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„Systematische Missachtung des Freiheitsgrundrechts durch die Polizei": "So läuft's in Bayern!"

„Systematische Missachtung des Freiheitsgrundrechts durch die Polizei"

Unsere Bilanz: Geringeste Vorkommnisse wurden von der Polizei vorgeschoben, um stundenlang Freiheitsentziehungen durchzuführen. So wurden drei Personen - ohne richterliche Entscheidung- von Donnerstag morgens bis abends in Polizeigewahrsam festgehalten und widerrechtlich ihrer Freiheit entzogen. Ihnen wurde lediglich vorgeworfen, mit Sprühkreide eine Glasscheibe besprüht zuhaben. Missliebige Meinungskundgabe auf einem kritischen Transparent wurde am Freitag mit der Beschlagnahme des Transparents und stundenlanger Festnahme von 2 Personen beantwortet.

Bis Freitag Abend hatte die Polizei insgesamt 20 Anträge auf richterliche Anordnung des Gewahrsams nach PAG bis Messeende (Sonntag 18 Uhr) gestellt, davon zehn beim Amtsgericht Erding und zehn beim Amtsgericht München. Das Amtsgericht München lehnte sämtliche dieser Anträge auf Gewahrsamnahme ab. Lediglich bei einer weiteren Person wurde am Freitag Abend Gewahrsam bis Sonntag Abend angeordnet. Die anfänglichen zehn Anordnungen der Gewahrsamnahme des Amtsgerichts Erding wurden in der Beschwerdeinstanz vom Landgericht Landshut allesamt für rechtswidrig erklärt. Außerdem wurden vier Anträge auf Untersuchungshaft vom Amtsgericht München abgelehnt.

Des Weiteren: Die Polizei missachtete das Varsammlungsgrundrecht. Dies begann mit der unzulässigen Kontrolle der Personalien von Versammlungsteilnehmerinnen auf dem Weg zum Camp, setzte sich fort mit Gewaltanwendung gegen eine zwar nicht angemeldete, aber dennoch versammlungsrechtlich geschützte Versammlung am Freitag vormittag. Eine angemeldete Versammlung wurde durch Einsatzkräfte durchgehend einschließend begleitet, so dass die Aussagen der Verrammlung nach außen nicht mehr sichtbar waren. Zudem wurde die Versammlung permanent rechtswidrig gefilmt. Polizeibeamte haben sich undercover in die Demonstration eingeschlichen und dafür sogar Overalls der Protestbewegungan sich gebracht.

Aus nichtigen Anlässen kam es bei den angemeldeten Versammlungen am Freitag und Samstag zu Schlagstock- und Pfeffersprayeinsätzen ohne Rechtsgrundlage. Eine Versammlungsteilnehmerin, die versuchte, auf einen Baum zu klettern, wurde sogar aus 2 m Höhe zum Absturz gebracht. Die Polizeikräfte nahmen dabei schwerste Verletzungen in Kauf. Die vor Schmerzen schreiende Frau wurde verletzt weggeschleppt, obwohl sie ersichtlich behandlungebedürfig war. Unser Fazit:

Die Polizei versuchte, Protest zu verhindern und zu unterbinden und die Protestierenden einzuschüchtern. Während die Gerichte die meisten Freiheitsentziehungen für rechtswidrig erklärten, wurden diese von der CSU bejubelt. Deren Generalsekretär Blume feierte kraftmeierisch die Gewahrsamnahmen im Internet mit den Worten: „Brückenkletterer bleiben bis Messeende eingesperrt! So läuft's in Bayern! 💪".

Wir sagen dazu: Die CSU hat offenbar nichts dazugelernt Während anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels 1992 noch der damalige Ministerpräsident Streibl die Prügelorgie der Polizei als „Hinlangen nach bayerischer Art" feierte, wird nun das rechtswidrige Wegsperren von Protestierenden als bayerische Stärke gefeiert.

Das Recht auf Freiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte. Dies macht deutlich, wie wichtig es ist, der systematischen Missachtung der Freiheitsrechte durch die Polzei in Bayern etwas entgegen zu setzen und die Freiheitsrechte zu verteidigen. Hierzu haben wir einen Beitrag geleistet.

Quelle: Pressemitteilung des Anwaltlichen Notdienstes zur IAA vom 12.09.2021 Bilanz des Anwaltlichen Notdienstes zur IAA

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