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"Hört ihr von Fürsten, fragt nach den Untertanen ..." Zur Neuinszenierung der "Bauernoper"

Guerre des Paysans Freyheit 1525
Man kann es dem Ensemble der Württembergischen Landesbühne Esslingen unter der Leitung von Pavel Mikulastik gar nicht hoch genug anrechnen, dass es dieses Stück nach 40 Jahren in neuer Inszenierung wieder auf die Bühne gebracht hat, gegen den Zeitgeist der angeblichen Alternativlosigkeit, die Zeitlosigkeit der Rebellion, des großen Aufbegehrens der Bauern in der ersten deutschen Revolution gesetzt hat.

Besonders die Songs bzw. Lieder, engagiert von den Schauspielern vorgetragen, entfalten immer noch den Geist der Revolte.

Auch mit großem Körpereinsatz wird der deutsche Bauernkrieg ins Szene gesetzt, in der Ausstattung mit teils opulenten Kostümen ist das Stück vielleicht ein bisschen zu gefällig.

Diese Tendenz zu einer gefälligen Unverbindlichkeit hat aber tiefere Ursachen:

Tatsächlich ist die "Bauernoper" ja nicht "zeitlos", sondern wirkt im Kontext der gesellschaftlichen Wirklichkeit, in der sie aufgeführt wird. Zu dieser Wirklichkeit müssen sich Stück und Ensemble aber positionieren, soll das Stück nicht zum historischen Bilderbogen erstarren.

Yaak Karsunke hat das für die 1973iger Aufführung in der Inszenierung von Roland Gall konzentriert im Prolog und im "Nachspiel" versucht.

Aus dem Prolog der Tübinger Aufführung (der nicht identisch ist mit der im Rotbuch 158, 1976 veröffentlichten Version) wurde in Esslingen folgende Passage gestrichen:

"Wir glauben, dass ihr Bürger seid
drum stoßen wir euch heute Bescheid
und wollen euch vor allem mahnen:
Hört ihr von Fürsten, fragt nach den Untertanen!
Über die steht in Büchern meist wenig drin
und das wenige ist noch im Obrigkeitssinn,
geschrieben, um euch ruhig zu halten.
Denn kriegt ihr auf der Stirn erst mal Falten
vom Grübeln über den Lauf der Welt
kann sein, das da mancher drüber stolpert und fällt,
der jetzt noch ruhig oben sitzt,
während ihr unten schuftet und schwitzt
- wie damals!"

Das Problem ist nicht diese Streichung, das Problem ist die Leerstelle, die dadurch entsteht und die nicht gefüllt wird, indem versucht wird, das Stück in die heutige gesellschaftliche Realität einzuordnen und dem Zuschauer so den Zugang zu erleichtern.

Das Nachspiel der Tübinger Aufführung wurde komplett gestrichen, so endet das Stück abrupt mit einer angedeuteten "Spiel-mir-das-Lied-vom-Tod"- Version des 1525-Lieds über einem Berg hingemetzelter Bauern.
Abgesehen davon, dass diese "Regieidee" peinlich ist, wird der Zuschauer ratlos zurückgelassen, was er mit diesem Theaterabend denn nun anfangen soll.

Das Nachspiel der Tübinger Aufführung besteht aus einer kurzen Spielszene, in der der Truchsess in die Gestalt seines aktuellen Nachfahren wechselt (er zieht sich die Rüstung aus und streift einen Trachtenjanker über), der nach dem Motto "Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute" sich in jovialem Ton darüber auslässt, dass auch nach 800 Jahren das Geschlecht derer von Waldburg-Zeil immer noch zu den größten Grundbesitzern Deutschlands gehört etc.

Darauf folgt der letzte Song:

"Die Herren sind nur oben,
weil es die unten gibt,
die immer nur drauf warten,
was den Herrn zu tun beliebt.
Da können sie lange warten: 450 Jahr
wenn sie sich einig wären,
wär das Problem längst klar:
Man muss sein Recht erkämpfen
einig gegen die Herrn,
dann dient der Reichtum uns allen
der Tag ist nicht mehr fern."

Um nicht missverstanden zu werden: Auch hier ist das Problem nicht die Streichung, sondern die ersatzlose Streichung.

Allerdings sollte bei der Suche nach einem "Ersatz" berücksichtigt werden, dass die Bauernoper der Tradition des Agitprop-Theaters folgt. Und zu einem Agitprop-Stück gehört nun mal die Botschaft und die Handlungsaufforderung an den Zuschauer am Schluss, wie das sprichwörtliche Amen in der Kirche.

Das mag man mögen oder nicht: Streichungen in der gezeigten Art, die den Agitprop-Charakter des Stückes quasi "entschärfen" wollen, laufen Gefahr, das Stück als Torso zurück zulassen oder als etwas, das weder Fleisch noch Fisch ist.

Es steht zu hoffen, dass die ausstehenden Aufführungen noch genügend Raum für das Ensemble zum Experimentieren lassen, um diesen Mangel zu beheben.

Ansonsten gilt: Unbedingt ansehen!
Die nächsten Vorstellungen in Esslingen:
6.,26. + 27.3.2015
11. + 24.4. 2015

Württembergische Landesbühne Esslingen zeigt: Neuinszenierung der "Bauernoper"

"Denn gegen Adel, gegen Pfaffen
Da hilft nicht Demut, sondern Waffen
Man muss mit Herren - ihr werdet sehn -
Die Sprache reden, die sie verstehen
- Der Bauer zeigt jetzt, dass er`s kann:
Fünfzehn/fünfundzwanzig - dran, dran, dran!"

Es waren u.a. diese Zeilen aus dem "1525-Lied" der "Bauernoper", mit denen sich der Autor Yaak Karsunke in den 1970iger Jahren viel Ärger einhandelte.

So kam eine Fernsehaufzeichnung der Aufführung nicht zustande, da die beteiligte Sendeanstalt an diesem Lied Anstoß nahm.

Die Brisanz und damalige Popularität des Stückes über den deutschen Bauernkrieg von 1525 ist aber eher auf die vielen Parallelen zur aktuellen Lage des "gemeinen Mannes" ("...den man so lange bescheißt, bis ihm der Geduldsfaden reisst"), die das Stück transportiert, zurückzuführen:

1973 durch das Landestheater Tübingen (LTT) uraufgeführt, erlebte das Stück 84 Aufführungen mit mehr als 40.000 Zuschauern.
Eine folgende Neuinszenierung für das Theater am Turm ( Frankfurt a. Main) brachte es ebenfalls auf über 80 Aufführungen.

Die Parallelen des Stücks zu heute sind vielfältig:
So wird mancher Stuttgart 21-Gegner ins Staunen geraten, wie der Truchsess, Georg der III., von Waldburg-Zeil schon vor 490 Jahren die aufständischen Bauern erst per Schlichtung und "Runden Tisch" über selbigen gezogen hat, um sie dann - uneinig und zerstritten - in der Schlacht von Böblingen zu massakrieren.

Interessant ist auch, dass sein Nachfahre heute noch einer der größten Grundbesitzer Deutschlands ist und in Leutkirch, dem Stammsitz derer von Waldburg-Zeil von seinen Untertanen immer noch mit "Ihre Durchlaucht" angesprochen wird, manchmal wird auch noch der Hut gezogen und das Knie gebeugt.

Die Württembergische Landesbühne Esslingen hat die Bauernoper jetzt neu inszeniert und führt sie seit 21.2.2015 auf.

Der Kritiker der Stuttgarter Zeitung schreibt über die Uraufführung:
"Der Tradition des Agitprop, also der Agitation und Propaganda, ist die "Bauernoper" aber, formal wie inhaltlich verpflichtet. Sie bezieht unmissverständlich für die aufständischen Bauern Partei und fordert die Zuschauer auf, von deren Beispiel zu lernen."

Gibt es eine bessere Empfehlung für einen Theaterbesuch?? Wir meinen nein, also nichts wie hin !

Die nächsten Termine sind:
24.2. und 28.2.2015, 6.3. und 26.3.2015 jeweils 19.30 Uhr.

Zur intensiveren Beschäftigung sei empfohlen:
"Die Bauernoper" von Yaak Karsunke / Musik Peter Janssens
"Der Große Deutsche Bauernkrieg" von Wilhelm Zimmermann
"Der deutsche Bauernkrieg" von Friedrich Engels.
(Alle Bücher bei ZVAB günstig zu bekommen)

Ausführliche Besprechung der Neuinszenierung folgt.

Baskische Impressionen 2014: Urruna

Arturo ist Aktivist der baskischen Unabhängigkeitsbewegung. Vor elf Jahren ging er ins Exil nach Belfast (Irland). Davor war er mehrmals wegen seiner politischen Aktivitäten in der baskischen Jugendbewegung verhaftet und inhaftiert worden. 2009 wurde er erneut verhaftet aufgrund eines europäischen Haftbefehls, den die spanischen Behörden erwirkt hatten.

Sie beschuldigten ihn,Teil der Führungsriege der baskischen revolutionären Jugendorganisation zu sein und, so die spanischen Behörden, Mitglied der ETA.

Das Gericht in Belfast lehnte den Haftbefehl aber wegen mangelnder Grundlage ab.

2012 kehrte Arturo ins nördliche Baskenland (derzeit unter französischer Verwaltung) zurück und wurde aufgrund des selben europäischen Haftbefehls
sofort verhaftet und inhaftiert.

