Skip to content

Rote Hilfe zur Verleumdungsklage gegen scharf-links und das Gefangeneninfo

Anlässlich des Prozesses gegen Edith Bartelmus- Scholich von "Scharf Links" am kommenden Dienstag hat die Rote Hilfe eine Pressemitteilung veröffentlicht:

Am 16. Februar wird vor dem Amtsgericht Krefeld eine Verleumdungsklage gegen Edith Bartelmus-Scholich, die presserechtlich verantwortliche Redakteurin der Internetseite www.scharf-links.de, verhandelt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wirft ihr vor, eine Erklärung der Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach der Roten Hilfe e. V. veröffentlicht zu haben, mit der sich diese zur Beugehaft gegen den aus der Türkei stammenden linken Aktivisten Nuri Eryüksel äußerte.

In jener Erklärung sieht das OLG unter Berufung auf das "rechtsstaatlich" kriminalisierbare Veröffentlichen "falscher Tatsachenbehauptungen" eine Verleumdung des Gerichts und stellte Edith Bartelmus-Scholich einen Strafbefehl über 12.000 Euro zu, gegen den Widerspruch eingelegt wurde. Auffällig ist neben der astronomischen Höhe des Strafbefehls gegen Edith die direkte Klage, ohne vorher eine Gegendarstellung oder das Unterlassen der Veröffentlichung gefordert zu haben.

Auch Wolfgang Lettow, verantwortlicher Redakteur der in Berlin erscheinenden Zeitschrift "Gefangeneninfo", ist von einer Verleumdungsklage durch das OLG Düsseldorf betroffen. Die Zeitschrift hatte dieselbe Erklärung abgedruckt und erhielt daraufhin einen Strafbefehl über 2800 Euro.

Beide Publikationen haben regelmäßig über das in Düsseldorf stattfindende Verfahren gegen den türkischen Linken Faruk Ereren berichtet, dem die Mitgliedschaft in der in Deutschland
verbotenen und auf der EU-Terrorliste aufgeführten DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) vorgeworfen wird. Faruk ist nach § 129b der Mitgliedschaft in einer "ausländischen terroristischenVereinigung" angeklagt.

Scharf-links berichtete auch über AugenzeugInnenberichte von Polizeiübergriffen auf ProzessbeobachterInnen nach einem Gerichtstermin, da diese "Freiheit für Faruk" gerufen und Berichte über Verhandlungstage veröffentlicht hatten.

Hierzu erklärt Matthias Krause: "Die Rote Hilfe e. V. protestiert gegen die Kriminalisierungsversuche gegen linke Medien und die Solidaritätsarbeit der Roten Hilfe e.V. Durch derartige
Einschüchterungsversuche soll die Öffentlichkeitsarbeit gegen den Gesinnungsparagraphen 129b und kritische Prozessbeobachtung unterbunden werden. Unsere Solidarität gehört den angegriffenen Medienprojekten und den staatlicherseits dafür verantwortlich Gemachten."

Die Rote Hilfe e. V. fordert weiterhin die Einstellung der § 129 Verfahren gegen linke AktivistInnen und die vollständige Abschaffung der Paragraphen.

Die Rote Hilfe e. V. ruft zur Prozessbeobachtung auf: Das Verfahren gegen Edith Bartelmus-Scholich findet am 16.02.2010 vor dem Amtsgericht in Krefeld, Nordwall 131 (Saal H 216) um 11.00 Uhr statt.

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.


Mehr Informationen:
Scharf Links
Gefangeneninfo
Rote Hilfe

Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 10. Februar 2010 zur Stuttgarter Polizeiverordnung und Aufruf zur Prozessbeobachtung

Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 10. Februar 2010 zur Stuttgarter Polizeiverordnung und Aufruf zur Prozessbeobachtung

Die städtische Polizeiverordnung in Stuttgart nimmt nach Ansicht des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit einige der geplanten Verschärfungen des neuen baden-württembergischen Versammlungsrechts vorweg. Besonders betroffen davon sind öffentliche politische Informationsveranstaltungen, beispielsweise die Kreuzung der Königsstraße durch Demonstrationen oder die Nutzung zentraler Orte wie dem Schlossplatz für Kundgebungen zu Gunsten kommerzieller Veranstaltungen. Auch das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit war in der Planung einer Großdemonstration am 06. Dezember 2008 davon betroffen. Mit der Begründung des zeitgleich stattfindenden Weihnachtsmarktes konnte eine Kundgebung an zentraler Stelle in Stuttgart nicht
stattfinden.

