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Grußwort der Roten Hilfe an den Arbeitskreis Kesselklage

Wir dokumentieren in loser Folge die bei der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 gehaltenen Reden. Heute: Das Grußwort der Roten Hilfe:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Rote Hilfe unterstützt das Anliegen der Klage die heute hier zum zweiten Mal verhandelt wird sehr. Der zunehmenden Polizeitaktik unliebsamen antifaschistischen Protest festzusetzen, muss Einhalt geboten werden!

Doch wenn gegen Polizeieinsätze vorgegangen werden soll, reicht es nicht lediglich Klage einzureichen. Entscheidend ist letztlich die politische Begleitung der Verfahren. Durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit kann Druck aufgebaut werden. Durch ein Aufgreifen des Themas in Mobilisierungen kann Selbstbewusstsein geschafft werden.

Um Raum für antifaschistischen Protest zurück zu gewinnen, muss auf unterschiedlichen Ebenen Widerstand organisiert werden. Die Verwaltungsklagen können hierbei nur ein Mittel sein. Breiter politischer Protest und ein entschlossenes „jetzt erst recht!“ auf der Straße müssen hiermit einhergehen. Denn nicht zuletzt müssen politische und soziale Bewegungen das notwendige Selbstbewusstsein entwickeln um effektiv polizeilicher Willkür und staatlicher Repression auf der Straße zu begegnen.

Es liegt an uns allen Solidarität zu organisieren!

Unterstützt die Klägerinnen und Kläger!
Schafft Rote Hilfe!

Salafisten! Massenbekehrung durch bloße Benennung?

Seit allenfalls zwei Jahren breitet sich eine Religionsgruppe nicht nur in Deutschland aus, die sich "Salafisten" nennt - oder genauer: von kenntnisreichen Religionsanalytikern so genannt wird. Zum Beispiel stellen diese wandlungsfähigen Gruppen in Ägypten zwanzig Prozent der wahlfähigen Bevölkerung dar und gebärden sich noch schlimmer als die Muslimbrüder. Auch kann man bei uns daheim durch das Auffinden eines bloßen Explosivkoffers herausbekommen, dass bei seiner Vorbereitung Salafisten am Werk waren. Das, nach der größten Blamage deutscher Spitznasen, die alles, was die knallrechte NSU verbrochen hatte, eben solchen Terroristen angedichtet hatte. Leuten, die man damals noch nicht so nannte, die aber nachträglich scharf als Salafisten sich abzeichnen.

Die ursprünglich im Lexikon auffindlichen Salafisten werden als zugehörig der Konfession der Wahhabiten erkannt. Also der in Saudi-Arabien staatskonform arbeitenden und glaubenden politisch aktiven Muslime. Im Gegensatz zu diesen sollen die ursprünglichen Salafisten eine gewisse Unabhängigkeit vom saudischen Feudalklüngel gesucht haben und deshalb sich ein dem Namen nach unbekanntes Oberhaupt erwählt haben.

Was aber nicht ausschließen dürfte, dass alle als Salafist dingfest gemachten Personen der sunnitischen Glaubensrichtung angehören müssten. Die angeblich vom Iran gestützten Schiiten dürften dann mit dem Namen Salafist keineswegs belegt werden. Andererseits werden gerade solche Schiiten unter den Hamas in Palästina und den Hisbollah in Libanon von sämtlichen staatsabhängigen Sendern immer wieder mit den schlimmsten Greueln in Verbindung gebracht.

Sind die alle keine Salafisten? Weder die konfessionellen Bindungen noch die theologischen Kenntnisse waren bei den bisher Festgenommenen so ausgeprägt, dass man daraus allein überhaupt auf eine konfessionelle Ausrichtung schließen könnte.

Bescheidene Vermutung: es handelt sich ausschließlich um obrigkeitliche Benennungen,denen subjektiv allenfalls Feindschaft gegen den bestehenden Staat und die NATO zugrundeliegt. Vermutlich hat die Bezeichnung "Salafist" noch den Vorteil, von nicht besonders Belesenen überhaupt nicht mit der Konfession der Wahhabiten in Saudi-Arabien in Beziehung gebracht zu werden. Schließlich ist Saudi-Arabien, wie wir von Merkel wissen, ein hochgeschätzter Bundesgenosse gegen alle nicht NATO-geneigten Staaten wie Iran und Syrien. Also: keine Massenbekehrung in islamischen Kreisen. Allenfalls Namensregulierung in Geheimdienstkreisen.

