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Revolutionäre 1. Mai Demonstration 2019

Foto: © neukoellnbild / Umbruch Bildarchiv
Die Berliner revolutionäre 1. Mai Demonstration führte in diesem Jahr zum ersten Mal nicht durch Kreuzberg. Sie startete gegen 19 Uhr vom Wismarplatz aus und zog mit rund 10.000 TeilnehmerInnen ohne polizeiliche Anmeldung durch den Friedrichshainer Kiez. In der Rigaer Straße gab es Feuerwerk, Transparente, viel Pyrotechnik und Solidaritätsbekundungen. Die Demonstration selbst verlief friedlich und weitgehend ohne Zwischenfälle. An der massiv abgesperrten Warschauer Straße erklärte die Polizei die Demo für beendet. Es kam zu Zusammenstößen und etlichen Verhaftungen.

Zur Fotoserie beim Umbruch Bildarchiv


8. Mai: Der Schwur von Buchenwald

Seit die militärische Niederlage des deutschen Faschismus absehbar war, diskutierten die Häftlinge verschiedener Konzentrationslager und faschistischer Haftstätten, welche politischen und gesellschaftlichen Konsequenzen im antifaschistisch-“demokratischen Neubeginn gezogen werden müssten. Die Fehler aus der Weimarer Zeit, die Spaltung der Antifaschisten sollten vermieden werden, eine Orientierung, die ihre Basis in der Gemeinsamkeit des Überlebenskampfes hatte, sollte als politische Richtschnur gelten, um ein faschistisches Terrorregime in Zukunft zu verhindern. Aus den Tagen der Befreiung sind solche politischen Botschaften, z.B. das Manifest von Mauthausen oder das Manifest der deutschen Volksfront (Hermann Brill) bekannt.

Eine besondere Bedeutung hat in dieser Reihe der „Schwur von Buchenwald“. Er entstand als Appell zum Totengedenken am 19. April 1945 in Buchenwald. Er formuliert so prägnant wie kein anderer Text das Gemeinsame.
„Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht!
Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“

Diesen Schwur der Überlebenden nahmen auch jene auf, die in den verschiedenen Ländern für einen antifaschistischen Neuanfang kämpften. Er blieb Orientierungshilfe in den Folgejahren im Kalten Krieg, als Konfrontation statt antifaschistischer Erneuerung dominierte. Auch heutige Generationen von Antifaschisten übernahmen die Verantwortung aus diesem Schwur. Er ist keine parteipolitische Botschaft, sondern eine Richtschnur für antifaschistisches Handeln über politische, weltanschauliche und religiöse Grenzen hinweg.

Der Schwur von Buchenwald

Kameraden!
Wir Buchenwalder Antifaschisten sind heute angetreten zu Ehren der in Buchenwald und seinen Außenkommandos von der Nazi-Bestie und ihren Helfershelfern ermordeten 51 000 Gefangenen!
51 000 erschossen, gehenkt, zertrampelt, erschlagen, erstickt, ersäuft, verhungert, vergiftet, abgespritzt.
51 000 Väter-Brüder-Söhne starben einen qualvollen Tod, weil sie Kämpfer gegen das faschistische Mordregime waren.
51 000 Mütter und Frauen und Hunderttausende Kinder klagen an!
Wir lebend Gebliebenen, wir Zeugen der nazistischen Bestialität, sahen in ohnmächtiger Wut unsere Kameraden fallen.
Wenn uns eins am Leben hielt, dann war es der Gedanke: Es kommt der Tag der Rache!
Heute sind wir frei!
Wir danken den verbündeten Armeen der Amerikaner, Engländer, Sowjets und allen Freiheitsarmeen, die uns und der gesamten Welt den Frieden und das Leben erkämpfen.
Wir gedenken an dieser Stelle des großen Freundes der Antifaschisten aller Länder, eines Organisatoren und Initiatoren des Kampfes um eine neue, demokratische, friedliche Welt, F. D. Roosevelt. Ehre seinem Andenken!
Wir Buchenwalder, Russen, Franzosen, Polen, Tschechen, Slowaken und Deutsche, Spanier, Italiener und Österreicher, Belgier und Holländer, Engländer, Luxemburger, Rumänen, Jugoslawen und Ungarn, kämpften gemeinsam gegen die SS, gegen die nazistischen Verbrecher, für unsere eigene Befreiung.
Uns beseelte eine Idee: Unsere Sache ist gerecht -“ Der Sieg muß unser sein!
Wir führten in vielen Sprachen den gleichen harten, erbarmungslosen, opferreichen Kampf, und dieser Kampf ist noch nicht zu Ende. Noch wehen Hitlerfahnen! Noch leben die Mörder unserer Kameraden! Noch laufen unsere sadistischen Peiniger frei herum!
Wir schwören deshalb vor aller Welt auf diesem Appellplatz, an dieser Stätte des faschistischen Grauens:
Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht!
Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.
Das sind wir unseren gemordeten Kameraden, ihren Angehörigen schuldig. Zum Zeichen Eurer Bereitschaft für diesen Kampf erhebt die Hand zum Schwur und sprecht mir nach:
,WIR SCHWÖREN! ,