Aktuell findet am Donnerstag, 11. Februar ab 14.10 Uhr vor dem Amtsgericht Stuttgart Hauffstr. 5, Zimmer 105 ein Prozess gegen Wolfgang Baur statt. Anlass ist eine Auseinandersetzung in Zusammenhang mit dem Bundestagswahlkampf im vergangenen Jahr. Dazu bekam die Marxistisch- Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) vom Ordnungsamt die Auflage, die Lautsprecher in Richtung Rasen der Grünanlagen zu drehen. Die Polizeibeamten, die die Einhaltung der Auflagen überwachten, monierten die Ausrichtung eines Lautsprechers und drehten ihn eigenhändig in Richtung Rasen. Dadurch wurde allerdings eine Rückkoppelung mit lautem Pfeifen verursacht, weshalb die Wahlhelfer gezwungen waren, die Richtung des Lautsprechers zu korrigieren. Das blieb nicht ohne Folgen: Die Richtungsänderung der Lautsprecher wurde als "Widerstand gegen die Staatsgewalt" ausgelegt und der Hauptverantwortliche für die Versammlung, Wolfgang Baur, erhielt einen Strafbefehl in Höhe von 2.750 Euro, weswegen er am 11. Februar vor Gericht gestellt wird.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit ist ein überparteiliches Bündnis, dem mehr als 100 Organisationen und zahlreiche Einzelpersonen angehören.

In seiner Plattform heißt es ausdrücklich:

„Das Recht auf offene Diskussion und öffentliche Meinungsäußerung gehört zur Grundsubstanz der Demokratie. Die Baden-württembergische Landesregierung macht es mit ihrem Entwurf aber zum Sonderfall, der besonderer behördlicher und polizeilicher Beobachtung unterstellt ist. Versammlungen „enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“, sagt das Bundesverfassungsgericht.“


Im Sinne rufen wir auf, den Prozess aufmerksam zu verfolgen.

Bei der letzten Versammlung des Bündnisses am 21. Januar 2010 wurde zudem beschlossen, sich in einer Arbeitsgruppe näher mit Fällen wie dem oben genannten zu beschäftigen, diese zu dokumentieren und gegebenenfalls auch juristisch gegen die Stuttgarter Polizeiverordnung vorzugehen. Dazu sucht das Bündnis auch weitere Erfahrungsberichte.


Quelle: Webseite Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart und Pressemitteilung (*.pdf)

Revolution an der Tanzbar: Boikot, Berri Txarrak, Dikers und die Sociedad Alcoholica - gegen Zensur

Gegen Zensur: Die unbedingt und sehr empfehlenswerten spanisch / baskischen Bands Boikot, Berri Txarrak, Dikers und Sociedad Alcoholica in einem gemeinsamen Clip. Das Thema hat natürlich kein bisschen mit aktuellen Ereignissen im weltweiten Hort der Demokratie zu tun...

LKA erläßt Verfügung zur Sperrung von www.dresden-nazifrei.de

Aus aktuellem Anlass dokumentieren wir eine Information des zweiten Dresdner antifaschistischen Bündnisses über eine Verfügung zur Sperrung von dresden-nazifrei.de, siehe auch "Sächsischer Landtag verabschiedet verschärftes Versammlungsgesetz, Antifaschisten werden kriminalisiert":

Dem Provider der Internetseite Dresden-Nazifrei.de wurde heute vom LKA Sachsen eine Verfügung zugestellt. In dieser wird die Abschaltung der besagten Seite gefordert. Kommt der Provider der Aufforderung nicht nach, ist mit einer einstweiligen Verfügung zu rechnen. Übereinstimmend mit der Argumentation die seitens der Staatsanwaltschaft Dresdens bereits zu Wochenanfang im Rahmen der Razzien vertreten wurde hieß es, mittels der Homepage würde zu Straftaten aufgerufen. In allen Fällen geht es der Staatsanwaltschaft darum, den Aufruf zu Massenblockaden wahlweise als kriminelle oder extremistische Handlung zu diffamieren. Die Regierung- fraktionen des sächsischen Landtages lassen zwar jegliche juristische Präzission missen beim stricken des neuen Versammlunggesetzes mit heißer Nadel, das stört den ermittelnden Staatsanwalt Avenarius aber offenbar wenig. Er bleibt starr auf der Dresdner Totalitarismus Schiene: Extremist ist Extremist.

