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Luzern: Polizei knüppelt Strassenfest nieder

Foto: gonorrea
In Luzern wurde das geplante, aber nicht bewilligte, Strassenfest für kulturelle Freiräume von einem massiven Polizeiaufgebot verhindert. Sämtliche Teilnehmer am Versammlungsort Vögeligärtli wurden verhaftet und für mehrere Stunden inhaftiert. Unter den Verhafteten waren auch Touristen, Schaulustige und schwangere Frauen anzutreffen. Laut Polizeibericht wurde "lediglich in einem Fall" Gummischrot eingesetzt. Und besonders bedenklich -“ der Zivilschutz wurde seitens der Polizei zur Gefangenenbetreuung eingespannt...
Weitere Informationen sowie die vollständig dokumentierte Presseerklärung der "Aktion Freiraum" bei gonorrea. Dort werden in den nächsten Tagen weitere Texte veröffentlicht.

Siehe auch:
Squats in der Schweiz - ein Überblick
Die Kultur steht auf der Strasse
Presseerklärung der "Aktion Freiraum-
• Berichterstattung auf Radio 3Fach

VVN-BdA: Verhallen mehr als 175.000 Stimmen zum NPD-Verbot ungehört?

Das Präsidium des Deutschen Bundestages zeigt sich bisher nicht bereit, Schreiben und Unterschriften entgegenzunehmen

175.445 Bürgerinnen und Bürger aus allen Teilen des Landes unterzeichneten einen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, in dem diese aufgefordert werden, einen neuen Antrag zum Verbot der NPD in die Wege zu leiten. Initiator der von 26. Januar bis 9. November 2007 laufenden Kampagne „nonpd -“ NPD-Verbot jetzt!“ war die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA).

Mehr als bedauerlich ist nun, dass sich das Bundestagspräsidium weigert, den gesammelten Volkswillen in Form der Unterschriften, entgegenzunehmen. Die Empfehlung von Bundestagspräsident Norbert Lammert in einem Brief vom 26. Oktober, sich an den Petitionsausschuss zu wenden, wurde am 8. November von diesem abschlägig beantwortet. In dem Brief heißt es, „dass die Obleute des Petitionsausschusses beschlossen haben, dass zunächst keine persönlichen Übergaben an Abgeordnete des Petitionsausschusses stattfinden sollen. Wir können Ihnen lediglich anbieten, die Unterschriften bei einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des Ausschussdienstes des Petitionsausschusses in der Schadowstraße 12/13 abzugeben“. Ein weiteres Schreiben vom 12. November an den Bundestagspräsidenten mit der Aufforderung, endlich eine Klärung herbeizuführen, blieb bislang unbeantwortet.

Als einen unglaublichen Affront bezeichnet Erstunterzeichnerin Esther Bejarano, Überlebende von Auschwitz, das Verhalten des Bundestagspräsidiums und die Antwort des Petitionsausschusses. „Es ist eine Unverschämtheit, den Willen von 175.000 Menschen in diesem Land derart abzutun, indem man der VVN-BdA anbietet, die Unterschriften bei der Poststelle am Hintereingang abzugeben. Ich frage mich, ob diesen Politikern klar ist, dass sie mit ihrem Verhalten genau denen in die Hände spielen, um deren Verbot es geht.“

Unterstützt wurde die Kampagne von zahlreichen prominenten Unterzeichnern, darunter u.a. die Schauspieler Hannelore Elsner, Peter Sodann, Rolf Becker, Ilja Richter, Erwin Geschonneck und Gisela May, der Kabarettist Jürgen Becker, die Liedermacher Konstantin Wecker, Hannes Wader und Dieter Süverkrüp. Das ursprüngliche Ziel, bis zum 9. November 100.000 Unterschriften zusammeln, wurde bei zahlreichen bundesweiten Aktionen weit übertroffen. Es beteiligten sich Bürgerinnen und Bürger jeden Alters, Wohnortes und sozialer Herkunft, Gewerkschaften, Jugendverbände, Ausländerorganisationen, Jugendverbände, Betriebsräte, katholische und evangelische Kirchengemeinden. Unterschieben haben den Brief die Bürgermeister aus Wunsiedel, Halle, Weimar, Bremen, Schwabach, Augsburg, Nürnberg und Tübingen.

