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Bündnis für Versammlungsfreiheit zur Auseinandersetzung um die Schüler- und Jugendblockade des Grundwassermanagements an der Baustelle des S21 Projektes

Zur Auseinandersetzung um die Schüler- und Jugendblockade des Grundwassermanagements an der Baustelle des S21 Projektes erklärt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit in einer Pressemitteilung:

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit verurteilt den offenkundigen Kriminalisierungsversuch der Stuttgarter Polizei gegenüber einem Aufruf zur Blockade des Grundwassermanagements bei Stuttgart 21 durch die „Jugendoffensive gegen Stuttgart 21“.

Erneut mischt sich die Polizei in die politische Diskussion ein, wenn Polizeipräsident Thomas Züfle fordert, dass sich alle „Verantwortungsbewussten innerhalb des Widerstands gegen Stuttgart 21 (...) von diesem Vorhaben distanzieren“ müssten.

Während im Koalitionsvertrag ein „bürgerfreundliches Versammlungsgesetz“ in Aussicht gestellt wird sprechen Innenminister Reinhold Gall und Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer der Jugend das Versammlungsrecht ab.

In der Bundesrepublik Deutschland ist eine Sitzblockade eine Form des politischen Protestes und verfassungsrechtlich eine Versammlung nach Art. 8 des Grundgesetzes und nicht in jedem Fall als „Nötigung“ anzusehen.

Am 30.09.2010 wurden während des brutalen Polizeieinsatzes hunderte friedlich protestierende "Stuttgart 21" - GegnerInnen, darunter Alte, Jugendliche, Behinderte und Mütter mit Kindern mit Wasserwerfern, Reizgas und Knüppeln zum Teil schwer verletzt.

Ein knappes Jahr später wird unter der neuen Landesregierung erneut eine Drohkulisse aufgebaut, die offenkundig die Einschüchterung unliebsamer Proteste zum Ziel hat.

Statt immer weiterer Einschränkung ist ein fortschrittliches Versammlungsrecht nötig!

In der demokratischen Streitkultur brauchen wir ein Versammlungsrecht, das spürbare Proteste ermöglicht und denen, gegen die protestiert wird, die Forderungen deutlich macht. Vor einem solchen demokratischen Recht haben nur diejenigen Angst, gegen die sich der Protest richtet.

Seit Jahren finden Einschränkungen des Versammlungsrechts statt:

- Die Anfang der 80er Jahre in Zusammenhang mit den Protesten gegen die Atomraketenstationierung vom späteren Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführte „Wegtragegebühr“.
- Gewaltsame Räumung einer friedlichen Sitzblockade vor der Kirche St. Eberhard in Zusammenhang mit den Protesten gegen das öffentliche Gelöbnis der Bundeswehr am 30. Juli.
- Faktisches Demoverbot in der Königsstrasse.
- Schikanöse Auflagen, wie Breite von Transparenten, Beschallung von Plätzen, Bezahlung von Absperrmaßnahmen durch die Veranstalter.
- Die willkürliche Ablehnung von Demoanmeldern.
- Das Filmen von Demonstrationen

Statt dessen fordern wir:

- Abschaffung der „Wegtragegebühr“! Einstellung der Verfahren gegen Protestierende!
- Keine Einschränkung des Rechts auf Versammlungsfreiheit durch Polizei- und Stadtverordnungen
- Übernahme aller Kosten, die den Protestierenden durch juristische Verfahren, Verdienstausfälle, medizinische Behandlung usw. entstanden sind.
- Das Recht für alle, jederzeit und ohne Anmeldung an demokratischen und antifaschistischen Protesten teilnehmen zu können und diese auch organisieren zu dürfen.

Stuttgart: Solidarität mit angeklagtem Antifaschisten!

Wir dokumentieren den Solidaritätsaufruf der Roten Hilfe Stuttgart e.V. für einen in Zusammenhang mit den Protesten gegen den Naziaufmarsch am 1. Mai 2011 in Heilbronn angeklagten Antifaschisten und fordern zu solidarischer Prozessbegleitung und - beobachtung auf.

Solidarität mit angeklagtem Antifaschisten!


