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Ohne Mampf kein Kampf: Vegane Grünkohlvariation

Heute mal wieder ein Kochrezept. Schließlich ist das hier ein Blog. Nachdem wir unlängst die Grünkohl Saison eröffnet haben poste ich heute nur mal meine Variation für veganen Grünkohl im Oldenburg Style:

Zutaten:
1000g Grünkohl (Bei den Banausen hier im Süden ist Grünkohl immer noch schwer zu erhalten, auch wegen der aufwendigen Putzgeschichten: Gefrorener geht auch.)
100g gewürfelte Zwiebeln
150g Räuchertofu
80g veganes Schmalz (z.B. "Crunchy Schmelz" von Zwergenwiese)
4 Esslöffel Senf
500g Kartoffeln, vorwiegend festkochende, in mundgerechte Würfel geschnitten
750ml Gemüsebrühe
- 4El Hafergrütze
4St. vegane Bratwürste, z.B. von Wheaty "Die Bratwurst"
6 Stück vegane Pinkel
3El Margarine, z.B. Sojola oder selbst gemachte.
Salz, schwarzer Pfeffer, evtl. Räuchersalz, z.B. Hickorysalz

Zubereitung:
- die Zwiebeln im Schmalz andünsten und mit der Brühe aufgießen
- den Grünkohl dazugeben und erhitzen
- Kartoffelwürfel und Hafergrütze dazugeben, mit Salz, Pfeffer, dem Senf und einer Prise Zucker würzen und bei mittlerer Hitze mindestens 20 Minuten garkochen. (An den Kartoffeln Garstufe kontrollieren, Obacht vor Anbrennen!!)
- Wenn alles im Topf ist, geben wir die Pinkel hinzu, eine davon schneide ich auf, die anderen bleiben zu.

Dann wenden wir uns den armen Würstchen und dem Räuchertofu zu: Würste in Scheiben schneiden, den Räuchertofu in Würfel. In einer Pfanne die Margarine erhitzen, die Würste und den Tofu beherzt reinwerfen und kross anbraten. Den Pfanneninhalt 10 Minuten vor Garzeitende des Grünkohls in dessen Topf geben und mitziehen lassen.

Ggf. kräftig mit (Räucher) Salz und Pfeffer abschmecken, den Topfinhalt in vorgewärmte Teller geben.

Losschlagen und ohne Vorwarnung über die Teller herfallen.

Dazu passt: Herbes Bier. Und zur Fettaufspaltung jede Menge Aquavit.

Mahlzeit.

P.S.: Besser wird das ganze, wenn man das einen Tag vorher kocht, dann die Kartoffeln weg lassen und separat kochen. Die Haferflocken / - Grütze ebenfalls erst am nächsten Tag hinzugeben, sonst brennt der Kohl eventuell an.

Was mir heute wichtig erscheint #337

Kompliziert: "Drei Monate nach dem offiziellen Ende des Bundestagsuntersuchungs­ausschusses zum NSU und der Abgabe des 1.400 Seiten umfassenden Abschlussberichts scheinen dessen Ergebnisse kaum noch mehr zu sein als winzige Spurenelemente im politischen, medialen und öffentlichen Diskurs zum NSU und zur extremen Rechten. Die Verlautbarungen aus den Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD, man werde "alle 47 Empfehlungen" des Unter­suchungs­ausschusses umsetzen, entpuppen sich bei genauerem Hinsehen an vielen Stellen vor allem als Versprechen, die komplette Wunschliste der ordnungspolitischen Horrorszenarien vie­ler CDU/SPD-Innenpolitiker endlich in die Tat umzusetzen. (...) " Weiterlesen in "Der Bundes-NSU-Untersuchungsausschuss. Neue Fragen statt einfacher Antworten.", Beitrag von Heike Kleffner im Antifaschistschen Info Blatt

Erreicht: Die Demos vom 21.12.2013 in Hamburg haben es jetzt nach Wikipedia geschafft.

