"Die am 15. März 2006 vom Europäischen Parlament beschlossene Richtlinie
über die Vorratsspeicherung von Daten wurde am 13. April im Amtsblatt der
EU unter L 105/54 veröffentlicht. Am 3. Mai 2006 ist sie in Kraft getreten
(Richtlinie 2006/24/EG). Was der europäische Gesetzgeber da von den
EU-Staaten verlangt, ist das glatte Gegenteil dessen, was Rechtsstaaten
europäischen Standards bisher gewohnt waren. Es ist auch das Gegenteil
dessen, was er selbst noch vor wenigen Jahren verordnet hat (RL
2002/58/EG). Weg vom Schutz der Grund- und Freiheitsrechte, hin zur
Überwachung total. Aber wohlgemerkt nicht zur Überwachung aufgrund eines
konkreten Anlasses nach reiflicher Abwägung der Güter. Nein, Überwachung
von allem und jedem, ohne Anlass, nur vorbeugend für den Fall des Falles..."
Artikel von Franz Schmidbauer in telepolis vom 05.05.2006