Wir verurteilen die Kriminalisierung der antifaschistischen Bündnisarbeit.| Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände, sofort!| Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg | Entschlossen entgegentreten | Gemeinsam blockieren

No pasaran! Sie werden nicht durchkommen - Jetzt erst recht!


Die AntiNazi Koordination Frankfurt ruft zu einer Protestfaxaktion an den für die anti-antifaschistischen Polizeirazzien in Dresden und Berlin verantwortlichen Oberstaatsanwalt auf. Vordruck mit allen erforderlichen Daten: Fax Dresden

Update:
• Das Bündnis ist mit seiner Seite inzwischen auf einen Server im Ausland ausgewichen und unter http://www.dresden-nazifrei.com/ zu erreichen.
• Netzpolitik hat die Verfügung veröffentlicht.

Neue Chance für Mumia Abu-Jamal?

Verweis an Bundesberufungsgericht in Philadelphia: Todesurteil besteht weiterhin -“ Gründung von Stuttgarter Solidaritätsbündnis

Das Leben des schwarzen Journalisten und Bürgerrechtlers Mumia Abu-Jamal bleibt weiterhin in Gefahr, nachdem das Oberste Gericht der USA den Fall am Dienstag, 19.01. zurück an das Bundesberufungsgericht im Bundesstaat Pennsylvania verwiesen hat. Genau in diesem Bundesstaat kam es auch 1982 zu dem rechtlich fragwürdigen Todesurteil, nach einem Prozess, der laut Kritikern von Rassismus geprägt war.

Der Anwalt von Mumia Abu-Jamal, Robert R. Bryan, betonte in einer Erklärung, dass Mumia in größter Gefahr sei, seit seiner Verhaftung vor über 28 Jahren. Eine von beiden autorisierte Petition wurde mittlerweile von über 10 000 Menschen unterzeichnet.

In Stuttgart wurde zur weiteren Unterstützung am 19.01. ein Solidaritätsbündnis für Mumia Abu-Jamal gegründet.

Für den 20. Februar hat das Stuttgarter Bündnis Solidarität mit Mumia Abu-Jamal den Übersetzer von Mumias Büchern, Jürgen Heiser, zu einem Vortrag nach Stuttgart eingeladen.

Schon am Samstag, 30.01. wird es eine Solidaritätsdemonstration in Heidelberg geben. 

Das nächste Treffen des Solidaritätsbündnisses findet am Dienstag, 02.02. um 19 Uhr im DGB-Haus, Willi-Bleicher-Str. 20, statt.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bündnisses "Solidarität mit Mumia Abu-Jamal"

Was ist denn "linke Gewalt"?

Wer Hagen Rether am 17.12.2009 in "letzte Ausfahrt Deutschland" (NDR) verpasst hat, wird im Youtube Kanal von Anno1885 fündig. Gerade in Bezug auf die aktuelle Rechts=Links=Islamistisch Diskussion ist Teil 3 hochaktuell:

"Was ist denn "linke Gewalt"?

Linke Gewalt ist, wenn man Steine schmeisst auf Glatzen-Demos, die "Juden raus" rufen und von Polizisten geschützt werden.

Das ist linke Gewalt.

Linke Gewalt ist, wenn man einen Porsche anzündet am 1.Mai oder dem Juwelier die Scheiben einschmeisst auf der Attac Demo - das ist linke Gewalt.

Aber die Linken schmeissen keine Asylantenkinder aus der S-Bahn, das ist ein qualitativer Unterschied, aber da haben wir in Deutschland ein massives Mentalitätsproblem!

Weil nämlich Eigentumsdelikte viel härter geahndet werden, als Personendelikte.

Und da wird "die Linke" immer gegen die Rechte ausgespielt.

Wußten Sie zum Beispiel, dass, wenn man einen Polizisten schlägt, für 2 Jahre in den Knast kommen kann, wenn man aber ein Polizeiauto anzündet, für 5 Jahre..?"






