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#WHES23: Gutes Essen für alle statt Profite für wenige!

Demoplakat zur #WHES23 am 21.1. in Berlin um 12 Uhr am Brandenburger Tor sowie den Unterstützerorganisationen. Klick aufs Bild führt zur Demoseite.
Viel zu wenig Regen, trockene Böden und schlechte Ernten -“ die Klimakrise wird auch bei uns immer bedrohlicher. Die Wachstumslogik und politische Fehlentscheidungen sind verantwortlich für das Überhitzen des Planeten und das dramatische Artensterben. Viele Höfe müssen dichtmachen, während weiter große Tierfabriken genehmigt werden. Weltweit wächst der Hunger und auch hierzulande wissen viele Menschen nicht mehr, wie sie ihren Kühlschrank füllen sollen. Deswegen kämpfen wir für die sozial-ökologische Transformation!

Jetzt ist Tag X! Auf die Straße am 04. Januar - Lützerath verteidigen!

SharePic zur heutigen Kundgebung in StuttgartDas Dorf Lützerath im rheinischen Braunkohlerevier ist vom Abriss bedroht. Es soll für die Erweiterung des Braunkohletagebaus Garzweiler 2 Platz machen. Wann genau Lützerath abgerissen wird, weiß man nicht. Wahrscheinlich ist, dass es bald passiert.

Lützerath ist nur ein Beispiel von vielen, bei dem Konzerninteressen Vorrang vor dem Klima eingeräumt werden.

Mit dem eventuellen Kohleausstieg für NRW im Jahr 2030 soll uns das alles noch als Klimaschutz verkauft werden. Im gleichen Atemzug werden aber die Laufzeiten von Kraftwerksblöcken verlängert. Dabei wird die Kohle von Lützerath gar nicht gebraucht, um die Energiesicherheit zu gewährleisten. Für das Klima ist das Verfeuern der Kohle unter Lützerath eine Katastrophe.
Die aktuelle Bundesregierung mit den Grünen hätte dem Abriss einen Riegel vorschieben können. Stattdessen haben sie im Koalitions-Vertrag festgelegt, dass die Gerichte über den Verbleib der Dörfer entscheiden sollen und somit die Verantwortung abgeschoben.

Dass auch vermeintlich „umweltbewusste“ Parteien wie die Grünen nichts gegen die Umweltzerstörung unternehmen, ist kein Zufall. Im kapitalistischen System stehen Profite an erster Stelle und werden über die Bedürfnisse von Mensch und Natur gestellt. Der Staat setzt die Profitinteressen durch. Das haben wir im Dannenröder Wald gesehen und sehen wir nun in Lützerath. Da ist es nur die logische Konsequenz, dass der Büroleiter von Baerbock jetzt zum Cheflobbyisten für RWE wird.

Den Kampf für Klimagerechtigkeit müssen wir selbst führen!

Kundgebung: Mittwoch, 04. Januar 2023, 19:00 Uhr, Marienplatz Stuttgart


Quelle

GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW

Versammlungsgesetz NRW: Bedrohung für Versammlungsfreiheit und ZivilgesellschaftBerlin, 4. Januar -“ Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz NRW. Die vor dem Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden.

„Das Versammlungsgesetz NRW ist ein offener Bruch mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit. Die Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht für die demokratische Zivilgesellschaft -“ der Staat muss sie schützen und darf friedlichen Protest nicht erschweren“, sagt Joschka Selinger, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

Die neuen Regelungen des Versammlungsgesetzes NRW zum Störungsverbot, zum Vermummungsverbot sowie zum Militanzverbot sind sehr weitreichend und unbestimmt formuliert, sodass Protestierende nicht wissen können, wann sie sich strafbar machen. Daneben weitet NRW die Befugnis zur staatlichen Videoüberwachung von Versammlungen enorm aus. Auch das kann einschüchtern und von der Teilnahme an Protesten abschrecken. Das bundesweit einmalige Pauschalverbot aller Versammlungen auf Bundesautobahnen nimmt zudem einen Teil des öffentlichen Raumes prinzipiell von der Versammlungsfreiheit aus. Autobahnen werden damit stärker geschützt als der NRW-Landtag und NS-Gedenkstätten.

Besonders betroffen ist die Klimabewegung. Bei der Verschärfung des Militanzverbots verweist die Gesetzesbegründung auf Klimaproteste und zielt insbesondere auf diese ab. Auch das Versammlungsverbot auf Autobahnen richtet sich eindeutig gegen Aktivist*innen, die den Autoverkehr unterbrechen, um auf die sich zuspitzende Klimakrise aufmerksam zu machen. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat hier seine staatliche Neutralität gegenüber zulässigen Versammlungsanliegen aufgegeben und die Grundrechte aller Aktivist*innen verfassungswidrig einschränkt.

„Wir wehren uns gegen die Überwachung und Beschränkung unserer Demonstrationen. Nordrhein-Westfalen hat eine vielfältige Zivilgesellschaft, die sich nicht kleinkriegen lässt"
, betont Iris Bernert-Leushacke, Sprecherin des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“, die regelmäßig an Aktionen gegen Nazi-Demonstrationen teilnimmt.