Das Gericht in Pau (nördliches Baskenland) lehnte den Haftbefehl ebenfalls ab, weil die betreffende Jugendorganisation zu der Zeit nicht illegal war.
Arturo wird immer noch von den spanischen Behörden gesucht, kann aber im französischen Staat frei leben.


Im letzten Jahr gründete er mit einigen Freunden zusammen die alternative Reiseagentur "Partizan Travel", die eine neue Art des Reisens anbietet, eine authentische und respektvolle Annäherung an die Länder und Menschen, die besucht werden ( Irland, Schottland, Korsika, Baskenland, Bretagne, Katalonien, Okzidanien und Galizien). Geführte Touren in kleinen Gruppen bieten die Möglichkeit einzigartiger Erfahrungen.

In Urruna, einem kleinen Ort im Norden, unmittelbar hinter der Grenze, zeigt er, wie auch hier die baskische Unabhängigkeitsbewegung lebendig ist:

Am Rathaus ist die Ikurrina, die baskische Fahne, gehisst. Auf französischem Territorium nicht unbedingt erlaubt.

Ein unscheinbarer Schuppen in einem Hinterhof entpuppt sich als Versammlungslokal einer "Txoko", einer ursprünglich kulinarischen, rein männlichen Vereinigung, deren es unzählige im ganzen Baskenland gibt. Dort kochen, essen, trinken, unterhalten sich Basken.

Die Txokos haben inzwischen unterschiedliche Ausrichtungen, viele sind zu Orten der politischen Auseinandersetzung geworden wie die , die wir hier besuchen. Sie wurde vor 30 Jahren von linken baskischen Aktivisten erbaut und die männliche Dominanz beschränkt sich inzwischen auf das Kochen.


Das Innere des unscheinbaren Schuppens ist ein rustikal eingerichtetes Versammlungslokal - Tische, Bänke, die Bar, eine Galerie - alles aus Holz gezimmert, die Wände holzgetäfelt.

Ein offener Küchenbereich mit mehreren vierflammigen Gastro-Gasherden, darüber eine große Esse.

Transparente und baskische Fahnen hängen von der Decke und an der Galerie.

Alle Veranstaltungen, auch die politischen, werden von einem gemeinsamen Essen begleitet: Eine schöne Tradition, die auch der deutschen Linken gut täte, um den staubtrockenen "Podiumsdiskussionen mit Saalmikrofon" etwas Leben einzuhauchen.

Aus dem kühlen Halbdunkel der Txoko in die mittägliche Septemberhitze zur Ikastola, der baskischsprachigen Schule.

Die baskische Sprache wird im Norden kaum von staatlichen Stellen gefördert, auch die Ikastola in Urruna wird von einer Basisorganisation, einer Elterninitiative betrieben und durch Spenden aus der Bevölkerung finanziert.

Auf dem Friedhof von Urruna:
Viele Gräber jüdischer Familien, die während des Hitlerfaschismus ins Baskenland geflüchtet waren und hier Wurzeln geschlagen haben.

Das Grab von Jon Anza, ehemaliges ETA-Mitglied, dessen Verschwinden und Tod im Jahr 2009 bis heute unaufgeklärt ist. Viele Indizien sprechen dafür, dass er vom spanischen Geheimdienst ermordet wurde.



Sein Grab trägt die Inschrift: "Sie konnten deine Träume nicht töten / Sie konnten deine Stimme nicht zum Schweigen bringen / Von der Kantabrischen See bis zu den Bergen von Arbaila ertönt der Irrintzi ( ein traditioneller baskischer (Freuden)-Schrei, ähnlich dem der Kurden) / Dein Beispiel des Kampfes wird uns begleiten."

Bild 1: partizantravel
Bild 2 - 4, Gisela Vomhof

Mehr zu Jon Anza:

Baskische Impressionen, Teil 1: "Non da Jon Anza?"

Baskische Impressionen, Teil 3: Der Tod von Jon Anza und die Suche nach der "Wahrheit"

Baskische Impressionen 2014: Saturraran



Der Strand von Saturraran. Wo sich heute sonnenhungrige Badegäste am Strand vergnügen, stand von 1937 - 1944 eines der größten Frauengefängnisse Spaniens. Inhaftiert waren republikanische Frauen und ihre Kinder.



Zwei Gedenktafeln, davor ein kleines Blumenbeet und ein großer Stein, auf den die Ikurrina und die Fahne der spanischen Republik von 1936 aufgemalt sind, erinnern daran.



Ein Mann tritt hinzu, der uns auf Spanisch erklärt, an welchem Ort wir uns hier befinden, seine Stimme zittert vor Empörung. Er weist uns auf die zweite Tafel hin, auf der die Namen der gefangenen Frauen verzeichnet sind, die im Gefängnis zu Tote kamen.



Dort spricht uns eine junge Frau auf Englisch mit spanischem Akzent an und erklärt, dass hier die Namen von 177 Frauen, ihre Herkunft, ihr Alter und das Datum ihres Todes verzeichnet sind. Zwei ältere Frauen - vermutlich Mutter und Großmutter der jungen Frau - versichern, dass das Gefängnis genau hier gestanden habe und es gäbe inzwischen sogar einen Film über die eingesperrten Frauen.



Die junge Frau übersetzt die baskischen Begriffe, die das Lebensalter der Gefangenen angeben: hilabete = Monate. Dahinter stehen Zahlen : 6, 3, 3, 5, etc.

Das Erstaunen weicht dem Entsetzen: Das waren ja auch Säuglinge und Kleinkinder, die hier gestorben sind.

4000 Frauen und Kinder waren von 1938 - 1944 inhaftiert. Bei einer Kapazität von 700 Personen war das Gefängnis mit 1500 Personen chronisch überbelegt.

Die 177 Frauen und Kinder sind an Entkräftung, Typhus, Tuberkulose und schlechter Behandlung gestorben.Mit der Bewachung der Gefangenen waren die Nonnen vom Orden der Barmherzigen Schwestern betraut.

Besonders die Mutter Oberin Maria Aranzazu Velez de Mendizabal war wegen ihrer Grausamkeit gefürchtet, in Anspielung auf ihre weiße Nonnentracht wurde sie von den Häftlingen "Weißer Panther" genannt.

Das wohl schrecklichste Kapitel in der Geschichte des Saturraran-Gefängnisses beschreibt eine Augenzeugin:

"Eines Tages mussten sich die Mütter mit ihren Kindern im Hof versammeln, die Nonnen sagten ihnen, die Kinder müssten zu einer ärztlichen Untersuchung gehen. Aber sie kamen nicht wieder. Als den Müttern klar wurde, dass man ihnen ihre Kinder genommen hatte, schrien sie vor Schmerz und Verzweiflung nach ihnen. Die Nonnen drohten den Müttern, wenn sie nicht schweigen, würden sie das Leben ihrer Kinder gefährden."

An die hundert Kinder wurden so zur "Umerziehung" an franquistische Familien gegeben.

Die Einwohner der umliegenden Orte Ondarroa und Mutriku zeigten ihre Solidarität mit den Gefangenen, indem sie Essen spendeten, das aber von den Nonnen zur Bereicherung ihres Ordens benutzt wurde. Sie beschlagnahmten die Lebensmittel und verkauften sie.

Bild 1, 3-5 Gisela Vomhof
Bild 2: WikiPedia

Baskische Impressionen 2014: Ondarroa



Ondarroa liegt im südlichen Baskenland in der Provinz Bizkaia an der Atlantikküste, hat ca. 8800 Einwohner, den zweitgrößten Fischereihafen im südlichen Baskenland und ist eine Hochburg der baskischen Unabhängigkeitsbewegung.



Hier sehen wir Felix Aranbarri Urizarbarrena, der - nein, nicht gewählte, sondern eingesetzte - Bürgermeister von Ondarroa. Die Herrschaften hinter ihm sind seine Personenschützer von der baskischen Polizei, die ihn bei seinen Amtsgeschäften begleiten. Bei den Gemeinderatswahlen 2007 hatte er den Unwillen der Wähler , die sich mit großer Mehrheit für die nicht zu den Wahlen zugelassene damalige Partei der baskischen Linken entschieden hatten, dadurch erregt, dass er dieses Votum ignorierte und sich von der Bezirksverwaltung als Bürgermeister einsetzen ließ.



Diese fröhliche Frau ist die derzeitige Bürgermeisterin Argia Ituarte Arkotxa, die für das linke Wahlbündnis EH Bildu 2011 ins Rennen ging. Bei den ersten freien Wahlen ( bei denen also zum ersten Mal eine Vereinigung teilnehmen konnte, die für die Unabhängigkeit des Baskenlands eintritt ) im südlichen Baskenland wurde EH Bildu stärkste Partei in Ondarroa (61,78%), stellte neun von 13 StadträtInnen und die Bürgermeisterin.



Zubi Zaharra, die alte Brücke: Ursprünglich als Holzkonstruktion erbaut, 1794 vom französischen Heer , so wie ein großer Teil von Ondarroa, als Vergeltung für den Widerstand gegen die französische Besatzung niedergebrannt, als Steinbrücke wieder erbaut, 1936 wieder abgerissen, um den Franco-Faschisten während des spanischen Bürgerkriegs den Vormarsch zu erschweren, 1953 nach der großen Überschwemmung wieder aufgebaut.



