Skip to content

Aktionswoche „Der Armut endlich den Kampf ansagen!“

Logo auf Recht bestehenUnter dem Motto „Der Armut endlich den Kampf ansagen!“ will das bundesweite Bündnis „AufRecht bestehen“ mit einer bundesweiten dezentralen Aktionswoche vom 23. bis zum 31. Oktober 2023 auf den Skandal der Verarmung immer größere Bevölkerungsteile aufmerksam machen und zur Gegenwehr aufrufen.

Ein Fünftel der Bevölkerung in der Bundesrepublik ist arm oder „armutsgefährdet“, Kinder und Jugendliche betrifft dies sogar zu einem Viertel. Rund 7,5 Millionen Beschäftigte hängen im Niedriglohnsektor fest und offiziell 19 Prozent der Rentnerinnen und Rentner sind von Altersarmut betroffen. Währenddessen hat sich die offizielle Inflation zwar abgeschwächt, die Preise insbesondere für Lebensmittel und Energie bleiben jedoch auf einem extrem hohen Niveau.

Anstatt dieser skandalösen Situation mit geeigneten sozialpolitischen Maßnahmen zu begegnen, hat die Bundesregierung mit ihrem Haushaltsentwurf für 2024 einen Generalangriff auf die Fundamente der sozialstaatlichen Errungenschaften eingeleitet:
Während ein Fünftel aller geplanten staatlichen Ausgaben in Rüstung und Militär fließen soll, ist insbesondere der Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich von enormen Kürzungen und Einsparungen betroffen.
Wir wollen uns nicht damit abfinden, dass es für immer mehr Menschen hinten und vorne nicht zum Leben reicht und den Angriff auf den Sozialstaat nicht unwidersprochen hinnehmen.
Wir fordern:
- Rücknahme aller aktuellen Kürzungen im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich
- Sofortige Erhöhung der Grundsicherungsleistungen für alle hier Lebenden und Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten sowie der Kosten für Energie in voller Höhe
- Eine Kindergrundsicherung, die alle Kinder und Jugendliche wirksam aus der Armut holt
- Deutliche Erhöhung des Mindestlohns und eine armutsfeste Mindestrente
- Ausgrenzung und Diskriminierung verhindern: Migrationsberatung ausbauen statt kürzen
- Ausbau der Daseinsvorsorge statt Kürzung und Privatisierung
- Förderung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums, insbesondere von Sozialwohnungen, und einen wirksamen Mietenstopp
- Krankenhausschließungen verhindern - stattdessen Rekommunalisierung von Kranken- und Pflegeeinrichtungen

Eine Übersicht, wo und wann etwas stattfindet, sowie weiteres Material sind hier zu finden.

Das Bündnis "AufRecht bestehen" wird getragen von: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS - NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), BASTA!, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Bundes-Erwerbslosen-Ausschuss Gewerkschaft ver.di, Duisburger Initiative „AufRecht bestehen!“, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle
gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld und anderen örtlichen Bündnissen und Initiativen.

Quelle: Erklärung vom 20.10.2023


Vor 55 Jahren: „nasty demonstration against American flag by negroes“

Die Siegerehrung im 200-Meter-Lauf 1968: links Peter Norman (Silber), Mitte Tommie Smith (Gold), rechts John Carlos (Bronze) Foto: Angelo Cozzi (Mondadori Publishers), Public domain, via Wikimedia Commons
Die Siegerehrung im 200-Meter-Lauf 1968: links Peter Norman (Silber), Mitte Tommie Smith (Gold), rechts John Carlos (Bronze)
Foto: Angelo Cozzi (Mondadori Publishers), Public domain, via Wikimedia Commons
Der Black-Power-Protest bei den Olympischen Spielen 1968 war ein Ereignis, dessen Fotos weltweites Aufsehen erregten. Die afroamerikanischen Sprinter Tommie Smith und John Carlos erhoben während der Siegerehrung zum 200-Meter-Lauf der Olympischen Spiele 1968 in Mexiko-City ihre Faust zum sogenannten Black-Power-Gruß. Was dann folgte, ist Rassismus übelster Sorte...