Offener Brief an die Verantwortlichen und Einsatzkräfte der Bildungsstreikdemo vom 21.11.2009 in Stuttgart

Anlässlich der Vorkommnisse bei der Bildungsstreikdemonstration vom 21.11.2009 in Stuttgart erschien ein offener Brief an die Verantwortlichen und Einsatzkräfte der Polizei:

Offener Brief
Sehr geehrte Verantwortliche und Einsatzkräfte des 21.11.2009,
als friedlicher Demonstrant des Bildungsstreikes 2009, wehre ich mich hiermit gegen das Vorgehen und die Deeskalationstaktiken der eingesetzten Polizeikräfte.

Als freier Bürger dieses Staates berufe ich mich auf allgemein geltendes Grundrecht der Bundesrepublik Deutschland, das körperliche Unversehrtheit, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit garantiert. In den Medien wurde die Demonstration als friedlich und ohne jegliche Zwischenfälle auf beiden Seiten beschrieben.

Jedoch entspricht dies nur der halben Wahrheit -“ das bewusst harte Durchgreifen der Einsatzleitung zeigte sich bereits mit dem Eintreffen weiterer Einsatzkräfte zum geplanten Ende der landesweiten Aktion -“ natürlich mit Einsatzhorn, obwohl weder öffentliche Ordnung akut gefährdet, Flüchtige verfolgt oder Menschenleben zu retten gewesen wären. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Demonstrationszug bereits auf dem Rückweg zur Universität und unsere Mitstreiter aus umliegenden Städten zum Bahnhof, um den Heimweg anzutreten. Diesen Weg konnten wir nicht fortsetzen, da massive Einsatzkräfte sowohl zu Pferd als auch zu Fuß den Weg in alle Richtungen blockierten. Im Zuge dieses Polizeieinsatzes wurden wir Demonstranten Richtung Königsstraße geleitet. Als sich ein Teil der Gruppe in Richtung Hauptbahnhof begeben wollte, wurde Reizgas unter anderem auch gegen minderjährige Mädchen und junge Frauen eingesetzt, die sicherlich einen erschreckenden Eindruck auf die Herren mit Helm, Schienbeinschützern, Schlagstöcken und Schusswaffen gemacht haben.

Sowohl die andauernde Blockade unseres Weges, als auch der Einsatz des Reizgases fand ohne jegliche Vorwarnung statt! Im Folgenden zog sich ein Ring aus zwei Reihen voll ausgerüsteter Bereitschaftspolizisten um die Reste der Demonstration weiter zusammen. Auf wiederholtes Nachfragen verschiedener Studenten wurde seitens der Polizei keine klare Aussage gemacht und schließlich eine akute Bedrohungssituation aufgebaut. Die Nicht-Information und sich verschärfende Lage für die Eingekesselten schürten die ohnehin vorhanden Verunsicherung und Angst.

Ohne weitere Informationen oder Warnungen oder sonstige Äußerungen wurde der Kreis weiter zugezogen und dies schien den Einsatzkräften zu gefallen -“ so konnte ich dies anhand des Grinsens vermuten. Aussagen wie „wird heute wohl nichts mehr mit Abendessen“ heizten die Situation weiter an -“ dennoch blieben die Demonstranten für freie und gerechtere Bildung weiterhin ruhig, es wurde während der gesamten Zeit kein Polizist angegriffen oder bedroht.

Schließlich wurde uns nach gut 30-minütiger Belagerung durch die Verhandlungen zwischen dem Einsatzleiter und einem Mitglied des Arbeitskreises Bildung, der Abzug in Kleingruppen zu maximal 8 Personen gewährt.

Der Dank des Einsatzleiters für unsere friedliche Demonstration, wurde von anderen Polizisten mit Gelächter zur Kenntnis genommen. Der Abzug selbst ging dann auch nur schleppend voran, da sie auch weiterhin Wege blockierten. So fuhren die Einsatzfahrzeuge -“ in Kolonne mit Blaulicht -“ über die Fußgängerampeln, ohne Rücksicht auf Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen.

Die gesamten Aktionen der Polizei schienen allein auf Provokation und Einschüchterung abzuzielen -“ selbst, als die beschlossene Auflösung ruhig und diszipliniert umgesetzt wurde, wurde diese Linie beibehalten. Zusammenfassend wurden gegen friedliche Demonstranten Reizgas und Polizeireiter eingesetzt. Zur weiteren Einschüchterung versperrten uns Polizisten mit Helm, Schlagstock und Schusswaffen den Weg. Teilweise waren sogar maskierte Kräfte im Einsatz.

