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Die Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz wird fortgeführt

Am 1. Juni trat das geänderte Bayerische Versammlungsgesetz in Kraft. 12 der 13 Beschwerdeführer gegen das von einem breiten gesellschaftlichen Bündnis bekämpfte "alte" bayerische Versammlungsgesetz haben gemeinschaftlich beschlossen, die Verfassungsbeschwerde im Sinne des weiteren Kampfes um die Versammlungsfreiheit fortzusetzen. Nicht zuletzt geht es ihnen dabei um "unsere Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg und Niedersachsen, wo restriktivere Gesetzes-Entwürfe schon seit längerem auf dem Tisch liegen". Die Presseerklärung der Rechtsanwälte Hartmut Wächtler und Dr. Klaus Hahnzog informiert detailliert über die guten Gründe für diesen Schritt:
Die Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz wird fortgeführt

Das vielfältig geänderte Bayerische Versammlungsgesetz tritt am 01.06.2010 in Kraft. Obwohl erst am 22.Juli 2008 von der damaligen absoluten CSU-Mehrheit beschlossen, hat es schon eine bewegte Geschichte: Nach dem Erlass dieses für das Funktionieren einer Demokratie äußerst wichtigem Gesetzes erhoben wir noch im Herbst 2008 in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde im Namen von:
  • DGB Bayern
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Landesverband Bayern
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW Bayern
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V.
  • Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern
  • Bayerischer Journalistenverband e.V. (BJV)
  • Humanistische Union Bayern
  • Sozialdemokratische Partei Deutschland SPD Landesverband Bayern
  • Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bayern
  • Freie Demokratische Partei FDP Landesverband Bayern
  • Die Linken Landesverband Bayern
  • Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
  • Attac München
Wir rügten die bürokratische und schikanöse Behinderung dieses zentralen Grundrechts sowie den staatlichen Kontrollwahn, der in dem Gesetz zum Ausdruck kam. Überraschend schnell entschied das Bundesverfassungsgericht am 17. Februar 2009 in einer gleichzeitig von uns beantragten einstweiligen Anordnung, dass zahlreiche Vorschriften  des neuen Gesetzes gegen Art. 8 (Versammlungsfreiheit) des GG verstoßen und setzte sie einstweilen außer Kraft. Gegen weitere Vorschriften wurden vom Gericht deutliche Vorbehalte geäußert, die Entscheidung jedoch bis zur Verhandlung über die Hauptsache
zurückgestellt.

Nach der Niederlage der CSU bei der Landtagswahl 2008 brachte die neue Regierungskoalition aus CSU und FDP eine Neufassung des Gesetzes ein, die jetzt verabschiedet wurde. Sie entschärft unter Druck der Verfassungsbeschwerde besonders schikanöse und unbestimmte Vorschriften des alten Gesetzes, versucht, der staatlichen Kontroll- und Datensammelwut Grenzen zu setzen und entkriminalisiert harmloses Handeln von Demonstranten, das gegen Ordnungsvorschriften verstößt und bisher als Straftat verfolgt wurde. Damit wurden viele Forderungen des Bündnisses gegen das Gesetz von 2008 erfüllt.

Die Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde von 2008 haben jedoch gemeinschaftlich -“ offen ist nur noch die FDP -“ beschlossen, ihre Beschwerde weiterzuverfolgen.

Dr. Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler:

„Es geht um die Freiheit der selbstbewussten Bürger, die mehr denn je auf die -šPressefreiheit des kleinen Mannes-˜ angewiesen sind. Die in Art. 8 des Grundgesetzes garantierte Versammlungsfreiheit ist für unsere Demokratie -šschlechthin konstituierend-˜.“

Folgende Gründe sprechen für die Weiterverfolgung des Angriffs auf jetzt noch gültige Vorschriften:

  • auch das neue Gesetz von 2010 regelt viele Sachverhalte übermäßig und richtet bürokratische Hürden für den Bürger auf, der friedlich sein Grundrecht ausüben will: Eine Versammlung soll ab 2 Personen vorliegen mit der Folge einer Vielzahl von Anzeige- und Meldepflichten für den Veranstalter, selbst wenn keinerlei Gefahren von der Mini-Versammlung ausgehen; auch werden Versammlungen in geschlossenen Räumen jetzt nahezu den gleichen Beschränkungen unterworfen wie  solche unter freiem Himmel

  • die neuen Anzeige- und Meldepflichten gelten dem Wortlaut nach auch für Arbeitskämpfe und Streikposten, soweit die Öffentlichkeit z.B. durch Transparente undFlugblätter informiert wird; es besteht die Gefahr, dass der Staat in diese Tarifauseinandersetzungen hineingezogen und der notwendige Überraschungseffekt von Warnstreiks hinfällig wird

  • zwar soll der Staat nicht mehr heimlich mithören und filmen dürfen, aber auch offenes Abhören und Filmen von Versammlungen schüchtert ein. Wir fordern deshalb eine Beschränkung der Datensammlung auf Fälle, in denen tatsächlich Straftaten verübt werden und nicht auf Vorrat, außerdem ein Recht der Betroffenen auf Einsicht und die Eröffnung eines Klageweges die unsinnig ausgedehnten Vorschriften gegen das Mitführen von sogenannten „Schutzwaffen“ wie bestimmte Kleidungsstücke und mögliche „Vermummungen“ wie Schals und Sonnenbrillen sind auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen. Auch in ihrer jetzigen Fassung sind sie oft genug Vorwand, anreisende Demonstranten stundenlang festzuhalten und am Ausüben ihres Grundrechts zu hindern

  • Das auch aus Sicht von hohen Polizeibeamten schwammige „Militanzverbot“ ermöglicht weiterhin den Erlass von Beschränkungen und Verboten.