Am Dienstag den 02. August 2011, soll  um 10:00 Uhr im Saal 148, Gerichtsgebäude 1. Stock im Amtsgericht Heilbronn dem Angeklagten der Prozess gemacht werden. Er hatte an einer Gegendemonstration gegen den  Aufmarsch des „Nationalen und Sozialen Bündnisses 1. Mai“ teilgenommen.

Für den 1. Mai hatten faschistische Gruppen aus dem süddeutschen Raum in Heilbronn eine Demonstration unter dem Motto „Fremdarbeiterinvasion stoppen“ angekündigt.

Das Bündnis „Heilbronn stellt sich quer“ rief dagegen zur friedlichen Blockade des Aufmarsches auf. In der Folge verbreitete die Polizei mit zehntausenden Flugblättern und Plakaten, dass diese Blockaden gewalttätig und damit illegal seien.

Schon in der Nacht zum 1. Mai glich Heilbronn einer belagerten Stadt: Personenkontrollen, mehrere Kilometer Absperrgitter, Polizeiketten, Polizeisperren.

Im Einsatz waren etwa 3000 Polizisten inkl. Beweissicherungs- und Festnahme Einheiten (BFE), Hunde- und Pferdestaffeln, zwei Polizeihubschrauber.  Wasserwerfer und Räumpanzer standen bereit. Zusätzlich waren 900 Beamte der Bundespolizei im Einsatz, die rechtliche Grundlage dafür ist noch unklar.

Die um 08:00 h begonnene Demonstration in Richtung des Hauptbahnhof, dem Versammlungsort der Nazis, wurde von der Polizei gestoppt und etwa 200 Menschen festgenommen. Noch am Morgen wurde eine Blockade auf der Route der Nazis von der Polizei geräumt und die beteiligten AntifaschistInnen in Gewahrsam genommen.

Minderjährige wurden festgehalten und stunden lang ohne Verpflegung, Toiletten, Sonnenschutz und Wasser auf einem Sportplatz festgehalten.

Eine für den Nachmittag angemeldete antifaschistische 1. Mai Demonstration wurde dadurch verhindert, dass die TeilnehmerInnen zum Großteil in Gewahrsam oder im Polizeikessel waren.

Die mit Zügen angereisten Gegendemonstranten wurden von ca. 1000 Polizisten   empfangen.  Martialisch wurden Menschen geschubst, mit Hunden eingeschüchtert, einige die Bahnhofstreppen hinabgestoßen; es gab Festnahmen,  Beschlagnahmung von Fahnen etc.

Direkt vor dem Hauptbahnhof wurden die AntifaschistInnen schließlich ab 10:15 eingekesselt. Die etwa 750 Nazis reisten mit mehreren Zügen an und wurden direkt am Hauptbahnhof über einen abgesperrten Ausgang zu ihrer abgeschotteten Auftaktkundgebung geleitet.

Dem angeklagten Antifaschisten wird nun vorgeworfen die Gitter, beim Kessel am Hauptbahnhof überstiegen , und  gegen die folgenden Übergriffe der Polizei Widerstand geleistet zu haben. Zudem soll sich angeblich ein Polizist am Handrücken eine Schürfwunde zugezogen haben, nachdem der Antifaschist selbst von mehreren Polizisten brutal zu Boden gerissen, gefesselt und verletzt wurde.

Wir sehen hier das übliche Muster der Polizei und Justiz, Aufmärsche von Nazis werden geschützt, Antifschismus kriminalisiert und verfolgt, und die Tatsachen verdreht.

Nicht der Widerstand gegen den Faschismus, das Blockieren oder die  Überwindung  von Absperrungen  ist illegitim, sondern die Freiheitsberaubung, Einschüchterung und Übergriffe der Polizei auf Antifaschisten sowie der Schutz des Aufmarsches der Nazis, die ungehindert ihre rassistische, antisemitsche und faschistische Propaganda, inklusive zeigen des Hitlergrußes, verbeiten durften.

Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen! Für Nazis darf es deswegen kein Recht auf Versammlungsfreiheit geben.

Darüber hinaus fordern wir die Einstellung sämtlicher Verfahren in Zusammenhang mit den antifaschistischen Protesten am 1. Mai.

Kommt zum Prozess am 02. August, 10:00 Uhr, Saal 148, Amtsgericht Heilbronn, Wilhelmstr. 2-4 !
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