte trotz Bemühungen keine gemeinsame Aktion vereinbart werden, gleichwohl wurde mehrfach auf die Aktion in der Lautenschlager Straße hingewiesen. Die Dauer der Kundgebung ermöglichte es dann auch vielen Teilnehmern, sich der Demonstration anzuschließen. Diese war - nicht zuletzt durch die Teilnahme vieler Besucher der Kundgebung - deutlich besser besucht und machte lautstark und mit vielen Transparenten auf das Thema aufmerksam. Die kämpferische Demonstration führte zum Marktplatz, wo es zu einer Abschlusskundgebung mit verschiedenen Rednern, unter anderem von attac, von Solidarität International, der MLPD und Palästinakomitee Stuttgart.

Daß es im Demonstrationszug vereinzelt zu pauschalen nationalistischen und antisemitischen Parolen einzelner Personen kam ist angesichts der Lage im Kriegsgebiet erklärbar, aus unserer Sicht allerdings nicht tolerierbar. Es handelt sich bei diesem Konflikt nicht um eine Rassenauseinandersetzung. Diejenigen, die derlei Parolen skandieren, schaden damit in Wirklichkeit den notwendigen Widerstand der Bevölkerung in Israel wie auch dem Libanon gegen diesen Krieg.


Bilderserie: Doppelaktion in Stuttgart gegen den Krieg im nahen Osten - Demonstration

Im Sinne eines notwendigen und allein erfolgversprechenden gemeinsamen Kampfes ist zu hoffen, daß es bei weiteren Aktionen zu einer gleichberechtigten Teilnahme aller beteiligten Kräfte kommt. Zu wünschen wäre auch eine gemeinsame inhaltliche Plattform.

Das Friedensnetz hat zu einer weiteren Demonstration am Samstag, 05.08.2006 Stuttgart unter dem momentanen Arbeitstitel
"61 Jahre nach Hiroshima ist jeder Krieg ein Spiel mit dem atomaren Feuer: stoppt den Krieg im Nahen Osten"
aufgerufen.

Auftakt: 14 Uhr, Lautenschlagerstr. (Nähe HBF)

Kontakt: Friedensnetz Baden-Württemberg, Spreuergasse 45, 70372 Stuttgart, Tel.: 0711/6071786, Fax: 0711/600718
E-Mail: buero (at) friedensnetz (Punkt) de

Internet: http://www.friedensnetz.de

Dieser Bericht erschien ebenfalls im StattWeb - StattZeitung für Südbaden

Am 1.8. gab es bei rf-news.de einen Bericht

Was ändert sich für ALG-II-Empfänger zum 1. August?

Verschärfung von Hartz IV tritt in Kraft

Am 1. August 2006 tritt "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" in Kraft. Wer dagegen protestiert muss mit schweren Sanktionen rechnen:

Strafe für Demo-Sprecher angedroht

Berlin (ND). Das Berliner Landgericht hat gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration gegen Sozialabbau vom 3. Juni diesen Jahres eine einstweilige Verfügung erlassen. Martin Behrsing wird damit unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von 250 000 Euro bzw. sechs Monaten Ordnungshaft untersagt, zukünftig Plakat-Werbung im Berliner öffentlichen Raum zu betreiben. Grund waren sech unerlaubt verklebte Plakate, mit denen für die Demonstration "Schluss mit den Reformen gegen uns!" mobilisiert wurde. An dem Protest hatten sich mehrere tausend Menschen beteiligt.
Behrsing, der auch Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland ist, bezeichnete die Verfügung als "absurd" und warf dem Gericht vor, außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit entschieden zu haben. Behrsing äußerte die Vermutung, dass dem Sozialprotest-Bündnis im Nachhinein politisch geschadet werden solle.


Quelle



Weitere Informationen des Erwerbslosenforums

Die Änderungen im Originalton:


Vermögensfreibeträge
Der Freibetrag für Vermögen, das für die Altersvorsorge eingesetzt wird, steigt von 200 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.250 Euro. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II soll so die Möglichkeit verbessert werden, eine zusätzliche private Altersabsicherung abzuschließen. Unverändert bleibt, dass dieses Vermögen so angelegt werden muss, dass erst mit dem Eintritt in das Rentenalter darüber verfügt werden kann. Gleichzeitig wird der allgemeine Vermögensfreibetrag (Grundfreibetrag) von 200 Euro auf 150 Euro je Lebensjahr gesenkt, maximal 9.750 Euro.
Für Arbeitsuchende, die zum Stichtag bereits Arbeitslosengeld II erhalten, findet eine Prüfung der Vermögensverhältnisse erst dann statt, wenn der Weiterbewilligungsantrag bearbeitet wird.
Falls das Schonvermögen den Freibetrag nach der neuen Rechtslage übersteigt, wird dem Leistungsempfänger die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu erklären, ob das Vermögen der Alterssicherung zugeführt wird.