Grußwort der MLPD an den Arbeitskreis Kesselklage

Wir dokumentieren in loser Folge die bei der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 gehaltenen Reden. Heute: Das Grußwort der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD):

Ich überbringe Euch die solidarischen Grüße vom Landes- und Kreisverband der MLPD.

Beim Heilbronner Kessel wie im Urteil gegen Chris und Deniz K.und vielen anderen Fällen wurde deutlich, dass die neofaschistischen Organisationen als Stoßtrupp gegen linke und fortschrittliche Kräfte aufgebaut und vom Staatsapparat geduldet und gefördert werden. Antifaschistischer Widerstand dagegen wird verfolgt und kriminalisiert.

Wir begrüßen es daher sehr, dass Ihr das Recht auf Widerstand gegen Nazi-Umtriebe auch dadurch verteidigt, dass ihr diesen Prozess führt.

Lassen wir uns nicht einschüchtern und kriminalisieren! Bauen wir weiter gemeinsam an einer breiten Bewegung für demokratische Rechte! Und nehmen wir uns das Recht, für eine bessere Welt zu kämpfen!

Für uneingeschränkte Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit auf antifaschistischer Grundlage!

Wir wünschen Eurem Kampf viel Erfolg!


Quelle

Der polizeigemachte Tod Oury Jallohs bleibt unaufgeklärt

Heute erging das mündliche Urteil im Oury-Jalloh-Verfahren. Die Internationale Liga für Menschenrechte und das Komitee für Grundrechte und Demokratie haben das Verfahren vor dem Landgericht Magdeburg über 66 Verhandlungstage beobachtend begleitet. Beide Organisationen ziehen in einer Pressemitteilung ein erstes Resümee der Prozessbeobachtung nach der mündlichen Urteilsverkündung:

Das heute mündlich ergangene Urteil betrifft lediglich das letzte Glied einer polizeibewirkten Ereigniskette rund um den Verbrennungstod Oury Jallohs: Nämlich die Frage, ob der damalige Dienstgruppenleiter Oury Jalloh hätte retten können, hätte er gleich auf den ersten Feueralarm reagiert. Da der Todeszeitpunkt Oury Jallohs auch in diesem Verfahren nicht genau bestimmt werden konnte, lässt sich folglich die Spanne der möglichen Rettungszeit nicht rekonstruieren. Insofern wurde der angeklagte Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die von Anfang an einseitig ermittelnde Staatsanwaltschaft und die 1. große Strafkammer des Landgerichts Magdeburg haben folgenreich versagt.

Beide haben nicht alles gerichtlich Mögliche unternommen, um aufzuklären, wie der Brand überhaupt hatte entstehen können. Das nun verkündete gerichtliche Urteil deckt den polizeigemachten Tod Oury Jallohs voreilig zu – mit dem offenkundigen Ziel, den öffentlichen Skandal, dass ein an Händen und Füßen gefesselter Mensch im Polizeigewahrsam verbrennt, endlich rechtsstaatlich zu befrieden. Mit dieser gerichtlichen Entscheidung wird allerdings in erster Linie die Polizei in Sachsen-Anhalt geschützt. Das Unrecht, der Feuertod Oury Jallohs bleibt politisch und strafrechtlich folgenlos.

Das Fazit unserer Beobachtung des fast zweijährigen Revisionsprozesses nach 66 Verhandlungstagen:

Erstens: Das Gerichtsverfahren hat gezeigt, die Feststellung der Identität Oury Jallohs, seine Festnahme durch die diensthabenden Streifenpolizisten, die Blutentnahme durch den Polizeiarzt, seine Fesselung und Isolation in der Zelle Nr. 5 sowie der verlängerte Freiheitsentzug auf Anordnung des Dienstgruppenleiters des Polizeireviers Dessau-Rosslau ohne richterliche Entscheidung, entbehrten jegliche Rechtsgrundlage. Die damals gültige Gewahrsamsordnung wurde missachtet. Dieses widerrechtliche polizeiliche Gewalt- und Zwangshandeln führte ursächlich zum Verbrennungstod Oury Jallohs. Darum: ein polizeigemachter Tod.

