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Stuttgart: Newroz-Verfahren am 18. März

Kommende Woche findet in Stuttgart laut einem Bericht auf IndyMedia ein skandalöses Verfahren statt:
Am-­ -¬18.-­ -¬März-­ -¬2009,-­ -¬am Tag der politischen Gefangenen,-­ -¬findet um-­ -¬09.45-­ -¬Uhr ein Prozess gegen eine migrantische Frau statt,-­ -¬die nach der Newroz (kurdisches Neujahrsfest) Demonstration 2008 grundlos von der Polizei geschlagen und verhaftet worden ist und dafür-­ -¬3600-­ -¬Euro zahlen sollte.

Sie war mit ihren beiden Kindern nach der Newroz-Demonstration am-­ -¬21.-­ -¬März-­ -¬2008-­ -¬in Stuttgart auf dem Nachhauseweg,-­ -¬als ihr von der Polizei der Weg versperrt wurde.-­ -¬Die Polizei verlangte von ihr sich weiter zu entfernen und erteilte ihr einen Platzverweis.-­ -¬Da ihre Kinder von der Polizei eingekesselt war ging sie nicht weg.-­ -¬Schließlich griff die Polizei mit äußerster Brutalität die eingekesselten DemonstrantInnen an.-­ -¬Bei dem Angriff verletzte sie sich so schwer,-­ -¬dass sie einen Monat lang krank geschrieben werden musste.-­ -¬Nach einigen Monaten kam dann bei ihr ein Strafbefehl über-­ -¬3600-­ -¬Euro an gegen den sie Widerspruch einlegte.-­ -¬Nun findet am-­ -¬18.-­ -¬März-­ -“ -¬nur drei Tage vor dem diesjährigen Newroz Fest-­ -“ -¬um-­ -¬9.45-­ -¬Uhr im Amtsgericht Stuttgart die Verhandlung gegen sie statt.

Mit diesem Prozess soll versucht werden ein Exempel zu statuieren und zeigt einmal mehr die Repression auf mit der MigrantInnen in Deutschland konfrontiert sind.-­ -¬Wir müssen gemeinsam gegen die Repression vorgehen und unsere Solidarität als Schutz und als Waffe gegen Angriffe,-­ -¬dieser Art nutzen.

Kommt zum Prozess:
Amtsgericht Stuttgart
18.-­ -¬März-­ -¬2009-­ -¬//-­ -¬9.45-­ -¬Uhr
Saal-­ -¬305

Nach dem Prozess findet ab-­ -¬15-­ -¬Uhr auf dem Schlossplatz eine Wandtafel-Ausstellung rund um das Thema politische Gefangenschaft statt.

Gewerkschafter(I)nnen auf die Bühne bei den Protesten gegen den NATO-Gipfel in Strasbourg/Baden-Baden!

Zur Unterstützung des Aufrufes von GewerkschafterInnen gegen den NATO Gipfel werden noch bis 21. März Unterstützer gesucht. Bitte mit dem zu veröffentlichenden Daten (Name, Ort, betriebliche / gewerkschaftliche Funktion) melden bei Dirk Spöri oder Thomas Trueten.

"Gewerkschafter(I)nnen auf die Bühne bei den Protesten gegen den NATO-Gipfel in Strasbourg/Baden-Baden!" vollständig lesen

Sofortige Freilassung von Montasser el-Saidi

Dieser Tage erscheint die BilderCD des Berliner Umbruch Bildarchives, für das ich ab und zu fotografiere. Diesmal wurde ein Foto von mir für das Cover ausgewählt, das bei der diesjährigen Münchner Sicherheitskonferenz entstanden ist. Angesichts der gestrigen Verurteilung des "Schuhwerfers von Bagdad" zu 3 Jahren Knast, wegen nicht nur aus meiner Sicht völlig berechtigten "Angriffs auf ein ausländisches Staatsoberhaupt" erneuern wir die Forderung nach sofortiger Freilassung von Montasser el-Saidi.


Was mir heute wichtig erscheint #100

Aufmerksamkeitsterrorismus: "Gerade einmal 17 Jahre alt war er, der Amokläufer aus Winnenden, der mit seinem Leben Schluss machen wollte und in seiner Wut noch viele Menschen mit den Tod reißen wollte. 16 Menschen hatte er töten können, vermutlich hätten es mehr werden sollen. Der "stille Killer" wurde er von Medien genannt, weil er bislang unauffällig und "schüchtern" gewesen sein soll. Mal wieder ein Einzelgänger also, in dem es brodelt und der frustriert ist. Vom Vater, einem wohlhabenden Unternehmer, soll er verwöhnt worden sein. (...) " "Mörderische Wut", ein Telepolis - Beitrag von Florian Rötzer über einen Jugendlichen in einer amoklaufenden Gesellschaft.