Kindergrundsicherungsgesetz vom Kabinett beschlossen. Kürzungen bei geflüchteten Minderjährigen.

Logo des Paritätischen Gesamtverbandes: Ein Gleichheitszeichen in einem Quadrat. Daneben steht: Der Paritätische Gesamtverband. Das Wort PARITÄT ist hervorgehobenIn dieser Woche wurde von der Bundesregierung ein Gesetzesentwurf für die Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Eine wichtige Stufe des politischen Prozesses ist damit erreicht. Nun geht der Gesetzesentwurf in die parlamentarischen Beratungen und auch der Bundesrat muss noch zustimmen.

Der Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung reformiert die soziale Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Bislang unabhängige Leistungen sollen gebündelt und neu organisiert werden. In die neue Kindergrundsicherung gehen insbesondere das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Grundsicherungsleistungen nach SGB II und XII ein. Auch die Leistungen zur Förderung für Teilhabe und Bildung werden in Zukunft primär über die Kindergrundsicherung geregelt. Im Ergebnis bewirkt der vorliegende Entwurf nach Einschätzung des Paritätischen keine nennenswerte Verringerung der Kinderarmut in Deutschland. Die Kindergrundsicherung bündelt bestehende Ansprüche, ohne das Leistungsniveau spürbar zu verbessern.

Zu den grundlegenden Zielen und den ersten Bewertungen hat sich der Paritätischen bereits in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf geäußert. Gegenüber diesem Stand sind insbesondere diese Veränderungen durch den Kabinettsbeschluss anzuzeigen:

Der Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro für die Kinder und Jugendlichen im Asylbewerberleistung wird mit Inkrafttreten der Kindergrundsicherung abgeschafft. Ansonsten werden diese Kinder und Jugendliche nicht in die Kindergrundsicherung einbezogen. Unter dem Strich werden hier Kürzungen vorgenommen. Das ist das Gegenteil von Armut bekämpfen.

Der sogenannte Kindergeldübertrag wird abgeschafft. Was bedeutet dies? Sofern Kinder und Jugendliche über ihr Einkommen (etwa: Unterhalt, Kindergeld, weitere Einkommen) ihren eigenen Bedarf decken können, wird das überschießende Kindergeld (Kindergeld, welches nicht zur Bedarfsdeckung der Kinder gebraucht wird) den Eltern zugerechnet. Wenn diese im Grundsicherungsbezug sind, reduziert dieses Vorgehen deren Leistungen. Nach dem Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung soll diese Praxis in Zukunft nicht mehr erlaubt sein. Diese Änderung dürfte insbesondere Alleinerziehenden-Haushalten zugute kommen und ist eine sehr zu begrüßende Maßnahme.

* Bei erwachsenen Menschen mit Behinderung verbleibt das Kindergeld, zukünftig: der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung, bei den Eltern. Eine befürchtete Anrechnung als Einkommen der Menschen mit Behinderung wird damit auch für die Zukunft ausgeschlossen.

Ansonsten ist die Stellungnahme des Paritätischen weiterhin einschlägig. Insbesondere die Leistungshöhe des Zusatzbetrags fällt deutlich zu gering aus. Sofern die Bundesregierung mit der Kindergrundsicherung im Ergebnis Armut vermeiden will, müssen insbesondere die Leistungen bedarfsdeckend und armutsfest ausgestaltet werden. Hier ist der Bundestag gefordert nachzuliefern.

Paula Wenning, Referentin beim Kinderschutzbund und Koordinatorin des Bündnis Kindergrundsicherung, informiert am 17. Oktober in einer digitalen Veranstaltung des Paritätischen ausführlicher über den Gesetzesentwurf.