Überwachungsalgorithmem: "Fefes Blog ist aus der Sicht von Überwachungsalgorithmen radikaler als Foren von Salafisten oder die radikal-katholische Webseite kreuz.net. Das hat der Linguist Joachim Scharloth von der TU Dresden für seinen Vortrag auf dem 30. Chaos Communication Congress ermittelt, wo er die Komplexität automatisierter Textanalyse vorstellte und deren Schwächen erläuterte. (...)" Lesenswerter Beitrag auf heise.de, der sich auch mit der Illusion auseinandersetzt, die Textanalyse "durch das Einstreuen von Signalwörtern wie "Bombe" in banale Mails ablenken" zu können, vor allem wegen der vorgeschlagenen Konsequenz: "Der Überwachung könne also nicht auf technischer Ebene entgegengetreten werden, sondern nur auf politischer." 30C3: Überwachungsalgorithmen und die "Radikalität" von Fefes Blog

Dubios: Zu den aktuellen Prozessen gegen revolutionäre Anwälte in der Türkei.

Rechtsstaat: Die "Bundesregierung hält “verdeckte Führung- von JournalistInnen mit geheimdienstlichen “Beschaffungsaufträgen- für denkbar. Das und mehr hat sie in kleinen Anfragen von Abgeordneten beantwortet." Mehr bei Netzpolitik.

Gedenken: "Am 7. Januar 2005 verbrannte Oury Jalloh bei lebendigem Leib, an Händen und Füßen gefesselt, auf einer feuerfesten Matratze, in einer gefließten Zelle, binnen kürzester Zeit bis zur Unkenntlichkeit ... in den Händen der Polizei im Revier Wolfgangstrasse, Dessau-Rosslau, Sachsen-Anhalt". Bis heute ist der Fall nicht vollständig aufgeklärt. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh veranstaltet deshalb auch 2014 wieder eine Gedenkdemonstration. (Via racethebreeze)

Jahrestag: Vor 151 Jahren wurden nach dem Sioux-Aufstand in der größten Massenhinrichtung in der Geschichte der USA 38 Dakota in Mankato, Minnesota erhängt. Ihre Nachfahren organisieren jährlich einen Gedenkritt.

Abgewiesen: "Die deutschen Konzerne Daimler und Rheinmetall können für die Gräueltaten des einstigen Apartheidregimes in Südafrika nicht haftbar gemacht werden." Via tageschau.de.

Bewegung: "Das Openworm-Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, einen Fadenwurm vom Typ Caenorhabditis elegans zu simulieren, und zwar Zelle für Zelle. Seit einigen Tagen kann sich der digitale Wurm bewegen." Mehr dazu bei golem.de

Verurteilt: "Acht ehemalige Militärs der Pinochet-Diktatur sind vergangene Woche zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Sie waren für ihre Teilnahme an der Militäroperation "Caravana de la Muerte" (Karawane des Todes) im Oktober 1973 in Antofagasta, einer Wüstenstadt im Norden Chiles, angeklagt und sind nun in 14 Fällen des Mordes schuldig gesprochen worden." ... weiterlesen auf amerika21.de.

Arbeitsplätze: Mehr als die in Aussicht gestellten 300 Arbeitsplätze wird es kaum brauchen, um das Daimler Projekt Prüf- und Technologiezentrum Immendingen durchzusetzen...

Überwiegend positiver Ausgang des Rassismus Gerichtsverfahrens vom 19.12.

Der Beitrag vom metallertreff zum Verfahren wegen rassistischer Diskriminierung bei der DB Service GmbH, auf das wir hier und da schon mal hingeweisen hatten, schätzt dessen Ausgang ein:

"Wir hatten schon mehrfach über das Gerichtsverfahren berichtet, bei der ein türkischer Kollege in 2. Instanz sich gegen eine Verurteilung wegen Verleumdung wehrte. Anlass war eine schriftliche Beschwerde zweier Kollegen wegen rassistischer Äußerungen (Kanaken - Juden - euch müsste man erschießen oder aufhängen) bei ihrem Vorgesetzten gegen einen Kollegen. Die Kollegen wurden anschließend wegen Verleumdung verklagt.

Am Freitag 19.12. fand der 2. Termin in der 2. Instanz statt. Der Vorgesetzte der beiden in 1. Instanz verurteilten Kollegen wurde als Zeuge befragt.