Buchenwald/Weimar 19.April 1945

Kundgebung 8. Mai 17 -“ 18 Uhr, am Mahnmal gegen Krieg und Faschismus, am Karlsplatz, Stuttgart

Die VVN-BdA Stuttgart führt zusammen mit Kultur des Friedens eine Kundgebung zum Tag der Befreiung durch. Wir erinnern jedes Jahr am 8. Mai an die Verbrechen der faschistischen Diktatur.

Le bourgeois revenant



Theodor W. Adorno, Heidelberg 1964

Foto: Jeremy J. Shapiro

Lizenz: CC BY-SA 3.0
Absurd hat in den faschistischen Regimes der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts die obsolete Wirtschaftsform sich stabilisiert und das Grauen vervielfacht, dessen sie bedarf, um sich aufrecht zu erhalten, nun ihre Sinnlosigkeit offen zutage liegt. Davon aber ist auch das Privatleben gezeichnet. Mit der Verfügungsgewalt haben sich zugleich die stickige Ordnung des Privaten, der Partikularismus der Interessen, die längst überholte Form der Familie, das Eigentumsrecht und seine Reflexion im Charakter nochmals festgesetzt. Aber mit schlechtem Gewissen, dem kaum verhohlenen Bewußtsein der Unwahrheit. Was immer am Bürgerlichen einmal gut und anständig war, Unabhängigkeit, Beharrlichkeit, Vorausdenken, Umsicht, ist verdorben bis ins Innerste. Denn während die bürgerlichen Existenzformen verbissen konserviert werden, ist ihre ökonomische Voraussetzung entfallen. Das Private ist vollends ins Privative übergegangen, das es insgeheim von je war, und ins sture Festhalten am je eigenen Interesse hat sich die Wut eingemischt, daß man es eigentlich ja doch nicht mehr wahrzunehmen vermag, daß es anders und besser möglich wäre. Die Bürger haben ihre Naivetät verloren und sind darüber ganz verstockt und böse geworden. Die bewahrende Hand, die immer noch ihr Gärtchen hegt und pflegt, als ob es nicht längst zum "lot" geworden wäre, aber den unbekannten Eindringling ängstlich fernhält, ist bereits die, welche dem politischen Flüchtling das Asyl verweigert. Als objektiv bedrohte werden die Machthaber und ihr Anhang subjektiv vollends unmenschlich. So kommt die Klasse zu sich selbst und macht den zerstörenden Willen des Weltlaufs sich zu eigen. Die Bürger leben fort wie Unheil drohende Gespenster.



Theodor W. Adorno - Minima Moralia

MyGruni - 1. Mai-Demo im Grunewald

Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv Berlin
Mit einer prächtigen Demonstration zogen am 1. Mai rund 7500 autonome Streetworker*innen durch das wohlstandsbelastete Villenviertel Grunewald. Wie im letzten Jahr äußerte sich der Protest kreativ, laut und vielfältig. Die gemeinsamen Nenner an diesem Tag waren Enteignung, eine gerechte Vermögensverteilung und in diesem Sinne faire Mieten in der Stadt. Dabei waren neben dem Wagen des Quartiersmanagements noch Wägen des Zappelkomitees & der fahrenden Gerüchteküche, des Bündnisses Mietenwahnsinn, der Roten Champagner Fraktion („Weil Sekt nicht schmeckt -“ schon gar nicht im Grunewald!“) sowie dem Kollektiv Mami Wata mit dabei.

Zur Fotoseite beim Umbruch Bildarchiv.