Darüber hinaus erwarten die Beschwerdeführer von der Fortsetzung des Verfahrens eine Klärung von grundsätzlichen Fragen des Verhältnisses von Versammlungsfreiheit und staatlicher Sicherheitspolitik, auch weit Vorschriften jetzt geändert oder aufgehoben wurden. Das Rechtsschutzinteresse besteht fort. Zum einen würde die CSU gerne zum alten Stand zurückkehren. Zum anderen war Bayern nur das erste Bundesland, das ein neues Versammlungsgesetz vorlegte, andere Länder wie Baden-Württemberg und Niedersachsen folgen. Wie deren Entwürfe zeigen, besteht durchaus die Gefahr, dass die bayerischen Fehler dort wiederholt werden. Immer noch im Raum steht auch ein 2006 in Hinblick auf die Föderalismusreform vom Bundesinnenminister gefertigter Vorentwurf für die Länder. Auch deshalb ist es wichtig, das begonnene Verfahren in Karlsruhe fortzusetzen.

München, den 31.5.2010
Dr. Klaus Hahnzog, Hartmut Wächtler


Siehe auch:

Sie leben!

Buchcover
Gestern hatte ich Post von Unrast bekommen und gleich "Nachtschicht" eingelegt, um mir die ersten Beiträge im vom ak wantok herausgegebenen neuen Buch "Perspektiven autonomer Politik" reinzuziehen: Das Interview mit Wolf Wetzel beispielsweise zur Frage autonomer Theoriearbeit, deren Zusammenhang zur Praxis und zu den Möglichkeiten und Notwendigkeiten autonomer Perspektiven. Zu Wort kommen aber auch jüngere ProtagonistInnen, die darüber diskutieren, was für sie die autonome Subkultur ausmacht oder Leute vom Versand "Fire and Flames", von "Disorder" und "Red Stuff", die zum autonomen Lifestyle und wie und ob die die Bedienung dieser Bedürfnisse mit Kapitalismuskritik verträgt befragt werden.

Angesichts der sonst trotz Ellenlänge großteils wenig vorwärtsweisenden Texte in anderen Publikationen ist das Buch längst überfällig gewesen, zumal es seit den 1990er Jahren (nach "Drei zu Eins", "Feuer und Flamme 2", "Glut und Asche", den Autonomiekongressreadern, den es auch als Reprint gibt und den l.u.p.u.s. Büchern "Geschichte, Rassismus und das Boot. Wessen Kampf gegen welche Verhältnisse" und "Lichterketten und andere Irrlichter - Texte gegen finstere Zeiten") kaum derart umfangreiches Material gab. Das Buch freut mich - besonders auch deshalb, weil es ja die durchaus verbreitete Meinung gibt, dass es keine Autonomen mehr gebe bzw. sie - außer in Griechenland usw. - keine Rolle mehr spielen. Und weil es angesichts der Themenvielfalt zeigt, dass noch einiges in der Bewegung steckt, wenn es entsprechend reflektiert wird. In dem Sinne bin ich auf den Rest der Beiträge sehr gespannt.

Der ak wantok hat in diesem Buch an die 50 Beiträge vereint, die sich mit der Geschichte, vor allem aber mit der Gegenwart und Zukunft der autonomen Bewegung auseinandersetzen. Der Textsammlung liegt die Überzeugung zugrunde, dass die autonome Bewegung nicht nur ein bedeutendes Kapitel in der neueren Geschichte linksradikalen Widerstands in Europa darstellt, sondern dass sie einen Rahmen geschaffen hat, der auch zukünftig das Schaffen und Verteidigen gegenkultureller Räume ebenso ermöglichen und stärken kann wie den Kampf gegen Herrschaft, Unterdrückung und Ausbeutung. Aus der Einleitung: "Autonome Diskussionen finden auf Treffen statt, auf Veranstaltungen und Demos, in Szeneblättern und Internet-Foren. Sie sind breit gefächert, vielfältig und komplex, und das ist gut so. Manchmal jedoch scheinen den Diskussionen gemeinsame Referenzpunkte zu helfen, die Debatten zusammenfassen, zueinander in Beziehung setzen und in historische Zusammenhänge rücken. Dies kann zu mehr Klarheit führen, noch einmal neue Perspektiven ermöglichen und Grundlagen für weitere lebendige Diskussionen schaffen." (Verlagsankündigung)


ISBN: 978-3-89771-500-4
Ausstattung: br., 406 Seiten
Preis: 18.00 Euro

Erklärung des Ya-Basta-Netz zur Repression in Oaxaca

Zum Überfall auf eine humanitäre Delegation im mexikanischen Bundesstaat Oaxaca, bei dem zwei Menschen ermordet wurden, veröffentlichte das YA BASTA Netz folgende Erklärung:
An die mexikanische und internationale Zivilgesellschaft
An die mexikanischen und internationalen Medien
An die compañeros y compañeras, die links unten kämpfen
An die Familienangehörigen, Freund_innen und Kollektive von Bety und Jyri

Von Deutschland aus zeigen wir unsere Bestürzung und tiefe Trauer über den Angriff auf die Teilnehmer_innen der Unterstützungs- und Solidaritätskarawane auf dem Weg zum Autonomen Landkreis San Juan Copala, in Oaxaca, Mexiko, am 27. April.

Die seit Jahren herrschende politische Gewalt in der indigenen Region Triqui eskaliert, seit die PRI-Organisationen die autonome Organisation MULT-I attackieren, welche in der Folge des Aufstandes von 2006 entstanden ist. Seit dem 1. Januar 2007 hat MULT-I das Dorf San Juan Copala zum autonomen Bezirk erklärt. Die Region ist seit Jahrzehnten Hochburg der PRI, welche mit aller Gewalt die Kontrolle behalten will. Die Bewohner_innen von San Juan Copala leiden unter der Repression der Paramilitärs der so genannten Vereinigung für Sozialen Wohlstand der Triqui-Region (UBISORT), die der PRI nahe steht. Seit Januar 2010, so wird berichtet, ist die Gemeinde von der Außenwelt abgeschnitten sowie ohne Wasser- und Stromversorgung, zudem gibt es keine Lehrer_innen und medizinische Versorgung.

