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Kein Beileid

Das Buchcover zeig Henry Kissinger auf einem Stuhl, der alleine auf einer Bühne steht: Only the Good Die Young: The Verdict Against Henry Kissinger Wenn das amerikanische außenpolitische Establishment eine große Zitadelle ist, dann ist Henry Kissinger der Ghul, der in den Gängen herumspukt. Ein halbes Jahrhundert lang war er eine allgegenwärtige Figur in den Kriegsräumen und bei den Pressebesprechungen, die das amerikanische Imperium pflichtbewusst durch die aufeinanderfolgenden Runden der Wachstumsschmerzen schob. Für mehrere Generationen von Kriegsgegnern verkörperte Kissinger die Verderbtheit der amerikanischen Kriegsmaschine.

Die Welt, die Kissinger geschaffen hat, ist die Welt, in der wir leben, in der ideale Investitionsbedingungen aus dem Gewehrlauf erzeugt werden. Heute werden der globale Kapitalismus und die Hegemonie der Vereinigten Staaten durch das mächtigste Militär, das je erfunden wurde, abgesichert. Jede politische Vision, für die es sich zu kämpfen lohnt, muss ein Ende des Kreislaufs der nicht enden wollenden Kriege versprechen, der die Welt im 21. Und diesen Kreislauf zu durchbrechen bedeutet, die beiden Übel des Kapitalismus und des Imperialismus ins Fadenkreuz zu nehmen.

In diesem Buch folgt Jacobin Kissingers feurigem Weg um die Welt, nicht weil er das personifizierte Böse war, sondern weil er, mehr als jede andere öffentliche Figur, die Verbindungen zwischen Kapitalismus, Imperium und der Rückkopplungsschleife endloser Kriegsführung veranschaulicht, die uns heute plagt.

Rezension
Das Erscheinen der Zeitschrift Jacobin ist ein helles Licht in dunklen Zeiten. Jede Ausgabe bringt eindringliche, lebendige Diskussionen und Analysen zu Themen von echter Bedeutung, aus einer nachdenklichen linken Perspektive, die erfrischend und allzu selten ist. Ein wirklich beeindruckender Beitrag zur Vernunft und zur Hoffnung. -- Noam Chomsky

Jacobin ist sicherlich ein unwahrscheinlicher Erfolg, der von den radikalen Strömungen der Occupy-Bewegung und einem beißend satirischen, aber ernsthaften Stil getragen wird. -- Jennifer Schuessler - New York Times

Die Zeitschrift Jacobin gefällt mir sehr gut - sie ist explizit linksradikal und lehnt den liberalen Akkomodationismus ab. Es gibt vieles darin, dem ich nicht unbedingt zustimme, aber es ist erfrischend rigoros und polemisch auf eine wirklich zum Nachdenken anregende Weise. Es ist eine wirklich gut gemachte Publikation, fast schon übernatürlich gut. -- Chris Hayes

Buchbeschreibung
Nach dem Tod von Henry Kissinger wird sein Vermächtnis bewertet

Über den Autor
Jacobin ist eine führende Stimme der amerikanischen Linken und bietet sozialistische Perspektiven zu Politik, Wirtschaft und Kultur. Das gedruckte Magazin erscheint vierteljährlich und erreicht über 30.000 Abonnenten sowie 1.000.000 Internetnutzer pro Monat.

Only the Good Die Young: The Verdict Against Henry Kissinger
Paperback ‏ : ‎ 192 Seiten
ISBN-10 ‏ : ‎ 1788730305
ISBN-13 ‏ : ‎ 978-1788730303

Kürzungspläne der Bundesregierung: Positive Entwicklungen bei großer Unsicherheit

Logo des Paritätischen Gesamtverbandes: Ein Gleichheitszeichen in einem Quadrat. Daneben steht: Der Paritätische Gesamtverband. Das Wort PARITÄT ist hervorgehobenAm vergangenen Donnerstag hat sich der Haushaltsausschuss des Bundestages darauf geeinigt, zahlreiche für den Haushalt 2024 geplante soziale Kürzungen zurückzunehmen. Der finale Beschluss steht allerdings noch aus.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages will die geplanten Kürzungen, die die Freie Wohlfahrtspflege und soziale Infrastruktur direkt betreffen, weitgehend zurücknehmen. Das war das Ergebnis der Sitzung des Haushaltsausschusses am 16. und 17. November, die jedoch ohne Beschluss über das Haushaltsgesetz und das Haushaltsfinanzierungsgesetz endete. Die abschließende Beratung des Haushalts ist in einer Sondersitzung am 23. November geplant.