Dokumente zum Download
Kindergrundsicherungsgesetz - Gesetzentwurf (1 MB)

Weiterführende Links
Infoveranstaltung

Portal Sozialpolitik zur Kindergrundsicherung hier finden sich knappe und präzise Zusammenfassung der zentralen Inhalte des Kindergrundsicherungsgesetzes und weitere Materialien zu dem Gesetz

Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf 

Quelle: Der Paritätische, 29.09.2023


13. Globaler Klimastreik von Fridays for Future

Fronttransparent: #Endfossilfueles
Foto: © Bernd Sauer-Diete via Umbruch Bildarchiv
Unter dem Motto „End Fossil Fuels“ beteiligten sich am 15. September rund 250.000 Menschen in über 250 Orten in Deutschland am 13. globalen Klimastreik von Fridays for Future. In Berlin demonstrierten 24.000 Menschen durch das Regierungsviertel. Auch in Dortmund gab es eine Demo.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Weitere Ereignisse zu diesem Thema


Weitere Fotos im alten Bildarchiv (1980 - 2018)

Links

Kindergrundsicherung muss auch Geflüchtete einschließen

Logo des Paritätischen GesamtverbandesDer Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung reformiert die soziale Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Bislang unabhängige Leistungen sollen gebündelt und neu organisiert werden.
Mit mehr als 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisiert der Paritätische die geplante Ausgrenzung geflüchteter Kinder aus der Kindergrundsicherung.

Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. 23 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Regierungskoalition auf, den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.

„Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Alle Kinder haben dieselben Rechte - etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen. Wir fordern Regierung und Parlament auf sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden“, so die Organisationen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: “Es ist zutiefst enttäuschend, dass die sogenannte Kindergrundsicherung der Ampel ihr wichtigstes Ziel, die Bekämpfung von Kinderarmut, verfehlt. Dass geflüchtete Kinder von der Kindergrundsicherung ausgeschlossen werden sollen und ihnen mit der Reform sogar Verschlechterungen drohen, ist ein Skandal. Wir erwarten, dass hier im Sinne eines menschenwürdigen Existenzminimums für alle Kinder nachgebessert wird. Die Menschenwürde ist unteilbar.”

Hintergrund:

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist in Deutschland für alle Kinder gleichermaßen gültig. Den Vorbehalt, gemäß dem die Verpflichtungen der KRK nicht gegenüber ausländischen Kindern gelten sollten, hat Deutschland 2010 aufgegeben. Gemäß Artikel 2 der Konvention ist damit jede Diskriminierung aufgrund der Herkunft und des Aufenthaltsstatus der Kinder ausgeschlossen. Bei allen politischen Maßnahmen ist zudem das Wohl aller Kinder gemäß Artikel 3 vorrangig zu berücksichtigen.

Die bei der Kindergrundsicherung geplante Bündelung sozialpolitischer Leistungen umfasst die kinderspezifischen Regelsätze des Bürgergeldes (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII), nicht jedoch die des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).

Die Regelsätze des AsylbLG sind noch niedriger (2023 zwischen 278 Euro und 374 Euro im Monat für Kinder und Jugendliche, altersgestaffelt) als die ohnehin zu niedrigen Regelsätze in den anderen Grundsicherungssystemen (318 bis 420 Euro). Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen widerspricht dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der auch und insbesondere für das menschenwürdige Existenzminimum gelten sollte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Grundsatzurteil im Jahr 2012 klargestellt, dass die Menschenwürde nicht durch migrationspolitische Erwägungen relativiert werden darf. Gemäß dem BVerfG ist die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Menschenrecht, das durch Art.1 Abs. 1 Grundgesetz garantiert wird.

Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfällt zudem der Kindersofortzuschlag von 20 Euro, den bisher auch Kinder im AsylbLG erhalten haben. In der Kindergrundsicherung soll dies durch Anpassungen der Regelbedarfe ausgeglichen werden. Berichten zufolge entfällt der Kindersofortzuschlag für Kinder im AsylbLG im Regierungsentwurf des Kindergrundsicherungsgesetzes hingegen ersatzlos.