Hondartzako Zubia, die Brücke zum Strand: 1927 als Stahlkonstruktion erbaut, schwenkbar, um die Durchfahrt von Booten zu ermöglichen.



Mai 2013: Urtza Alkorta, Aktivistin der baskischen Unabhängigkeitsbewegung, steht inmitten eines menschlichen Schutzwalls von mehreren hundert Menschen auf dieser Brücke, um ihrer Verhaftung zu entgehen. Sie war zu fünf Jahren Haft wegen angeblicher Unterstützung der ETA verurteilt worden und hatte sich geweigert, ihre Strafe anzutreten.



Jetzt rückt ein massives Polizeiaufgebot an und räumt die Brücke gewaltsam, nimmt mehrere Unterstützer fest und verhaftet schließlich Urtza Alkorta.



Das Wandbild an einer Fabrikmauer in der Artibai-Straße zeigt die Arbeiterinnen dieser Fischkonserven-Fabrik bei ihrer Tätigkeit. In den Gedankenblasen über ihren Köpfen wird häusliche Gewalt, die Last derHausarbeit, sexistische Unterdrückung, kurz die doppelte Ausbeutung und Unterdrückung der Frau anschaulich und beeindruckend dargestellt.



Diese kleinen blauen Wegweiser stehen überall in Ondarroa. Darauf sind die Vornamen der politischen Gefangenen aus Ondarroa und die Entfernung zwischen ihrem Heimatort und dem Gefängnis, in dem sie inhaftiert sind, festgehalten.



Die Säule ist eigentlich ein Kriegerdenkmal für die Gefallenen des faschistischen Kreuzers "Baleares", der von der republikanischen Kriegsmarine während des Bürgerkriegs versenkt wurde. Jetzt steht sie wie ein Ausrufezeichen in Orange mit dem blauen Schriftzug "Libre" hoch über der Hafeneinfahrt. Es ist das Logo einer Kampagne gegen die drohende Verurteilung jugendlicher Aktivisten der baskischen Unabhängigkeitsbewegung.



Am Eingang zur Markthalle sind zwei Ikonen des 20.Jahrhunderts in einem Bild vereint: Che Guevara und Marilyn Monroe, zusammen: "cherilyn".



Auf Transparenten an den Balkonen, auf Bannern über den engen Gassen die populärste Forderung im Baskenland: Verlegung aller baskischen politischen Gefangenen ins Baskenland und Rückkehrrecht der baskischen Exilanten ins Baskenland





Während des Gazakriegs 2014 weht die Fahne der Palästinenser neben der Ikurrina, der Fahne des Baskenlands, und am Tag der Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Schottlands schottische Fahnen.


Das Baskenland macht seinen Weg!

Fotos:
Bild 1,4,8-15: Gisela Vomhof
Bild 2: elcorreo.com
Bild 3: Maika Saguero
Bild 5: libertaddigital.com
Bild 6: wikimedia.org/Category:Ondarroa (Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International)
Bild 7: diariovasco.com

Freiheit für Tomas! Keine Auslieferung - Weder an Frankreich noch an Spanien!

Tomas Elgorriaga Kunze
Schluss mit Folter und strafverschärfenden Sondergesetzen für baskische politische Gefangene! Für eine politische Lösung des Konflikts im Baskenland!

Am 31. Oktober 2014 wurde in Mannheim Tomas Elgorriaga Kunze verhaftet. Ihm droht die Auslieferung an Frankreich. Der 1963 geborene Baske lebte bis zu seiner Verhaftung in Freiburg und arbeitete an der dortigen Universität. Er ist einer der vielen baskischen Flüchtlinge, die wegen des Konflikts zwischen dem Baskenland und den beiden Staaten Spanien und Frankreich das Baskenland verlassen mussten.

Unterstützt den Kampf gegen die drohende Auslieferung: schreibt Tomas und beteiligt Euch an den Protestaktionen. Informationen am Ende dieses Aufrufs.

Tomas Elgorriaga Kunze war in der baskischen Unabhängigkeitsbewegung aktiv. Im Frühjahr 1998 verhaftete ihn die spanische Polizei zusammen mit weiteren Personen, angeblich wegen Unterstützung der ETA. In der anschließenden Incommunicado-Isolationshaft folterte sie ihn schwer. Danach kam er in Untersuchungshaft und wurde nach Hinterlegung einer Kaution vorerst freigelassen. Kurz vor Prozessbeginn im Jahr 2000 flüchtete er mit unbekanntem Zielort. Seine Mitangeklagten wurden von dem Madrider Sondergericht Audiencia Nacional zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Tomas wurde später in Frankreich wegen angeblicher ETA-Mitgliedschaft in Abwesenheit verurteilt.

Die im Baskenland 2009 begonnene politische Friedensinitiative führte im Oktober 2011 zum Ende des bewaffneten Kampfes von ETA (Euskadi Ta Askatasuna, Baskenland und Freiheit). Auch das Kollektiv der immer noch fast 500 baskischen politischen Gefangenen und das Kollektiv der Flüchtlinge und Exilierten unterstützen den neuen politischen Weg für eine demokratische Lösung des Konflikts im Baskenland. Bislang verweigert sich allerdings der spanische Staat jeglicher demokratischer Konfliktlösung.

Eine rein politische Auseinandersetzung mit der starken baskischen Unabhängigkeitsbewegung will die von Korruptionsvorwürfen gebeutelte spanische Regierung um jeden Preis vermeiden. Sie setzt daher weiterhin ihr repressives Instrumentarium gegen große Teile der baskischen Bevölkerung ein. Anklagen gegen baskische Aktivisten stützen sich oft einzig auf Selbstbezichtigungen, unterschrieben in Incommunicado-Isolationshaft unter Folter, ein Alptraum den auch Tomas Elgorriaga Kunze durchleiden musste.

Wie sehr die Folter auch heute noch Mittel der Geständnisbeschaffung ist, kann man am Massenprozess gegen 28 baskische Jugendliche sehen, der zurzeit in Madrid vor demselben Sondergericht stattfindet, das auch damals im Fall von Tomas Elgorriaga Kunze verantwortlich war. Die Anklage fordert mehrjährige Gefängnisstrafen für Jugendliche, denen Geheimdienst und Polizei nichts weiter als den Besitz linker Musik-CDs und Buttons oder die Teilnahme an politischen Sommercamps und Wanderungen nachweisen kann. Sie stützt sich auf Selbstbezichtigungen der Jugendlichen oder auf Beschuldigungen Dritter, die die spanische Polizei ihren Opfern in der berüchtigten Incommunicado-Isolationshaft diktierte. Die Jugendlichen haben schwere Folter, sexuelle Übergriffe, Erstickungsfolter durch die „Tüte“, endlose Schläge, Demütigungen und Drohungen angezeigt. Einen fairen Prozess kann Tomas Elgorriaga Kunze von diesem Sondergericht nicht erwarten.

Frankreich hatte während des Franco-Regimes und auch nach dem Übergang in die parlamentarische Monarchie (1978) noch bis Ende der 80er-Jahre Basken in Frankreich Asyl gewährt. Heutzutage unterstützt Frankreich den spanischen Kurs durch Auslieferung baskischer Aktivisten an Spanien und durch die Übernahme verschiedener Strafmaßnahmen.

Bei einer Auslieferung an Spanien oder Frankreich erwartet Tomas Elgorriaga Kunze ein Gefangenenregime, das einen Katalog spezieller Strafverschärfungen für baskische politische Gefangene enthält. Trotz vieler internationaler Appelle weigern sich Spanien und auch Frankreich, diese Sonderbehandlung baskischer politischer Gefangener zu beenden. Zwar musste die spanische Regierung nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofes Ende des letzten Jahres über 70 politische Gefangene freilassen. Doch sie weigert sich nach wie vor, schwer kranke Gefangene zu entlassen oder die besonders drakonische Strafe der „Zerstreuung“, der Unterbringung in Gefängnissen weit entfernt vom Baskenland und vom Wohnort der Familie, zu beenden.

Dagegen machen die Angehörigen und die Bewegung der Gefangenen mobil. Für Januar plant die spanische Regierung eine allgemeine Verschärfung des Versammlungsrechts. So sollen spontane Solidaritätsversammlungen verboten oder mit hohen Geldstrafen belegt werden.

In Solidarität mit den Angehörigen der baskischen politischen Gefangenen wird überall im Baskenland für den letzten Freitag im Monat zu Kundgebungen mobilisiert. Im November 2014 unterstützt auch die europäische Solidaritätsbewegung für das Baskenland diese Proteste mit Kundgebungen in verschiedenen Städten Europas.


Schluss mit der Repression -“ das Baskenland ist nicht allein!
Keine Auslieferung von Tomas -“ weder an Frankreich noch an Spanien!


Unterstützt den Kampf gegen seine Auslieferung:

(1) Schreibt ihm einen Brief in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder baskischer Sprache an:

Tomas Elgorriaga Kunze JVA Mannheim Herzogenriedstrasse 111 68169 Mannheim Deutschland (Bitte seinen Namen auf jeder Seite angeben und die Seiten nummerieren. Bsp: 1/2, 2/2)

(2) Verbreitet die Informationen in Eurem Freundes- und Bekanntenkreis.
Diesen Aufruf gibt es auch als PDF: download >>

(3) Beteiligt Euch an unseren Protestaktionen. Eine Übersicht findet Ihr auf der Terminseite von info-baskenland.de: http://info-baskenland.de/59-0-Termine.html

(4) Falls Ihr selbst Solidarität organisieren wollt, bitten wir um Information darüber (Email an info@info-baskenland.de), kündigen Eure Aktivitäten gerne auf unserer Webseite an und stellen ggfs. auch Referenten.