Auf folgende Änderungen gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung hat sich der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung am 16. und 17. November u.a. geeinigt:

• +27 Mio. EUR für die Freiwilligendienste (Rücknahme der Kürzung + 2 Mio. EUR; wegen überjähriger Zyklen sind Finanzplanungen für 2025 relevant, aber noch unbekannt)
• +53 Mio. EUR für die Bundesfreiwilligendienste (Rücknahme der Kürzung; wegen überjähriger Zyklen sind Finanzplanungen für 2025 relevant, aber noch unbekannt)
• +22,5 Mio EUR für die Weiterführung der Respekt Coaches
• +20 Mio. EUR für die Migrationsberatung
• +188 Mio. EUR für Integrationskurse
• +13 Mio. EUR für Jugendmigrationsdienste
• +15 Mio. EUR für Mental Health Coaches
• +6 Mio. EUR für Psychosoziale Zentren (statt 10 Mio. EUR würden 4 Mio. EUR gekürzt)
• +5,9 Mio. EUR für die Müttergenesungswerke
• +5 Mio. EUR für die behördenunabhängige Asylberatung (für bundesweiten Ausbau würden für 2024 weiterhin 15 Mio. EUR fehlen)
• +5 Mio. EUR für die Stiftung frühe Hilfen
• +3 Mio. EUR für digitale Kompetenzen der Wohlfahrtsverbände
• +750 Mio. EUR Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Sollte der Bundestag diese Pläne so beschließen, wären die von der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen, die die Freie Wohlfahrtspflege direkt betreffen, weitgehend zurückgenommen.

Die positiven Entwicklungen, die herbe Einschnitte in das soziale Netz abwenden würden, sind vor dem Hintergrund des noch ausstehenden Beschlusses sowie der teilweise noch unklaren Folgen des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 mit Vorbehalt zur Kenntnis zu nehmen.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte am 15. November geurteilt, dass die Umschichtung von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds verfassungswidrig war und hatte die Mittel damit für nichtig erklärt. Am 21. November findet eine Sachverständigenanhörung zu den Auswirkungen des BVerfG-Urteils statt.

Quelle: Der Paritätische Gesamtverband

Verwaltungsgerichtshof Mannheim verhandelt mangelhaften Brandschutz in den S21-Tunneln: Stuttgart 21 vor entscheidender Hürde

Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Wird Stuttgart21 ähnlich wie Berlins Großflughafen BER über gravierende Sicherheitsmängel im Brandschutz stolpern? Konkret geht es bei der Klage am Dienstag, 21. November, um 14:00 Uhr beim VGH um die Frage: Hat die DB das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zur Erlangung der Baugenehmigung für die rund 60 km Tunnelröhren getäuscht? Mit diesem Vorwurf sehen sich die Kläger in guter Gesellschaft mit Ministerpräsident Kretschmann. Der hatte öffentlich geäußert, bei dem Projekt werde „getrickst und getäuscht“. Seine Vernehmung zu diesem Vorwurf wurde beantragt. Die Kläger, die als Umweltvereinigung anerkannte Schutzgemeinschaft Filder e.V. sowie drei Privatpersonen, werfen dem EBA vor, bei den Planfeststellungsverfahren habe es seine Prüfungspflichten sträflich vernachlässigt und Behauptungen der Bahn unbesehen übernommen. Ziel der Klage ist die wesentliche Änderung der Planfeststellung in puncto Brandschutz und, wenn dies bautechnisch nicht möglich ist, wie die Bahn bereits erklärt hat, die Aufhebung der Planfeststellung. Dies käme einem Baustopp bei Stuttgart21 gleich.