Eheähnliche Lebensgemeinschaften

Eine eheähnliche oder lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wird dann vermutet, wenn die Partner seit mindestens einem Jahr zusammenleben, über Einkommen und Vermögen des anderen Partners verfügen können, gemeinsame Kinder haben oder gemeinsam Kinder bzw. Angehörige versorgen.
Die Betroffenen können diese Vermutung widerlegen. Eine bloße Behauptung, dass die Partnerschaft nicht auf Dauer angelegt ist und beide in Notfällen nicht füreinander einstehen, reicht nicht aus. Was ein angemessener und ausreichender Nachweis ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden,
Diese Regelung betrifft erstmals auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. Sie sind ebenfalls Partner einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II.


Sofortangebote

Um Arbeitslosigkeit bereits im Ansatz zu vermeiden, sollen Antragsteller, die innerhalb der letzten zwei Jahre weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosengeld II bezogen haben, sofort ein Angebot erhalten. Dies kann zum Beispiel eine Qualifizierungsmaßnahme oder ein Job-Angebot sein.

Sanktionen
Sanktionen für junge Menschen unter 25 Jahren können ab dem 1. August flexibler gestaltet werden. Es besteht nun die Möglichkeit die Sanktionsdauer von drei Monaten auf sechs Wochen zu verkürzen. Gleich bleibt, dass die Regleistungen für unter 25jährige bereits in der ersten Stufe entfallen und nur noch Sachleistungen erbracht werden.

Erst ab dem 1. Januar 2007 ändern sich die Regelungen für alle anderen hilfebedürftigen Arbeitsuchenden. Weigert sich ab diesem Zeitpunkt ein/e Arbeitslosengeld II-Empfänger/in, eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, kann eine erste Absenkung der Regelleistung um 30 Prozent erfolgen. Kommt es innerhalb eines Jahres zu einer zweiten Pflichtverletzung, kann eine Minderung um 60 Prozent erfolgen.
Bei einer dritten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres entfällt der vollständige Leistungsanspruch, einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Bei jungen Menschen unter 25 Jahren kann ab dem 1. Januar 2007 bereits bei einer zweiten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres der Leistungsanspruch vollständig entfallen.

Außendienst/Telefonbefragungen/Datenabgleich

Um Leistungsmissbrauch schneller zu erkennen und zu beseitigen, sollen die Träger der Grundsicherung Außendienste einrichten. Gleichzeitig wird der Bundesagentur für Arbeit der Aufbau eines „Service Center Kundenbetreuung SGB II“ gestattet. Somit besteht eine dauerhafte Rechtsgrundlage, Telefonbefragungen bei Arbeitslosengeld II-Empfängern durchzuführen.
Der automatisierte Datenabgleich soll in Zukunft auch regelmäßige Informationen über ausländische Zinserträge ermöglichen. Besteht ein Verdacht auf Leistungsmissbrauch, können jetzt ebenfalls Auskünfte beim Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Meldestellen eingeholt werden.
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde gleichzeitig die enge Zusammenarbeit zwischen den für die Arbeitsförderung zuständigen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung festgeschrieben. Sie sollen nach dem Willen des Gesetzgebers ihre Eingliederungsbemühungen besser koordinieren und Informationen wie zum Beispiel Eintritt von Sperrzeiten und Sanktionen, Ende des Leistungsbezugs durch Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme, Änderungen des Einkommens, Ortsabwesenheit oder Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosengeld II-Empfängern austauschen.

Familien

Zum 1. August erhalten Familien die Möglichkeit zwischen Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld II mit befristetem Zuschlag, der nach vorherigem Arbeitslosengeldbezug gewährt wird, zu wählen. Somit soll die Schlechterstellung von Familien - wie im Vorläufergesetz geschehen - verhindert werden.
Neu ist ebenfalls, dass zur Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt neben der Babykleidung nun auch Kinderwagen, Stilleinlagen etc. als einmalige Leistungen finanziert werden.
Erstmals müssen in „Patchworkfamilien“ (eheähnliche Gemeinschaften), die Partner ihr Einkommen und Vermögen auch für nicht leibliche Kindern einsetzen.



Erreichbarkeit/Urlaub

Ab dem 1. August besteht für Arbeitslosengeld II-Empfänger die grundsätzliche Pflicht, an Werktagen unter ihrer angegeben Adresse erreichbar zu sein.
Einem (auswärtigen) Urlaub im In- oder Ausland kann für insgesamt drei Wochen im Jahr zugestimmt werden. Der Urlaubswunsch muss etwa eine Woche vor der geplanten Reise eingereicht werden. Eine Zustimmung hängt davon ab, ob für den geplanten Zeitraum konkrete Eingliederungsaktivitäten oder Vermittlungsvorschläge vorliegen. Nach Beendigung des Urlaubs besteht in der Regel eine unverzügliche Meldepflicht beim zuständigen Träger der Grundsicherung. Wer sich ohne Zustimmung von seinem Wohnort entfernt, muss damit rechnen, dass die Leistungen gestrichen und auch zurückgefordert werden. Das Gleiche gilt, wenn keine oder eine verspätete Rückmeldung erfolgt oder die maximale Urlaubsdauer von drei Wochen überschritten wird.


Quelle
cronjob