Aufgrund dieser Situation wurde eine Unterstützungs- und Solidaritätskarawane gebildet, an der 22 Leute aus verschiedenen Menschenrechtsorganisationen teilnahmen. Neben der Begleitung von Lehrer_innen zurück in die Gemeinde führte die humanitäre Karawane Lebensmittel und Medikamente mit sich. Die Mitglieder der Karawane gehörten zum Zentrum für kommunitäre Unterstützung und gemeinsames Arbeiten (CACTUS), zu „Oaxaquenische Stimmen, die Autonomie und Freiheit schaffen“ (VOCAL), der Sektion 22 der Lehrer_innengewerkschaft und anderen zivilen Organisationen aus Oaxaca. Am Mittag des 27. April griff eine bewaffnete Gruppe der UBISORT die Karawane an. Sie ermordeten zwei Menschen, mehrere erlitten schwere Verletzungen. Obwohl der Sprecher der UBISORT einen Tag vor dem Angriff offen drohte, dass sie mit allen Mitteln die Ankunft der Karawane in San Juan Copala verhindern würden, unternahm die oaxaquenische Regierung nichts zur Sicherheit der Karawane.

Wir glauben, dass der Zeitpunkt der Eskalation kein Zufall ist, beginnt doch am 2. Mai der Wahlkampf für die Gouverneurswahlen von Oaxaca. Gemäss letzten Umfragen liegt der Oppositionskandidat Gabino Cué klar in Führung vor dem PRI-Kandidaten Eviel Pérez Magaña. Die PRI regiert seit 80 Jahren ununterbrochen. Menschenrechtsorganisationen warnten davor, die PRI könnte ein Klima der Angst erzeugen, um so die Wahlen doch noch zu gewinnen. Wir machen zudem die Regierung von Felipe Calderón für die Straflosigkeit und Gewalt verantwortlich. In seiner Amtszeit hat sich die Menschenrechtssituation dramatisch verschlechtert. Der Kampf gegen den Drogenhandel, der im Januar 2007 ausgerufen wurde, hat mittlerweile 22.700 Menschenleben gekostet.

Wir verurteilen den Angriff auf die mexikanischen und internationalen Teilnehmer_innen der humanitären Karawane aufs Schärfste.

Der Tod unserer compañerxs Beatríz Cariño Trujillo, Direktorin von CACTUS, und von Jyri Jaakkola, Aktivist von Uusi Tuuli Ry (Neun Winde) erfüllen uns mit Trauer.

Wir möchten den Familienangehörigen, compañerxs, Freund_innen und Kollektiven von Bety und Jyri unser Beileid ausdrücken und schicken ihnen eine solidarische Umarmung. Sie sollen wissen, dass sie in diesen schweren Stunden nicht allein sind.

Bety und Jyri, wir werden Euch nie vergessen! Wir werden für Gerechtigkeit kämpfen und den Kampf fortführen!

Wir fordern eine umfassende Untersuchung der Vorfälle, die Bestrafung der Verantwortlichen und derjenigen, die hinter dem Angriff auf die Unterstützungs- und Solidaritätskarawane nach San Juan Copala stecken, sowie ein Ende ihrer Aktivitäten.

Stopp den Angriffen auf die Bewohner_innen von San Juan Copala, auf mexikanische und internationale Aktivist_innen und die der Anderen Kampagne. Schluss mit der Straflosigkeit!

Ya-Basta-Netz


ya-basta-kontakt@riseup.net
www.ya-basta-netz.de.vu
Siehe auch: Erklärung der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko, dokumentiert bei der Tageszeitung "junge Welt"

Stuttgart: Der Skandalprozess gegen „Die Sieben“ geht in die nächste Runde

Am 19. April 2010 beginnt um 8.30 Uhr die Berufungsverhandlung gegen sieben Antifaschisten vor dem Landgericht Stuttgart. Ihnen wird vorgeworfen, in Sindelfingen im Februar 2007 (!) Nazis verprügelt zu haben. Dies im Anschluss an eine als „Faschingsveranstaltung“ getarnte Versammlung der NPD mit dem singenden Volksverhetzer Frank Rennicke.

Um den Prozess unter das Vorzeichen von „Bandenkriminalität“ zu stellen und damit den Angeklagten jeglichen politischen Anspruch und antifaschistische Motive abzusprechen, wurden nach unseren Informationen zwischenzeitlich Zwei der Angeklagten mit Migrationshintergrund in Stammheim festgesetzt. Damit soll dem frommen Bürger der Schrecken eingejagt werden, welche Großverbrecher hier nun ihrer Strafe zugeführt werden.

Offensichtlich will die Justiz -“ vorneweg die durch die Verfolgung von zerschlagenen Hakenkreuzen bundesweit berüchtigte Stuttgarter Staatsanwaltschaft -“ ein Exempel statuieren. Die Justiz soll schließlich wieder einmal Beflissenheit zeigen und die Direktive des Innenministers Rech (CDU) umsetzen: Nazis verharmlosen und fördern -“ und gegen Links draufhauen! Insbesondere draufhauen, wenn Deutsche und Ausländer gemeinsam dem Faschismus entgegentreten.

Einiges zur Vorgeschichte

Sieben Angeklagte werden vom Amtsgericht Böblingen am 22. September 2008 der schweren Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Drei Angeklagte werden zu Haftstrafen von einem Jahr und neun Monaten bis zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Vier Angeklagte erhalten Bewährungsstrafen von neun bis zehn Monaten.

Für die Angeklagten steht einiges auf dem Spiel. D. z.B. hat bereits Vorstrafen und Bewährungsauflagen, die er sich ebenfalls als Antifaschist „eingefangen“ hat, u.a. drei Verurteilungen (!) wegen des Tragens zerschlagener Hakenkreuze. Fünf der Angeklagten haben sogenannten Migrationshintergrund; einem von ihnen droht bei Rechtskraft des Urteils die Abschiebung. Auch sie haben als von den Nazis besonders beleidigte „Ausländer“ Vorstrafen wegen ihres antifaschistischen Widerstands „auf dem Kerbholz“. Vor Gericht standen hier also politisch engagierte Antifaschisten, aber Richter Kirbach wollte „die Politik aus dem Prozess heraus halten“.

