Skip to content

Ausnahmezustand Demokratie: Aktuelle Situation in der Türkei und die Rolle Deutschlands

Die Türkei droht in einem Chaos zu versinken. Staatliche Sicherheitskräfte gehen gegen jegliche Opposition vor - sei es gegen KurdInnen, Frauen, Akademikerlnnen, Intellektuelle oder Gewerkschaften.

Doch gegen die staatliche Repression bildet sich ein breiter Widerstand. So gingen über 2000 Akademikerlnnen mit einer Kampagne für Frieden und Demokratie an die Öffentlichkeit, die über die Landesgrenzen hinaus Gehör fand. So hat sich in Deutschland eine Reihe von Hochschulangehörigen zusammengeschlossen, um sich mit den Akademikerlnnen in der Türkei zu solidarisieren.

Die Entwicklungen in der Türkei sind eng verflochten mit der allgemeinen Lage im Nahen Osten. Dazu reiht sich auch die Rolle der deutschen Bundesregierung in puncto Waffenexporte wie auch in der Zusammenarbeit mit der AKP - Regierung im Zuge der Flüchtlingsströme nach Europa.

Zu Recht wird die Frage immer lauter: Quo vadis Türkei? Wohin steuert die Türkei? Wie können wir Solidarität mit der Friedens- und Demokratiebewegung konkret gestalten? Diese und andere Fragen möchten wir mit eingeladenen Expertlnnen diskutieren.

Ausnahmezustand Demokratie
"Aktuelle Situation in der Türkei und die Rolle Deutschlands"

21.04.2016 um 18.00 Uhr

Ort: ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg
Theodor-Heuss-Straße 2, T0174 Stuttgart

mit
- Prof. Dr. Christine Huth- Hildebrand (Professorin, FH sr.-mkıufrı
- Tobias Pflügerıııvıı, Paneivorsıand Dıs Lımm
- Düzgün Altun (DIDF Bundesvorstand)

Moderation: Sidar Carman

Veranstalter: DIDF Stuttgart; Arbeitskreis Stuttgart 21 ist überalI; Friedensnetz BW; Friedensnetz Nord; ver.di Migratonsausschuss Stuttgart; GewerkschafterInnen gegen Stuttgart 21; Die Linke Stuttgart

Carnival Al-Lajíin_Al-Lajiáat - Karneval der Geflüchteten in Berlin

Foto: heba / Umbruch Bildarchiv
"Wir machen den Carnival Al-Lajíin_Al-Lajiáat, weil wir uns gegen eine Abschottung Europas stellen, weil wir den Umgang mit Geflüchteten in Deutschland verurteilen und weil wir die Lager in Berlin verhindern wollen. Es geht um Menschen mitten unter uns und um ihre Menschenwürde, um die Menschenwürde von uns allen."

Trotz Nieselregen zogen am Sonntag rund 5.000 Menschen beim Carnival Al-Lajíin_Al-Lajiáat, dem "Karneval der Geflüchteten", vom Platz der Luftbrücke durch Kreuzberg. Das antirassistische Bündnis "My Right is Your Right" hatte anlässlich des Globalen Aktionstags gegen Rassismus zu dem Umzug aufgerufen, unterstützt wurde er unter anderem von Berliner Theatern. "Mit verschiedenen Performances, Tänzen, Kostümen, Flashmobs, Musik und Redebeiträgen wolle man nach Karnevalstradition den herrschenden Strukturen eine Kultur des Lachens und des kreativen Widerstands entgegensetzen, hieß es im Vorfeld." Das ist eindrucksvoll gelungen. Seht selbst.

Eine Fotoserie beim Umbruch Bildarchiv

18. März: Internationaler Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen

Der 18. März wird in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre wieder als „Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen“ begangen. Angeknüpft wird damit an eine Tradition der ArbeiterInnenbewegung. Der 18. März 1848 steht für die Kämpfe des neu entstandenen Proletariats gegen die alten Herrscher und auch die neu entstandene Bourgeoisie. Am 18. März 1871 übernahm die Nationalgarde in Paris die Macht und läutet somit den Beginn der Pariser Commune ein. Beide Versuche, sich von den Fesseln der Herrschaft zu befreien, werden brutal niedergeschlagen. So kostete die Rache der französischen Bourgeoisie 25000 Menschen das Leben, 3000 starben in den Knästen, 13700 wurden verurteilt, die meisten zu lebenslänglichen Strafen.