Das Auftreten und die Handlungsweise der Polizei haben dem Ansehen der Ordnungshüter unter Demonstranten und Passanten unnötigerweise belastet. Vom finanziellen Aspekt des vollkommen überzogen dimensionierten Polizeieinsatzes ganz zu schweigen.

Dieser Tag hat mir, als jungem Bürger unserer Republik, eindrucksvoll gezeigt, inwiefern Redeund Versammlungsfreiheit geachtet werden. „Recht und Freiheit“, zwei der Grundsätze unseres freiheitlich demokratischen Landes, sollten nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch offen gelebt werden dürfen.

Bastian Lüttig und Mathias Engelfried, Studenten an der Universität Stuttgart

Brad Will: Online-Petition für getöteten Journalisten und Inhaftierten Juan Manuel Martínez

Die Kogruppe Mexiko von Amnesty International ruft zu einer unterstützenswerten Aktion zur Aufklärung der Umstände des Todes von Brad Will auf:

Am 27. Oktober 2009 jährte sich zum dritten Mal der der Todestag von Brad Will. Der US-Videojournalist wurde 2006 bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen lokalen Regierungsanhängern und der Oppositionsbewegung APPO im Bundesstaat Oaxaca erschossen. 

Nach drei Jahren ist der Fall laut Amnesty International (AI) noch immer nicht aufgeklärt. Der im Oktober 2008 wegen Mordes an Will inhaftierte Juan Manuel Martínez sitzt nach Auffassung von AI aufgrund eines fehlerhaften Verfahren unschuldig im Gefängnis. 

Die Generalstaatsanwaltschaft von Oaxaca vertritt die Theorie, dass Brad Will beim Filmen aus nächster Nähe von APPO-Anhängern erschossen wurde.
Widersprüchliche Zeugenaussagen und Untersuchungen der unabhängigen Organisation Physicians for Human Rights widersprechen dieser Auslegung allerdings. 

Trotz dieser Zweifel und juristischer Erfolge von Juan Manuels Verteidigern fand keine grundlegende Revision oder Aussetzung des Verfahrens statt. Anstelle dessen wird der Fall von den Behörden als juristischer Erfolg ausgegeben. 

Die lokale Regierung des Gouverneurs Ulises Ruiz hat ein Interesse daran, dass Hinweisen auf Täter aus Reihen der Regierungsanhänger nicht nachgegangen wird. Dies ist nicht zuletzt der Fall, weil der Oberste Gerichtshof SCJN kürzlich Ruiz und andere Politikern an den gewaltsamen Auseinandersetzungen in Oaxaca 2006 eine Mitschuld gegeben hat. Konkrete rechtliche Folgen hat dieses Urteil nicht. 

Mexikos Bundesregierung bekommt für Fortschritte im Fall des getöteten Amerikaners von den USA mehr Gelder im Rahmen des zentralamerikanischen Sicherheitsprogramms Mérida-Initiative zugestanden.

Amnesty International fordert von daher die mexikanischen Behörden auf, für ein faires Verfahren gegen Juan Manuel Martínez zu sorgen und den Tod von Brad Will unter Einbeziehung aller Erkenntnisse aufzuklären. Sie können AIs Forderung unterstützen, in dem Sie die Online-Petition auf Englisch oder Spanisch ausfüllen.

(Hierzu ist jeweils eine kurze Registrierung mit einer E-Mail-Adresse notwendig.)


Alternativ kann der englische oder spanische Appelltext im
Anhang an den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft PGR geschickt werden:

GENERALSTAATSANWALT (LEITER DER PGR)
Lic. Arturo Chávez Chávez
Procurador General de la República
Procuraduría General de la República
Av. Paseo de la Reforma nº 211-213
Col. Cuauhtémoc, Del. Cuauhtémoc
México D.F., C.P. 06500
MÉXICO\\

Fax: +52 55 5346 0908\\
E-mail:

ofproc@pgr.gob.mx



Anrede: Señor Procurador General / Dear Attorney General

BradWillAppellen.doc
BradWillAppelles.doc


Politische Justiz: Das Beispiel Lockerbie. Fortsetzung und vorläufiger Schluss.