Auf einer Pressekonferenz heute erklärte der Vorsitzende der VVN-BdA, Werner Pfennig, dass der Verband Druck machen werde, damit die Briefe mit den mehr als 175.000 Unterschriften ihre Adressaten erreichen. Dazu werde die VVN-BdA weiter die Unterstützung der Öffentlichkeit und der Medien suchen.

Quelle

Verfahren gegen Rolf Helfers eingestellt

Das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen Rolf Helfers wurde kürzlich eingestellt.
Die Zeugin, die extra zu diesem zweiten Verfahrenstag geladen werden sollte (eine Polizistin), war dann doch nicht die, die letztlich im Zeugenstand saß.
Eingangs des Verfahrens teilte die Richterin mit, dass die stattdessen geladene Polizistin des BKA, jene sei, die bei der Internetrecherche die überführenden Inhalte gefunden haben wollte.
In ihren Ausführungen bezog sich die Zeugin dann auf einen Aufruf zu einer Spontandemonstration, der sich bereits Freitag , den 8.6. im Netz befunden haben soll und der zu einer Spontandemonstration am Samstag aufgerufen haben soll.


Bilderserie: Stuttgart gegen G8: Protestkundgebung am 08.06.2007

Dies versuchte sie mit einer handschriftlichen Abschrift der Inhalte aus dem Internet zu beweisen.
Das genügte der Richterin nicht, die des weiteren auf den Umstand hinwies, dass alles, was sie dazu in ihren Akten habe, ein Ausdruck aus dem besagten Internetauftritt sei, in dem unter der Rubrik "HEUTE" ein Aufruf zu einer Spontandemo ohne Angabe eines Datums sei. Dieser Ausdruck sei vom Freitag, den 8.6. Es sei also kein nachweislicher Bezug zur Spontandemo am Samstag, den 9.6. erkennbar. Dem konnte die Zeugin, verlegen stammelnd, nur zustimmen.
Daraufhin schlug die Richterin die Einstellung des Verfahrens vor. Dem stimmte die Staatsanwältin , die übrigens eine andere als die am ersten Verhandlungstag war, nicht zu. Sie wollte Rolf Helfers zu 30 Arbeitsstunden verknacken. Begründung: Der Umstand am Vortag, also am 8.6. bereits in kleiner Runde darüber geredet zu haben, man könne vielleicht am nächsten Tag eine Spontandemo veranstalten, wenn die Ergebnisse aus Heiligendamm nicht die gewünschten seien, sei ein Verstoß. Sowohl Rolf Helfers (er kündigte an, in diesem Fall bis vors BVG zu gehen, wenn's sein muss), als auch die Richterin lehnten das ab. Eine kurze Diskussion zwischen Richterin und Staatsanwältin, ergab dann die Einstellung des Verfahrens. Die Kosten trägt die Staatskasse, die Auslagen für seine Fahrtkosten trägt Rolf Helfers.

Nach einem Beitrag von Felix D.

