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Verwaltungsgericht Stuttgart gibt politischem Druck der Stuttgart 21 Betreiber nach und kriminalisiert S21 Gegner

Mit dem Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes vom 24.1.2012 werden Stuttgart 21 GegnerInnen kriminalisiert, die mit Aktionen des zivilen Ungehorsams gegen die gerichtlich festgestellten illegalen Baumfällungen und Einrichtung des Grundwassermanagements protestiert haben:

"... das Aufenthalts- und Betretungsverbot sei gerechtfertigt, weil zu befürchten sei, dass es sonst bei den geplanten Baumfäll- und Versetzungsarbeiten im Mittleren Schloßgarten zu Straftaten kommen werde. Eine Vielzahl von Vorkommnissen zeige, dass vielfach bei Bauaktivitäten der DB Netz AG von Projektgegner - organisierter - Widerstand geleistet worden sei, der strafrechtlich relevant gewesen sei, zuletzt in der Nacht vom 21.1 auf den 22.1.2012."

Das Urteil ist ein Anschlag auf fundamentale Grundrechte wie das auf Versammlungsfreiheit. Die demokratische Öffentlichkeit ist - unabhängig von der Haltung zu S21 - dazu aufgerufen, juristisch und politisch gegen dieses Urteil vorzugehen und durch massenhafte Präsenz in den nächsten Tagen im Mittleren Schloßgarten diese Grundrechte auch praktisch zu verteidigen.

Gegen den am 25.01.2012 bekannt gegebenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist am selben Tag noch durch die Rechtsanwältin Simone Eberle, Stuttgart und Rechtsanwalt Claus-Joachim Lohmann aus Esslingen Beschwerde eingelegt worden.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hat die Landesregierung und namentlich den Justizminister aufgefordert, alle Verfahren gegen S21- GegnerInnen einzustellen und eine Amnestie für die bereits Verurteilten zu erlassen.

Unterschriftenlisten zur Unterstützung dieser Forderung sind im DGB Haus Stuttgart erhältlich oder auf den Seiten des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit herunterladbar.

Das nächste Bündnistreffen findet statt am Donnerstag, 09. Februar 2012 um 19:00 Uhr im DGB Haus Stuttgart, Willi Bleicher Str. 20.

Siehe auch: “Anders als die Polizei haben S21-Projektgegner Recht und Gesetz verteidigt- -“ Kommentar des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit
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