Dabei ergab sich: nach der Beschwerde der beiden türkischen Kollegen luden der Vorgesetzte und der Personalreferent den deutschen Kollegen, dem die rassistischen Äußerungen vorgeworfen wurden, zum Gespräch.

Die Befragung durch den Richter und insbesondere den Anwalt des türkischen Kollegen brachte zutage, dass der deutsche Kollege in diesem Gespräch gegenüber dem Teamleiter durchaus eingeräumt hatte, dass es zu solchen Äußerungen gekommen sein könnte. Er glaubte nur, die Vorwürfe entkräften zu können, indem er sagte, diese sein nur im Spaß dahingesagt gewesen. Dieser Sichtweise hatte sich damals und auch jetzt sein Teamleiter angeschlossen. Der Chef meinte, um den Angeklagten unglaubhaft zu machen, es sei ausreichend zu sagen, dass dieser mit seinen Rassismus-Vorwürfen sich von Kritik des deutschen Kollegen wegen unzureichender Aufgabenerfüllung reinwaschen wollte.

Durch die bohrenden Fragen des Anwalts und dann auch des Richters wurde klargestellt, dass allein die vermutlichen Aussagen des deutschen Kollegen, egal in welcher Absicht sie geäußert wurden, den Vorwurf der türkischen Kollegen hinreichend untermauerten. Den Fragen des Richters, wie der Teamleiter unter diesen Umständen den Angeklagten als unglaubwürdig hinstellen konnten, konnte dieser letzten Endes nichts mehr entgegenhalten.

An diesem Punkt zog sich das Gericht zurück und schlug anschließend eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 Strafprozessordnung vor, d.h. dass die Kosten des Verfahrens der Staat trägt. Damit sollten viele aufwendige Zeugenbefragungen mit absehbarem Ergebnis eingespart werden. Ein Freispruch wurde nicht zur Diskussion gestellt, wohl weil nicht jeder einzelne der Vorwürfe des Angeklagten gegenüber dem rassistischen Kollegen belegt war.

Damit ist nun in 2. Instanz das Recht einigermaßen wiederhergestellt worden.

Es bleibt jedoch ein bitterer Nachgeschmack!

Die beiden in 1. Instanz verurteilten Kollegen haben ihre Arbeit verloren, sind arbeitslos und verschuldet. Für den Kollegen, der das Verfahren nicht in die 2. Instanz fortsetzte, weil er die nervliche Belastung nicht aushielt, bleibt die unberechtigte Strafe bestehen.

Man fragt sich auch: Wenn der Anwalt des Angeklagten, Herr Can von der Kanzlei Bednarek & Can, nicht so gute Arbeit bei der Zeugenvernehmung geleistet hätte, wäre das Ergebnis dann dasselbe gewesen?

Und was für eine Unternehmenspolitik betreibt die Deutsche Bahn Service GmbH (Tochter eines Riesenkonzerns), dass ein Teamleiter gemeinsam mit dem Personalreferenten einfach entscheidet, dass der türkische Kollege, der sich über Beleidigungen beschwert, unglaubwürdig ist und dagegen der deutsche Kollege, der sagt: das ist mir mal rausgerutscht, war aber nicht so gemeint - als glaubwürdig gilt und ihm noch dazu offenbar nahegelegt wird, den türkischen Kollegen zu verklagen? Da der Personalreferent immer einbezogen war, kann sich die Firma nicht auf einen Fehler des Teamleiters herausreden.

Weiter fragt man sich, warum der Betriebsrat der Firma - es gibt einen - dies alles einschließlich der beiden Kündigungen geschehen ließ.

Positiv war in der 2. Instanz, dass der Angeklagte außer durch seinen klasse Anwalt durch ein solidarisches Publikum, mobilisiert durch den Verein DIDF und unseren Verteiler, im Prozess moralisch unterstützt wurde. Dafür dankten die Beteiligten herzlich.

Es ist wünschenswert, dass der Vorgang noch eine breitere Öffentlichkeit findet. Der Sender Radio Dreyeckland berichtete darüber, wodurch auch weitere Freie Radios die Info verbreiteten."

