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„Opfer wären die Betroffenen!“

Ab 2011 sollen die Jobcenter verselbstständigt werden. Kritiker befürchten weitere Nachteile für die BezieherInnen von Arbeitslosengeld II und fordern deren Betreuung aus einer Hand. Dazu erklärt die Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen e.V.
Betroffeneninitiativen gegen Zersplitterung der -šHartz IV-™-Verwaltung:
„Opfer wären die Betroffenen!“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Prekäre Lebenslagen als Dachverband unabhängiger Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen lehnt die Pläne der Koalition zur getrennten Aufgabenwahrnehmung der -šHartz IV-™-Verwaltung ab. Die bundesweite Vertretung von und für auf Sozialleistungen angewiesene Menschen fordert, die organisatorische einheitliche Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen beizubehalten.


„Die Tatsache, dass Menschen, die -šHartz IV-™-Leistungen beziehen müssen, nun wieder von zwei getrennten Behörden verwaltet werden sollen ist nicht tragbar und wird zu chaotischen Zuständen führen. Opfer der Zersplitterung der Aufgabenwahrnehmung wären die Betroffenen, die von unterschiedlichen Stellen unterschiedliche Leistungsbescheide bekommen würden!“ so Jürgen Habich, Vorstand der BAG Prekäre Lebenslagen.

Die Zusammenlegung der Verantwortlichkeiten für die Leistungsgewährung im Bereich des Soziagesetzbuches II (-šHartz IV-™) war eines der Kernelemente der -šHartz-Reformen-™ der rot-grünen Regierung gewesen. Aufgrund der unzulässigen Mischverwaltung hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in einem Urteil vom 20.12.2007 bis Ende 2010 Zeit gegeben, eine grundgesetzkonforme gesetzliche Lösung zu finden. Überlegungen, eine wie vom Bundesverfassungsgericht angebotene Änderungen des Grundgesetzes in diesem Bereich vorzunehmen, scheiterten im Frühjahr 2009 am Widerstand der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Nach den Plänen der Koalition sollen zukünftig die Arbeitsagenturen für den Bereich des Arbeitslosengeld II und die Kommunen für den Bereich der Unterkunftskosten verantwortlich sein.

„Die Folge der Zersplitterung der Zuständigleiten für die Betroffenen wären Rechtsunsicherheit und zusätzliche Hürden, um ihnen zustehende Leistungen zeitnah und passgerecht erhalten zu können. Zudem droht eine unnötige Aufblähung des Verwaltungsapparates und das völlige Verwaltungschaos in der Einführungsphase.“, so Habich weiter.

„Deshalb fordern wir, dass der Gesetzgeber nach Lösungen sucht, um es Betroffenen endlich zu ermöglichen, an die ihnen zustehenden Leistungen zu gelangen. Änderungen in -šHartz IV-™ und der bestehenden Leistungsgewährungsorganisation und der Leistungsgewährungspraxis sind dringend notwendig -“ eine Zersplitterung der Aufgabenwahrnehmung ist es nicht. Gerade Menschen in Notlagen brauchen Rechtssicherheit und sollten nicht als Versuchskaninchen koalitionärer Schnellverhandlungen missbraucht werden.“, so Habich.

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