Rechtspopulismus stoppen! Bericht der solidarischen Prozessbegleitung
Vor Prozessbeginn versammelten sich deshalb ca. 30 Genossinnen und Genossen, um ihre Solidarität zu zeigen. Neben Solidaritätsbekundungen vom AK Repression (VS), der DKP, Rems-Murr- Nazifrei und dem aabs berichtete auch der Bundestagsabgeordnete Michael Schlecht (DIE LINKE) von dem Polizeieinsatz mit dem, aus seiner Sicht, ein Exempel statuiert werden sollte.
Die Redebeiträge fanden nicht nur Anklang bei den Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern, sondern auch bei den anwesenden Polizeikräften, welche die Redebeiträge via Videokamera teilweise mittschnitten. Generell war die Anzahl der Einsatzkräfte und die Auflagen für die Teilnahme am Prozess maßlos überzogen und zeichneten ein Bild, welches zum Einen die Angeklagten und ProzessteilnehmerInnen kriminalisierte und zum Anderen versuchte ein nicht vorhandenes Bedrohungsszenario zu konstruieren.
So war es nur möglich, den Prozess zu verfolgen, nachdem mensch Spezialeinheiten der Polizei passierte, sich an einer Schleuse einer Personenkontrolle unterzog, und seinen Ausweis kopieren ließ.
Um kurz nach 9:00 Uhr begann dann die Hauptverhandlung , welche unmittelbar nach Beginn für ein “Anwaltliches Vorgespräch” zwischen den Rechtsanwälten , der Staatsanwaltschaft und der Vorsitzenden Richterin unterbrochen wurde.
Nach dem Vorgespräch folgte noch ein kurzes MandantInnengespräch. Gegen 9:45 Uhr wurde die Verhandlung wieder aufgenommen und die Anklageschrift verlesen.
Der Vorwurf: Versuch eine nicht verbotenen Versammlung oder Aufzug zu stören, verhindern oder zu sprengen, sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Im Verlauf der Verhandlung reduzierte sich die Anklage jedoch auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Nachdem die einzelnen Angeklagten dann über ihre familiäre, soziale und finanzielle Situation befragt worden sind, folgte noch der Bericht der Jugendgerichtshilfe bevor ein Angeklagter im Namen der anderen Angeklagten eine politische Erklärung verlas, welche die Wichtigkeit und Legitimität von antirassistischen Engagement beinhaltete. Denn unabhängig des gesprochenen Urteils, ist es nicht die Aufgabe der staatlichen Repressionsorgane über die Legitimität antirassistischen Protests zu befinden.
So war es dann auch nicht verwunderlich , dass die Richterin anstatt dem von der Verteidigung beantragten Freispruch der Staatsanwalt im vollen Umfang folgte und die Angeklagten zu Arbeitsstunden und Geldstrafen verurteilte.
Ihr Urteil begründete die Richterin mit der Meinungsfreiheit die auch für Andersdenkenden zu gelten hat. Dieser moralische Apell ist jedoch völlig inakzeptabel, denn Rassismus ist kein Gedanke oder eine Meinung sondern ein Verbrechen
Alerta Antifascista !
Hoch die internationale Solidarität
Erstveröffentlichung bei Ein Poesiealbum