Berufung im einzigen deutschen Berufsverbotsfall zugelassen
Michael Csaszkóczy Quelle: Stattweb
Stuttgart -“ Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Berufung im einzigen deutschen Berufsverbotsfall gegen einen Lehrer zugelassen und damit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe widersprochen. Der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy darf nach zweijährigem Berufsverbot weiter auf eine Einstellung hoffen. Gleichzeitig hat der baden-württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz das Vorgehen der Landesregierung als Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gerügt.
Es sei mit der geltenden Rechtslage nicht vereinbar, dass das Kultusministerium bereits 2003 unter Umgehung des Dienstweges ohne Csaszkóczys Wissen Informationen über ihn beim Verfassungsschutz angefordert und erhalten habe, schreibt der Datenschutzbeauftragte in einem Brief vom 7. August 2006. Er erinnert an das 'Volkszählungsurteil' von 1983: "Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß".
„Wenn das Kultus- und Innenministerium unter dem Vorwand die Verfassung zu schützen, Grundrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen, zeigt dies die Fragwürdigkeit des Berufsverbots. Die Landesregierung sollte endlich einsehen, dass die ehemalige Kultusministerin Schavan einen Fehler gemacht hat und Csaszkóczy einstellen“, sagte am Dienstag (15.08.) Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Berufung Csaszkóczys zugelassen, da „ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils bestehen“. Ein Termin steht noch nicht fest. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte im März 2006 das Berufsverbot für rechtens erklärt und die Möglichkeit der Berufung gegen das Urteil verneint. Csaszkóczy wird von der GEW unterstützt.
Hintergründe zum Berufsverbot
Seit August 2004 wird Michael Csaszkóczy der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, obwohl es keine Hinweise gibt, dass er als Referendar gegen das Neutralitätsgebot für Lehrkräfte verstoßen habe. Ihm wird nur seine Mitgliedschaft in einer Antifaschistischen Initiative in Heidelberg zum Vorwurf gemacht. Das Bundesland Hessen schloss sich 2005 diesem Verbot an. Dort klagt Csaszkóczy ebenfalls gegen das Berufsverbot.
Der 1972 beschossene Radikalenerlass war in den 70er Jahren Grundlage für etwa 10.000 Berufsverbote vor allem gegen Lehrer/innen und Postbeamte. Drei Millionen Menschen wurden damals auf ihre Verfassungstreue überprüft. 1995 wurden Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt. In Baden-Württemberg gab es zwischen 1983 und 1993 noch zwölf Ablehnungen für Lehramtsbewerber aus politischen Gründen, danach war Csaszkóczy der einzige Fall.
Die GEW unterstützt Csaszkóczy bei seiner Klage und will erreichen, dass die rechtlichen Grundlagen des so genannten „Radikalenerlasses“ aus dem Landesrecht gestrichen werden. „Wir werden Csaszkóczy auch weiterhin bei seinem Kampf für Meinungsfreiheit unterstützen. Zuerst ist aber jetzt die Politik gefragt. Es darf nicht sein, dass Lehrerinnen und Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssen“, sagte Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).
Quelle: GEW Baden - Württemberg
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