Selbstvertrauen: „Wir müssen Kindern Selbstvertrauen geben. Selbstvertrauen ist die Voraussetzung dafür, dass aus einem Kind ein selbstbestimmtes und selbstbewusstes Mitglied unserer Gesellschaft werden kann.“ Baden - Württembergs Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Mittwoch (11.3.) zur Eröffnung des Fachtags Pflege- und Adoptivkinder in Stuttgart.


Schöngeschwätzt: Wie in solchen Fällen üblich, hat auch Innenminister Rech den Tod von nur 16 Menschen als seinen Erfolg dargestellt: "Der Amoklauf an der Albertville-Realschule hätte noch wesentlich mehr als 16 Todesopfer fordern können: Innenminister Heribert Rech zeigte sich überzeugt, dass der rasche Einsatz der Polizei am Tatort "eine weitere Tat-Eskalation verhinderte". Mit ihrem neuen Amok-Konzept sei die baden-württembergische Polizei "richtig und gut aufgestellt", sagte Landespolizeipräsident Erwin Hetger." Via Morgenweb


Vorhersehbar: Reflexhaft tauchen jetzt auch die mehr oder weniger selbst­ernannt­en Experten auf, die "Computer-Gewaltspiele" für die Verrohung und Gewalt­bereitschaft von Jugendlichen verantwortlich machen, anstatt diese als Spiegelbild einer kaputten Gesellschaft zu begreifen. Mit einem solcher "Experten" zum Thema "innere Sicherheit" kann man heute von 13.00 bis 13.30 Uhr im tagesschau-Video-Chat chatten und kommt damit vielleicht sogar ins Fernsehen, ohne jemanden umzubringen.


Verurteilt: Montasser al-Saidi, der den damaligen US-Präsidenten Bush mit seinen Schuhen beworfen hat, ist in Bagdad zu drei Jahren Haft verurteilt worden.


Petition: Gegen die Endlagerung wurde eine Petition zur nuklearen Endlagerung beantragt. Diese wurde vom Petitionsausschuss als öffentliche Petition zugelassen.


Verschärfung: "Gestern Abend startete um 23.07 Uhr der bisher größter Uranmüllzug von Gronau nach Russland: 25 fette Waggons transportieren 100 Fässer mit abgereichertem UF6, das sind 1250 t Uranmüll!! Die UAA-Betreiberin Urenco und ihre Großaktionäre EON und RWE haben damit den Uranmüllexport nach Russland nochmals verschärft. Polizei und Urenco haben heute zudem versucht, durch eine Verzögerung der Abfahrt um vier Stunden, die Anti-Atom-Initiativen zu täuschen - aber das ist nicht gelungen. Es gab bisher mehrere Aktionen entlang der Strecke, u. a. mitten im Hauptbahnhof von Münster - ein großes und nervöses Polizeiaufgebot und diverse Kontrollen und Platzverweise." Sofa auf IndyMedia


Diskussionsrunden der DIDF Jugend zur Krise

Die DIDF Jugend lädt ein zu bundesweit stattfindenden Diskussionsrunden:

Das Geld, das die Bundesregierung den Banken und Konzernen in den Rachen schmeisst, fiel nicht vom Himmel. Es ist unser Steuergeld. Wir Jugendliche, Auszubildende, junge ArbeiterInnen und Angestellte, SchülerInnen, Studierende und junge Arbeitslose werden für die Bankengeschenke zur Kasse gebeten.

Ebenfalls ist das Geld, was milliardenfach in Militär und Rüstung investiert wird, Geld, was von uns und unseren Eltern gezahlt wird oder uns zustehen müsste.
 
Gekürzt wird in allen Ecken, sie es Bildung, Arbeit, Sport, Freizeit oder Kultur. Es sei kein Geld da, wurde immer behauptet. Plötzlich ist jede Menge Geld da. Komisch nur, dass Geld für bestimmte Sachen da ist, wie für Banken, Konzerne und Krieg, aber nicht für Umwelt, Zukunft, Frieden und Arbeit.

Doch sind wir hilflos?
Wir sagen NEIN! zu Geschenken jeglicher Art an Banken und Konzerne!
Wir sagen NEIN! zu Kriegen für Wirtschaftsinteressen und ÖL!