Kein anderes Bundesland hat ein derart restriktives Versammlungsgesetz. Mit der Verfassungsbeschwerde will die GFF ähnlichen Tendenzen bei der Gestaltung künftiger Landesversammlungsgesetze vorbeugen und so eine schrittweise Aushöhlung der Versammlungsfreiheit verhindern. Die acht Beschwerdeführenden sind Mitglieder unterschiedlicher zivilgesellschaftlicher Organisationen aus Nordrhein-Westfalen, die ihr Engagement durch das Versammlungsgesetz in Gefahr sehen. Sie werden vertreten durch Professor Tristan Barczak von der Universität Passau. Die Verfassungsbeschwerde wird unterstützt vom Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV).

Weitere Informationen zu unserem Fall finden Sie hier.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.

Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.

Dürfen nun Leiharbeiter*innen wirklich schlechter gestellt werden?

"Eigentlich zeigt Rnr. 11 zum Unionsrecht in der Urteilsbegründung bereits, welche Ideologie die Entscheidung prägt: "Die Leiharbeit entspricht nicht nur dem Flexibilitätsbedarf der Unternehmen, sondern auch dem Bedürfnis der Arbeitnehmer, Beruf und Privatleben zu vereinbaren. Sie trägt somit zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Teilnahme am und zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt bei". Kapitalistische Ausbeutung wird verharmlost, dem Leiharbeiter werden höchstrichterlich Bedürfnisse unterstellt, die den meisten Leiharbeitern wohl völlig unbekannt sind, und die neoliberale Gestaltung des Arbeitsmarktes wird verteidigt. (...) Einerseits erscheint es schon als elitär zu glauben, für meist vom Niedriglohn lebende Leiharbeiter*innen sei etwas mehr Freizeit hilfreiche Kompensation für bis zu 30 % weniger Lohn. Sie würden sich wahrscheinlich - nicht nur für die gestiegenen Wohnkosten - einen zweiten oder gar dritten Job suchen müssen. Andererseits verschleiert solcher, noch zu spezifizierender "Ausgleich" die Tatsache, dass Leiharbeiter*innen nicht nur beim Lohn, sondern auch bei den Arbeitsbedingungen diskriminiert werden. Wieviele Tage Urlaub würden denn reichen, um nicht nur an den Urlaubsanspruch der Stammbelegschaften zu kommen, geschweige zusätzliche Kompensation für entgangenen Lohn zu liefern? (...) Was daraus als Fazit folgt, lässt sich recht knapp zusammenfassen: Da das EuGH nun mit Nachdruck einen Ausgleich bei fehlendem Equal Pay in Tarifverträgen fordert, kann jeglicher Ausgleich abgelehnt werden, da er niemals weniger Entlohnung wirklich ausgleichen kann..."

Quelle: Aus dem Kommentar von Armin Kammrad vom 21 Dezember 2022 (pdf) zur EuGH-Entscheidung vom 15. Dezember 2022 zu Rechtssache C 311/21. (pdf)

Alles weitere zur Kampagne im LabourNet Dossier dazu. Siehe dazu aktuelle Zahlen: Leiharbeit ist und bleibt Lohndumping: Nahezu zwei Drittel der Leiharbeitskräfte in Vollzeit haben ein Einkommen unterhalb der Niedriglohnschwelle

Sozialrecht: Neue Regelungen 2023

Der Sozialverband VDK , bei dem man übrigens dringend Mitglied werden sollte, sofern man nicht mindestens in einer DGB Gewerkschaft dabei ist, hat dankenswerterweise einige Links zu den neuen Regelungen 2023 zusammengestellt, die einen ersten Einblick geben


Blogkino: December Seeds (2008)

Heute zeigen wir im Blogkino mit Filmen zum Thema Ⓐnarchismus "December Seeds" von Chris Marker aus dem Jahr 2008. Zum Film schreibt der Regiseur: "December Seeds ist ein verwirrender, krampfhafter audiovisueller Tauchgang in die Welt der Straßengewalt und des Guerillafilms, der zufällig auch etwas mit Chris Marker zu tun hat. Er wird heraufbeschworen, ein imaginärer Film von ihm wird inmitten der Anti-Erzählung heraufbeschworen, und er könnte in irgendeiner Weise zur Produktion beigetragen haben (es kursierte ein Plakat, auf dem sein Name in großen Lettern stand, als ob er der Urheber wäre, was höchstwahrscheinlich irreführend ist). Dennoch sieht man verstreut typografische französische Phrasen, die durchaus von Marker stammen könnten; man kann seine Handschrift spüren, wenn nicht sogar beweisen.

Wir wissen es einfach nicht, auch 10 Jahre später nicht (siehe unseren Aufruf zur Hilfe am Ende). Unwissenheit kann gesund sein, kein Zweifel... Markers Anwesenheit spukt zumindest in diesem unerbittlichen, explosiven Video. Ich war mir nicht sicher, wo ich es wiederfinden würde, nachdem ich vor Jahren einen Entwurf für einen Beitrag aufgegeben hatte. Aber als ich die Alexandrinische Bibliothek von Babel @ archive.org durchsuchte, um ein von Analytics markiertes Second-Life-Video zu korrigieren, fand ich dieses und andere Objekte, die für den Marker-Forscher von großem Interesse sind.

In gewisser Weise ist dieser Film die Antithese zum gelehrten The Owl's Legacy, sein dunkles Alter Ego, sein jungscher Schatten. Hier gibt es nichts Klassisches, sondern viel Wut, die einen zeitgenössischen Moment erfüllt, der die Vergangenheit Griechenlands in seiner Geschwindigkeit, seiner Dromologie, seinem Chaos, seiner emotionalen Verzweiflung, seinem Sparzwang, seinen zu Schlachtfeldern gewordenen Straßen auszulöschen scheint."

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