Zweitens: Selbst die Staatsanwaltschaft räumt inzwischen ein, dass die Annahme, Oury Jalloh habe das Feuer selbst gelegt, nur eine unter anderen möglichen Annahmen sei. Selbst dieses Zugeständnis der Staatsanwaltschaft am vorletzten Verhandlungstag täuscht noch die Öffentlichkeit. Denn inzwischen lassen es zu viele Indizien, zu viele offensichtliche Ungereimtheiten im gerichtlich rekonstruierten Geschehensablauf als unwahrscheinlich erscheinen, dass Oury Jalloh seinen Tod selbst herbeigeführt habe.

Weiterhin unbeantwortet bleibt die aufklärungszentrale Frage, wie Feuerzeugreste, die sich nicht bei der ersten Spurensicherung, sondern erst nachträglich bei den Asservaten angefunden haben, einem Feuerzeug zugeordnet werden können, das in der Gewahrsamszelle gewesen sein soll. Zumal an eben diesen Asservaten weder DNA-Spuren des Opfers noch Faserspuren seiner Kleidung oder der Matratze festgestellt werden konnten. Diesen und vielen weiteren neuen Indizien, die das Revisionsverfahren zutage förderte, gingen Staatsanwaltschaft und Gericht nicht nach. Widersprüche zwischen Zeugenaus- sagen, die den ungeheuerlichen Verdacht nähren, dass Polizisten den Brand gelegt haben müssten, wurden nicht aufgelöst.

All dies zusammen mit der Tatsache, dass zahlreiche Beweismittel verschwunden sind, die Polizeibeamten, die an jenem Tag ihren Dienst versahen, im Gerichtssaal eine kollektive Amnesie demonstrierten oder sich in haltlosen Lügen und Vertuschungen übten, erweist sich im Nachhinein als erfolgreiche Strategie der Polizei- und ihrer Kontrollbehörden im Innenministerium Sachsen-Anhalts. Gericht und Staatsanwaltschaft setzten ihr nichts entgegen.

Vor diesem Hintergrund muss sowohl der 1. Große Strafkammer des Magdeburger Landgerichts als auch dem Oberstaatsanwalt mangelndes Aufklärungsinteresse vorgehalten werden. Der Verlauf auch des zweitinstanzlichen Revisionsverfahren war keineswegs vom Rechtsanspruch der Familie Oury Jallohs auf eine rückhaltlose Aufklärung des Feuertodes ihres Angehörigen bestimmt, sondern vorrangig vom Bestreben, Schaden von der Polizei und ihren Aufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt abzuwenden.

Welche Wirkung wird das Urteil entfalten? Die Kontrolle über staatlich ausgeübte Gewalt hat versagt. Staatsanwaltschaft und Gericht sind ihrer vornehmsten Aufgaben in der gewaltenteiligen Demokratie nicht nachgekommen. Dieses Fazit ist zu allererst für Flüchtlinge, Asylsuchende oder die Black Community mit gravierenden Folgen verbunden. Sicherheit nämlich, dass Opfer rassistischer oder anderer unrechtmäßiger Polizeigewalt staatsanwaltschaftlich und gerichtlich geschützt werden, gibt ihnen das Urteil nicht. Im Gegenteil: Es bestätigt vielmehr, dass staatlicher Schutz vor allem dem Handeln der Polizei garantiert ist, selbst dann noch, wenn dieses unrechtmäßig war und tödliche Folgen hatte.

Schaden genommen hat, nun auch mit dem heutigen Urteilsspruch, die rechtsstaatlich verfasste Demokratie und die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Für die Familie Oury Jallohs kann das verkündete Urteil weder den Rechtsfrieden herstellen noch die Wunden heilen. Nicht nur lässt es offen, wer für den Tod ihres Angehörigen letztlich verantwortlich ist, es verletzt zusätzlich die Würde des verlorenen Sohns. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft hielten bis zum Schluss an der These fest, dass das Opfer seinen Tod selbst herbeigeführt habe. Nicht genug damit, dass Oury Jalloh eine tödlich verlaufende Behandlung durch die Polizei erfuhr, Gericht und Staatsanwaltschaft beließen es systematisch im Ungewissen, ob ihm nicht selber eine Schuld am eigenen Verbrennungstod angelastet werden müsse.