In der maßgeblichen EBA-Tunnelrichtlinie wird verlangt, dass das Rettungskonzept Selbst- und Fremdrettung gewährleisten muss. Dabei müssen Einzelheiten schon vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses festgelegt werden. Konkret geht es um den Fall, dass ein Zug in Brand gerät und in einer der 60 Tunnel-Kilometer (geplant sind weitere 45km) liegenbleibt. Die Röhren müssten zwingend so gebaut werden, dass sich die Zuginsassen vor Ausbreitung der tödlichen Rauchgase selbst retten könnten. Denn Feuerwehr und Rettungskräfte können nicht rechtzeitig zur Unglücksstelle gelangen.

Zwar hat die Bahn behauptet, in etwa 11 Minuten könnten sich die als Maximalzahl angenommenen 1757 Menschen aus einem Zug selbst retten. Allerdings hat sie im Verfahren inzwischen eingeräumt, dass in der Mobilität eingeschränkte Personen (Behinderte, Alte, Familien mit Kindern) hierbei nicht berücksichtigt wurden. Ferner hat sie zugegeben, dass sich diese Prüfung gar nicht auf einen Brandfall bezogen habe. Insbesondere aber hat sie nicht geprüft, wie viel Zeit zur Rettung bei einem Zugbrand überhaupt zur Verfügung steht. Die Kläger werden mithilfe von Sachverständigen, darunter die renommierte Brandschutzsachverständige Prof. Dr. Kathrin Grewolls, nachweisen, dass sich im Brandfall die tödlichen Rauchgase schneller ausbreiten als sich die Zuginsassen retten können, so dass die S21-Tunnel für sie zu einer unentrinnbaren Todesfalle würden.

Anders als bei vergleichbaren Eisenbahntunneln im In- und Ausland wurden bei den S 21- Tunnel aus Kostengründen die Tunnelquerschnitte und damit die Rettungswege zu klein bemessen. Dies bedeutet schnellere Rauchausbreitung und längere Evakuierungszeiten. Mit 500m sind die Abstände zwischen den Querschlägen zur Flucht in die Parallelröhre viel zu groß für eine rechtzeitige Eigenrettung. Bei der Zahl der zu Rettenden wird noch von 1757 Personen ausgegangen, obwohl die neu angeschafften Doppelstockzüge 3681 Menschen transportieren können. Der Sachverständige Dr. Christoph Engelhardt errechnet im Vergleich z.B. zum Katzenbergtunnel ein 16fach erhöhtes Risiko für das Scheitern einer rechtzeitigen Evakuierung.

Immer wieder gibt es Berichte über stundenlange Evakuierungen aus liegengebliebenen Zügen. Dass im Brandfall ein Bruchteil dieser Zeit ausreichen soll, ist nicht nachvollziehbar, insbesondere nicht für die Selbstrettung Mobilitätseingeschränkter. Hierzu haben die Kläger die Vernehmung des niedersächsischen Landtagsabgeordneten Grosch beantragt, der mit seinem Rollstuhl 2 Stunden lang nicht aus einem ICE evakuiert werden konnte. Dazu der Kläger Karlheinz Scherwinski: „Als Rollstuhlfahrer brauche ich die Bahn. Wegen des hohen Risikos im Brandfall sähe ich mich von der Bahnnutzung ausgeschlossen“.

Die Kläger sind sich der juristischen Schwierigkeiten bewusst, weil Gerichte in vergleichbaren Fällen bislang Privatpersonen trotz existentieller Betroffenheit die Klagebefugnis abgesprochen haben. In ihrem Kampf für den Schutz grundgesetzlich garantierter Rechte sehen sie sich aber bestärkt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das einzelnen betroffenen Menschen Klagerechte gegen unzureichende Klimaschutzmaßnahmen zugesprochen hat. Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Kläger: „Dies muss insbesondere gelten, wenn die Behörden ihre Pflicht zum Schutz der Grundrechte vernachlässigen.“

Am selben Tag um 10:00 Uhr verhandelt der Verwaltungsgerichtshof zudem über eine weitere Klage der Schutzgemeinschaft Filder e.V. Diese wendet sich gegen eine Abänderung des Konzepts zur Verhinderung der Rauchausbreitung im Fildertunnel. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte eine nachträgliche Änderung durch Einblasen von Luft und den Wegfall der vorgesehenen Rauchabschlusstüren genehmigt, obwohl damit die Evakuierung und auch die Sicherheit der Rettungskräfte beeinträchtigt wird.

Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis
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