Der skandalöse Urteilsspruch löste tumultartige Szenen im Zuhörerraum aus und konnte nur unter Androhung von Geld- und/oder Haftstrafen, Saalverweisen und massiver Polizeipräsenz verlesen werden.

Und auch, wenn man es nicht fassen kann, das Folgende ist wortwörtlich:

„Auch wenn es keine direkten Beweise gibt, ich bin überzeugt, dass alle Angeklagten an der Prügelei beteiligt waren, um den Rechten eine Lektion zu erteilen“. So begründete Richter Kirbach das Urteil -“ und entsprechend war auch der Verlauf der zwei Verhandlungstage.

Sieben Angeklagte, sieben Rechtsanwälte, eine Fülle von Unklarheiten bei den Zeugenaussagen und Defiziten bei der Beweisführung, für den Richter kein Problem. Man fühlte sich erinnert an „Nathan der Weise“: „Der Jude wird verbrannt“! Er lehnte alle Anträge der Rechtsanwälte ab und zog den Prozess im „Schweinsgalopp“ durch, am zweiten Tag musste die Verurteilung stehen, komme was da wolle. Richter Kirbach folgte mit geringfügiger Abweichung bei den Bewährungsstrafen der Vorgabe der Staatsanwältin, die den Angeklagten vorwarf, die Tat „gemeinschaftlich geplant“ „bewaffnet..., ... hinterhältig und kriminell“ durchgeführt zu haben.

Ausgangslage für die Gerichtsverhandlung war die NPD-Veranstaltung im Februar 2007, bei der Rennicke, einer der aggressivsten Naziakteure in Sachen Ideologieeinpeitscher auftrat. Rennicke ist den Verantwortlichen im Landkreis Sindelfingen/Böblingen sehr wohl bekannt, hatte er doch -“ bevor er 2004 ins mittelfränkischen Altengreuth bei Schillingsfürst verzog -“ in Ehningen bei Böblingen seinen Wohnort. Er stand vor Gericht wegen Volksverhetzung u.a. in Böblingen. Er gehörte der verbotenen Wiking-Jugend an und ist NPD-Mitglied.

Trotz NPD-Ankündigung einer Veranstaltung mit dem selbsternannten „nationalen Barden“ behauptete die Stadt Sindelfingen als Verpächter der Stadion-Gaststätte, sie habe von nichts gewusst, außerdem sei die Veranstaltung als Faschingsparty angemeldet worden. Nicht erst im Gericht wurde deutlich, dass die Verantwortlichen sehr genau um die NPD-Zusammenrottung aus allen Landesteilen wussten, denn es kam heraus, dass nicht nur Polizeistreifen Wache fuhren, sondern auch direkt vor dem „Floschenstadion“ Polizei in Zivil postiert war. (Trotzdem sprach der Richter des Öfteren von „Faschingsfeier“ und befragte die Nazizeugen nach ihrer Maskierung.)

An jenem 16. Februar 2007 gab es keinen Zweifel, dass die Behörden bestens informiert waren. Statt das NPD-Treiben zu verbieten, erging an die Öffentlichkeit Nachrichtensperre. Nachfragen von Journalisten wurden zwei Tage lang abgewiesen. Die Polizei, angewiesen von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, vom Verfassungsschutz und den örtlichen Sindelfinger Behörden, verstärkt durch auswärtige Einsatzkräfte, sollten für einen ungestörten Verlauf des braunen „Faschingstreibens“ sorgen. An der S-Bahnhaltestelle Goldberg wurden die ankommenden Antifaschisten von einem massiven Polizeiaufgebot erwartet. Schnell wurde nun klar, dass die Nazis vor Ort sein mussten. Doch statt ihren Protest zum Ausdruck bringen zu können, wurden die Antifaschisten eingekesselt, zur S-Bahn und Rückfahrt durch Polizeieskorte gezwungen.

Jetzt vor Gericht werden diese Gewaltmaßnahmen, die mit Rechtstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit nichts mehr zu tun hatten, damit gerechtfertigt, dass es darum ginge, Links und Rechts auseinander zu halten.

Die Festnahme der sieben Männer und ihre jetzige Verurteilung sollen davon ablenken, wie damals am 16. Februar 2007 die Verantwortlichen die Nazi-Veranstaltung beschirmten. Verdeckt werden soll auch die Unverhältnismäßigkeit der Mittel, die die Polizei anwandte, um die angeblichen Täter zu schnappen. Da gab es abenteuerliche Verfolgungsjagden, ohne erkennbar zu sein, dass die Verfolger Polizisten waren, erkennungsdienstliche Behandlung, erzwungene DNA-Proben, Führerscheinentzug und Beschlagnahme der Autos.

Aber es sollte ja „auf Teufel komm-™ raus" verurteilt werden:

Unwichtig
  • warum man sich in Sindelfingen aufhielt,
  • dass man von der Polizei gezwungen wurde mit der S-Bahn nach Stuttgart ohne das abgestellte Auto zu fahren
  • dass keiner der Angeklagten von den Zeugen als Täter überführt wurde
  • dass keiner auf den Polizeifotos, in derselben Nacht geschossen, schwarz, vermummt, mit Kapuzen bekleidet war
  • dass keine der „Waffen“ mit Blut befleckt war und keine „Waffe“ einem der Angeklagten zugeordnet werden konnte.
Unwichtig
  • dass die Anzahl der „Täter“ laut Zeugenaussagen viel höher sein musste,
  • dass schließlich dunkle Nacht und schlechte Beleuchtung herrschte.
Gerichte, Behörden und Staatsorgane rechtfertigen ihr Vorgehen damit, dass sie eine Eskalation zwischen Links und Rechts, wie damals in der Weimarer Republik, verhindern wollen. Bei diesem Geschichtsbild aus der untersten Schublade wird geflissentlich übersehen, dass damals bereits die so genannten „Eliten“ aus Wirtschaft, Staatsapparat und nicht zuletzt der Justiz ganz überwiegend rechts standen, die Nazis förderten und schließlich an die Macht brachten. Den Widerstand gegen diese verhängnisvolle Entwicklung zu verhindern -“ darin sahen diese Kräfte ihre vornehmste Pflicht. Die Gleichsetzung von Links und Rechts hat letztlich den „vornehmen“ Zweck, das Bürgertum für seine verantwortungslose Unterstützung des Faschismus bzw. seine Indifferenz gegen Rechts aus der Verantwortung zu nehmen.