Die folgenden Organisationen haben sich dem gemeinsamen Statement angeschlossen:

Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein
ARBEITSKREIS ASYL TRIBSEES der evangelischen Kirchengemeinde
AWO Bundesverband e.V.
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF e.V.)
Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Der Paritätische Gesamtverband
Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF e.V.)
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Diakonie Deutschland
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Internationaler Bund (IB) - freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
JUMEN e.V
Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Save the Children Deutschland e.V.
SOS-Kinderdorf e.V.
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
terre des hommes Deutschland e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
World Vision Deutschland e.V.
Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Presseerklärung 7. September 2023

43. Todestag - Gedenken an Klaus-Jürgen Rattay

Foto: Manfred Kraft / Umbruch Bildarchiv Berlin
Am 22. September 1981 starb Klaus-Jürgen Rattay anläßlich der Räumung von 8 besetzten Häusern in Berlin. Sein Tod veränderte die Bewegung. Bei einigen löste die Brutalität, mit der die Räumungen durchgezogen wurden, Angst und Ohnmachtsgefühle aus. Bei dem weitaus größeren Teil der Besetzer*innen überwogen jedoch Wut und Zorn -“ sie radikalisierten sich mit hoher Geschwindigkeit.

Den Jahrestag von Klaus Jürgen Rattays Tod nehmen wir zum Anlaß für diesen Rückblick. Der Text ist ein Auszug aus dem Buch "Autonome in Bewegung" über die Besetzerbewegung der 80er Jahre, die Fotos entstanden am Tag der Räumung und anläßlich einer Gedenkdemonstration für Klaus-Jürgen Rattay im Jahr 1982.

Am 22. September 1981 läßt Heinrich Lummer (CDU), der damalige Innensenator von Berlin, 8 besetzte Häuser räumen. "Die Bewohner der räumungsbedrohten Häuser hatten sich darauf verständigt, lediglich passiven Widerstand gegen die Räumung zu leisten. Sie verbarrikadieren die Eingangstüren, holen viele Menschen ins Haus, Unterstützer wie auch prominente Paten, und harren der Dinge. In der Winterfeldtstraße, in der drei der Häuser stehen, werden aber in der Nacht auf den 22. September auch Barrikaden aus umgestürzten Autos, Bauwagen etc. errichtet, und viele sind dort, um die Häuser von außen militant zu verteidigen. Klaus-Jürgen Rattay gehört auch zu ihnen.

Am frühen Morgen des Räumungstages rückt die Polizei mit einem Großaufgebot an: mit Panzerwagen, Wasserwerfern und schwerem Räumgerät. Mittags will Lummer es sich nicht nehmen lassen, in einem der geräumten Häuser eine Pressekonferenz abzuhalten. Er präsentiert sich auf dem Balkon der Bülowstraße 89 als ein siegreicher Feldherr. Dadurch heizt er die Stimmung noch zusätzlich auf. Lautstarke Proteste begleiten seinen Auftritt. Die Polizei ist nervös und knüppelt die Straße frei. Einige hundert Menschen flüchten auf die verkehrsreiche Potsdamer Straße. Dort wird Klaus-Jürgen Rattay von einem BVG-Bus erfasst und mitgeschleift. Er stirbt auf der Straße. Den ganzen Tag über bleibt der Schöneberger Kiez unruhig und voller Menschen, die Todesstelle wird umlagert und mit Blumen bedeckt, und es gibt keinen Zweifel darüber, was am Abend passieren wird. Abends kommt es zur größten Spontandemo der Bewegung, rund 10.000 Menschen beteiligen sich an einem Schweigemarsch durch Schöneberg, der in heftige Auseinandersetzungen mit der Polizei mündet, „Lummer: Mörder, Mörder“ hallt es nachts durch die verwüsteten Straßenschluchten. Gleichzeitig sind im ganzen Stadtgebiet Kleingruppen unterwegs, etwa 50 Anschläge auf Banken, Polizeiwachen, Wohnungsbauunternehmen etc. werden in dieser Nacht registriert. Auch in vielen anderen Städten der BRD gibt es Demonstrationen und Anschläge." (Ausschnitt aus dem Buch "Autonome in Bewegung" - PDF-Datei)