Siehe das RDL Interview: "Beschwerde über Rassismus am Arbeitsplatz führt zur Entlassung bei DB Sicherheit und Verurteilung wegen Verleumdung"

Klage gegen weitreichendes Versammlungsverbot der Stadt Karlsruhe während des Castortransports im Februar 2011 erfolgreich

Erfolg für die Versammlungsfreiheit:
Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 6.11.2013 - Az.: 1 S 1640/12 - rechtskräftig.
Klage gegen weitreichendes Versammlungsverbot der Stadt Karlsruhe während des Castortransports im Februar 2011 erfolgreich

In seinem Urteil vom 6.11.2013 hat der VGH Baden-Württemberg das umfassende Versammlungsverbot während des Transports von hochradioaktivem Atommüll aus der ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe nach Lubmin für 48 Stunden quer durch Karlsruhe für rechtswidrig erklärt und der Klage stattgegeben. Das VG Karlsruhe hatte die Klage in erster Instanz noch abgewiesen und das Versammlungsvebot bestätigt. Die Berufung des Karlsruher Atomkraftgegners zur Verteidigung der Versammlungsfreiheit war erfolgreich.

Nachdem die Stadt Karlsruhe in einer ersten Verlautbarung Rechtsmittel gegen das Urteil des VGH vom 6.11.2013 angekündigt hatte ist nach einer heute eingegangenen Mitteilung des VGH jetzt Rechtskraft eingetreten.

Worum ging es in diesem Verfahren?
In der Nacht vom 15. auf 16. Februar 2011 wurde ein Castor-Transport von hochradioaktivem Atommüll, darunter 16 Kilogramm Plutonium und über 500 Kilogramm Uran, aus der ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) über das S-Bahn-Netz der Linien S1 und S11 quer durch Karlsruher Wohngebiete und den Hauptbahnhof ins Zwischenlager nach Lubmin (Greifswald) durchgeführt.

Anlässlich des Atommülltransports hatte die Stadt Karlsruhe eine sehr weitgehende Allgemeinverfügung erlassen, nach der die Versammlungsfreiheit für einen Zeitraum von 48 Stunden, in einem großen Gebiet quer durch das Karlsruher Stadtgebiet, darunter u. a. der Bahnhofsplatz, für Versammlungen aller Art, unabhängig vom Thema, außer Kraft gesetzt wurde. Aufgrund der Allgemeinverfügung bestand für wesentliche Adern des Öffentlichen Nahverkehrs und Fernverkehrs in der Großstadt Karlsruhe ein Versammlungsverbot für 48 Stunden. Auch alle anderen Versammlungen in Karlsruhe außerhalb des in der Allgemeinverfügung beschriebenen Gebiets waren somit vom Versammlungsverbot betroffen, da eine Teilnahme mit Öffentlichen Verkehrsmitteln in einer Vielzahl von Fällen nicht ohne einen Verstoß gegen das mit der Allgemeinverfügung ausgesprochen Versammlungsverbot möglich war.

Zu diesem Zeitpunkt fand gerade die gesellschaftliche Auseinandersetzung um Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken und die damit verbundene Zunahme von Atommülltransporten und auch die illegale Einlagerung von mittelaktivem radioaktivem Müll im vom Wassereinbruch bedrohten Salzbergwerk in Asse, der aus dem ehemaligen Kernforschungszentrum in Karlsruhe stammen soll, sowie Korruptionsvorwürfe gegen Mitarbeiter des Zentrums in Zusammenhang mit Atommülleinlagerung statt. (Der Strafprozess wegen der Korruptionsvorwürfe findet zur Zeit vor dem LG Karlsruhe statt). Darüber hinaus existiert weltweit noch kein sicheres Endlager und gerade der hochradioaktive Müll ist im dazu nicht geeigneten Zwischenlager in Lubmin noch wesentlich unsicherer untergebracht, als in der ehemaligen WAK Karlsruhe.