Und der damalige Richter muss sich die Frage gefallen lassen: „Wollten Sie wirklich mit Ihrem Urteil dazu beitragen, dass inzwischen der NPD-Anführer Nowak im Böblinger Kreistag sitzt? Haben Sie denn gar nichts gelernt? Wissen Sie noch immer nicht, dass Faschismus keine Meinungsäußerung ist, sondern ein Verbrechen?“

Links gegen rechts aufzuwiegen, würde eine Verharmlosung des Faschismus bedeuten und dem Staat und seiner Polizei noch mehr Befugnisse einräumen, um mit den ach so ungeliebten, weil unbequemen Nazigegnern kurzen Prozess zu machen. Junge Antifaschistinnen und Antifaschisten sind es heute, die unermüdlich und vorne dran den Faschisten, diesen Totengräbern der Demokratie und Feinden sozialen Fortschritts, die Stirn bieten.

Die Solidarität mit den Angeklagten, die jetzt vor der nächsten Instanz stehen, wird Teil des Kampfs sein, an dem sich auch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -“ Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) beteiligt:

Nazis keine Basis bieten

Gegen Rechts -“ für Links!

NPD-Verbot jetzt!


Brigitte Renkl für den Kreisvorstand der VVN-BdA Böblingen-Sindelfingen-Leonberg
Kreisvereinigung der VVN-BdA Stuttgart
Jochen Dürr, Landessprecher der VVN-BdA Baden - Württemberg


Vor Prozessbeginn am 19.04. wird -“ wie bereits angekündigt -“ um 8:30 Uhr vor dem Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20 eine Kundgebung abgehalten, auf der u.a. Jochen Dürr, Landessprecher der VVN-BdA, sprechen wird.

Siehe auch die Beiträge zum Thema:

• Freitag, 9. Februar 2007:
Aktionsbündnis ruft zur Verhinderung von NPD-Veranstaltung in Stuttgart auf
• Samstag, 17. Februar 2007: VVN Presseerklärung zum NPD-Rennicke Auftritt in Stuttgart am 16.2.2007
• Mittwoch, 21. Februar 2007: VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen
• Freitag, 23. Februar 2007: Rennicke-Auftritt in Sindelfingen: Gegendarstellung zur VVN-Presseerklärung
• Samstag, 24. Februar 2007: Veranstaltungsort für "private" Faschingsfeier war bekannt
• Sonntag, 25. März 2007: Stuttgart/Sindelfingen: Der Rennicke-Auftritt als Symptom der Lage
• Freitag, 30. März 2007: Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"
• Donnerstag, 18. Oktober 2007: Sindelfingen: Unterschriftensammlung für NPD Verbot
• Samstag, 18. April 2008: 80 Teilnehmer bei Veranstaltung: „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“
• Mittwoch, 9. Juli 2008: Antifaschistische Kampagne gegen die NPD in Sindelfingen
• Mittwoch, 16. Juli: Stuttgart: Flash-Mob Aktion gegen Nazi-Propaganda
• Samstag, 19. Juli 2008: Demonstration: Nazis keine Basis bieten!
• Sonntag, 20. Juli 2008: Knapp 500 Menschen demonstrierten in Sindelfingen gegen die NPD und andere faschistische Strukturen
• Donnerstag, 23. Oktober 2008: Ein Gespräch der "Stattzeitung" mit den Betroffenen zum Skandalurteil von Böblingen
• Freitag, 26. März 2010: Stuttgart: Prozess gegen sieben Antifaschisten geht in die zweite Runde

Mahnwache von "Weiler schaut hin! e.V." am 26.03.2010 mit Redebeitrag des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit

Nach der erfolgreichen Infowoche des Antifaschistischen Aktionsbündnisses Rems-Murr, an dem sich "Weiler schaut hin! e.V." als Unterstützer beteiligte, fand am vergangenen Freitag, 26.03.2010, die monatliche Mahnwache vor dem Nazitreffpunkt „Linde“ in Schorndorf-Weiler statt. Am Protest auf dem Lindenplatz beteiligten sich zwischen 60 und 70 Personen. Auf der letzten Mahnwache im Februar 2010 war es zu gewalttätigen Übergriffen durch zwei Personen aus der ehemaligen Nazikneipe „Linde“ gekommen. Teilnehmer der Mahnwache beklagten die mangelnde Unterstützung der Polizei, die sich weigerte, vor Ort eine Anzeige gegen die Naziangreifer aufzunehmen, obwohl bei diesem Vorfall von den Nazis versucht wurde, gewaltsam eine angemeldete Versammlung zu verhindern. Darüber hinaus wurden die Antifaschisten von einem Polizisten - dessen Name bekannt ist - als „Kindergarten“ bezeichnet.

Nach einer kurzen Begrüßung der Teilnehmer durch einen Sprecher von "Weiler schaut hin! e.V.", wurde das Wort an einen Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit gegeben. Die Rede konnte nicht von allen Teilnehmern verfolgt werden, da auf der Winterbacher Strasse ein reger Verkehr herrscht und das Ordnungsamt zur Auflage gemacht hatte, dass keine Beschallungsanlagen eingesetzt werden durften. Versammlungsfreiheit bedeutet für uns auch, dass die Redner von allen Mahnwachenteilnehmern gehört werden können. Der vollständige Redebeitrag kann im Internet abgerufen werden: http://www.versammlungsrecht.info/neu/veroffentlichungen.html

Obwohl dem NPD-Funktionär Jürgen W. die Gaststättenerlaubnis entzogen wurde, werden die Räumlichkeiten in der Winterbacher Str. 8 weiterhin von regionalen und überregionalen Faschisten aus dem Umfeld der NPD genutzt. Aus diesem Grunde ist ein weiterer Protest gegen die rechtsradikalen Umtriebe in der „Linde“ absolut notwendig und berechtigt.