Euskal Herriaren Lagunak -“ Freundinnen und Freunde des Baskenlands


Siehe auch:

“Verhaftung statt Frieden -“ zur Verhaftung von Tomas Elgorriaga Kunze- (3.11.2014) weiterlesen >>

Folterbericht von Beatrix Etxebarria (8.10.2014): weiterlesen >>

Internationale Erklärung (März 2013): “Auf dem Weg zum Frieden, Respektierung der Rechte der Gefangenen- weiterlesen >>

Zum Friedensprozess im Baskenland siehe unseren Schwerpunkt Konfliktlösung: weiterlesen >>

Quelle: FreundInnen des Baskenlandes

Stuttgart: Einweihung Gerda Taro Platz

Gerda Taro im Juli 1937. Foto: Wikimedia
OB Kuhn und Bezirksvorsteherin Kienzle (beide Grüne) weihen am 18.11.2014 um 14 Uhr den neugestalteten Gerda Taro Platz mit einer Baumpflanzung ein. Gerda Taro war zusammen mit ihrem Partner Robert Capa Fotoreporterin im Spanischen Bürgerkrieg auf der Seite des spanischen Volkes und hat ihre Jugend in Stuttgart verbracht. Zum Leben und Schaffen von Gerda Taro siehe auch die Beiträge:

Gerda Taro - eine Stuttgarterin im Spanischen Bürgerkrieg: Teil 1, Teil 2 und Teil 3

Zum Glück spricht noch Irme Schaber, ihre Biografin, die sich seit den 1990ziger Jahren mit Gerda Taro beschäftigt und mehrere Bücher dazu geschrieben hat.

Trotzdem sollten wir Gerda mit Kuhn und Kienzle nicht allein lassen.

Deshalb: Wer Zeit hat, der komme!

Einweihung Gerda Taro Platz am 18.11.2014 in Stuttgart. (Danneckerstr.1, Ecke Alexanderstr./ Hohenheimerstr.)

Im Anschluß an die Einweihung findet in der Galerie AK2 (Ecke Alexanderstr. / Lorenzstaffel 8, ca.200 Meter vom Taro Platz entfernt) noch eine Veranstaltung mit Bildern, Filmen und Texten zu Gerda Taro statt.

Der (Rechts-) Weg ist das Ziel - Stuttgart 21 Gegner im Irrgarten der Justiz

Foto: Andrea Schaufler / Wikimedia Commons - cc-by-sa-3.0
Am 21.10.2014 schreibt das Polizeipräsidium Stuttgart an das hiesige Verwaltungsgericht: "Die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme des Klägers am 1.2.2011 wird anerkannt."

Der lange Weg bis zu diesem Eingeständnis soll hier gegangen werden und wir beginnen mit dem Prolog:

Was geschah am 1.2.2011 zwischen 6.30 Uhr und 8 Uhr am Stuttgarter Hauptbahnhof ?
Version 1 :
„Gegen 6.30 Uhr versammelten sich ca. 35 Menschen vor dem Bautor am Nordflügel des Bahnhofs, um gegen die zu dieser Zeit stattfindenden Abrissmaßnahmen zu protestieren. Um 7.10 Uhr fuhren vier Baufahrzeuge und ein Kamerafahrzeug der Polizei an die Versammlung heran. Um 7.20 Uhr trafen mehrere Wannen der Polizei ein. Sofort bildeten Polizeibeamte zwei Ketten links und rechts der Demonstration. Wir verließen gemeinsam den Versammlungsort,obwohl bis zu diesem Zeitpunkt weder die Versammlung aufgelöst noch Platzverweise ausgesprochen waren.“

Hier differiert Version 2, die Polizeiversion, stark :
„Vier Fahrzeuge wurden an der Einfahrt in die Baustelle gehindert. Daher lag gegen die Kläger der Anfangsverdacht einer Nötigung vor. Zum Zwecke der Strafverfolgung wurden die Personalien der Kläger festgestellt und Anzeigen gefertigt. Anschließend erhielten die Betroffenen, insgesamt 16 Personen, einen mündlichen Platzverweis für den Kurt-Georg Kiesinger-Platz sowie die Straße Am Schlossgarten. Diese Maßnahme beanstanden die Kläger nicht.“

Das Problem für die Betroffenen war, dass man nur Maßnahmen beanstanden kann, die auch tatsächlich stattgefunden haben. In der Realität jenes kalten Februarmorgens 2011 fand am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz aber weder eine Personalienfeststellung statt, noch wurden Anzeigen gefertigt, noch wurden mündliche Platzverweise erteilt, denn ... siehe Version 1.

Bei dem Bemühen ihre Version aufrecht zu erhalten, schreckten in der Folge Polizei und Regierungspräsidium vor fast gar nichts zurück: So zauberten sie einen „Vorkommnisbericht des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 1.2.2011“ aus dem Zylinder, in dem akribisch festgehalten wird, was sich nie ereignet hatte.

Einer Beweismittelfälschung kommt dieses Verfahren erheblich nahe.

Das dämmerte offensichtlich auch dem Regierungspräsidium, zumal es eingestehen musste, dass „die Aufnahme der Personalien, die Erteilung des Platzverweises usw. filmisch nicht belegt sind“ und „die Namen der Beamten der Bereitschaftspolizei Lahr, die an der Personalienfeststellung, der Belehrung sowie dem Platzverweis beteiligt waren, (...) nicht im Einzelnen aufgezeichnet (sind).“

Schade nur, dass es ein Formular mit dem schönen Titel „Belehrung von zur Identitätsfeststellung festgehaltenen Verdächtigen“ gibt, auf dem neben Dienststelle und Vorgangsnummer natürlich auch Namen und Dienstgrad der belehrenden Beamten verzeichnet werden müssen.

Ein solches Formular bekamen unsre S-21 Gegner denn auch ausgehändigt, als zwei Stunden später am Grundwassermanagement (GWM) ihre Personalien dann tatsächlich aufgenommen wurden und sie nach zweistündigem Aufenthalt im Polizeikessel bei klirrender Kälte gegen 10 Uhr zu Wasenwache chauffiert und in Gewahrsam genommen wurden.

Dort versuchen die Beamten um 10.11 Uhr vergeblich, den zuständigen Richter am Amtsgericht Brost zu erreichen, der aber „erst zu den Bürozeiten entscheiden könne.“ Ihm werden wir später noch einmal begegnen.

Um 13.30 Uhr wird schließlich Richter Gauch erreicht, der „keine freiheitsbeschränkende Maßnahme“ anordnet, allerdings auch keinen der Betroffenen anhört.

Um 14.30 Uhr werden die S21-Gegner dann aus dem Gewahrsam entlassen.

Ende des Prologs.

Vorhang auf, das Spiel beginnt!

Unsre S21-Gegner wollen sich mit dem Geschehen nicht abfinden und beantragen die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Gewahrsamnahme.

Sie tun das beim Amtsgericht Stuttgart am 25.2.2011. Am 4.4.2011 beschließt das Amtsgericht Stuttgart in Gestalt des Richters Brost (wir erinnern uns : Der Richter, der nur zu den Bürozeiten entscheiden kann) die Verweisung des Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Am 5.8.2011, also vier Monate später, beschließt die 5.Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart, vertreten durch den Richter Sohler (auch ihm werden wir wieder begegnen) dann endlich die Weiterführung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, legt den Streitwert auf 5000 € fest und kassiert von jedem der fünf Kläger 363 € Prozesskosten, obwohl es um ein und denselben Sachverhalt geht.

Dann geschieht lange nichts, jedenfalls nichts substantielles: Es wird z.B. darüber gestritten, ob das Innenministerium oder das Regierungspräsidium zuständig ist.

Die Klageschrift vom 25.2. bzw. 4.4.2011 wird dem schlussendlich zuständigen Regierungspräsidium schließlich fünf Monate später am 2.9.2011 vom Gericht zugestellt.

Am 26.10.2011 trudelt dann der Antrag auf Klageabweisung vom Regierungspräsidium ein. Wieder sind zwei Monate ins Land gegangen.

Inzwischen schreiben wir das Jahr 2012.

Am 16.5.2012 erwägt das Verwaltungsgericht die Aussetzung des Verfahrens wegen der bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart anhängigen Ermittlungsverfahren gegen die Kläger. Dem treten die Kläger entgegen. Daraufhin versinkt das Verwaltungsgericht ein halbes Jahr lang in tiefes Schweigen, das erst am 11.12.2012 gebrochen wird: Auf Nachfrage nach dem Fortgang des Verfahrens, erklärt Richter Sohler, dass, „wegen noch älterer bei der Kammer anhängiger Klageverfahren (...) gegenwärtig noch nicht genau vorhersehbar (ist), wann über die Klage entschieden wird.“ Ob das Verfahren jetzt ausgesetzt ist oder nicht, erfahren die Kläger nicht.

Jetzt schreiben wir das Jahr 2013.

Am 24.10 2013 fragt das Verwaltungsgericht bei der Staatsanwaltschaft nach, ob die Ermittlungsverfahren gegen die Kläger schon abgeschlossen sind.

