Stuttgart: Neonazis müssen draußen bleiben
Amtsleiter will Aufmarsch mit aller Macht verhindern - Gegendemonstration angemeldet
Die Freien Kräfte, ein Bündnis aus mehreren rechten Kameradschaften und der NPD, werden für ihre Demonstrationspläne vor Gericht ziehen müssen. Die Stadt will die für den 28. Januar geplante Demonstration gegen Demonstrationsverbote untersagen.
Von Susanne Janssen
Gestern um 10 Uhr hat sich der Sicherheits-chef Alfons Nastold mit einer Delegation der Veranstalter getroffen: einer Frau von der 2004 gegründeten Kameradschaft Stuttgart und zwei Männern aus anderen Bundesländern. "Das Gespräch hat nichts Entlastendes gebracht", sagt Nastold. Die Stadt habe vor, die für Samstag, den 28. Januar, geplante Demonstration zu verbieten.
Dabei rechnet sich Nastold gute Chancen aus, dass das Verbot den möglichen Klagen standhält. "Die Veranstalter wollen gegen den Paragrafen 130 demonstrieren." Das Motto "Meinungsfreiheit erkämpfen - Paragraf 130 abschaffen" habe eine gewisse Brisanz: darin geht es um den Straftatbestand der Volksverhetzung. Wer zu Hass oder Gewalt gegen Teile der Bevölkerung aufruft, wird bestraft. Ein Aufruf dazu, diesen Paragrafen abzuschaffen, könne leicht als Demonstrationsgrund abgelehnt werden. "Wir werden unser Bestes tun", sagt Nastold. Bis Montag werde man eine Verbotsverfügung ausarbeiten, die den Veranstaltern zugestellt wird.
Zuletzt hatte in Stuttgart 1994 die NPD zu einem Aufmarsch zum Rudolf-Heß-Gedenktag aufgerufen - die Kundgebungen wurden in letzter Minute vom Verwaltungsgerichtshof verboten. Seitdem gab es in der Stadt keine rechtsextremen Demonstrationen. Am Pfingstsonntag 2004 ist die Sängerhalle in Untertürkheim jedoch Schauplatz eines Treffens der rechtsradikalen Szene gewesen: Lars Käpplers Bewegung deutsche Volksgemeinschaft hatte eine interne Tagung abgehalten, ein Einreiseverbot des Ausländeramts für die Redner aus Österreich und der Schweiz wurde vom Gericht gekippt.
Nastold hofft deshalb dieses Mal, dass das Verwaltungsgericht das Verbot der Stadt bestätigt: "Wir geben unser Bestes." Manche Gerichtsentscheidungen könne er nicht nachvollziehen. Die Freien Kräfte, wie sich das Aktionsbündnis aus Baden-Württemberg und Bayern nennt, wollen sich am 28. Januar um 13 Uhr mit rund 150 Aktivisten am Hauptbahnhof treffen und dann durch die Innenstadt am Landtag vorbeiziehen. "Der Landtag hat mit dem Paragrafen 130 überhaupt nichts zu tun", so Nastold. Eigentlich müssten die Kameradschaften in Berlin demonstrieren. Zunächst war für den 28. Januar eine Demo in Karlsruhe geplant gewesen, dort aber verboten worden. Deshalb, so vermutet der Sicherheitschef, wollen die Gruppen nun nach Stuttgart ausweichen. Eine Gegendemonstration ist ebenfalls bereits angemeldet.
Zuletzt war Schwäbisch Hall häufig Schauplatz von Demonstrationen der rechten Szene. Ulrike Zeitler, die Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts, hat aus den Jahren 2003 und 2004 vier Auseinandersetzungen zwischen der Stadt und den Demonstranten in den Akten. Im Oktober 2005 sei ein Antrag abgelehnt worden. Wenn die Freien Kräfte das Verbot nicht akzeptieren, werden sie vermutlich einen Eilantrag stellen. "Den werden wir schnell entscheiden, damit noch Zeit für Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof bleibt", so Zeitler.
Quelle: Stuttgarter Zeitung 21.1.06
Kommentare
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Jue.So Jürgen Sojka am :
Also die "vergleichende Betrachtung" angestellt, mit heutigem:
- ” So. 17.04.2016 AfD-Bundesprogrammparteitag: Behörden legen Gegenprotesten Steine in den Weg
- und dem Kommentar vom 18.04.2016 17:27
- fortgesetzt mit dem Kommentar 19.04.2016 18:31
- ” Nun betrachten wir uns den § 130, allerdings in erweiterter Formgebung:Grundgesetz Artikel 139
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen
Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus und
Historisches Lexikon Bayerns Entnazifizierung von Paul Hoser
Antiziganismus beim Bundesgerichtshof | BGH hetzte gegen - žZigeuner- œ taz 22.10.2014
- § 130 StGB = (Maulkorb-Erlass) auf dejure.org
- § 130 StPO = Haftbefehl vor Stellung eines Strafantrags auf dejure.org
- § 130 BGB = Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden auf dejure.org
- § 130 OWiG = Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen auf dejure.org
- § 130 InsO = Insolvenzordnung - Kongruente Deckung auf dejure.org
- § 130 GG = Körperschaften des öffentlichen Rechts auf dejure.org
Was lässt sich hier erkennen, oder auch entdecken??Es scheint sich jemand Gedanken gemacht zu haben, im Zuordnen der Texte unter der Ziffer 130!
Wie wir ALLE tagtäglich erleben müssen, gibt es in Unternehmen und in öffentlichen "Einrichtungen" _keine_ Aufsicht - ” jene die ihre Aufsichtspflicht wahr zu nehmen haben, die verweigern dies zu erfüllen, und das in ALLEN Bereichen unserer Gesellschaft!!
Ist es nun eine Utopie zu denken, dass dies anders werden könnte - ” anders wird?
Mit Nichten (von Tanten gar nicht erst zu schreiben) - ” es entwickelt sich gerade, und das Tempo wird sich steigern!!
Libertalia - die utopische Piratenrepublik mit Kommentar 10.04.2016 09:00 darin zwei "Eichelhaeher", in den beiden Bildern.
Schauen wir also einem zu, der unseren hohen HERREN und DAMEN "Die Leviten liest" |;-))
Der Parkschützer Markt (32000) mit seinem Verfahren 9.5 nach Art. 37 GG - “ von dort weiter in sein MediaCenter, den Ordner "Anlagen" und hier das PDF-Dokument " 2016.01.02 Sa. 9.5te Antrag nach GG Art. 37.pdf öffnen und hineinsehen.
Jue.So Jürgen Sojka am :
Selbstverständlich muss geschrieben sein "Artikel 130 GG" |;-))
Solang es bei uns in Stuttgart Juristen und AMTSPERSONEN gibt, die Paragraphen, Erlasse, Verordnungen und Anweisungen in den Vordergrund stellen, in Anwendung nehmen vor unseren Artikeln, darf es ruhig ein bischen mehr sein - ” an Aufmerksamkeit, die darauf gerichtet wird!!!!