Drei Wochen nach dem Tod Rattays bildete sich eine "unabhängige Untersuchungskommission", der ein Bundesverfassungsrichter a. D. angehörte. Der Hergang des Vorfalles war heftig umstritten. "Die Versionen reichten vom Angriff Rattays auf den Bus und dem Selbstverschulden seines Todes (Polizei-Mitteilung) bis zur Darstellung von Zeugen, der Bus sei ohne Rücksicht in die Menschenmenge gefahren. (...) Die allmählich veröffentlichten weiteren Fotos und ein Super-8-Film konnten einige Aspekte des Vorfalles klären -“ vor allem den, dass der Bus vor dem Zusammenprall nicht angegriffen worden war -“, doch gibt es vom exakten Moment des Anstoßes keine Bild-Dokumente." (siehe Wikipedia)

Nachdem die Ermittlungen noch im Dezember desselben Jahres eingestellt worden waren, bemühten sich die Eltern des Neunzehnjährigen vergebens um Wiederaufnahme des Verfahrens. Im August 1982 wurde dies abgelehnt.
Eine Dokumentation des Ermittlungsausschusses aus dem Jahr 1982 beleuchtet die genaueren Todesumstände.

"Ich hab gleichzeitig Angst und ich hab gleichzeitig auch Mut zum kämpfen." sagt Klaus-Jürgen Rattay noch am Tag vor der Räumung in einer Dokumentation des RBB.

Zahlreiche Links und eine Fotoseite beim Umbruch Bildarchiv Berlin



Weitere Informationen


Great Expectations...

A presumed homeless person is lying in a gateway. Early 1900s. Photo by William Whiffin.
Homeless Man, early 1900s. Photo by William Whiffin.
“And then I looked at the stars, and considered how awful if would be for a man to turn his face up to them as he froze to death, and see no help or pity in all the glittering multitude.”

“Great Expectations”
by Charles Dickens - 1860

Fotorückblick: IWF/Weltbank-Kongress 1988 in Berlin - Eine Tagung im Ausnahmezustand

29.9.1988. Autonome Demonstration mit rund 7.000 Teilnehmern
Foto © Umbruch Bildarchiv | 29.9.1988. Autonome Demonstration mit rund 7.000 Teilnehmern
Monatelang mobilisierten Autonome Gruppen, hunderte von NGO’s und Initiativen gegen die Jahrestagung von IWF und Weltbank im September 1988 in Berlin. Mit einer Vielzahl von Stör- und Protestaktionen bescherten sie den Finanzchefs aus aller Welt eine Tagung im Ausnahmezustand.

„Im September 1988 kommen sie alle her. Die Finanzchefs aus den kapitalistischen Zentren von Tokio, Frankfurt bis New York (…) die Schreibtischtäter aus den Schaltzentralen der Multis Toyota, Lockhead, Siemens. Dazu Minister, Staatssekretäre, Experten, Journalisten und ihre Bewacher. Mehr als 14.000 werden es sein.  (…) Die Verantwortlichen für Hunger, Ausbeutung, Terror und Kriege auf der ganzen Welt kommen in diese „Hauptstadt der Freien Welt“. Dagegen wehren wir uns: Unser Vorschlag: Verhindern wir diesen Kongreß!“ (Aufruf Autonomer Gruppen Westberlin)