Deshalb gilt auch weiterhin: WEILER SCHAUT HIN!

Die nächste Mahnwache findet am Freitag, 23.04.2010, 18:30 Uhr auf dem Lindenplatz, 73614 Schorndorf-Weiler statt.

Wir fordern alle antifaschistischen Menschen zur Teilnahme auf.

Quelle: Pressemitteilung 29.03.2010

18. März: Internationaler Tag der politischen Gefangenen

Heute ist der Tag der politischen Gefangenen. Veranstaltungstermine, Hintergründe und mehr auf der Sonderseite der Roten Hilfe.

"Die Internationale Rote Hilfe (IRH) erklärte 1923 den 18.3. zum “Internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen-.

Seitdem 1996 Libertad! und andere Initiativen sowie die Rote Hilfe e.V.wieder einen Tag für die Freiheit der politischen Gefangenen und gegen Repression und staatliche Unterdrückung initiierten, finden jedes Jahr bundesweit vielfältige Aktionen, Veranstaltungen und Demonstrationen zum Thema statt.

Der 18. März als Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen knüpft an die Tradition der ArbeiterInnenbewegung an." Weiter


In Stuttgart gibt es heute und morgen Veranstaltungen:

Flyer für Stuttgart


Toleranz à la CDU? Geschichtsvergessenheit im Stuttgarter Gemeinderat

Folgende Pressemitteilung der VVN-BdA über einen skandalösen Vorgang in Stuttgart veröffentlichen wir gerne und erklären uns solidarisch. Offenbar meinen einige CDU Stadträte, nur Veranstaltungen mit dem Gütesiegel der Zulassung durch den Verfassungsschutz zulassen zu können. Der Verfassungsschutz war bekanntlich die Organisation, wegen derer Mitglieder in der NPD diese nicht verboten werden konnte. Genug der Polemik, hier die Pressemitteliung, gefolgt vom Antrag der Abgeordneten:


Vier Stadträte der CDU haben sich in einem Antrag an den Stuttgarter Gemeinderat unter der Überschrift „Rechtsextremismus bekämpft man nicht mit Linksextremismus“ am 2. Februar „empört und beunruhigt“ gezeigt über eine Veranstaltung, die der Stadtjugendring am 2. März plant. Als Ergänzung der gleichzeitig im Rathaus gezeigten Ausstellung „Demokratie stärken -“ Rechtsextremismus bekämpfen, Baden-Württemberg für Toleranz und Menschlichkeit“ will der Stadtjugendring mit einem Vortrag über die rechte Musikszene und die darin transportierten rassistischen und faschistischen Ideologien informieren. Dazu hat der SJR eine Kennerin dieser Szene eingeladen, die sich seit langen Jahren nicht nur damit befasst, sondern auch im Arbeitskreis „Antifaschistische Stadtrundfahrten und Stadtrundgänge“ des SJR aktiv mitarbeitet.

„Empört“ sind die CDU Stadträte allerdings nicht über die rechte Musikszene, sondern über die Referentin.

Diese sei „Landesvorsitzende des Vereins -šVereinigung der Verfolgten des Naziregimes-˜ (VVN), der von „den Bundesverfassungsschutzbehörden als -šlinksextremistisch-˜ eingestuft und vom Landesverfassungsschutz „wegen linksextremistischer Aktivitäten“ beobachtet werde. „Deshalb“, so die Gemeinderäte, „können wir es nicht akzeptieren, dass solche Veranstaltungen in Kooperation und unter dem Schirm der Landeshauptstadt ausgerichtet werden.“

Das meiste in der Begründung stimmt zwar nicht -“ die Referentin ist weder Landesvorsitzende, noch wird die VVN-BdA im Bundesverfassungsschutzbericht erwähnt. Der Landesverfassungsschutzbericht dagegen weiß zwar auch von keinen „linksextremistischen Aktivitäten“ zu berichten, erwähnt die VVN-BdA aber regelmäßig dennoch unter der Rubrik „linksextremistisch beeinflusste Organisation“ in seinem jährlichen Bericht. Die Begriffe „Linksextremismus“ und „Linksextremist“ sind anderswo weder rechtlich noch wissenschaftlich definiert. Den CDU-Stadträten reicht das aber alles aus, die Referentin, die sie gar nicht kennen, namentlich als „Linksextremistin“ zu beschimpfen. Das tun sie ausgerechnet im Zusammenhang mit einer von der Stadt Stuttgart im Rathaus vorgestellten Ausstellung gegen Rechts, deren Unterzeile „Für Toleranz und Menschlichkeit“ lautet.

Schlimmer ist aber, dass die vier Stadträte zwar ausdrücklich die „gute und fachlich qualifizierte historisch-politische Jugendarbeit“, die der Stadtjugendring „in vielen Jahren aufgebaut hat“, loben, selbst aber einer erschreckenden Geschichtsvergessenheit verfallen sind.