Berlin: Demonstration vor dem Bundesrat

In einer vorab veröffentlichten Presseerklärung zur Demonstation am heutigen 30. November 2007 ab 08:45 Uhr vor dem Bundesrat, Leipziger Straße 3 -“ 4, 10117 Berlin erklärt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die Ministerpräsidenten und Justizminister der Länder auf, der ab 2008 geplanten Totalprotokollierung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet nicht zuzustimmen und den Grundrechten treu zu bleiben. Die Bürgerrechtler lehnen den drohenden Paradigmenwechsel vom Rechtsstaat zum Präventionsstaat strikt ab und verweisen auf die zahllosen Einschätzungen, wonach das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit unseren Grundrechten unvereinbar ist. Zuletzt hatte sich der Vizepräsident des Mecklenburg-Vorpommerschen Verfassungsgerichtes, Helmut Wolf, "überzeugt" gezeigt, "dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist" [1]. Beobachter gehen dementsprechend davon aus, dass die gegen das Gesetz vorbereiteten Verfassungsbeschwerden erfolgreich sein werden. Bereits mehr als 13.000 besorgte Bürgerinnen und Bürger wollen mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nach Karlsruhe ziehen. Die Sammel-Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises soll eingereicht werden, falls das mit den Stimmen von SPD und Union vor zwei Wochen im Bundestag beschlossene Gesetz in Kraft tritt. Noch bis zum 24.12.07 haben alle Nutzer von Telekommunikationsdiensten in Deutschland die Möglichkeit, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschließen [2].

Während der Bundestag den Zugriff auf die gespeicherten Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Textnachrichten, E-Mails und Internet-Zugang zur Verfolgung und Vorbeugung von Straftaten sowie für Zwecke der Geheimdienste erlauben will, verlangt der Rechtsausschuss des Bundesrats eine noch weitergehende Nutzung [3]. Danach sollen Provider die Daten sogar direkt an die Musikindustrie oder andere Rechteverwerter herausgeben müssen, damit Privatanwender leichter abgemahnt werden können. Schon nach dem Gesetz von CDU/CSU und SPD ist dies möglich, indem Rechteinhaber eine Strafanzeige stellen und dann Akteneinsicht beantragen. "Wir haben seit langem davor gewarnt, dass solche Datenhalden neue Begehrlichkeiten wecken. Dass nun bereits vor dem Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung darüber diskutiert wird, ob man diese Überwachungsinfrastruktur ohne jede rechtliche Absicherung privaten Konzernen zur Verfügung stellt, ist von besonderer Dreistigkeit", kommentiert Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Auch die Internetwirtschaft und der Bundesdatenschutzbeauftragte haben scharf gegen eine solche Privatisierung der Überwachung protestiert.[4]

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist darauf hin, dass es die Vorschrift des § 113 Telekommunikationsgesetz entgegen der Aussagen der Bundesjustizministerin ermöglichen wird, Internetnutzer ohne richterlichen Beschluss anhand der genutzten IP-Adresse sechs Monate lang rückwirkend zu identifizieren. Schon zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten soll diese Befugnis bestehen. "Damit wird nicht nur klar, dass die Befürchtungen der Bürgerrechtler mehr als berechtigt und die Beruhigungen der Politiker nichts als Beschwichtigungen waren. Nein, es wird auch klar, dass hier die Privatsphäre aller TK-Nutzer abgeschafft wird um demnächst aufzuklären, wer seinen Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt hat. Das ist an Absurdität nicht zu überbieten", kommentiert Bettina Winsemann von der Initiative Stop1984. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, hatte zuvor Aufsehen erregt mit einer Antwort bei Abgeordnetenwatch.de, nach der es bei dem Vorhaben gar nicht um die Bekämpfung des Terrorismus geht.[5]


Quellen

[1] http://tinyurl.com/yokmv3

[2] http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de

[3] http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2007/0798-1-07.pdf

[4] http://www.heise.de/newsticker/meldung/99755

[5] http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_dieter_wiefelspuetz-650-5785-7-a140.html


Über den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der die Arbeit gegen die geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation koordiniert.

"Keine staatsgefährdenden Ziele"

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" (mg) außer Vollzug gesetzt. Der Staatsschutzsenat des BGH sieht die Gruppierung laut einer Entscheidung vom 28. November nicht als terroristische, sondern nur als kriminelle Vereinigung an. Er begründete dies damit, dass die ihr zugeschriebenen Taten keine staatsgefährdenden Ziele verfolgten und den Staat nicht erheblich schädigten.
Dokumentation der Entscheidung
annalist freut sich
• Das Bündnis für die Einstellung des §129a-Verfahrens gibt morgen eine Pressekonferenz
"junge Welt": "Der Rechtsbruch geht weiter."