Zu diesem Zeitpunkt sind die Verfahren schon mindestens seit einem Vierteljahr eingestellt, wie die Kläger zufällig durch eine Nachfrage beim Datenschutzbeauftragten des LKA am 18.7. 2013 erfahren .

Froh gestimmt, da jetzt der letzte Vorwand, das Verfahren zu verzögern, weggefallen ist, begehen die Kläger den Jahreswechsel 2013/2014.

Das neue Jahr ist noch jung, da überrascht die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts die Kläger mit der Mitteilung, dass die sie beabsichtige „das Klageverfahren mangels Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (...) an das Amtsgericht Stuttgart zurück zu geben.“

Fassungslosigkeit macht sich breit und tatsächlich erhalten die Kläger am 1.4.2014 (kein Aprilscherz!) die Mitteilung, dass das Verwaltungsgericht beschlossen hat, den Verwaltungsrechtsweg für unzulässig zu erklären.

Beschlossen hat das wohlgemerkt dieselbe Kammer, der Richter Sohler angehört, welcher seit drei (!) Jahren das Verfahren als Berichterstatter durchführt -“ mehr oder weniger durchführt, wie wir gesehen haben.

Und der Beschluss hat es in sich, da ist die Rede von „schwerwiegender Rechtsverletzung“, „rechtsfehlerhafter Darlegung“, „objektiver Willkür“ - was zumindest sprachlich Unsinn ist, denn das Wesen der Willkür ist subjektiv.

Er gipfelt in der Aussage: „Der Beschluss ( des Amtsgerichts Stuttgart) entzieht dem Kläger den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und ist daher nicht haltbar.“

Drei Jahre wurde unseren Klägern ein Grundrecht verweigert -“ und keiner hats gemerkt !

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts auf jenem nicht stattgefundenen Vorgang beruht, den wir im Prolog geschildert haben: Der fiktiven Personalienfeststellung, Belehrung und Platzverweiserteilung am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz.

Denn die polizeiliche Maßnahme am GWM diente danach allein Strafverfolgungszwecken, war also repressiver Natur. Und dafür sei das Amtsgericht zuständig.

Hätte die polizeiliche Maßnahme aber der präventiven Gefahrenabwehr gedient, wäre das Verwaltungsgericht zuständig.

Und wie unterscheidet man jetzt letztendlich die Funktion der polizeilichen Maßnahme ?

„Für die Abgrenzung der gesamten Aufgabengebiete ist darüber hinaus maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage der Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt.“

Was muss der „verständige Bürger“ denn verstehen, um nicht zu einer widernatürlichen Betrachtungsweise zu kommen?

Und hat sich nicht die 5.Kammer des Verwaltungsgerichts der Beihilfe zum Rechtsbruch schuldig gemacht, indem sie drei Jahre lang ein Verfahren betrieben hat, von dem sie jetzt behauptet, dass es den Verstoß gegen das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter zur Grundlage hatte?

Und warum hat es die Kammer trotz Einwendungen der Kläger unterlassen, eben jenen Vorgang umfassend aufzuklären, den sie jetzt zum wesentlichen Ausgangspunkt ihres Beschlusses macht ?

Fragen über Fragen.

Jedenfalls erklärt die 5.Kammer den Verwaltungsrechtweg für unzulässig, legt den Rechtsstreit aber dem Bundesverwaltungsgericht vor zur Bestimmung des zuständigen Gerichts.

Dieses erklärt sich - im Frühsommer 2014 - für nicht zuständig, aber weil die Richter des 6. Senats gerade so nett beieinander sitzen, entscheiden sie dann halt doch, dass - Trommelwirbel - das Verwaltungsgericht Stuttgart zuständig ist!

Die Schockstarre der Stuttgarter Verwaltungsrichter ob dieses unerwarteten und wohl auch unerwünschten Urteils ihrer Leipziger Vorgesetzten hält an bis zu jenem 21.10.2014, an dem das Polizeipräsidium die weiße Fahne schwenkt.

Die 5. Kammer ist aus dem Schneider: Der Berichterstatter muss nur noch anstelle der Kammer ein Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung fällen, alle Ungereimtheiten des Verfahrens bleiben ungereimt und dem Rechtsstaat ist genüge getan.

Val d`Aran: Tal der Freiheit

Vor 70 Jahren, im Oktober 1944 versuchten tausende von republikanischen Spaniern und Spanierinnen durch eine Invasion von Frankreich aus über die Pyrenäen nach Spanien, Francos Diktatur zu erschüttern und dem Lauf der Geschichte so ihren Willen aufzuzwingen. Die folgende historische Reportage ist eine Hommage an diese von der Geschichte vergessenen Kämpfer und beschreibt ihren Versuch der Wiedereroberung eines freien Spaniens und sein tragisches Scheitern. Dabei konzentriert sich die Darstellung auf einige wichtige Episoden.

August 1944, Midi:
Der nationale Aufstand des Maquis, der französischen Widerstandsbewegung gegen die deutsche Besatzung, ist in vollem Gange: Am 9.August wird als erste Gemeinde das Dorf Rabouillet befreit, die Stadt Foix (Ariege) wird von ausschließlich spanischen Einheiten befreit, am 20.August verlassen die faschistischen Besatzer fluchtartig den Midi.

In Südfrankreich kämpften ca. 10.000 Spanier in den Reihen des Maquis, sie befreiten siebzehn Städte.

25.August, Paris:
Bewaffneter Aufstand gegen die Wehrmacht im besetzten Paris.
General von Choltitz, Kommandeur für den Großraum Paris, wird von einem spanischen Stoßtrupp gestellt. Um den Regeln des Kriegsrechts zu entsprechen, muss erst ein französischer Offizier hinzugeholt werden, dem sich von Choltitz dann ergeben kann.

Man schätzt, dass auch an der Befreiung von Paris ca. 4000 Spanier beteiligt waren.

Mussolini war geschlagen, das Ende des Hitler-Faschismus rückte schnell näher, Guerilla-Bewegungen befreiten Jugoslawien und Griechenland.
Euphorie machte sich unter den Spaniern im Exil breit, in diesem Sommer marschierten sie siegreich an der Seite ihrer französischen Kameraden und waren davon überzeugt, dass auch die Tage Francos gezählt waren. Franco und seine Komplizen sollten für die tausend Tage des Bürgerkriegs, der 1936 begonnen hatte, und die fünf langen Jahre des Exils seit 1939, bezahlen.

Im Kampf gegen die deutsche Besatzung hatte sich die guerrilleros mit der Union Nacional Espagnol (UNE) eine eigene politische Organisation geschaffen, in der die Parteien und Organisationen, die schon die Volksfront von 1936 - 1939 getragen hatten, zusammengeschlossen waren.

Auch militärische Strukturen hatten sich herausgebildet: Neben den "gemischten" Einheiten (Franzosen und Spanier zusammen), wurde das 14.Corps der bewaffneten guerrilleros wiedergegründet - ausschließlich aus spanischen Kämpfern bestehend.

Das 14.Corps war ursprünglich 1937 während des Bürgerkriegs entstanden, um militärische Operationen hinter den Linien der franquistischen Armee durchzuführen.

Im Mai 1944 wurde das 14.Corps in die "Agrupacion de Guerrilleros Espanoles AGE" (Zusammenschluss der spanischen Guerilleros) umgewandelt.

Die Vorbereitung der Operation "Reconquista de Espana" (Wiedereroberung Spaniens) hatte begonnen.

Das strategische Konzept war, auf der gesamten Länge der Pyrenäen mit bewaffneten Guerilla-Einheiten nach Spanien einzudringen, eine provisorische Regierung zu installieren und damit die Initialzündung für einen Volksaufstand gegen Franco zu geben. Gleichzeitig sollte durch die Aktion Druck auf die Alliierten ausgeübt werden, um sie zu bewegen, gegen Franco vorzugehen.



Anfang bis Mitte Oktober 1944:
An über 30 Stellen von Perthus im äußersten Osten bis Hendaye im äußersten Westen der Pyrenäen überschreiten Guerilla-Einheiten die Grenze. Meist ziehen sie sich nach Gefechten mit der Guardia Civil schnell zurück. An die zehntausend Guerrilleros beteiligen sich an diesen Kämpfen.
Das sind aber nur Ablenkungsmanöver. Die eigentliche Hauptoperation steht noch bevor.

19.Oktober 1944, 6 Uhr morgens:
4000 Guerrilleros überschreiten an der Pont de Rei und an anderen Stellen die französische Grenze und rücken in das Val d`Aran vor.

Grenzstein zwischen Spanien und Frankreich damals ...


... und heute.


Das Arantal ist von Oktober bis Mai von den umliegenden spanischen Provinzen durch Schneeverwehungen abgeschnitten. Einzig über den Pass von Banaigua und durch den, allerdings noch im Bau befindlichen, Tunnel Alfons XIII. kann zu dieser Jahreszeit das Val d`Aran erreicht werden.

Es ist die 204. Division der Guerrilleros, die den Hauptschlag ins Val d`Aran führt.

Sie besteht aus 11 Brigaden zu je 300 Mann, aufgeteilt in Bataillone von 100 Mann und diese wiederum in Kompagnien mit 30 Männern (Die Nummerierung der Einheiten orientiert sich an derjenigen der republikanischen Armee des spanischen Bürgerkriegs ).

