Skip to content

Kein Nazizentrum in Weiler! Infoveranstaltung am 28. Juli

Flyervorderseite
Nach dem Naziübergriff auf eine der monatlichen antifaschistischen Mahnwachen des Anti-Nazi Vereins "Weiler schaut hin e.V." vor der NPD-Immobilie "Linde" in Schorndorf-Weiler im Februar diesen Jahres und mehreren folgenden Mahnwachen mit starker antifaschistischer Präsenz aus der gesamten Region, soll nun gemeinsam mit lokalen und regionalen Kräften mit einer größere Kampagne gegen das Haus des NPD-Funktionärs Jürgen Wehner vorgegangen werden.

Begonnen wird mit einer Infoveranstaltung zur NPD, den lokalen Gegenaktivitäten und deren Perspektiven mit dem Verein "Weiler schaut hin e.V.", der VVN/BdA und dem Antifaschistischen Aktionsbündnis Stuttgart und Region am 28. Juli. Im Herbst diesen Jahres soll dem Nazitreiben in Weiler und Umgebung mit einer größeren Demonstration entgegengewirkt werden. Weitere Informationen dazu folgen in Bälde.

Hier der Kurzaufruf zur Infoveranstaltung:

Kein Nazizentrum in Weiler!

Im Jahr 2006 erwarb der NPD-Funktionär Jürgen Wehner die Immobilie, die heute in Weiler allgemein als "Linde" bekannt ist. Innerhalb kürzester Zeit verwandelte er das Haus mit Gaststättenbetrieb in einen überregional bekannten Treffpunkt für Neonazis und die angebliche"Wirtschaft" entpuppte sich schnell als faschistische Propagandastation. So wurden von Beginn an rassistische Hetzblätter ausgelegt, ein Rechtsrockkonzert veranstaltet und mindestens einmal im Monat regelmäßig der patriotische NPD-Stammtisch abgehalten. Sogar vor Provokationen wie Schiessübungen im Keller und ausgehängten Hitler-Portraits wurde nicht Halt gemacht.

Obgleich dem Inhaber und Wirt Wehner 2008 die Gaststättenlizenz entzogen wurde, dient die Linde seither weiterhin ihrem Zweck als wichtige Infrastruktur und Anlaufstelle der anwachsenden und bundesweit stärksten Kraft im rechten Lager, der Nazipartei NPD. Räumlichkeiten wie die "Linde" dienen der Partei nicht nur in Weiler als wichtige Grundlage zum Ausbau ihrer Einflussmöglichkeiten und zur Verankerung in der Bevölkerung. Überall im Bundesgebiet versucht sie sich ähnliche Gebäude anzueignen.

Wir dürfen jedoch nicht zulassen, dass die geistigen Erben des mörderischen Naziregimes erneut auch nur die geringste Möglichkeit zur Vermittlung ihrer Hetze bekommen! Als Treff- und Sammelpunkt, als Lagerstelle und lokales Standbein ist die "Linde" der erste Punkt, an dem wir ansetzen müssen, um uns hier gegen die Nazis zu wehren. Fatal wäre es hingegen, ihnen weiterhin freie Hand zu lassen. Je länger wir ihre Umtriebe dulden, desto schwieriger wird es, den braunen Spuk wieder loszuwerden - je weniger wir sind, desto selbstbewusster und angriffslustiger zeigen sie sich. Das hat unlängst ein Naziangriff auf unsere antifaschistische Mahnwache vor der "Linde" im Februar diesen Jahres gezeigt.

Gemeinsam mit den EinwohnerInnen Weilers wollen wir im Laufe des Jahres deutliche Zeichen für ein Zusammenleben ohne Rassismus und Nazihetze setzen und gemeinsam öffentlichen Druck gegen das NPD-Haus aufbauen. Beginnen werden wir mit einer Diskussionsveranstaltung, in deren Rahmen wir einerseits über die NPD, ihre Ziele und Herangehensweisen informieren und andererseits unsere Arbeit und Zielsetzungen vorstellen und diskutieren wollen.

Über eine breite Beteiligung würden wir uns sehr freuen!

Nur gemeinsam können wir die Faschisten stoppen!


Weiler schaut hin! e.V., Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart und Region, Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart, VVN-BdA Rems-Murr

Infoveranstaltung zur NPD und den lokalen Gegenaktivitäten in Weiler:
Mittwoch, 28. Juli,
19:00 Uhr Vereinsheim des TV Weiler
Jahnstr. 1
Schorndorf-Weiler

Gesetzliche Regelung der „Tarifeinheit“: Solidarität per Zwangsverordnung?

Zur Zeit findet in einigen Gewerkschaften eine heftige Diskussion über den Vorstoß von DGB Chef Sommer statt. Dieser will der Bundesregierung gemeinsam mit dem BDA eine Gesetzesvorlage zur Regelung der sogenannten "Tarifeinheit" vorschlagen. Darin soll geregelt werden, dass der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gelten soll, die die meisten Mitglieder im Betrieb organisiert hat. Die in anderen Gewerkschaften organisierten Beschäftigten sollen so ein Streikverbot auferlegt bekommen. Pech, wenn nicht in jedem Fall eine der DGB Gewerkschaften die Mehrheit stellt und so selbst eine Spartengewerkschaft ist? Oder der klägliche Versuch, statt selbstkritischer Reflexion der Gewerkschaftspolitik der letzten Jahrzehnte die Kritik mit administrativen Maßnahmen abzuwürgen? Offenbar ist man auf höheren gewerkschaftlichen Ebenen zu allem bereit, auch zur Zusammenarbeit mit der Gegenseite, um Widersprüche in der ohnehin gebeutelten Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung nicht solidarisch und durchaus kritisch zu klären, sondern auf sie einzuprügeln. Das hat in diesem Land Tradition, ebenso wie die Erfahrung, dass derartige Maßnahmen immer nur zur weiteren Schwächung der eigenen Kräfte geführt und im Gegenzug eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt hat. Diese ist angesichts der gegenwärtigen Situation jedoch eher ein Sprung aus dem Fenster.