Lasst uns gemeinsam darüber diskutieren, was wir machen
können:

Diskussionsrunde mit
Oktay DEMIREL (DIDF Jugend Bundesvorstand)
Gizem DAKMAZ (DIDF Jugend Land BW)
15. März 2009
(Sonntag)
14.30 Uhr
Helfergasse 5
70372 Stuttgart -“ Bad Cannstatt
Weitere Termine und Orte

Der individuelle Ausweg

"Der animalische Drive und die Energieleistungen meiner Mitmenschen gaben mir nichts als Rätsel auf. Ich verstand nicht, wie einer den ganzen Tag Autoreifen wechseln oder einen Speiseeiswagen durch die Gegend schieben oder einem anderen, als Arzt oder Mörder, den Bauch aufschlitzen konnte. Ich wollte mich nicht darauf einlassen und will es bis heute nicht. Jeden Tag, um den ich dieses Leben und dieses System bescheißen konnte, war für mich ein Sieg". (Charles Bukowski) - Diogenes ist da schon einen Schritt weiter.

Zusammenklapper der Woche: Heribert Rech

"In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch wurde das DGB-Haus in Ulm großflächig mit Nazi-Parolen beschmiert. Der DGB-Landesvorsitzende Rainer Bliesener äußerte sich empört über diesen Vorfall. „Jetzt muss endlich Schluss sein mit der Verharmlosung des Problems der Nazis. Die Politik muss die NDP schnellstens verbieten.“ Er forderte Innenminister Rech auf, seine bisherige ablehnende Haltung zu einem NPD-Verbot zu korrigieren.

Die NPD hatte angekündigt, am 1. Mai in Ulm aufmarschieren zu wollen, um den traditionellen Tag der Gewerkschaften zu stören. Dagegen hat sich ein breites Bündnis gebildet."


Quelle: DGB-Pressestelle, siehe auch: Antifa Ulm und die Mobiliserungsseite

Das passend dokumentiert: Die Erklärung der VVN-BdA zu den skandalösen Äußerungen von Baden - Württembergs Innenminister Rech:
VVN-BdA fordert: „Ziehen Sie die V-Leute endlich zurück, Herr Rech!“ - Kampagne für NPD-Verbot wird fortgesetzt

„Wenn ich alle meine verdeckten Ermittler aus den NPD-Gremien abziehen würde, dann würde die NPD in sich zusammenfallen“, so zitiert der Schwarzwälder Bote am 5.3. den Originalton des baden-württembergischen Innenministers Rech auf einer Veranstaltung in Gechingen. Damit räumt Rech ein, dass die NPD im Lande durch den „Verfassungsschutz“ künstlich am Leben gehalten wird.

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -“ Bund der Antifaschisten, sieht darin einen kaum zu überbietenden Skandal. Während Rech in Sonntagsreden dazu aufruft, die NPD „politisch zu bekämpfen“ wird sie von der CDU geführten Landesregierung und ihrem Geheimdienst künstlich beatmet. Gleichzeitig verhindert die baden-württembergische Landesregierung mit ihrer Weigerung, diese V-Leute zurückzuziehen, die Wiederaufnahme des NPD-Verbots-Prozesses.

Das Bundesverfassungsgericht hatte diesen Prozess 2003 eingestellt, weil bei der hohen Dichte von in der NPD wirkenden V-Leuten, nicht entscheidbar sei, welche der NPD Aktivitäten von dieser Partei selbst und welche von staatlichen Behörden initiiert seien.

Während andere Bundesländer bereits angekündigt haben, ihre V-Leute aus diesem Grund abzuziehen, hält gerade Baden-Württembergs Innenminister unbeirrbar an ihnen fest und fällt damit den Verfassungsorganen, wie Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, die den Prozess angestrengt hatten, in den Rücken.

Die VVN-Bund der Antifaschisten hat schon lange darauf hingewiesen, dass die NPD weitgehend durch die „Honorare“ der V-Leute finanziert wird. In aller Regel, so die VVN-BdA, „sind V-Leute Faschisten mit V, d.h. sie arbeiten im Sinne ihrer faschistischen und rassistischen Politik in den Gremien und Gliederungen der NPD aktiv mit und schützen die Partei gleichzeitig vor dem längst fälligen Verbot“.