Ausführlicher Bericht auf der website von mygruni

Weitere Ereignisse zu diesem Thema:


Weitere Fotos im alten Bildarchiv (1980 - 2018)

3. Mai: Internationaler Tag der Pressefreiheit: linksunten-Verbot aufheben - Strafverfahren einstellen!

Aus Anlass des Internationalen Tages der Pressefreiheit fordern der Journalist Peter Nowak, der Blogger Achim Schill und der/die PolitikwissenschaftlerIn Detlef Georgia Schulze das Ver­bot von linksunten.indymedia aufzuheben und das gegen sie selbst laufende Strafverfahren einzustellen. Das -“ auch von Linksradikalen genutzte -“ internet-Medium linksunten.indy­media.org war im August 2017 vom Bundesinnenministerium als „Verein“ verboten worden. Dagegen hatten sich Nowak, Schill und Schulze mit einer rund eine Woche später veröffent­lichten Erklärung gewandt. Den Text bebilderten sie mit einem Ausschnitt aus der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums, die wiederum das Logo der fraglichen Web­seite enthielt.

Die Bebilderung legt ihnen die Berliner Staatsanwaltschaft als Verwendung des „Kennzei­chens“ eines verbotenen „Vereins“ und den Inhalt der Erklärung als „Unterstützung“ des ver­meintlichen Vereins aus. -“ Dazu erklären die Betroffenen:

Krücke „Vereins“-Verbot

Das vom Bundesinnenministerium ausgesprochene „Vereins“-Verbot stellt eine Krücke dar, um die durch Artikel 5 Grundgesetz geschützte Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit und ins­besondere das dort statuierte Zensurverbot zu umgehen. Selbst wenn die herausgeberische Struktur von linksunten.indymedia ein Verein (gewesen) wäre und die Verbotsgründe des Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz vorliegen würden (insbesondere Letzteres ist zu bestreiten), so würde es dennoch an jeder Rechtsgrundlage dafür fehlen, auch allen anderen natürlichen (Menschen) und juristischen (bestimmte Vereine und Gesellschaften) Personen die Verwen­dung der URL linksunten.indymedia.org und dessen, was das Bundesinnenministerium als das „Kennzeichen“ des vermeintlichen „Vereins“ ansieht, zu verbieten. Das, was das Innenministe­rium als „Kennzeichen“ des vermeintlichen verbotenen Vereins ansieht, ist in Wirklichkeit das einheitliche (((i)))-Logo des -“ nicht-verbotenen -“ transnationalen indymedia-Netzwerkes und die schlichte URL linksunten.indymedia.org in roter Schrift.

Mögen vielleicht auch einige in der Vergangenheit bei linksunten veröffentlichte Texte nach der Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums illegal gewesen sein, so sind aufgrund des vom Innenministerium ausgesprochenen Verbots auch zahlreiche unstrittig völlig legale Texte betroffen, die nun nicht mehr zugänglich sind; und vor allem beansprucht das Ministe­rium, das zukünftige Erscheinen des Mediums -“ egal mit welchem Inhalt -“ verbieten zu dürfen. Dafür fehlt es aber an jeder Rechtsgrundlage!

Zwar sind die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz von „den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“ beschrankt. Aber es gibt auch dort schlicht und ergreifend keine Norm, die es dem Staat erlauben würde, das künftige Erscheinen von (bestimmten oder gar allen) Medien zu verbieten.

Zwar

  • erlauben die Vorschriften zum Schutze der Jugend altersbezogene Vertriebsbeschrän­kungen;

  • konstituieren die Vorschriften zum Schutze der persönlichen Ehre zivilrechtliche Lö­schungs-/Unterlassungs- und Schadenersatz- sowie staatliche Strafansprüche

    und

  • erlauben die allgemeinen Gesetze die zeitweilige Sperrung von internet-Medien, um die Einhaltung von bestimmten Formvorschriften zu erzwingen (§ 55, 59 II - VI Rundfunkstaatsvertrag).


Darüber hinaus beansprucht der Staat, auch bestimmte (politische) Äußerungen unter inhaltli­chen Aspekten, die nicht die persönliche Ehre und nicht den Jugendschutz betreffen, bestrafen zu dürfen. Aber nichts davon stellt ein Komplett-Verbot eines bestimmten Mediums (oder gar aller Medien) pro futuro dar.