Dagegen regt sich Protest aus diversen gewerkschaftlichen Gliederungen, zum Beispiel in der Fachgruppe Druck und Papier ver.di deren Resolution hier dokumentiert sei:

Resolution der Fachgruppe Verlage, Druck und Papier zur gemeinsamen Initiative von DGB und BDA zur gesetzlichen Regelung der „Tarifeinheit“

Die Fachgruppe Verlage, Druck und Papier lehnt die gemeinsame Initiative von BDA und DGB zur gesetzlichen Regelung der „Tarifeinheit“ ab und fordert den Fachbereich Medien, Kunst und Industrie auf, dies ebenfalls zu tun -“ mit dem Ziel, dass der DGB zur Verteidigung von Streikrecht und Tarifautonomie zurückkehrt. Entsprechend soll sich auch ver.di als Gesamtorganisation verhalten.

Das Streikrecht ist das wichtigste Grundrecht von Arbeitnehmern. Ohne das Recht auf Streik können Gewerkschaftsmitglieder ihre Interessen nicht durchsetzen. Ohne Streikrecht gibt es keine Tarifautonomie. Tarifverhandlungen würden verkommen zu „kollektivem Betteln“. Streikrecht und Tarifautonomie müssen gegen alle Angriffe von Arbeitgebern und Politik unbedingt und mit allen Mitteln verteidigt werden.

Die Fachgruppe lehnt die BDA-DGB-Initiative ab, weil sie eine neue Form der „Friedenspflicht“ in den Betrieben einführt. Wenn eine Konkurrenzorganisation einen Tarifvertrag abschließt, dann dürfen ver.di-Mitglieder nicht zwangsweise durch Gesetz an diesen Tarifvertrag und dessen Friedenspflichten gebunden werden. Tarifautonomie bedeutet, dass Gewerkschaftsmitglieder nur an die Tarifverträge gebunden sind, die ihre Gewerkschaft abschließt. Selbst wenn eine Konkurrenzorganisation die Mehrheit der Mitglieder in einem Betrieb hat, muss es den ver.di-Mitgliedern möglich bleiben, bessere Tarifverträge mit Streiks durchzusetzen -“ und so die Mitglieder der Konkurrenzorganisation davon zu überzeugen, dass ihre Arbeitnehmer-Interessen mit ver.di besser durchgesetzt werden können. Die von BDA und DGB vorgeschlagene Abschaffung dieser Möglichkeit, verstößt gegen die vom Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit und die Tarifautonomie, weil sie das Streikrecht antastet.

Die Fachgruppe lehnt die BDA-DGB-Initiative weiter aus folgenden Gründen ab:

  • Wer in Zeiten der kapitalistischen Krise eine Regierung auffordert, das in 60 Jahren seines unveränderten Bestehens bewährte Tarifvertragsgesetz zu ändern -“ womöglich noch verbunden mit einer Grundgesetzänderung zur Einschränkung des Grundrechts auf Streiks -“ liefert die Tarifautonomie auch künftig allen politischen Begehrlichkeiten der Arbeitgeber und ihrer politischen Parteien aus.
  • Es ist -“ bei aller praktizierten Tarifpartnerschaft -“ ein elementarer Verstoß gegen die gesamte Geschichte, Politik und Kultur der Gewerkschaftsbewegung, sich mit Arbeitgeber-Organisationen über die Ausgestaltung des Streikrechts zu verständigen und hierzu gemeinsam Gesetzesinitiativen von der Politik zu fordern.
  • Für den Fachbereich Medien, Kunst und Industrie könnte die Initiative schwerwiegende Folgen haben, insbesondere bei den Journalisten in Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen wo die Konkurrenzorganisation DJV in vielen Betrieben die Mehrheit der Mitglieder dieser Berufsgruppe stellt.
  • Weder im DGB noch in ver.di gab es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der BDA-DGB-Initiative Beschlüsse, die den DGB-Vorstand oder den ver.di-Vorstand zu einer solchen Initiative aufgefordert hätten. Gerade bei einer so grundsätzlichen Frage, wie der Forderung nach einer gesetzlichen Regelung des Streikrechts, die gemeinsam mit den Arbeitgeberorganisationen erhoben wird, hätte es im Vorfeld einer breit angelegten Diskussion in den Gewerkschaftsgremien zur demokratischen Willensbildung bedurft.

Insgesamt ist klar, dass die BDA-DGB-Initiative ein fataler Vorstoß in die falsche Richtung ist. Dem muss mit aller Entschiedenheit innergewerkschaftlich und in der öffentlichen politischen Debatte entgegen­getreten werden. Die Fachgruppe Verlage, Druck und Papier verweist in diesem Zusammenhang auf die vom DGB und allen Einzelgewerkschaften geführte Protestbewegung gegen die 1984 von der damaligen CDU-FDP-Koalition auf Wunsch der Arbeitgeber geänderte Regelung zur Zahlung von Kurzarbeitergeld bei „kalter“ Aussperrung (damals § 116 AFG heute § 146 SGB III).

Berlin, 02. Juli 2010

Einstimmig beschlossen!



cronjob