Eine Boeing 747-100 - derselbe Typ wie die PA103
Eine Boeing 747-100 - derselbe Typ wie die PA103
Bildquelle: WikiPedia
28. Mai 2009 schrieben wir in diesem blog über den mutmasslichen Ausgang des Revisionsverfahrens im Lockerbieprozeß:

"Schließlich hätte ein Freispruch beider Angeklagter eine Frage in den Mittelpunkt gerückt: Wer hat es dann getan und warum ?

Acht Jahre später stellt sich diese Frage erneut und der Druck auf den Beschwerdeführer Al-Megrahi ist enorm:
Al-Megrahi ist inzwischen an Prostata-Krebs im Endstadium erkrankt.

Just in diesem Moment wird zwischen der britischen und der libyschen Regierung über ein Abkommen verhandelt, dass die Überstellung Al-Megrahis in ein libysches Gefängnis zur Verbüßung seiner Reststrafe regeln soll.

An den humanitären Beweggründen für dieses Abkommen darf getrost gezweifelt werden: Al-Megrahi kommt nämlich nur dann in den "Genuss" dieser Regelung, wenn - ja, wenn er seinen Einspruch gegen das Urteil zurückzieht.

Genau das ist geschehen:

Al-Megrahi hat die Berufung gegen sein Urteil zurückgezogen. Er wurde am 19.8.09 aus dem Gefängnis entlassen und nach Libyen ausgeflogen. Dies hat zur Folge, dass die Akte Lockerbie geschlossen werden kann: Wo kein Kläger mehr, da kein Richter.

Die scheinheilige mediale Empörung von CNN bis SPIEGEL über die "Freilassung eines Massenmörders" etc. soll nur hinwegtäuschen über die große Erleichterung z.B. der CIA und des britischen MI5 darüber, dass die Untersuchung speziell ihrer Beteiligung an der Vertuschung der tatsächlichen Hintergründe nun eingestellt wird.

Zu den offensichtlichen Widersprüchen in der Urteilsbegründung im Verfahren gegen Al-Megrahi 2001, die in unserem Beitrag vom 28.5.2009 aufgelistet werden, haben sich in den letzten Jahren weitere Indizien für die Beteiligung der CIA an der Manipulation des Verfahrens gesellt. Ein Beispiel:

Eines der Indizien der Anklage war der winzige Trümmer einer Schaltkreisplatine, Bestandteil eines digitalen Zeitgebers, der wiederum Bestandteil des Zeitzünders gewesen sein soll (siehe Punkt 3 unsres Beitrags vom 28.5.09). Diese Zeitgeber wurden von der Schweizer Firma MEBO produziert.

Am 18.Juli 2007 gab der Schweizer Ingenieur Ulrich Lumpert eine Erklärung ab, in der er frühere Angaben in den Lockerbie-Ermittlungen widerruft und feststellt, einzelne Beweisstücke seien "vorsätzlich politisch" manipuliert worden. Der bei MEBO angestellte Ingenieur Lumpert hatte bei seiner Aussage angegeben, MEBO habe solche Teile nach Libyen geliefert. Erst jetzt widerrief er diese Aussage und gab überdies den Hinweis, jener Zeitschalter, aus dem dann ein Beweisstück wurde, sei einer von drei von ihm selbst hergestellten Protoypen gewesen, die er "bei MEBO entwendet" und in "unerlaubter Weise an ein offizielle Ermittlungsperson im Lockerbie-Fall am 22.Juni 1989 übergeben" habe.

Er habe zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst, dass dieser Schalter als Beweismittel im Lockerbie-Fall eine zentrale Bedeutung erhalten werde. Als ihm das bei weiteren polizeilichen Vernehmungen 1991 klar geworden sei, habe er "unbeschreibliche" Depressions- und Angstzustände bekommen.

Lumpert sagt zu den Gründen, warum er nun frühere Aussagen revidiere, der Zeitpunkt sei günstig, weil jetzt nach dem schottischen Revisionsspruch das Verfahren ohnehin wiederaufgenommen werde, überdies seien die Entwendung und die Weitergabe des Teils im Jahr 1989 und seine Falschaussage im Prozess 2001 strafrechtlich verjährt.