Dass der polizeigemachte Tod Oury Jallohs gerichtlich nicht aufgeklärt wurde, zeigt die Grenzen dieses strafrechtlichen Verfahrens auf, in dem nicht nur ein einzelner Polizeibeamter auf der Anklagebank saß, sondern „die Polizei“, genauer das Polizeirevier und – indirekt – das zuständige Dessauer Polizeipräsidium sowie das politisch verantwortliche Innenministerium Sachsen-Anhalts.

Das offenkundige Versagen der Gewaltenkontrolle, d. h. der gerichtlichen Kontrolle von staatlichem Gewalthandeln muss der demokratischen Öffentlichkeit der Bundesrepublik Deutschland Anlass zur Sorge sein. Denn die institutionellen Strukturen der Polizeiarbeit, in denen ein Übermaß an Gewalt und Diskriminierung nisten, bleiben durch das Urteil unangefochten und wirken fort.

Dirk Vogelskamp, Prozessbeobachter des Grundrechtekomitees

Fanny-Michaela Reisin, Prozessbeobachterin der Liga

Presseerklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zu anlasslosen Videoüberwachung bei Demonstrationen

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hat das Innen- und Justizministerium um eine Stellungnahme zur anlasslosen Videoüberwachung auf Demonstrationen gebeten.

Die erste Stellungnahme von Innenminister Gall bzw. dessen Stellvertreter, Landespolizeipräsident Prof. Dr. Hammann ging überhaupt nicht darauf ein, dass laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23.11.2010 (Aktenzeichen 5 A 2288/09) nicht ohne gesetzliche Grundlage gefilmt werden darf. Diese existiert nur in akuten Gefahrensituationen bzw. zur Beweissicherung von  Straftaten oder anderer akuten Gefährdungen der öffentlichen Ordnung. In anderen Fällen darf nicht gefilmt werden.

Auch wenn nur der Anschein der Videoüberwachung entsteht, schränkt dies die „innere Versammlungsfreiheit“ ein und ist daher unzulässig.

Auf erneutes Nachfragen durch das Versammlungsrechtsbündnis wird vom Innenministerium wieder nicht auf diesen Sachverhalt eingegangen und lapidar darauf verwiesen, dass die „...Beweissicherungsbeamten gelegentlich die Funktionsfähigkeit ihrer Videotechnik überprüfen (...) Dies bedeutet aber nicht, dass zeitgleich eine Aufzeichnung erfolgt“.

Mit einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Thema durch das Innenministerium ist offensichtlich nicht zu rechnen, wenn derart hanebüchene Ausreden herhalten müssen, um berechtigte Fragen nach der Rechtsstaatlichkeit des Einsatzes von Videoüberwachung bei Demonstrationen abzuwiegeln.

Wir hatten unserem zweiten Schreiben eine ausführliche Dokumentation von 19 Fällen anlassloser Video- und Fotoüberwachung aus den Jahren 2011/12 durch die Polizei bei Demonstrationen in 9 Städten und Gemeinden Baden-Württembergs beigefügt.

Das Innenministerium geht in seinem Antwortschreiben darauf mit keinem Wort ein. Unseres Erachtens lässt das nur den Schluss zu, dass dieser flächendeckende Rechtsbruch im Einverständnis oder sogar auf Veranlassung des Innenministeriums geschieht.

Ein Weiterführen des Schriftwechsels mit dem Innenministerium scheint aufgrund der bisherigen Korrespondenz nicht sinnvoll.

Uli Sckerl, parlamentarischer Geschäftsführer und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag, hat am 05.12. 2012 im Stuttgarter Rathaus bei der Veranstaltung „Der schwarze Donnerstag – was noch aufzuarbeiten ist“ angekündigt, wegen der Dauervideoaufzeichnungen, die bei Protesten gegen S21 und Naziaufmärschen zu einer regelrechten Unsitte geworden sind, aktiv zu werden.

Uli Sckerl unterstützt damit eine Forderung, die unser Bündnis seit Jahren erhebt. Wir begrüßen daher diese Initiative, geltendes Recht endlich zur Anwendung zu bringen.