Gegen das Treffen mobilisierten hunderte Organisationen und Initiativen. In Westberlin begannen die Vorbereitungen schon drei Jahre zuvor. Besonders die seinerzeit starken autonomen Gruppen bereiteten sich intensiv vor, auch der Bundeskongress entwicklungspolitischer Aktionsgruppen BUKO schloss sich frühzeitig der Kampagne an. Die Ankündigung der Linksradikalen, den ganzen Kongress verhindern zu wollen, wurde von den Sicherheitsbehörden sehr ernst genommen, denn die radikale Linke Westberlins hatte aufgrund der Hausbesetzerbewegung viel Erfahrung mit medienwirksamen öffentlichen wie auch militanten Aktionen, Demos und Sabotageaktionen gegen Banken und Konzernzentralen.

Wieso waren der Internationale Währungsfond IWF und die Weltbank bei den Autonomen und internationalistischen „3. Welt“-Solidaritätsgruppen so verhasst?

Der IWF war - und ist - eine internationale Organisation unter Führung der USA, die die Verschuldungskrise der Länder des globalen Südens imperialistisch managen soll und mit Zwangsmaßnahmen wie Kürzung von Staatsausgaben, Deregulierung des Bankenwesens und Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen wie Sparkassen, Bildungseinrichtungen, Elektrizitätswerken, Wasserwerken, Telekommunikation die Rückzahlung von Milliardenkrediten westlicher Großbanken erzwingen soll - eine Finanzpolitik, die Hungerkrisen und Verelendung bewusst in Kauf nahm und nimmt. Die Weltbank förderte unter dem Propagandabegriff „Grüne Revolution“ die Industrialisierung und Monopolisierung der Landwirtschaft und den Export von profitablen Cashcrops wie Soja, worunter die kleinbäuerliche Subsistenzlandwirtschaft litt und der Hunger im Trikont zunahm.

In Westberlin bereiteten sich viele Gruppen mit eigenen Schwerpunkten auf Aktionen vor. So organisierte z. B. eine Frauengruppe, die zu Guatemala arbeitete, mit anderen Mittelamerikagruppen Straßentheater gegen die Ausbeutung der Kaffeebäuerinnen, eine andere Frauengruppe plante eine Demonstration und Blockaden gegen den heute zu Bayer gehörigen Schering-Konzern, der riesige Gewinne mit gefährlichen Abtreibungs-„Medikamenten“ und Sterilisationsprogrammen von Frauen im Trikont machte. Anti-AKW-Initiativen organisierten einen Aktionstag gegen den Siemens-Konzern, der u. a. Turbinen für Atomkraftwerke herstellte.

Einige Autonome Gruppen konzentrierten sich auf Banken als Nutznießer der Ausbeutung des globalen Südens, mehr als ein Dutzend wurden im Vorfeld des Kongresses mit Molotowcocktails angegriffen.

Die Aktionsformen während der Kongresstage waren sehr vielfältig. Von Fahrraddemos und Taxikorsos zum Kongresszentrum ICC über einen internationalen Gegenkongress und Demos an den verschiedenen Aktionstagen bis hin zu schrillen Gute Nacht-Chören und Trommelhappenings vor den Hotels der IWF-Chefs. Das „Büro für ungewöhnliche Maßnahmen“ und die populäre Kabarettgruppe „3 Tornados“ sammelten auf dem Kudamm ironisch Geld für die ach so armen IWF-Manager.

Am Sonntag vor Kongressbeginn fand mit fast 80.000 Teilnehmer:innen eine der größten Demonstrationen in der Nachkriegsgeschichte Westberlins statt. Der Block der Linksradikalen lief unter der Parole „IWF-Mördertreff“. Dieser Ruf erschallte in der Innenstadt überall und nachts vor den großen Hotels.

Rückblickend gesehen waren diese Aktionen der Beginn einer 20-jährigen Kampagne gegen die kapitalistische Globalisierung mit späteren Höhepunkten wie Seattle, Prag und Genua. (Prag im Jahr 2000 war insofern einzigartig, weil der IWF-Kongress aufgrund des massiven Widerstands der Protestbewegung vorzeitig abgebrochen wurde.)