Dieser Tag wurde zuerst Tag der Pariser Kommune genannt. 1922 wurde auf dem IV. Weltkongress der kommunistischen Internationale die Internationale Rote Hilfe (IRH) gegründet und u. a. die Durchführung eines internationalen Tages der politischen Gefangenen beschlossen, der am 18. März 1923 erstmals ausgerufen werden konnte. Mit diesem Tag sollte vor allem das Bewusstsein und die Solidarität für die Lage der politischen Gefangenen weltweit erzeugt und verankert werden und auf diese Weise auch praktisch zum Ausdruck kommen.

Mehr Informationen zur Arbeit der Roten Hilfe.

Siehe dazu auch die Sonderausgabe der Roten Hilfe.

SCHWERPUNKT 1: ISOLATIONSHAFT
- Isohaft bei 129b-Verfahren
- Isohaft gegen Aktivist*innen der Stadtguerilla in der BRD
- Interview mit einem von Isohaft Betroffenen
- "Exportschlager" Isohaft
- Isohaft im Baskenland
- F-Typ-Gefängnisse in der Türkei
- Typ-C-Gefängnisse in Griechenland abgeschafft
- Isohaft in Kolumbien


SCHWERPUNKT 2: ARBEITSKAMPF IM KNAST
- Gefängnisindustrieller Komplex
- Interview mit einem Aktivisten der Gefangenengewerkschaft GG/BO
- Selbstverständnis der GG/BO
- Streik in der JVA Butzbach
- GG/BO-Arbeit in der JVA Untermaßfeld


- 129b-Verfahren wegen DHKP-C
- 129b-Verfahren wegen PKK
- Verfahren gegen ATIK -Aktivist*innen
- Bericht von Thomas Meyer-Falk
- Knastsystem in Österreich
- Tomas Elgorriaga Kunze
- Marina Bernadó
- Operation Pandora
- Operation "Fenix" in Tschechien
- Politische Gefangene in Griechenland
- Repression in der Türkei
- Mumia Abu-Jamal
- Leonard Peltier
- Politische Gefangene in Chile
- Buchvorstellung: Texte von politischen Gefangenen in Kolumbien

Tarifrecht darf arbeitgebertreue Mitarbeiter bevorzugen - kein Verstoß gegen europäisches Recht

Im Tarifrecht gibt es anerkennenswerte Gründe für eine Differenzierung bei der Eingruppierung. Dazu gehört auch, arbeitgebertreue Arbeitnehmer zu begünstigen. Diese Differenzierung verstößt auch nicht gegen europäisches Recht. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18. Januar 2016 (AZ: 1 Sa 17/15).

Nach seiner wissenschaftlichen Ausbildung war der Diplom-Psychologe mehr als elf Jahre bei verschiedenen privaten Trägern von Behinderteneinrichtungen tätig. Seit Oktober 2011 ist er beim Land als Schulpsychologe beschäftigt. Seine vorherigen Tätigkeiten wurden ihm bei der Eingruppierung in die Entgeltgruppe nur teilweise angerechnet. Bei voller Anrechnung wäre er in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft worden. Die Differenz betrug fast 700 Euro brutto. Der Mann verlangte die Anerkennung seiner gesamten Berufserfahrung und die Einstufung in die entsprechende Stufe. Dabei berief er sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem Rechtsstreit nach österreichischem Recht. Es verstoße gegen die Gewährleistung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union, wenn der öffentliche Arbeitgeber die bei ihm absolvierten Dienstzeiten in vollem Umfang, alle anderen Dienstzeiten dagegen nur teilweise bei der Berechnung des Dienstalters berücksichtige (Urteil vom 5. Dezember 2013; AZ: C-514/12). Das Landesarbeitsgericht in Stuttgart wies die Klage ab. Die entsprechende Tarifnorm sei mit der Regelung des österreichischen Rechts nicht vergleichbar. Anders als jene Regelung bevorzuge die deutsche Tarifnorm ausschließlich diejenigen Arbeitnehmer, die -“ von einer Unterbrechungszeit von maximal sechs Monaten abgesehen -“ durchgehend bei demselben Arbeitgeber ihre Berufserfahrung erworben haben. Die Tarifnorm solle damit die Arbeitnehmer begünstigen, die sich arbeitgebertreu verhalten. Dieser Zweck stelle einen anerkennenswerten Grund für die vorgenommene Differenzierung dar.