Freiheit für die "Cuban Five" - Jetzt unterschreiben!

Seit über neun Jahren sitzen Ramón Labañino, Antonio Guerrero, René González, Gerardo Hernández und Fernando González in den USA im Knast. In den neunziger Jahren unterwanderten sie im Auftrag der kubanischen Regierung verschiedene exilkubanische Terrorgruppen in Miami, die zu dieser Zeit wieder verstärkt Anschläge auf der Insel verübten. Bei einem Anschlag auf ein Hotel starb ein italienischer Tourist. Mit den Informationen, die die fünf besorgten, hätten die Hintermänner der zahlreichen Anschläge in den USA verhaftet werden können. Das interessierte aber weder FBI noch die Regierung. Statt dessen wurden die fünf Kubaner verhaftet und in absurden Verfahren verurteilt. Weiterlesen bei redblog

Vorsicht beim Lästern in Arztpraxen!

Aus welchen Gründen man heute Hausbesuche bekommen kann (und zwar nicht nur Berliner Soziologen) liest man bei der Amazonas Box.

Familie wird mit Sondereinsatzkommando terrorisiert - das muß man ganz nachlesen ...

"Der Kriminalbeamte teilte mir mit, ich bin unter Verdacht aufgrund eines Gespräches im Warteraum der Arztpraxis geraten, da ich mich negativ über den Papst geäußert hatte und diese negative Aussage wurde angezeigt."

'Aus diesem Grunde machen wir das, damit die Leute von der ganzen Situation her überfordert sind und halt dann Sachen ausplaudern, die sie sonst nicht sagen würden.'"

Schöne Methoden. Doch es gibt nichts auszuplaudern. Der Vater ist unschuldig. Nach fünf Stunden Hausdurchsuchung wird das langsam auch der Polizei klar. Das Ermittlungsverfahren ist inzwischen eingestellt.

Aber erst die ganze Härte eines Terror-Sondereinsatzkommandos gegen eine Familie mit zwei Schulkindern auf dem Lande .. wegen Grafitti-Verdacht.

Der Bayerische Rundfunk kann sowas ja nicht bringen - danke, MDR.


Übrigens: Bei annalist wird auf die Enscheidung, die der Bundesgerichtshof morgen hinsichtlich der Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" fällen will, hingewiesen.

Realitiätsverzerrung oder Spurenverwischung?

Rechenzentrum des LKA Sachsen - Anhalt
Foto: WikiPedia
LKA soll Rechtsextremismus-Statistik geschönt haben

Sachsen-Anhalt führt seit Jahren die rechtsextreme Kriminalitäts-Statistik an. Das muss anders werden, fand auch die Polizei - und ging zu einer anderen Zählweise über.(... )Nach Hövelmanns Darstellung hat der Direktor des LKA, Frank Hüttemann, seine Beamten Ende 2006 angewiesen, eindeutig rechte Straftaten, deren Täter nicht bekannt seien, als politisch uneindeutig einzuordnen. In der Statistik sollen dadurch die unklar motivierten Delikte stark angestiegen sein, während sich die Zahl rechtsextremer Taten nahezu halbierte. (...)
Quelle

Wie heißt es doch so schön: Glaube keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.

Eine Torte sagt mehr als 1000 Worte...

Nach der Erklärung von Ariane R., die vergangenen Donnerstag eine Torte auf Ministerpräsiden Oettinger geworfen hat gibt es nun ein kurzes, für StattWeb geführtes Interview zur Tat und den Hintergründen.
"Eine Torte sagt mehr als 1000 Worte..." vollständig lesen
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