Laut seinen jüngsten Äußerungen ist dies dem Innenminister längst bekannt. Offensichtlich ist ihm weder an einem Verbot noch an der politischen Bekämpfung der NPD gelegen, sondern ist ihm die weitere Existenz und Aktivität dieser neofaschistischen Partei ein politisches Anliegen.

Besonders seine Doppelzüngigkeit macht diesen Innenminister untragbar. Auch das jetzt vom Bundesverfassungsgericht erst mal gestoppte neue Versammlungsgesetz hatte Rech unter der Behauptung auf den Weg gebracht, es erschwere neofaschistische Aufmärsche, während es in Wahrheit insbesondere eine Erschwernis von Protesten gegen solche Aufmärsche darstellt.

Für die VVN-Bund der Antifaschisten ist klar: Dieser Innenminister will Faschismus und Rassismus nicht bekämpfen.

Die VVN-Bund der Antifaschisten wird deshalb ihre Kampagne für ein Verbot der NPD „NoNPD“, die 2007 von 165.000 Menschen unterstützt wurde, auch in diesem Jahr fortsetzen mit der Forderung: Ziehen Sie die V-Leute zurück, Herr Innenminister!
Via StattWeb / redblog

Blogkino: Revolt of the Zombies (1936)

Im Rahmen unserer Reihe "Blogkino" sind wir heute mal religiös und setzen uns daher mit dem Leben nach dem Tode auseinander. Armand Louque (Dean Jagger) rettet einen Priester, der über das Geheimnis des Lebens nach dem Tode - der "Zombiefizierung" Bescheid weiß. Logischerweise will der mit dem Geschäftsgeheimnis nicht herausrücken. So versuchen Louque und ein internationales Militärkontingent zusammen mit einer archäologischen Expedition dieses Geheimnis zu lüften und den Priester einen Kopf kürzer zu machen, bevor die Zombies die Gelegenheit haben, die Menschheit auszuradieren...



Schwammige "Eckpunkte für ein liberales niedersächsisches Versammlungsrecht"

Heute wurde das Eckpunktepapier der niedersächsischen FDP für ein "liberales niedersächsisches Versammlungsrecht" bekannt. Gegen die dortigen Pläne zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes ist - wie in Bayern und Baden - Württemberg (Stuttgart / Mannheim / Freiburg) - ein Bündnis entstanden.

Eckpunkte für ein liberales niedersächsisches Versammlungsrecht

Friedliche Versammlungen als Form der bürgerlichen Beteiligung sind ein in Artikel 8 Grundgesetz verankertes elementares demokratischesGrundrecht, für das sich Liberale in einer langen Tradition eingesetzt haben. Das Versammlungsrecht geht direkt aus der Meinungsfreiheit hervor und ist fundamental für eine demokratische Gesellschaft. Unter dem Vorwand demokratischer Versammlungen wird dieses Recht von gewaltbereiten Rechts- und Linksextremen leider häufig missbraucht, um andere Grundrechte und die demokratische Staatsordnung zu bekämpfen.
Diese Gewaltbereitschaft schadet vor allem denjenigen, die sich friedlich für ein demokratisches Anliegen engagieren möchten.
Die FDP steht daher für ein Versammlungsrecht, das einerseits die Versammlungsfreiheit friedlicher Demonstranten wirksam schützt, andererseits gewaltbereiten Extremisten entschieden mit der Konsequenz des demokratischen Rechtsstaats entgegentritt. Die notwendige Abwehr gewaltsamer Übergriffe darf aber nicht dazu führen, dass das Grundrecht der großen Mehrheit friedlicher Demonstranten eingeschränkt wird. Ebenso wenig ist es hinzunehmen, dass bürokratische und polizeiliche Beschränkungen und Überwachungen friedliche Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben.
Die FDP Niedersachsen legt mit diesem Papier Eckpunkte als Grundlage für ein freiheitliches Versammlungsrecht in Niedersachsen vor. Die FDP fordert einen praxisnahen und versammlungsfreundlichen Rechtsrahmen mit eindeutigen Regelungen, der die Verantwortung für den Schutz der Versammlungsfreiheit nicht an Verwaltungsgerichte und an das subjektive Ermessen lokaler Ordnungshüter delegiert.
Diese Maßstäbe sind bei der nach der Föderalismusreform möglichen Neufassung des Versammlungsrechts als Landesrecht zu berücksichtigen.

Die FDP Niedersachsen strebt ein modernes, liberales Versammlungsgesetz an.