Bei Geltung des Grundgesetzes unüberwindliche Hürde: Das Zensur-Verbot

Solche einfach-gesetzliche Normen, die es erlauben würde, das künftige Erscheinen von Medien zu verbieten, wären im übrigen auch verfassungswidrig. Denn nur die Rechte aus Arti­kel 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 Grundgesetz, aber nicht das Zensurverbot aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz („Eine Zensur findet nicht statt.“) stehen unter dem Vorbehalt der Schran­ken des dortigen Absatz 2. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu -“ zurecht und eindeutig -“ entschieden:
„Das Zensurverbot soll die typischen Gefahren einer solchen Präventivkontrolle ban­nen. Deswegen darf es keine Ausnahme vom Zensurverbot geben, auch nicht durch -šallgemeine Gesetze-™ nach Art. 5 Abs. 2 GG. (BVerfGE 33, 52 - 90 [72 = DFR-Tz. 76])

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden:
The practice of banning the future publication of entire periodicals [...] went beyond any notion of -šnecessary-™ restraint in a democratic society and, instead, amounted to censorship.“

(https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22tabview%22:[%22document%22],%22itemid%22:[%22001-95201%22]}, Tz. 44)

„Die Praxis, die zukünftige Veröffentlichung eines ganzen Periodikums [...] zu verbieten, geht über über jeden Begriff (jede Vorstellung) davon, welche Beschränkungen [der Meinungsäußerungsfreiheit] in einer demokratischen Gesellschaft -šnotwendig-™ sind, hin­aus, und ist Zensur / zählt als Zensur / läuft auf Zensur hinaus.“ (eigene Übersetzung)

Deshalb kann es heute nur eine Forderung geben: Das Verbot von linksunten.indymedia sofort aufheben!

Und ab morgen fordern wir wieder: Das Strafverfahren gegen uns einzustellen, denn wir haben kein „Vereins“-„Kennzeichen“ verwendet, sondern ein -“ vom Bundesinnenministerium ausgesprochenes -“ Verbot eines vermeintlichen „Vereins“ bildlich zitiert. Es gibt aber keine Norm, die das bildliche Zitieren von Verbotsverfügungen des Bundesinnenministeriums unter Strafe stellen würde!

Quelle: Erklärung vom 3. Mai 2019

Siehe auch:

Aufruf zum Protest gegen den schlechten Status von Flüchtlingen in Baden-Württemberg!

Protestaktion: am Samstag, 04.Mai 2019, um 12:00 bis 15:00 Uhr Karlsruhe auf dem Schlossplatz

Aufruf einer Gruppe iranischer und afghanischer Flüchtlinge in Baden-Württemberg, Deutschland

Wir sind eine Gruppe iranischer und afghanischer Flüchtlinge, die auf Grund ihrer politischen Aktivitäten in ihrer Heimat verfolgt und zum Teil zum Tode verurteilt sind und deshalb. den Iran und Afghanistan verlassen mussten.

Mit der Anwendung der mittelalterlichen islamischen Gesetze missachten die Regierungen unserer Länder die Menschenrechte der Bürger/innen. Sie verwandeln unsere Heimat / diese Länder in ein großes Gefängnis, in dem Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten für Kinder- und Frauenrechte,
Aktivisten für Arbeitsrechte und Umweltaktivisten, Studenten und Lehrer eingesperrt sind.

Nach langen Wartezeiten wurden unsre Asylanträge in Deutschland leider abgelehnt - trotz ausreichender und glaubhafter Gründe für die Anerkennung als politisch Verfolgte. Jahrelange Ungewissheit und Perspektivlosigkeit haben viele von uns deprimiert und hoffnungslos gemacht. Nun droht uns die Abschiebung in den Iran und nach Afghanistan. Wir müssen dort mit dem Tod rechnen.

Um gegen diese unmenschlichen Bedingungen zu protestieren und unsere Stimme gegenüber den regionalen Behörden zu erheben, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der fortschrittlichen und mitfühlenden Menschen in Deutschland zu gewinnen, haben wir uns entschieden zu protestieren.

Unsere Forderungen:

  1. Wiedereröffnung und Bearbeitung von geschlossenen Akten von Asylbewerbern

  2. erneute Prüfung von Asylanträgen

  3. Aussetzung der Abschiebungen in den Iran und nach Afghanistan

  4. Zugang zu kostenlosen Gesundheitsleistungen und zu Bildung/Deutschkursen sowie die Achtung der Menschenwürde

  5. Menschenwürdige Flüchtlingsunterkünfte

  6. Anerkennung als politische Asylbewerber


Wir rufen alle iranischen und afghanischen Flüchtlinge auf, sich dieser Protestaktion anzuschließen und uns zu begleiten, um unser Recht auf Asyl zu verteidigen und
gegen unangemessene und unmenschliche Bedingungen zu protestieren.

Wir wünschen uns , dass sich möglichst viele fortschrittlich denkende Menschen, Parteien und Organisationen, Studenten und Menschenrechtsverteidiger in Deutschland diesem Kampf anschließen und uns unterstützen.
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