Die antifaschistischen Stadtrundfahrten und Stadtrundgänge waren von den Zeitzeugen, Widerstands­käm­pferInnen und Opfern des Faschismus aus der VVN-BdA initiiert und maßgeblich gestaltet worden. So steht es im Vorwort der Broschüre „Stadterkundungen“ des SJR, die diese Form der Jugendbildung begleitet. Zum 20. Jubiläum dieser Stadtrundfahrten im Jahre 2000 wurden die VVN-Mitglieder Erwin Holzwarth, Gertrud Müller, Hans Gasparitsch und Alfred Hausser vom SJR dafür ausdrücklich geehrt. Überdies erhielten die beiden letztgenannten aus der Hand des derzeit amtierenden Oberbürgermeisters Schuster das Bundesverdienstkreuz verliehen. Dem langjährigen Vorsitzenden und Ehrenvorsitzenden der VVN-BdA, Alfred Hausser, gratulierte der damalige Ministerpräsident Teufel zum 90. Geburtstag 2002 mit den Worten: „Ich verbinde damit zugleich meine Anerkennung für Ihr couragiertes Eintreten gegen die Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus und die Bewahrung des Vermächtnisses der Widerstandskämpfer im Dritten Reich.“
Alle vier waren zum Zeitpunkt, als sie solchen Widerstand leisteten, Mitglied der KPD bzw. des kommunistischen Jugendverbandes. Sie haben wie viele Tausende mit ihnen bewiesen, dass man den Faschismus, den man heute gerne auch „Rechtsextremismus“ nennt, mit Hilfe der Linken sehr wohl bekämpfen kann - im Zusammenwirken aller, die für Menschlichkeit einzutreten bereit sind. Das bewies auch die welt­um­spannende Antihitlerkoalition. Nur dem Zusammenwirken von Staaten, Armeen und Widerstands­grup­pen in vielen Ländern konnte es schließlich gelingen, die faschistische Bestie zu bezwingen. Es waren nach der Begrifflichkeit der CDU Stadträte ausgewiesene „Linksextremisten“, nämlich Soldaten der Roten Armee, die vor 65 Jahren u.a. das KZ Auschwitz befreiten.

Im deutschen Widerstand haben die Linken, die Arbeiterbewegung und darin besonders die Kommunisten, nachweislich und unbestreitbar die zahlenmäßig größten Opfer erbringen müssen.

Nach der Befreiung haben sich die wenigen Überlebenden des Widerstandes in der VVN zusammengeschlossen mit dem Ziel, diese Erfahrung der notwendigen Zusammenarbeit aller wach zu halten und nie wieder einen neuen Faschismus zuzulassen. Diese Aufgabe verfolgt die VVN- Bund der Antifaschisten, der nun eine neue Generation von NazigegnerInnen angehört, bis heute.

Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass weder der Oberbürgermeister noch die Mehrheit des Gemeinderates der versuchten Ausgrenzung und Verächtlichmachung einer engagierten Nazigegnerin und einer auch in unserer Stadt wichtigen Organisation folgen werden.



Wir dokumentieren hier zusätzlich den Antrag in dem Wortlaut, wie er sich via Google findet:

Stadträtinnen/ Stadträte - Fraktion
Dr. Nopper Klaus (CDU), Kotz Alexander (CDU), Rudolf Joachim (CDU), Mayer Fabian (CDU)
Datum
02/02/2010
Betreff
Rechtsextremismus bekämpft man nicht mit Linksextremismus!

Im Rathaus wird ab dem 22.02.2010 die Ausstellung zum Thema “Demokratie stärken - Rechtsextremismus bekämpfen. Baden-Württemberg für Toleranz und Menschlichkeit" gezeigt. Die Ausstellung ist eine Kooperation unseres Stadtarchivs, der Friedrich-Ebert-Stiftung sowie des Stadtjugendringes.

Soweit so gut, auch wir finden das Thema wichtig .
Allerdings sind wir empört und beunruhigt, dass bei mindestens einer Veranstaltung, die begleitend zur Ausstellung veranstaltet wird, die Landesvorsitzende des Vereins “Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes- (VVN) als Referentin spricht. Die VVN wurde von den Bundesverfassungsschutzbehörden als “linksextremistisch- eingestuft und wird nach wie vor in einigen Bundesländern wie auch in Baden-Württemberg vom Verfassungsschutz wegen linksextremistischer Aktivitäten beobachtet.

Rechtsextremismus bekämpft man nicht mit Linksextremismus!
Grundlage aller Veranstaltungen und der vortragenden Referenten im Rathaus muß die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes sein.Wir bedauern, dass der Stadtjugendring, der zu dieser Veranstaltung mit der Linksextremistin einlädt, sich offensichtlich von der guten und fachlich qualifizierten historisch-politischen Jugendarbeit, die er in vielen Jahren aufgebaut hat, entfernt. Ohne einzelne Referenten oder Vereinigungen überzubewerten, können wir es nicht akzeptieren, dass solche Veranstaltungen in Kooperation und unter dem Schirm der Landeshauptstadt ausgerichtet werden- das zerstört den seit vielen Jahren geltenden, von allen Fraktionen bisher getragenen Konsens, dass das Rathaus für Extremisten jeglicher Art keine Plattform bieten darf. Da sind wir auf keinem Auge blind!

Wir beantragen eine umgehende Aufklärung durch den Oberbürgermeister.


Dr. Klaus Nopper Alexander Kotz Joachim Rudolf
stv. Fraktionsvorsitzender

Fabian Mayer


Hier der Veranstaltungshinweis:

Rechtshörig?! die rechte Musikszene
mit Janka Kluge
anschließend Konzert

Dienstag, 02. März 2010 19 Uhr
Club Schocken, Hirschstr. 36

im Rahmen der Ausstellung "Demokratie stärken - Rechtsextremismus bekämpfen, Baden-Württemberg für Toleranz und Menschlichkeit" eine Ausstellung des Fritz-Erler-Forums, Landesbüro Ba-Wü der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Die Ausstellung findet statt vom 22. Februar bis 05. März im Rathaus, 2. OG


Informationen der Friedrich Ebert Stiftung zur Ausstellung.

Rote Hilfe zur Verleumdungsklage gegen scharf-links und das Gefangeneninfo

Anlässlich des Prozesses gegen Edith Bartelmus- Scholich von "Scharf Links" am kommenden Dienstag hat die Rote Hilfe eine Pressemitteilung veröffentlicht:

Am 16. Februar wird vor dem Amtsgericht Krefeld eine Verleumdungsklage gegen Edith Bartelmus-Scholich, die presserechtlich verantwortliche Redakteurin der Internetseite www.scharf-links.de, verhandelt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wirft ihr vor, eine Erklärung der Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach der Roten Hilfe e. V. veröffentlicht zu haben, mit der sich diese zur Beugehaft gegen den aus der Türkei stammenden linken Aktivisten Nuri Eryüksel äußerte.