Die hauptsächlichen militärischen Ziele sind die Sicherung der Verbindungslinien nach Frankreich (vor allem der Brücke Pont de Rei),

Brücke Pont de Rei 2013


um Nachschub und Verstärkungen heran führen zu können, die Einnahme der Passstraße von Bonaiguna und der beiden Zugänge zum Tunnel Alfons XIII., um das Vordringen franquistischer Truppen zu verhindern und schließlich die Besetzung von Vielha, Hauptort des Val d `Aran, um dort die provisorische Regierung einzurichten.

Schaubild der Invasion. Die Zahlen an den weißen Pfeilen bezeichnen die eingesetzten Brigaden.


Aufruf der UNE an die Bevölkerung:
"Kein anständiger Spanier kann sich dem Hilferuf des Vaterlands verweigern, wir wollen ,dass sich alle brüderlich vereinen und es als Ehre ansehen, sich an der nationalen Anstrengung zu beteiligen.

Der beharrliche Kampf unseres Volkes und die Niederlage Hitlers werden zum Untergang Francos und der Falange führen und aller, die dazu beigetragen haben, Spaniens Martyrium zu verlängern.

Wir stehen vor der entscheidenden Schlacht, wir müssen darauf vorbereitet sein, und vorbereitet sein heißt vereint, vereint nicht in passiver Lähmung, sondern im gemeinsamen Kampf, der uns stark macht.

Es lebe der Kampf! Nieder mit Franco und der Falange! Es lebe die nationale Union aller Spanier!"

Auf dem Weg nach Vielha mussten verschiedene Orte, in denen Guardia civil und Einheiten der franquistischen Armee stationiert waren, eingenommen werden.

19.Oktober 1944, morgens, bei der Ortschaft Es Bordes:
Die 410. Brigade rückt auf Es Bordes vor.

Es Bordes ist auf Grund seiner Lage und Bedeutung seit Jahrhunderten Schauplatz bewaffneter Auseinandersetzungen. Hier kreuzen sich zwei wichtige Handelswege, der eine nach Louchon in Frankreich , der andere nach Benasque im spanischen Aragon. Außerdem ist Es Bordes der Gerichtssitz des Arantals.

Nach Es Bordes führt eine Straße mit unzähligen Kurven. Hänge schwarzer Schieferdächer sind das erste, was man von Es Bordes sieht.

Die 410. Brigade kommt im Morgengrauen dort an und trifft auf die 42. Division der franquistischen Gebirgsjäger Urgel.

Ein heftiges Gefecht entbrennt. Die Guerrilleros unter dem Kommando des Anarchisten Joaquin Ramos setzen den Franquisten zu, deren Kommandeure Rivadulla und Gestal geben Fersengeld, darauf kapitulieren die 80 Soldaten,die unter ihrem Kommando standen.

Die Guerrilleros rücken weiter auf den Ort vor, am Ortsschild prangen noch die Pfeile der Falange.

Es ist nichts zu hören, weder Stimmen noch Schritte, sämtliche Läden sind geschloßen, die Türen verrammelt, die Hunde weggesperrt. Aber aus den Schornsteinen steigt Rauch auf.

Der Glockenturm der alten romanischen Kirche erhebt sich über den schwarzen Schieferdächern.

Der Platz, an dem die Kirche steht, ist die einzige ebene Stelle des Dorfes. Er wird von den Guerrilleros umstellt.

Das Rattern eines Maschinengewehrs zerreißt die Stille, ein Guerrillero wird getroffen, seine Kameraden verfluchen die Faschisten, die sich auf dem Kirchturm verschanzt haben. sie schieben einen Karren auf die Mitte des Platzes und schießen aus dieser Deckung heraus unaufhörlich auf den Kirchturm.

Einschußlöcher am Kirchturm von Es Bordes


Andere sprengen ein Loch in die Außenmauer der Kirche, eine Explosion, dann noch eine, schließlich hallen Schüsse durch das leere Kirchenschiff, die Kirchentür wird von innen aufgestoßen, eine Stimme; "Wir sind drin!".

Ein letztes, heftiges Feuergefecht, dann erscheint in einem Fenster des Glockenturms eine weiße Fahne.

Etwas später werden die Gefangenen herausgeführt.

Bei Einbruch der Dunkelheit ist Es Bordes in den Händen der Guerrilleros.

Sie halten den Ort neun Tage lang, trotz zahlreicher Versuche der lokalen Miliz und der Guardia Civil, ihn zurückzuerobern.

In den ersten Tagen der Reconquista erobern die Guerrilleros achtzehn Ortschaften im Val d`Aran.

September 2013, Es Bordes:
Der Friedhof von Es Bordes ist ein stiller Ort, abseits des Dorfes, nur das Rauschen der Garonne ist zu hören. Hier liegen die Toten der Schlacht um Es Bordes.



Der Schulrektor Manuel Moga wurde damals,1944, verantwortlich gemacht für die Herstellung von 15 Särgen durch die örtlichen Schreiner. Für sechs Guerrilleros, sieben Soldaten und zwei Guardia Civil.

16.Oktober 1944, abends:
Die 11.Brigade der Guerrilleros war am Stützpunkt Hospice de France angekommen. Am folgenden Nachmittag macht sie sich auf den Weg über die Berge.

Ihre Mission: Den nördlichen Ausgang des Tunnels zu besetzen und dann nach Vielha weiter vorzurücken.



Tunneleingang damals ...


Der Tunnel von Vielha wurde schon 1925 projektiert. Aber erst am 9.Dezember 1941 war der Tunneldurchstoß. Offiziell eingeweiht wurde er 1948, konnte aber bis 1965 nicht befahren werden, da er weder beleuchtet noch gepflastert war. Im Jahr 2000 war der Ausbau in der heutigen Form abgeschlossen.

... und heute.


Ihr Marsch dauert 28 Stunden, dabei durchqueren sie zwei Täler und überwinden 2200 Meter Höhenunterschied.

Guerrilleros beim Aufstieg


18.Oktober 1944, 6 Uhr:
Starker Nebel zieht auf und verhindert den Weitermarsch.

13 Uhr:
Weitermarsch. Eine sibirische Kälte breitet sich aus, die Uniformen werden steif vom Frost. Ein Schneesturm tobt, die Temperatur sinkt weiter unter -20 Grad Celsius. Die ersten Männer klagen über Erfrierungen, der Kommandeur bemerkt, dass die Tinte in seinem Füllfederhalter gefroren ist.

An ein Weiterkommen ist nicht zu denken, die Guerrilleros beschließen, zu ihrem Ausgangspunkt, dem Hospice de France zurückzukehren.

Der nördliche Tunnelausgang kann nicht besetzt werden und die 11. Brigade fällt für den Sturm auf Vielha aus.

18.Oktober 1944, südlicher Tunneleingang:
Die 21. Brigade der Guerrilleros besetzt geräuschlos den Hang, der dem Tunneleingang gegenüber liegt.

Durch ihre Feldstecher sehen sie: Etwa hundert Männer arbeiten dort. Zwischen ihnen verteilt stehen etwa fünfzehn Infanteristen, die sie ohne großes Interesse bewachen.

Sie können es nicht fassen: "Das sind Strafgefangene, das sind unsere Leute, Republikaner!"

"So ein Glück hatten wir noch nie. Als existierte Gott nicht nur, sondern hätte auch noch die Seiten gewechselt."

Sie steigen den Hang hinab, umrunden den Berg, um auf die andere Seite zu kommen. Problemlos entwaffnen sie die Wachen und der Kommandeur tritt in die Mitte des Platzes, um zu den Strafgefangenen zu sprechen:
"Genossen, wir gehören der antifranquistischen Union Nacional Espanola an, in der sich alle demokratischen Gruppen vereint haben, um gegen Francos Tyrannei zu kämpfen. Schließt euch uns an!"

Niemand rührt sich, keiner sagt ein Wort.

"Der entscheidende Kampf hat begonnen, Francos Diktatur steht vor dem Ende. Die ganze Welt schaut jetzt auf Spanien. Mit Hilfe der Alliierten und vor allem mit der des spanischen Volkes wird die Union Nacional bald die Macht übernehmen und die Demokratie in Spanien wiederherstellen."

Die, die am weitesten entfernt waren, hatten während der Rede ihre Schaufeln und Spitzhacken fallen lassen und jetzt flüchten sie den Hang hinauf, ein Abhang voller grauer Gestalten, die eilig davonlaufen.

"Kommt zurück, ihr Idioten! Wir sind Republikaner wie ihr, wir sind aus Frankreich gekommen, um euch zu befreien, ihr Dummköpfe! Was glaubt ihr, wozu wir hier sind? Scheiße! Wollt ihr lieber als Gefangene hier verfaulen? Kommt zurück!"

Einige Männer, die zuvor geflohen waren, kommen zurück, sie steigen einzeln den Berg hinunter, langsam, vorsichtig.

Der erste, der unten ankommt, ist um die Dreißig und hat einen Madrider Akzent.

"Was habt ihr euch den gedacht? Ich begreife euch nicht!"

Er senkt den Kopf, als wäre er selbst überrascht, wie sehr er sich schämt: "Wir wussten nicht, wer ihr seid, wir hatten Angst. Es hätte eine Falle sein können ..."