Nach wie vor sind Milliarden Menschen von Hunger und Ausbeutung betroffen. Besonders denen im globalen Süden fügt die Klimakrise immenses Leid zu, während die Verantwortlichen in den Metropolen sich heute viel unbehelligter als 1988 oder in den Jahren danach treffen können. Es gibt also immer noch viel zu tun und die Erinnerung an die Aktivitäten gegen die IWF/Weltbank-Tagung in Westberlin kann eine wichtige Anregung sein!

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Ein dickes Dankeschön an alle Fotograf*innen, die uns ihre Bilder für diese Fotostrecke zur Verfügung gestellt haben:
Ann Christine-Jannson, David Balzer, Paul Langrock, H-P. Stiebing †, Ingo Fiebig, Andree Kaiser, Zenit Bildagentur, Theo Heimann, Andreas Schmidt, Peter Homann, Norbert Kesten, Jose Giribas, Dirk Wildt, Mike Hughes, Georg Schäfer, Anna Göldi, Ute Weller, Charly Heuser, Anselm Grubner, Paul Glaser †  u.a.
Wir möchten mit dieser Fotostrecke auch an unseren am 2. Juni 2022 verstorbenen Mitstreiter Kurt Jotter erinnern, Künstler und Aktivist vom „Büro für ungewöhnliche Maßnahmen“. Aus seinem Nachlass hat das Umbruch Bildarchiv diese und hunderte weitere Bilder zu den Protesten gegen die IWF-Tagung 1988 übernommen. Ein Teil der Bilder sind in der Broschüre „Wut, Witz, Widerstand“ über die IWF-Kampagne erschienen, die Kurt Jotter maßgeblich mit gestaltet hat.
Links


Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung

Logo des Paritätischen GesamtverbandesDer Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung reformiert die soziale Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Bislang unabhängige Leistungen sollen gebündelt und neu organisiert werden.

In die neue Kindergrundsicherung gehen insbesondere das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Grundsicherungsleistungen nach SGB II und XII ein. Auch die Leistungen zur Förderung für Teilhabe und Bildung werden in Zukunft primär über die Kindergrundsicherung geregelt. Im Ergebnis bewirkt der vorliegende Entwurf nach Einschätzung des Paritätischen keine nennenswerte Verringerung der Kinderarmut in Deutschland, sondern vielmehr einen erheblichen Ausbau der beteiligten Verwaltungsbehörden zur Umsetzung der Leistung. Die Kindergrundsicherung bündelt bestehende Ansprüche, ohne das Leistungsniveau spürbar zu verbessern.

Zentrale Inhalte des Referentenentwurfs: die Kindergrundsicherung

Der Paritätische begrüßt, dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag den Kampf gegen Kinderarmut und die Reform des Systems der finanziellen Absicherung von Kindern und Jugendlichen zur Aufgabe gemacht hat. In der Tat ist das bestehende System aus unzureichend miteinander gekoppelten Sicherungssystemen reformbedürftig.

Der vorliegende Referentenentwurf will einige Defizite beseitigen, indem bestehende Leistungen gebündelt werden und eine neue Verwaltungszuständigkeit geschaffen wird. Im Einzelnen werden in dem vorliegenden Entwurf folgende bestehende Leistungen unter dem neuen Namen Kindergrundsicherung aufgenommen (§ 1 BKG-RefE):

● Der Kindergarantiebetrag ist im Kern das alte Kindergeld mit einem neuen Namen.

● Der Kinderzusatzbetrag als einkommensbezogene Zusatzleistung ist ein modifizierter Kinderzuschlag, in den die bisherige Grundsicherung für Kinder und Jugendliche durch die Abschaffung einer Mindesteinkommensgrenze integriert worden ist.

● Schließlich werden die bisherigen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu einem Bestandteil der Kindergrundsicherung erklärt.