Aufgrund der Allgemeinverfügung war es nicht möglich, mit Versammlungen entlang der Strecke die betroffenen BürgerInnen zu informieren, noch eine Versammlung zur Durchführung einer öffentlichen Messung der Radioaktiven Belastung während der Durchfahrt des Castors durchzuführen. Bei früheren Transporten wurde von Umweltorganisation bereits erhöhte Radioaktivität an den Castor-Behältern gemessen, die nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die begleitenden Polizeieinsatzkräfte gefährden.

Gegen den Transport hatte ein breites gesellschaftliches Bündnis aus Bürgerinitiativen gegen Atomanlagen, große Umweltverbände, wie der BUND Baden-Württemberg, die Greenpeace Gruppe Karlsruhe, verschiedene Kreisverbände von Bündnis 90/Die Grünen und der Partei die Linke u. A.mit einer „Nachttanzblockade“ protestiert und zu Aktionen des zivilen Ungehorsams aufgerufen.

Ein vom Versammlungsverbot betroffener Karlsruher Atomkraftgegner erhob Widerspruch gegen das Versammlungsverbot und beantragte beim Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG) erfolglos vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz. Das VG Karlsruhe wies die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Versammlungsverbots ab. Die dagegen eingelegte Berufung hatte Erfolg.

Der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) gab in seinem Urteil vom 6.11.2013 - Az.: 1 S 1640/12 - der Klage statt und stellte fest, dass das von der Stadt Karlsruhe verfügte allgemeine Verbot von Versammlungen entlang der Strecke für einen Castortransport rechtswidrig war.

Der Kläger habe auch nach Ablauf des Versammlungsverbots ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit. Denn er habe dargelegt, auch bei künftigen Atommülltransporten durch Karlsruhe Versammlungen an der Transportstrecke veranstalten zu wollen, und es sei zu erwarten, dass die Beklagte zur Sicherung solcher Transporte vergleichbare Versammlungsverbote erlasse. Da das Verbot auch für friedliche Versammlungen galt, hätte es nur bei einem polizeilichen Notstand erlassen werden dürfen. Ein solcher Notstand sei jedoch - auch im Nachhinein - nicht feststellbar gewesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Nachdem die Stadt Karlsruhe in einer ersten Verlautbarung Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt hatte ist nach einer heute eingegangenen Mitteilung des VGH jetzt Rechtskraft eingetreten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung zur Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit als kollektive Meinungsfreiheit festgestellt, dass diese zu den unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens zählt. Dem stände nicht entgegen, dass speziell bei Demonstrationen das argumentative Moment zurücktritt, welches die Ausübung der Meinungsfreiheit in der Regel kennzeichnet. (BVerfGE 69, 315 -“ v. 14. Mai 1985-Brokdorf). Der Schutz sei nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasse vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen, darunter auch Sitzblockaden. (BVerfGE v. 7. 3. 2011 zu Sitzblockaden (1 BvR 388/05)

Eingriffe in die Versammlungsfreiheit als kollektive Meinungsfreiheit sind uns nicht nur aus Deutschland, sondern aus vielen Ländern bekannt. Die Verteidigung der Versammlungsfreiheit und die entschiedene Zurückweisung aller Einschränkungen werden uns insofern auch zukünftig immer beschäftigen. Rechtsfragen und insbesondere das Recht auf Versammlungsfreiheit sind somit auch immer Machtfragen. Alle elementaren Menschenrechte wurden uns nicht geschenkt, sondern wurden hart für uns erkämpft. An uns ist es, sie täglich zu verteidigen und weiter auszubauen. Versammlungsfreiheit lässt sich vielleicht einschränken, aber letztlich niemals verbieten -“ nirgendwo auf der Welt.
Versammlungen für die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen weltweit werden auch zukünftig stattfinden müssen.