In jener Erklärung sieht das OLG unter Berufung auf das "rechtsstaatlich" kriminalisierbare Veröffentlichen "falscher Tatsachenbehauptungen" eine Verleumdung des Gerichts und stellte Edith Bartelmus-Scholich einen Strafbefehl über 12.000 Euro zu, gegen den Widerspruch eingelegt wurde. Auffällig ist neben der astronomischen Höhe des Strafbefehls gegen Edith die direkte Klage, ohne vorher eine Gegendarstellung oder das Unterlassen der Veröffentlichung gefordert zu haben.

Auch Wolfgang Lettow, verantwortlicher Redakteur der in Berlin erscheinenden Zeitschrift "Gefangeneninfo", ist von einer Verleumdungsklage durch das OLG Düsseldorf betroffen. Die Zeitschrift hatte dieselbe Erklärung abgedruckt und erhielt daraufhin einen Strafbefehl über 2800 Euro.

Beide Publikationen haben regelmäßig über das in Düsseldorf stattfindende Verfahren gegen den türkischen Linken Faruk Ereren berichtet, dem die Mitgliedschaft in der in Deutschland
verbotenen und auf der EU-Terrorliste aufgeführten DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) vorgeworfen wird. Faruk ist nach § 129b der Mitgliedschaft in einer "ausländischen terroristischenVereinigung" angeklagt.

Scharf-links berichtete auch über AugenzeugInnenberichte von Polizeiübergriffen auf ProzessbeobachterInnen nach einem Gerichtstermin, da diese "Freiheit für Faruk" gerufen und Berichte über Verhandlungstage veröffentlicht hatten.

Hierzu erklärt Matthias Krause: "Die Rote Hilfe e. V. protestiert gegen die Kriminalisierungsversuche gegen linke Medien und die Solidaritätsarbeit der Roten Hilfe e.V. Durch derartige
Einschüchterungsversuche soll die Öffentlichkeitsarbeit gegen den Gesinnungsparagraphen 129b und kritische Prozessbeobachtung unterbunden werden. Unsere Solidarität gehört den angegriffenen Medienprojekten und den staatlicherseits dafür verantwortlich Gemachten."

Die Rote Hilfe e. V. fordert weiterhin die Einstellung der § 129 Verfahren gegen linke AktivistInnen und die vollständige Abschaffung der Paragraphen.

Die Rote Hilfe e. V. ruft zur Prozessbeobachtung auf: Das Verfahren gegen Edith Bartelmus-Scholich findet am 16.02.2010 vor dem Amtsgericht in Krefeld, Nordwall 131 (Saal H 216) um 11.00 Uhr statt.

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.


Mehr Informationen:
Scharf Links
Gefangeneninfo
Rote Hilfe

Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 10. Februar 2010 zur Stuttgarter Polizeiverordnung und Aufruf zur Prozessbeobachtung

Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 10. Februar 2010 zur Stuttgarter Polizeiverordnung und Aufruf zur Prozessbeobachtung

Die städtische Polizeiverordnung in Stuttgart nimmt nach Ansicht des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit einige der geplanten Verschärfungen des neuen baden-württembergischen Versammlungsrechts vorweg. Besonders betroffen davon sind öffentliche politische Informationsveranstaltungen, beispielsweise die Kreuzung der Königsstraße durch Demonstrationen oder die Nutzung zentraler Orte wie dem Schlossplatz für Kundgebungen zu Gunsten kommerzieller Veranstaltungen. Auch das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit war in der Planung einer Großdemonstration am 06. Dezember 2008 davon betroffen. Mit der Begründung des zeitgleich stattfindenden Weihnachtsmarktes konnte eine Kundgebung an zentraler Stelle in Stuttgart nicht
stattfinden.

Aktuell findet am Donnerstag, 11. Februar ab 14.10 Uhr vor dem Amtsgericht Stuttgart Hauffstr. 5, Zimmer 105 ein Prozess gegen Wolfgang Baur statt. Anlass ist eine Auseinandersetzung in Zusammenhang mit dem Bundestagswahlkampf im vergangenen Jahr. Dazu bekam die Marxistisch- Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) vom Ordnungsamt die Auflage, die Lautsprecher in Richtung Rasen der Grünanlagen zu drehen. Die Polizeibeamten, die die Einhaltung der Auflagen überwachten, monierten die Ausrichtung eines Lautsprechers und drehten ihn eigenhändig in Richtung Rasen. Dadurch wurde allerdings eine Rückkoppelung mit lautem Pfeifen verursacht, weshalb die Wahlhelfer gezwungen waren, die Richtung des Lautsprechers zu korrigieren. Das blieb nicht ohne Folgen: Die Richtungsänderung der Lautsprecher wurde als "Widerstand gegen die Staatsgewalt" ausgelegt und der Hauptverantwortliche für die Versammlung, Wolfgang Baur, erhielt einen Strafbefehl in Höhe von 2.750 Euro, weswegen er am 11. Februar vor Gericht gestellt wird.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit ist ein überparteiliches Bündnis, dem mehr als 100 Organisationen und zahlreiche Einzelpersonen angehören.

In seiner Plattform heißt es ausdrücklich:

„Das Recht auf offene Diskussion und öffentliche Meinungsäußerung gehört zur Grundsubstanz der Demokratie. Die Baden-württembergische Landesregierung macht es mit ihrem Entwurf aber zum Sonderfall, der besonderer behördlicher und polizeilicher Beobachtung unterstellt ist. Versammlungen „enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“, sagt das Bundesverfassungsgericht.“


Im Sinne rufen wir auf, den Prozess aufmerksam zu verfolgen.

Bei der letzten Versammlung des Bündnisses am 21. Januar 2010 wurde zudem beschlossen, sich in einer Arbeitsgruppe näher mit Fällen wie dem oben genannten zu beschäftigen, diese zu dokumentieren und gegebenenfalls auch juristisch gegen die Stuttgarter Polizeiverordnung vorzugehen. Dazu sucht das Bündnis auch weitere Erfahrungsberichte.


Quelle: Webseite Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart und Pressemitteilung (*.pdf)
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