Nicht in die Kindergrundsicherung integriert wird der Steuerfreibetrag für Kinder und Jugendliche. Die finanzielle Besserstellung von Familien mit besonders hohen Einkommen bleibt bereits im Ansatz außen vor. Diese Unterlassung kritisiert der Paritätische scharf.

Von einem echten Systemwechsel im Bereich der Familienförderung ist Deutschland daher noch immer weit entfernt. Insbesondere wird der Anspruch, dass mit dieser Reform Kinderarmut bekämpft wird, nicht realisiert. Die bestehenden Leistungen werden nicht angehoben. Partielle Leistungsverbesserungen werden durch Leistungseinschränkungen wieder kompensiert. So werden die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche geringfügig modifiziert; dafür aber im Gegensatz der Sofortzuschlag von 20 Euro gestrichen. Im Ergebnis bleiben die Leistungen auf demselben Niveau. Ohne höhere Leistungen bleiben arme Kinder arme Kinder. Denn: Gegen Armut hilft Geld. Daneben kritisiert der Paritätische, dass zahlreiche Kinder und Jugendliche aus der Kindergrundsicherung ausgeschlossen sind; dies gilt insbesondere für Geflüchtete und Kinder in Haushalten mit prekären Aufenthaltsrechten. Aus Paritätischer Sicht verpasst die Bundesregierung mit dem vorliegenden Referentenentwurf eine historische Chance und wird dem Begriff einer Kindergrundsicherung nicht gerecht.

Kinderarmut bedeutet unzureichende Investitionen in die Zukunft der heranwachsenden Generation. Kinderarmut schadet den Kindern heute und der gesamten Gesellschaft morgen. Eine echte Kindergrundsicherung, die für Chancengerechtigkeit steht und die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellt, hätte einen entscheidenden Beitrag auch für die Rechte zukünftiger Generationen geleistet. Doch der vorliegende Gesetzesentwurf wird dem Anspruch eines sozialpolitischen Neuanfangs durch eine „Fortschrittskoalition“ nicht gerecht.

(Kinder)Armut wird weiter zementiert

(Kinder-)Armut wird durch den Entwurf grundsätzlich weiter zementiert, da die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums immer noch aussteht. Da neben der neu einzuführenden Kindergrundsicherung nach dem jetzigen Vorschlag immer noch erhebliche Wechselwirkungen zu anderen Sozialleistungen und Ansprüchen bestehen, ist der vorliegende Entwurf schlichtweg enttäuschend. Arme Familien bleiben arm, und mit ihnen ihre Kinder. Da hilft auch nicht ein angekündigtes Qualitätsentwicklungsgesetz mit Blick auf die Kindertagesbetreuung. Denn es braucht immer beides: Monetäre Leistungen und eine bessere Infrastruktur.

Neues vom Horrorkabinett...

On Top auf die unterfinanzierte Kindergrundsicherung plant die Regierung:

- Bundesfreiwilligendienste: - 26% (-53mio)
- Maßnahmen gegen sex. Gewalt an Kindern: - 56%
- Umsetzung UN Behindertenkonvention: - 13%
- THW: - 10%
- Bundesamt für Bevölkerungschutz und Katastrophenhilfe: - 23%
- Bundeszentrale für pol. Bildung: - 21%
- Humanitäre Hilfe und Krisenprävention: - 34%
- Beauftragte für Migration: - 20%
- Verbraucherinfos: - 26%
- Bundesnaturschutzfonds: - 9%
- Müttergenesungswerk: - 93%
- Familienferienstätten: - 93%
- Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten: - 77%
- Freie Jugendhilfe: - 19%
- Freiwilligendienste: - 21% (separat zu Bufdi, dort - 26%)
- Wohngeld: - 16%
- Bafög: - 24%

Quelle: Toot von Anke Domscheit-Berg, Fraktion Die Linke
cronjob