Wir prüfen darüber hinaus weitere Mittel, um gegen diesen fortwährenden Rechtsbruch vorzugehen.



Quelle: Pressemitteilung vom 12.12.2012

S21 GegnerInnen erklären sich solidarisch mit Heilbronner Kesselklage

Wir dokumentieren in loser Folge die bei der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 gehaltenen Reden. Heute: Die Solidaritätserklärung von Stuttgart 21 GegnerInnen. Dieser wurde frei gehalten und führte den folgenden schriftlichen Beitrag aus:

Liebe Freundinnen , liebe Freunde

Wir, die eingekesselten Stuttgart 21- Gegner vom 25.1.2011 und vom 1.2.2011 erklären uns solidarisch mit eurem Anliegen. Auch wir haben Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen unsre Einkesselung erhoben.

Seit fast anderthalb Jahren warten wir jetzt vergeblich auf unseren Gerichtstermin. Deshalb erhoffen wir uns von euren Prozess auch eine Signalwirkung für unser Verfahren und wünschen euch einen positiven Ausgang eurer Klage.

Grußwort der DKP zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel

Der AK Kesselklage dokumentiert das von einem Vertreter der DKP an die TeilnehmerInnen gerichtete Grußwort der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011:

Solidarität mit den KlägerInnen! Der Kampf geht weiter!

Liebe Anwesende, liebe AntifaschistInnen,

zum zweiten Male protestieren wir hier vor dem Verwaltungsgericht gegen den skandalösen, brutalen und durch nichts zu rechtfertigen Polizeieinsatz in Heilbronn am 1. Mai 2011 und um unsere Solidarität mit den KesselklägerInnen zum Ausdruck zu bringen.

Als Kommunist und aktiver Gewerkschafter ist es für mich inakzeptabel, dass GewerkschafterInnen, AntifaschistInnen eingekesselt und in Gewahrsam genommen werden, während die Nazis ungestört, sondern sogar unterstützt von der Polizei und staatlichen Behörden ihren menschenverachtenden und volksverhetztenden Propagandafeldzug durchführen konnten.

Und dies am 1. Mai! Dem Kampftag der internationalen Arbeiterklasse

Laut Landesverfassung von Baden-Württemberg gilt der 1. Mai „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung“.

Das aber ist genau das Gegenteil von dem was die NPD und die Neonazis tun. Sie betreiben Kriegspropaganda, schüren Völkerhass und Rassismus, schrecken selbst vor Mord, versuchten Mords und Totschlag nicht zurück. Das zeigen die Blutspur die Neonazis durch Deutschland zogen und auch der Brandanschlag von Winterbach.

Es ist völlig inakzeptabel ist dass Menschen durch Polizeikräfte erstens verhindert werden zur Maikundgebung des DGB zu gehen und zweitens die antifaschistische Demonstration gegen Nazis durch den Poizeikessel verhindert wurde.

Die Einkesselungen von Demokraten und Antifaschistinnen sind:

  • eine skandalöse Freiheitsberaubung,
  • Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und
  • massive staatliche Parteinahme zugunsten von Neonazis.

Dagegen müssen wir uns gemeinsam wehren. Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Für den unrechtmäßigen Polizeikessel von Heilbronn war noch die CDU/FDP Landesregierung verantwortlich. Unter der Grün/SPD Landesregierung geht es grad so weiter als hätte es eine Abwahl von Mappus und der CDU nicht gegeben. Dies zeigen die Kessel von Stuttgart am 30.7. und von Göppingen am 6.10.

Wir fordern die Landesregierung und die staatlichen Institutionen auf macht endlich Schluss mit der Bekämpfung und Kriminalisierung von AntifaschistInnen. Beendet die Unterstützung von Faschisten und Neonazis.

Es bleibt dabei Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen.

  • Verbrechen sind zu bestrafen
  • Wir fordern Verbot und Auflösung der NPD und aller faschistrischen Organisationen und deren Propaganda gem. Art. 139 des GG!
  • Wir sind solidarisch mit den KlägerInnen und
  • fordern die dienstrechtliche Bestrafung der Verantwortlichen für die rechtswidrige Einkesselung von Antifaschisten.