1. Keine Verlängerung der Anzeigefrist
Obwohl das Grundgesetz eine Versammlungsfreiheit „ohne Anmeldung" garantiert, hat das Bundesverfassungsgericht die für den Regelfall vorgesehene Anzeigefrist von immerhin 48 Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe einer Versammlung akzeptiert, um den Ordnungsbehörden Zeit für notwendige Vorbereitungen zu geben. Eine Verlängerung dieser Anzeigefrist für Versammlungen unter freiem Himmel auf 72 Stunden - wie anderenorts gefordert - lehnt die FDP hingegen entschieden ab, da das Grundrecht der Versammlungsfreiheit höher zu gewichten ist als verwaltungstechnische Interessen der Ordnungsbehörden. Die Verlängerung würde in der Praxis auch die Planung friedlicher Versammlungen erschweren.

2. Anzeigebefreiung bei kleinen Versammlungen
Versammlungen unter freiem Himmel sollten grundsätzlich dann von der Anzeigepflicht befreit sein, wenn diese Versammlungen auf bis zu 20 Personen begrenzt sind. Der bürokratische Aufwand steht hier in keinem Verhältnis zur Verpflichtung der Ordnungsbehörden, Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn öffentlicher Raum entgegen seiner Widmung in Anspruch genommen wird.

3. Unbürokratische Anzeige und Datenschutz
Bürokratische Hürden und die Preisgabe persönlicher Daten der Organisatoren müssen möglichst gering gehalten werden, um der Motivation engagierter Bürgerinnen und Bürger, ihren Willen kundzutun, nicht entgegenzuwirken. Der Umfang der an die Ordnungsbehörden zu übermittelnden, personenbezogenen Daten des Veranstalters und der eingesetzten Ordner muss auf begründete Verdachtsfälle und auf für die Recherche relevanter Vorstrafen unverzichtbare Informationen beschränkt werden.

4. Strenge Kriterien für den Einsatz von Videoüberwachung
Die rechtsstaatlichen Kriterien für den Einsatz der Videoüberwachung bei  Versammlungen dürfen einer Überwachung extremistischer Ausschreitungen nichtzum Opfer fallen, um die Freiheit und die Bürgerrechte nicht ihrer vermeintlichen Verteidigung zu opfern. Übersichtsaufzeichnungen ohne die vorherige Feststellung einer konkreten Gefahr darf es nicht geben, insbesondere nicht allein zur Auswertung des polizeitaktischen Vorgehens.
Soweit erhobene Daten und Bild- und Tonaufzeichnungen nicht zur Strafverfolgung oder in zu definierenden Grenzen zur Gefahrenabwehr benötigt werden, sind diese nach der Versammlung unverzüglich zu löschen. In allen anderen Fällen ist eine Löschung spätestens nach 6 Monaten vorzunehmen, soweit nicht eine richterliche Anordnung eine weitere Speicherung erlaubt.
Den Betroffenen einer verdeckten Bild- und Tonaufzeichnung darf das Recht auf eine nachträgliche Information über die Überwachungsmaßnahme auch dann nicht verweigert werden, wenn die Daten im Anschluss gelöscht werden. Soweit eine Identifizierung von Personen erfolgt ist, sind diese zu benachrichtigen.

5. Beschränkungen und Verbote von Veranstaltungen nur in klar definierten Grenzen
Bloße Mutmaßungen über den späteren Verlauf einer Veranstaltung dürfen nicht allein Grundlage von Beschränkungen und Verboten sein. Verbote, die sich nur auf angebliche  Vorbereitungshandlungen stützen, höhlen das Grundrecht aus. Um ein Einschreiten während einer Demonstration zu rechtfertigen, müssen Verstöße bereits deutlich erkennbar sein.

6. Keine Eingriffe bei nichtöffentlichen Versammlungen
Die nichtöffentliche Versammlung unterliegt nicht dem Schutz des Grundrechts nach Artikel 8 Grundgesetz und bedarf daher keiner Einschränkung durch das Versammlungsrecht. Es darf keine weitergehenden Einschränkungen solcher Versammlungen, als dies bereits das allgemeine Polizeirecht zulässt.

7. Straf- und Bußgeldvorschriften
Angesichts des Grundrechtsschutzes für Versammlungen sind Verstöße gegen Grundrechtseinschränkende Normen des Versammlungsrechts auf das Maß einer notwendigen, aber verhältnismäßigen Sanktionierung zu beschränken.
Das bisherige Versammlungsrecht ist diesbezüglich zu prüfen. Eine Ausweitung der Straf- und Bußgeldtatbestände lehnt die FDP ab.


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