Trotz Fukushima werden weiter Atomkraftwerke geplant und gebaut. In Indien und Brasilien sollen neue AKWs sogar mit Deutschen Hermes-(Exportausfall)-Bürgschaften gegen den Widerstand der Bevölkerung gebaut werden.
Weder in der Bundesrepublik noch weltweit gibt es eine Lösung, was mit dem hochradioaktiven Atommüll geschehen soll. Weltweit gibt es noch kein einziges sicheres Endlager für hochradio­aktiven Müll. Trotzdem wurde die gefährliche Fracht völlig überflüssiger Weise von einem Zwi­schenlager ins nächste verbracht -“ quer durch Deutschland und mitten durch Wohngebiete, mit all den damit verbundenen Risiken und Gefahren für die Bevölkerung.
Im Sommer 2011 waren 2 Atomkraftwerke in der USA von Überflutung bedroht und die Atomforschungsanlage Los Alamos, in der große Mengen Plutonium gelagert sind, von Feuer umgeben, so dass schon mehr als 10000 Menschen evakuiert werden mussten.

Im April 2013 kam es beim Brand eines mit Atommüll beladenen Frachters im Hamburger Hafen beinahe zu einer nuklearen Katastrophe, zu einem Zeitpunkt wo in der Nähe des Brandes fast 100000 Menschen beim Kirchentag versammelt waren.

Im Rahmen der „Mediation“ für die Erweiterung des Instituts für Transurane (ITU) auf dem Gelände des KIT Nord der Karlsruher Universität wurde bekannt, dass dort an der 4. Generation von Atomkraftwerken geforscht wird, und regelmäßig, dort produzierte kleine Plutoniumhaltige Brennstäbe, durch Karlsruher Wohngebiete in die militärische Wiederaufarbeitungsanlage nach Marcoule gebracht werden und wieder zurück. Das ITU hat eine Genehmigung für die Verarbeitung von 80 kg reinem waffenfähigen Plutonium. Nach dieser Genehmigung können somit jährlich sogar wesentliche höhere Mengen an Plutonium im ITU verarbeitet werden.

Der Atomunfall in Fukushima mit seinen dramatischen Auswirkungen für die Menschen in der gesamten Region hat leider unsere Befürchtungen über die Auswirkungen eines nuklearen Unfalls - 25 Jahre nach Tschernobyl - mehr als bestätigt. Die Menschen in der Region Fukushima und Tschernobyl wären heute froh, wenn sich mehr Menschen gegen diese Atomanlagen zur Wehr gesetzt hätten!

  • Keine Einschränkung der Versammlungsfreiheit!
  • Kein Atommülltourismus - Sofortige Stilllegung aller Atomanlagen weltweit!

Quelle: Pressemitteilung 27.12.2013

Für Rückfragen zum Urteil wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Wolfram Treiber, Tel.: 0721 35455910, Fax: 0721 35455775

nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick

BOLIVIEN
Boliviens Opposition kann sich für Präsidentschaftswahlen 2014 auf keinen gemeinsamen Kandidaten einigen.

EL SALVADOR
Nach aktuellen Umfrageergebnissen zu den Präsidentschaftswahlen am 2. Februar 2014 liegt Salvador Sánchez Cerén von der regierenden Nationale Befreiungsfront Farabundo Martí (FMLN) in Führung.

KOLUMBIEN
Der US-amerikanische Auslandsgeheimdienst CIA hat in Kolumbien ein verdecktes Aktionsprogramm durchgeführt, das den kolumbianischen Streitkräften die gezielte Tötung von mindestens zwei Dutzend Führern der FARC-Guerilla ermöglichte.

KUBA
Der kubanische Präsident Raúl Castro hat den USA einen Dialog angeboten, wenn sie im Gegenzug das politische System und die Unabhängigkeit Kubas respektieren.

Auf der letzten Parlamentssitzung des Jahres haben die 614 Abgeordneten der kubanischen Nationalversammlung am Freitag und Samstag (Ortszeit) in Havanna ein neues Arbeitsgesetz und die Eckdaten des Wirtschaftsplans für das kommende Jahr verabschiedet.

VENEZUELA
Venezuelas Präsident Nicolás Maduro hat die USA in einem Interview mit der venezolanischen Tageszeitung Últimas Noticias für einen Wirtschaftskrieg gegen sein Land verantwortlich gemacht.

Regierung Venezuelas will die Benzinpreise erhöhen und die Devisenbewirtschaftung lockern.

Ein Gemeinschaftsprojekt von Einfach Übel und redblog, Ausgabe vom 27. Dezember 2013

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