Die vier, die zurückgekommen waren, dazu Waffen für weitere neun Männer.

Das war die ganze Ausbeute.

Der Südeingang des Tunnels konnte ebenfalls nicht besetzt werden, in den nächsten zwei Tagen rückten tausende Franco-Soldaten durch den halbfertigen Tunnel Richtung Vielha vor.

Die ersten franquistischen Truppen waren bereits am Nachmittag des 19. Oktobers am Pass von Bonaiguna in Stellung gegangen.

Guardia civil auf dem Bonaigua-Pass


Insgesamt 40.000 Mann warf Franco in die "Schlacht" gegen 4000 Guerrilleros - der Schreck war ihm gehörig in die Glieder gefahren.

Dieser Übermacht an Menschen und Material hatten die Guerrilleros nichts entgegenzusetzen.

Am 27.Oktober kam der Befehl zum Rückzug, am 29. hatte der letzte Guerrillero das Arantal verlassen.

Epilog:
"Bei der Beurteilung der Invasion im Val d`Aran hilft uns ein Begriff aus der katalanischen Sprache, für den es weder im Spanischen noch im Französischen eine wörtliche Übersetzung gibt: "seny" - er meint das Gleichgewicht zwischen übertriebener Arglosigkeit und übertriebener Boshaftigkeit.(...)

Unglückliche Guerrilleros, die den blinden Schauspielern eines surrealistischen Dramas gleich, das Licht der Freiheit vergeblich auf halsbrecherischen Bergpfaden, Schmugglerrouten oder alten Königswegen suchten.

Durch Schlammlöcher kriechend und über Felsen hinweg, wollten sie der republikanischen Brüderlichkeit Leben einhauchen, Wälder und Täler durchstreifend, forderten sie eine gerechtere Welt.

Guerrilleros voller Illusionen, enttäuscht, verzweifelt, müde vom Nächtigen unter freiem Himmel, mit zerschundenen und erfrorenen Füßen, ausgemergelt, zerzaust, zerkratzt, nur halb bekleidet, ähnelten sie eher Vagabunden als Guerilleros.
Aber sie waren es dennoch, die die Armee, die Guardia Civil und die bewaffnete Polizei in Schach hielten.

Gab es denn jemals in den ganzen vierzig Jahren eine Widerstandsaktion gegen den Generalissimus, die ihn zwang, in einer Woche 40.000 Soldaten zu mobilisieren? Nein.

War der Caudillo während seiner ganzen Diktatur jemals so in Panik wie im Herbst 1944? Nein."

(Ferran Sanchez Agusti, Historiker)

"Was keiner der Historiker erklärt, die sich abfällig über die Invasion im Val d`Aran äußerten, das ist die Tatsache, dass die Männer dieser Guerilla-Einheiten eine tiefe Überzeugung hatten, die Überzeugung, im Sinne der Geschichte zu handeln.

Die Überzeugung, dass ihre Sache gerecht war, den Glauben in die Kraft der Organisation und den Kampf.

Nicht mehr und nicht weniger!"

(Narcisse Falguera, Chef des Generalstabs der 11.Brigade der Guerrilleros Espanoles während der Operation im Val d`Aran.)

Nach Motiven aus den Arbeiten von Jean Ortiz, Ferran Sanchez Agusti, Narcisse Falguera, Jean Costumero, Claude Delplat, Almudena Grandes.

Fotos: Bild 2,7,10 perseguitsisalvats.cat.; Bild 3 - 6,8 Gisela Vomhof; Bild 1 rincondelvago.com; Bild 4a Ferran Sanchez Agusti; Bild 9 Jean Costumero.

Arbeitskampf und Versammlungsfreiheit: Mit dem Versammlungsgesetz gegen Streikende?

2007, Schleswig-Holstein:

Die IG Bau bestreikt im Rahmen der Tarifrunde Baustellen. Bei Ansammlungen von Streikposten und Streikenden vor den Baustelleneinfahrten rufen die Unternehmer die Polizei wegen unangemeldeter Versammlung. Die Polizei greift in das Streikgeschehen ein, löst die Ansammlungen wegen fehlender Anmeldung auf, kesselt die Teilnehmer ein und stellt ihre Identität fest. Ermittlungsverfahren werden eingeleitet.

2008, München :

15 streikende Beschäftigte versammeln sich mit Transparenten und Flugblättern vor der Filiale der Modekette „Zara“ und machen ihren Streik bekannt. Nach einer Stunde beenden sie ihre Aktion. Der zuständige Gewerkschaftsfunktionär hat diese Aktion nicht als Versammlung angemeldet und wird deshalb vom Amtsgericht München wegen Verstoß gegen das bayerische Versammlungsgesetz zu 1600 € Strafe verurteilt.

2012, Köln:

Ford-Beschäftigte aus Genk (Belgien) fahren nach Köln, um dort vor den Werkstoren von Ford gegen die Schließung ihres Werks zu demonstrieren. Dabei sollen Böller verwendet und Autoreifen angezündet worden sein. Sie werden stundenlang von einem riesigen Polizeiaufgebot eingekesselt,erkennungsdienstlich behandelt, einige in Gewahrsam genommen, die anderen nach Belgien abgeschoben.

Ein Jahr später beantragt die Staatsanwaltschaft 12 Strafbefehle beim Amtsgericht wegen Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung und Verstoß gegen das Versammlungsrecht.

2013, Großbettlingen (Kreis Esslingen):

Die Belegschaft der Firma Norgren kämpft gegen die Schließung ihre Werks und versucht den Abtransport von Anlagen durch die Blockade beider Werkstore mit Autos zu verhindern. Dabei befinden sie sich formal auf Firmengelände, das aber öffentlich zugänglich ist.

Dies führt dazu, dass sich zum einen das Landratsamt Esslingen als zuständige Versammlungsbehörde einschaltet, die Blockade für illegal erklärt und mit der Auflösung der angemeldeten Versammlung vor dem Werkstor droht. Zum anderen beantragt Norgren parallel dazu beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die IG Metall und 38 namentlich genannte Kollegen/innen, darunter den Versammlungsleiter der IGM, in der jedem Einzelnen 250.000 € Strafe angedroht werden und dem Versammlungsleiter alternativ Ordnungshaft.

Das Arbeitsgericht kassiert zwar die Strafandrohung gegen die 38 Kollegen/innen, gibt aber dem Antrag von Norgren statt und belässt die Strafandrohung gegen die IG Metall bzw. den Versammlungsleiter, den 2. Bevollmächtigten der IGM Esslingen Jürgen Gross, bei 250.000 € bzw. ersatzweise Ordnungshaft für jeden Fall der Zuwiderhandlung

So verschieden gelagert diese Fälle auch sein mögen, so zeigen sie doch deutlich die Tendenz, staatliches Eingreifen in Arbeitskampf- und Streikgeschehen zugunsten der Unternehmer durch den Umweg über das Versammlungsgesetz bzw. diverse Länderversammlungsgesetze zu organisieren.

Eine Entwicklung, die in der gewerkschaftlichen Diskussion noch kaum eine Rolle spielt.

Die formaljuristische Konstellation ist relativ verworren: Es kollidieren zwei Grundrechte: die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG und das, was man allgemein „Streikrecht“ nennt, abgeleitet aus der Koalitionsfreiheit Artikel 9 Abs.3 GG. Ist die Versammlungsfreiheit ein Individualrecht, das jeder in Anspruch nehmen kann, so wird das Streikrecht nur Vereinigungen, d.h. In diesem Fall Gewerkschaften, gewährt.
„Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht.(ausgenommen sind hier Diktaturen und andere autoritäre Regimes -“ Anmerkung des Verfassers). Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Artikel 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis (...) Auch mit den Illegalisierungen von Beamtenstreiks, wilden Streiks, Blockaden, Boykotts, dem Streikverbot durch die christlichen Kirchen, der Einengung von Streikmöglichkeiten nur auf tarifvertraglich regelbare Ziele und den Einschränkungen bei Sympathiestreiks, sind Defizite in unsrer politischen und wirtschaftlichen Demokratie verankert.“

So charakterisiert der Wiesbadener Appell „Für ein umfassendes Streikrecht“ den Zustand des Streikrechts hierzulande.

In anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder Italien ist das Streikrecht in der Verfassung verankert als individuelles Recht jedes abhängig Beschäftigten auch unabhängig von einem Aufruf, Urabstimmung etc. durch die zuständigen Gewerkschaften in den Streik zu treten. Natürlich gibt es auch in diesen Ländern die verschiedensten Einschränkungen des Streikrechts (z.B. im Öffentlichen Dienst), aber z.B. die Beschränkung auf Tariffragen ist dort ebenso unbekannt wie das Verbot des Generalstreiks.

Wie die Fallbeispiele zu Anfang zeigen, droht dem ohnehin verstümmeltem Streikrecht hierzulande jetzt auch noch Ungemach von versammlungsrechtlicher Seite.