Schon bei der Beweissicherung an der Absturzstelle 1988 hatte die CIA ihre Finger im Spiel:

Hier musste Britanniens kleinste Polizeistation, die schottische "Dumfries and Galloway Constabulary" mit Giganten wie dem FBI und der CIA zusammenarbeiten. Wie das dann aussah, soll folgendes Beispiel illustrieren:

Kurz nach dem Absturz flogen CIA-Agenten mit dem Hubschrauber in Lockerbie ein, um nach den Überresten des Koffers des CIA-Agenten McKee, der an Bord der PANAM-Maschine war, zu suchen.
Nachdem sie den Koffer gefunden hatten, machte die CIA keinerlei Anstalten, die strengen Regeln der schottischen Polizei zur Beweissicherung zu befolgen. Sie packten den Koffer und seinen Inhalt einfach in ihren Hubschrauber und flogen mit ihm zu einem unbekannten Ziel. Einige Tage später wurde der leere Koffer zur selben Stelle zurückgebracht, wo er von zwei schottischen Polizeioffizieren zum zweitenmal "gefunden" wurde, die dann in ihrer Unkenntnis ganz glücklich waren, Erklärungen über die Entdeckung des Koffers unterschreiben zu können.

Im Prozess gegen die beiden libyschen Sündenböcke im Jahre 2000/2001 setzte sich das fort:

Dr. Hans Köchler, offizieller Prozessbeobachter der UN, kritisierte in seinem Abschlussbericht heftig die Anwesenheit von zwei Staatsanwälten des amerikanischen Justizministeriums während der gesamten Dauer des Verfahrens. Sie wurden in keinem offiziellen Dokument des Gerichtshofs als Prozessbeteiligte aufgeführt, obwohl sie am Tisch der schottischen Ankläger saßen. Es sei der Eindruck entstanden, als ob sie als "Überwacher" die Strategie der Anklage wesentlich beeinflussten und in einigen Fällen darüber entschieden, welche Dokumente das Gericht zu sehen bekam und welche Informationen zurückgehalten wurden.

Last but not least gibt es inzwischen Hinweise darauf, dass der Hauptzeuge der Anklage, Toni Guci (Boutiquebesitzer in Malta, der Al-Megrahi als denjenigen identifizierte, der die Kleidungsstücke gekauft haben soll, in denen die Bombe eingewickelt war, siehe Punkt 1 unsres Beitrags vom 28.5.09) massiv vom FBI bestochen wurde. Es ist die Rede von drei Millionen US-Dollar.

Gucis Aussage war das einzige Indiz überhaupt, das Al-Megrahi mit dem Attentat in Verbindung brachte. Gucis Unglaubwürdigkeit als Zeuge war auf der anderen Seite der ausschlaggebende Fakt, der die Scotish Criminal Cases Rewiew Commission dazu bewog, die Wiederaufnahme des Verfahrens anzuordnen.

Man muss also kein Hellseher sein, um voraussagen zu können, dass Al-Megrahi mit hoher Wahrscheinlichkeit freigesprochen worden wäre - mit allen weitreichenden Folgen.

Das musste um jeden Preis verhindert werden. Und so wurde Al-Megrahi das Opfer einer menschenverachtenden Erpressung.

"Die richtige Einstellung"

Das Urteil im als "mg - Verfahren" bekannt gewordenen Berliner Prozess gegen drei linke Aktivisten steht nach über 50 Prozesstagen kurz bevor. Am Freitag, den 16. Oktober soll um 11 Uhr in der Turmstraße 91 vor dem Gericht Berlin-Moabit nun das Urteil gefällt werden. Die drei werden beschuldigt, den Versuch einer schweren Brandstiftung unternommen zu haben und Mitglieder in einer „kriminellen Vereinigung“ nach Paragraph 129 des Strafgesetzbuches zu sein. Konkret wird ihnen vorgehalten, dass sie versucht hätten, im Sommer 2007 mehrere Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden. Außerdem soll diese Aktion im Zusammenhang mit ihrer vermeintlichen Mitgliedschaft in der klandestinen "militanten gruppe" (mg) stehen. Die Verteidigung rechnet mit einer Verurteilung und Haftstrafen. Die Bundesanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer für zwei der Verdächtigen eine Strafe von 3 Jahren und 6 Monaten und für den dritten eine Strafe von 3 Jahren.

Mit diesem Urteil, dass lediglich auf Indizien beruht, soll ein Präzedenzfall geschaffen werden, der zur Abschreckung und Einschüchterung dienen soll. Dagegen finden in verschiedenen Städten Proteste statt.

Lose davon inspiriert wurde folgender Film über ein fiktives §129a - Verfahren gedreht:

Die richtige Einstellung from scp on Vimeo.

cronjob