Für die DKP geht es bei der Unterstützung der Kesselklage nicht nur um ein deutliches Zeichen gegen Rechts, sondern auch um die Verteidigung der demokratischen Grundrechte, die Ausweitung von Bürgerrechten und mehr direkte Demokratie. Dazu gehören Sitzblockaden und Spontanaktionen.

Der deutsche Imperialismus verschärft gegenwärtig seine aggressive Politik nach Aussen und Innen. Die Widersprüche zwischen Kapital und Arbeit verschärfen sich.

Es wird immer offensichtlicher: Maßgebliche Teile der Herrschenden in den Konzern, - Banken – und Rüstungszentrealen und ihre politischen Helfershelfer setzen auf einen reaktionären Ausweg aus der Krise. Dafür halten sie sich, wie die Geschichte zeigt die Option des Faschismus, als Herrschaftsinstrument offen.

Das aber gilt es mit gemeinsam allen Kräften und voller Kraft zu verhindern. Das sind wir den Opfern von Faschismus und Krieg schuldig.

Unabhängig wie der heutige Prozess ausgeht: Der Kampf geht weiter!

Solidaritätskomitee "Freiheit für Deniz K." solidarisch mit Kesselklage

Wir dokumentieren in loser Folge die bei der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 gehaltenen Reden. Heute: Die Erklärung des Solidaritätskomitees „Freiheit für Deniz K.“:

Das Solidaritätskomitee „Freiheit für Deniz K.“ erklärt seine uneingeschränkte Solidarität mit eurer Klage gegen die Praxis der Einkesselungen durch die Polizei im Auftrag der staatlichen Administration. Die Einkesselungen in Heilbronn, Stuttgart und in Göppingen unterstützen nur die Faschisten und gibt ihnen Flankendeckung. Dabei behaupten die Gerichte, die Polizei usw., in einer Demokratie dürften auch die Faschisten demokratisch ihre Meinung sagen.

Faschismus und Rassismus ist aber keine Meinung, sondern ein Verbrechen und muss verboten werden. Mehr als 54 Millionen Tote und unsägliches Elend und Zerstörung war das Ergebnis einer 12-jährigen Herrschaft des Faschismus und seiner Hintermänner in den Banken und Konzernzentralen. Auch Deniz K. demonstrierte gemeinsam mit anderen Antifaschisten in Nürnberg am 31.3. 2012 unter dem Motto „Faschistische Strukturen bekämpfen - Verfassungsschutz auflösen!“ gegen das NSU-Mordkommando, das allein Nürnberg 3 Migranten feige ermordeten. Polizei und Staatsapparat schützten diese Mörderbande durch die Einrichtung einer „SoKo Bosperus“ und lenkten so gezielt von den Faschisten ab. Dagegen demonstrierten zahlreiche Antifaschisten, auch Deniz. Mehrmals wurde diese Demonstration und das Recht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit angegriffen und ein „lebender Kessel“ gegen diese Demonstration gebildet.

Wochen später wurde Deniz durch eine konstruierte Anklage in U-Haft gesetzt und ihm der Prozess gemacht. Obwohl in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft, der Polizei und der Geheimdienste eklatante Fehler auftraten (gemeinsam erstellten Polizisten in Absprache untereinander das Zeugenprotokoll und änderten später ihre Aussagen und Unterschriften usw.), wurde der 19 jährige revolutionäre Antifaschist zu sage und schreibe 2 1⁄2 Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt und seine Zukunft kaputt gemacht.

Wir fordern:
-“ Weg mit den Kesseln gegen antifaschistische und demokratische Kräfte
-“ Umgehendes Verbot aller faschistischen Organisationen und ihrer Propaganda
-“ Schluss mit der Kriminalisierung der Antifaschisten

Quelle

Parastou Forouhar: Rückreise absehbar?

Parastou Forouhar

Quelle: Parastou Forouhar

Wir hatten bereits über den Fall von Parastou Forouhar berichtet. Die iranische politische Künstlerin lebt seit 1991 in Deutschland. Sie reist jedes Jahr in den Iran um an den jährlich stattfindenden Gedenkveranstaltung für ihre ermordeten Eltern, die 1998 ermordeten Dariush und Parvaneh Forouhar teilzunehmen. Ihr Vater Dariush Forouhar gehörte als Arbeitsminister zum weltlichen Kabinett von Premierminister MehdÄ" Bāzargān. Beide gehörten zu den führenden oppositionellen Politikern im Iran.