Via Deutscher Anwaltsverein - Pressemitteilung vom 08.03.2016

Internationaler Frauentag: "Das Ziel ist Frauenrecht als Menschenrecht."

Wir wünschen allen Freundinnen, Kolleginnen, Müttern, Töchtern, Schwestern, Großmüttern, Liebhaberinnen, Nachbarinnen, Gegnerinnen, Revolutionärinnen, Mädchen, ... einen kämpferischen internationalen Frauentag!

Der erste Frauentag wurde am 19. März 1911 in Deutschland, Österreich, Dänemark und der Schweiz sowie den USA begangen. Allein in Berlin kamen etwa 45.000 Frauen zusammen, um sich für ihre Rechte stark zu machen. In den folgenden Jahren versammelten sich Millionen von Frauen zu den jeweils im Frühjahr organisierten Demonstrationen, Veranstaltungen und Aktionen. Schon 1912 kamen Schweden, Frankreich und Holland, 1913 Russland und die Tschechoslowakei dazu. Neben dem Wahlrecht forderten die Frauen bessere Arbeits- und Lebensbedingungen, Mutter- und Kinderschutz und protestierten gegen den imperialistischen Krieg. Das aktive und passive Wahlrecht wurde den Frauen in Deutschland im November 1918 durch den Rat der Volksbeauftragten zuerkannt.

In Europa beschloß die II. Internationale Sozialistische Frauenkonferenz (100 Delegierte aus 17 Ländern) auf Initiative von Clara Zetkin am 27. August 1910 in Kopenhagen (übrigens im Ungdomshuset) die Einführung eines jährlichen Internationalen Frauentages für die Interessen der Frauen gegen mehrfache Ausbeutung und Unterdrückung. Themen waren also die Gleichberechtigung der Frauen, ihr Wahl- und Stimmrecht, sowie der Kampf gegen den imperialistischen Krieg. Der erste internationale Frauentag fand am 19. März 1911 in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA statt. 1921 wurde auf der zweiten kommunistischen Frauenkonferenz, wiederum auf Initiative von Clara Zetkin, der internationale Frauentag auf den 8. März festgelegt. Dieses Datum war eng mit den proletarischen Frauenkämpfen verbunden:

• Am 8. März 1857 streikten in New York Textilarbeiterinnen, gefolgt von einer Streikwelle in der Textil- und Tabakindustrie.
• Am 8. März 1908 kamen 129 streikende Arbeiterinnen der Textilfabrik "Cotton" in New York bei einem Brand ums Leben. Vom Fabrikbesitzer und den Aufsehern wurden die Frauen in der Fabrik eingesperrt, um zu verhindern, daß sie Kontakt zu ihrer Gewerkschaft aufnehmen. Sie hatten für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen gekämpft.
• Am 8. März 1917 (russ. Kalender: 23. Februar) fand St. Petersburg ein massiver Streik der Textilarbeiterinnen gegen Krieg, Hunger und Zar statt. Nachdem weitere Sektoren ergriffen waren, kam es zum Generalstreik, der als Auslöser der Februarrevolution gilt.



Bildquelle: Bildercache.de

"Das Ziel ist Frauenrecht als Menschenrecht." Clara Zetkin (1857 - 1933), Initiatorin des ersten Internationalen Frauentages stellte klar, dass eine wirkliche Befreiung der Frau untrennbar verbunden ist mit der Befreiung von Ausbeutung und Unterdrückung. Sie wendete sich aber auch gegen diejenigen, die meinten, diesen Kampf auf den St. Nimmerleins Tag verschieben zu können.

In diesem Sinne fordern wir dazu auf, an den Aktionen an diesem Tag teilzunehmen. Zum Beispiel in Stuttgart.

cronjob