Spätestens nach dem Münchner Urteil gegen den verdi-Kollegen stellt sich die Frage, wie sich die Regeln des Versammlungsrechts mit der Natur von Arbeitskämpfen vertragen: „Müssen also Streikversammlungen, wenn sie außerhalb der Betriebe stattfinden, nach § 14 (VersG) angemeldet werden -“ und wenn ja, gilt dies für alle ohne Ausnahme ? Verstößt ein Arbeiter, wenn er bei einer Streikversammlung unter freiem Himmel seinen Arbeitshelm trägt, gegen das sogenannte Schutzwaffenverbot („passive Bewaffnung“) des § 17a VersG? Verletzt er das Waffenverbot, wenn er sein Arbeitsgerät mit sich führt ? Ist es mit der Koalitionsfreiheit zu vereinbaren, dass die Polizei, wie es § 12a VersG erlaubt, die Streikversammlung filmt und die Reden mitschreibt?“ („Streikgeschehen als anmeldepflichtige Versammlung“ H.Wächtler in „Arbeit und Recht“ Ausgabe 5/2009).

Allein die Anmeldepflicht hätte weitreichende Folgen: Wesentlicher Bestandteil gewerkschaftlicher Streiktaktik ist der Überraschungseffekt. Durch den Zwang zur vorherigen Anmeldung fällt dieser weg, die betroffenen Unternehmen können sich vorbereiten, im Fall der Münchner „Zara“-Filiale z.B. durch Doppelbesetzung zentraler Funktionen wie der Kasse, die schleswigholsteinischen Bauunternehmer durch vorübergehende Stornierung und Umdirigierung von Zulieferungen.

„Eine Pflicht zur vorherigen Anmeldung dieser Streiks würde die Kampffähigkeit der streikführenden Gewerkschaft in schwerwiegender Weise beeinträchtigen.“ ( H.Wächtler s.o.)
Damit nicht genug. Eine angemeldete Versammlung braucht einen Versammlungsleiter. Wenn, wie im bayerischen Versammlungsgesetz vorgesehen, auch der gewerkschaftliche Versammlungsleiter auf „Zuverlässigkeit und Eignung“ überprüft wird, werden dessen persönliche Daten erfasst und mit polizeilichen und staatsschutzrechtlichen Dateien abgeglichen. Das Bundesverfassungsgericht spricht in seiner Eilentscheidung zum bayerischen Versammlungsgesetz vom 17.2.2009 deshalb auch davon, dass „(...) Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen (...) Teilnehmer an einer unbefangenen Mitwirkung in der vom Veranstalter vorgesehenen Weise hindern (können)“ (zitiert nach H.Wächtler s.o.).

Durch die dargestellten versammlungsrechtlichen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen kann der Staat direkt in den Arbeitskampf eingreifen, die Ausübung des Streikrechts würde von einer amtlichen Genehmigung abhängig gemacht.

Was ist zu tun?
In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Versammlungsrecht in Schleswig Holstein vom 9.8.2012 fordert der DGB eine „Arbeitskampfklausel“: „Dies würde dem besonderen Charakter von Versammlungen im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen im Kontext des Artikel 9 Abs. 3 gerecht werden.“ Sie soll sicherstellen, „dass das weitergehende Grundrecht auf Koalitionsfreiheit seinen eigenen Schutzzweck behält und nicht über eine Beschränkung durch das Recht auf Versammlungsfreiheit teilweise leer läuft.“

So verständlich diese Anliegen ist, klingt die vom DGB vorgeschlagene Regelung doch etwas nach dem berühmten Sankt-Florians-Prinzip. In der Begründung für die Arbeitskampfklausel vom 27.1.2014 liefert der DGB darüber hinaus ein schönes Beispiel dafür, wie neue Regelungen nur neue Grenzen schaffen können: Es wird unterschieden zwischen Versammlungen, die „unmittelbaren Druck auf den Arbeitgeber ausüben“ - keine Anmeldung erforderlich -“ und Versammlungen, die nur „mittelbar über eine Solidarisierung der Öffentlichkeit Druck auf den Arbeitgeber ausüben“ - Anmeldung „sinnvoll“. Man darf gespannt sein, wie diese zwei „Versammlungsarten“ in der polizeilichen und juristischen Wirklichkeit voneinander abgegrenzt werden oder eben auch nicht.

Der DGB-Vorschlag greift aber insgesamt zu kurz. Vielmehr wäre es angebracht, wenn die Gewerkschaften auch die gesellschaftliche Dimension der Auseinandersetzung um die Versammlungsfreiheit in den Mittelpunkt rücken würden und sich wesentlich offensiver in diese Auseinandersetzung einmischten. Die Initiative gegen das bayerische Versammlungsrecht von verdi Bayern sei hier beispielhaft genannt.

So sind ja auch die Gewerkschaften nicht nur beim Arbeitskampf von den Restriktionen des Versammlungsgesetzes betroffen, man denke nur daran, dass in Heilbronn und Ulm Kolleginnen und Kollegen durch Polizeikessel im Zusammenhang mit antifaschistischen Demonstrationen an der Teilnahme an Maikundgebungen des DGB gehindert wurden. Im Vorfeld der DGB-Demonstration am 1.Mai 2014 in Stuttgart führte die Polizei sogenannte „Vorkontrollen“ durch, bei denen Leute über längere Zeiträume festgehalten und an der Wahrnehmung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit gehindert wurden. Dasselbe passierte bei der gewerkschaftsnahen Blockupy-Demonstration am 17.Mai 2014 ebenfalls in Stuttgart, zu der u.a. der verdi-Bezirk Stuttgart aufgerufen hatte.

Inhaltlich geht es darum, ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass das Streikrecht und die Versammlungsfreiheit diejenigen Grundrechte sind, die die Möglichkeit eröffnen, tatsächlichen, spürbaren Druck auf Kapital und Politik auszuüben.

Die Kraft der kämpfenden Arbeiterklasse besteht in ihrer Fähigkeit, den Lebensnerv der kapitalistischen Gesellschaft, die Profitproduktion zu treffen. Gesamtgesellschaftlich wird diese Stärke noch wirksamer, wenn sie sich auf die Straßen und Plätze der Städte ergießt und sich dort mit anderen sozialen-und Protestbewegungen vereinigt.

Folglich muss alles dafür getan werden, diese Rechte nicht nur zu verteidigen, sondern zu erweitern in Richtung eines umfassenden Streikrechts und eines fortschrittlichen Versammlungsgesetzes.

Dazu schreibt das Komitee für Grundrechte und Demokratie in Bezug auf die Versammlungsfreiheit: „Würde ein Artikel 8 - „Jede Person hat das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen mit anderen zu versammeln und Versammlungen zu veranstalten“ - dieses Recht nicht vielleicht besser schützen können als jedes Versammlungsgesetz, das nur wieder neue Grenzen zu ziehen versucht ?“ ( Blockupy 2013 -“ Der Frankfurter Polizeikessel am 1.Juni 2013, S.69/70)

Diese Überlegung ist nicht von der Hand zu weisen. So wurde in Frankreich das Streikrecht ursprünglich ebenfalls unter Gesetzesvorbehalt gestellt („Näheres regelt ein Gesetz“). Dieses Gesetz wurde aber nie verabschiedet bzw. die Verabschiedung scheiterte am Widerstand der Arbeiterbewegung.

Dies weist auf einen grundsätzlichen Aspekt der Auseinandersetzung hin: Rechtsfragen sind immer auch Machtfragen. Es geht nicht in erster Linie um ausgeklügelte Gesetzesformulierungen, sondern um den Einsatz der Kraft der Gewerkschaftsbewegung und anderer sozialer- und Protestbewegungen für die Verteidigung und Erweiterung der Grundrechte.
Trotzdem sollen einige Eckpunkte der Ausgestaltung eines möglichen „zukünftigen“ Artikel 8 des Grundgesetzes genannt werden:

  • Das Recht, die Form und Ausgestaltung der Versammlung frei zu wählen.

  • Die Vorrangigkeit der Versammlungsfreiheit vor nachgeordneten Gesetzen wie den Vorschriften der Polizeigesetze, der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Gewerbefreiheit. Also keine Einschränkungen der Versammlungsfreiheit z.B. wegen der „Leichtigkeit des Autoverkehrs“ oder angeblicher Umsatzeinbußen des Einzelhandels.

  • Das Verbot aller Maßnahmen staatlicher Organe und Institutionen, die geeignet sind, die äußere und innere Versammlungsfreiheit zu gefährden, insbesondere Videoüberwachung, Polizeikessel, „enge Begleitung“ durch Polizeiketten.

Und last but not least die Kostenfreiheit aller Amtshandlungen im Rahmen der Wahrnehmung des Rechtes auf Versammlungsfreiheit (Anmeldegebühren etc.) und die Aufhebung aller Bannmeilengesetze.

Nachtrag:

  • Die Ermittlungsverfahren gegen Teilnehmer am IG Bau-Streik 2007 in Schleswig Holstein wurden allesamt eingestellt.

  • Der Münchner verdi-Kollege ging in die nächste Instanz vor das Landgericht. Dieses setzte den Prozess aus bis zur Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz. In der Eilentscheidung wurde der Verstoß heruntergestuft zur Ordnungswidrigkeit. Dadurch war kein Straftatbestand mehr gegeben, das Verfahren wurde eingestellt.

  • Gegen die Strafbefehle haben alle betroffenen Ford-Kollegen/innen aus Genk Widerspruch eingelegt. Der erste Prozess fand am 11.Juni vor dem Amtsgericht Köln statt.

  • Norgren hat die Anlagen abtransportiert. Nach neun Wochen Streik wurde in der Urabstimmung der ausgehandelte Sozialtarifvertrag mit 88% Zustimmung angenommen. Das Werk wurde Ende 2013 geschlossen.


Quelle: Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

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