Parastou Forouhar wird regelmäßig bei den Besuchen im Iran vom iranischen Geheimdienst erwartet. Trotz der jahrelangen Repression gegen sie tritt sie weiterhin für die Aufklärung des Mordes an ihren Eltern ein. Inzwischen fand die mehrfach verschobene Vorladung beim iranischen Geheimdienst statt. Dazu erreichte uns folgende Nachricht:

"Parastou verliess die heutige Vorladung beim Geheimdienst mit gemischten Gefühlen. Sie hat ihren Pass nicht zurückbekommen. Der Ton bei diesem Treff war im Vergleich zum letzten Mal schärfer und erinnerte an die ersten Vorwürfe bei ihrer Ankunft in Iran. Ihr wurde angedroht, dass ihre Aktivitäten (Ihre Interviews, ihre öffentlichen Erklärungen, die Besuche in ihrem Elternhaus und die Gegenbesuche, etc.) juristische Konsequenzen für sie haben könnten. Sogar ihre künstlerische Arbeit und ihre Ausstellungen wurden in diese allgemeine Drohung mit einbezogen.

Es war keine Befragung, konnte auch mangels offener Fragen keine sein, denn alles was sie in den letzten Jahren an Aktivitäten entfaltet hatte, war offen, öffentlich und ohne irgendeine "politische" Aussage im herkömmlichen Sinne gewesen, sondern konsequent auf die Wahrung ihrer Grundrechte und die der Menschenrechte im Hinblick auf die Aufdeckung der politischen Verbrechen gegen ihre Eltern und andere Intellektuelle orientiert. Das ergab und ergibt sich aus der Natur ihres Anliegens. So hat sie es auch gegenüber dem Beamten vorgebracht.

Sie wies darauf hin, dass ihre künstlerische Arbeit und ihre Ausstellungen auf ihrer Website einzusehen sind, dass die politische Biographie ihrer Eltern, die sie in diesem Jahr auf Persisch herausgegeben hat, überall zugänglich und zu lesen seien und dass es dabei keine Geheimnisse gäbe. Es sei ihre Sicht der Dinge und der Beamte solle das Buch (das in Iran immer mehr Verbreitung findet) ruhig ganz durchlesen und nicht nur oberflächlich durchblättern (wie der Agent angegeben hatte) um sich selber ein vollständiges Bild davon machen zu können. Insofern bietet sie dem Geheimdienst auch keinen konkreten Angriffspunkt und die Herren sind darauf angewiesen, ihr ganz allgemein zu drohen. Sie hat den Eindruck, dass der Repressionsapparat sie nicht so "billig davonkommen lassen" möchte, dass sie ihrer starken Präsenz stärkere Sanktionen entgegen setzen möchten und sei es dadurch, dass sie sie mit ihrer Rückreise hinhalten. Es hat den Anschein, dass sie ihr gegenüber ihre erprobte Drohung mit der "Roten Linie" anwenden möchten aber nicht so recht das Gelände dafür finden. Sie wurde gefragt, wann sie denn eigentlich geplant hätte, zurückzufliegen. Parastou wollte ursprüglich am morgigen Dienstag zurückfliegen, meinte aber, dass es ihr recht wäre, wenn sie am Wochenende wieder nach Deutschland reisen könnte, um ihrer Arbeit und ihren Verpflichtungen nachzugehen.

Eine Stunde nach unserem Telefongespräch rief mich Parastou wieder an und meinte, das Amt hätte sie angerufen und ihr die Rückgabe des Reisepasses "in den nächsten Tagen" in Aussicht gestellt. Sie könne schon Vorbereitungen für ihre Rückreise treffen.

Das ist der gegenwärtige Stand und ich wage zu hoffen, dass sie am Wochende hier sein wird. Aber hier hat ja ein Geheimdienst mit vielen uneingeschränkten Befugnissen das Sagen und morgen kann sich der Wind schon wieder wie heute um 180 Grad drehen."

Siehe auch:


Parastou Forouhar: Vorladung durch Geheimdienst verschoben
Freiheit für Parastou Forouhar!
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