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Blogkino: "Bury the Axis" (1943)

Heute machen wir es kurz in unserer beliebten Reihe Blogkino: "Bury the Axis" von Lou Bunin ist ein Bei­spiel für einen der we­ni­ger be­kann­ten An­ti--‹Na­zi/An­ti--‹Hit­ler Car­toons der 1940er Jahre. In­ter­es­sant ist, das Bunin of­fen­bar bei Diego Ri­vie­ra ge­lernt bzw. mit die­sem ge­ar­bei­tet hat. Spä­ter muss Bunin dann auch noch bei Dis­ney ge­ar­bei­tet haben. Bury the Axis ist of­fen­bar 1943 fer­tig­ge­stellt. Be­mer­kens­wert an dem Film ist auch die Zu­sam­men­stel­lung der “Al­li­ier­ten-: China, Great Bri­tain, the So­viet Union, and the United Sta­tes. Frech geklaut haben wir diese Beschreibung bei den Mob Action KollegInnen.

Presseerklärung des Bündnisses für Versammlungsfreiheit zur Ablehnung von drei Kundgebungsanmeldern gegen Bundeswehrgelöbnis

Am 30. Juli findet in Stuttgart ein öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr im Innenhof des Neuen Schlosses statt. Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Parteien und politischen Organisationen plant hierzu Gegenaktivitäten. Zu diesem Zwecke wurden mehrere Kundgebungen in der Innenstadt angemeldet.

Zwischenzeitlich wurden drei Anmelderinnen und Anmelder dieser Versammlungen durch das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart als „ungeeignet“ abgelehnt. Obwohl keiner der Betroffenen vorbestraft ist, geschweige denn wegen Vergehen die als „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ geahndet werden verurteilt wurde, verweigern die städtischen Behörden den Kundgebungsanmeldern ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Damit nimmt das Ordnungsamt den geplanten neuen §15,5 des baden-württembergischen Versammlungsgesetzes vorweg. Darin heißt es: „Der Veranstalter hat der zuständigen Behörde auf Anforderung Geburtsdatum und Geburtsort der die Versammlung leitenden Person mitzuteilen. Die zuständige Behörde kann die die Versammlung leitende Person als ungeeignet ablehnen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass durch ihren Einsatz Störungen der Versammlung oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit entstehen können.“

Davon abgesehen, dass der Entwurf aufgrund breiten Protestes vorläufig in der Schublade des Innenministeriums verschwunden ist wird mit der Verweigerung unserer Ansicht nach in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit eingegriffen. Diese Fälle bestätigen unsere Befürchtung, dass damit Versammlungen unmöglich gemacht werden können. Das Kriterium der „Annahme“ und der „Eignung“ von Veranstaltungsleitern ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und bietet Raum für unzulässige Interpretationen.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, ein Zusammenschluss aus über 120 Organisationen, kritisiert dieses Vorgehen und fordert das Ordnungsamt auf dieses versammlungsfeindliche Vorgehen einzustellen.

Thomas Trüten, der Sprecher des Bündnisses, kommentierte die Vorfälle: „Das Stuttgarter Ordnungsamt macht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu einem Privileg, unliebsamen Versammlungsleitern wird es kurzerhand abgesprochen. Dieses Verhalten ist antidemokratisch und grundgesetzwidrig. Das Bündnis für Versammlungsfreiheit solidarisiert sich mit den Betroffenen und ermutigt diese auf juristischem Wege gegen diese Einschränkungen vorzugehen. Der Slogan Ja zur Versammlungsfreiheit -“ Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes ist aktueller denn je.“

Mehr Informationen:
GelöbNix! Bündnis
Blockadebündnis

Die Pressemitteilung als PDF Datei

Einstellung der §129-Ermittlungen gegen Andrej Holm

Das §129-Verfahren gegen Andrej Holm wurde von der Bundesanwaltschaft eingestellt. Aus diesem Anlass erschien heute eine Pressemitteilung:

"Mit einem auf den 5. Juli datierten Einstellungsvermerk hat die Bundesanwaltschaft (BAW) das Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft in der 'militanten gruppe (mg)' gegen den Berliner Sozialwissenschaftler Dr. Andrej Holm eingestellt.

Im Schreiben der zuständigen Staatsanwältin heißt es: "Die Ermittlungen haben den gegen den Beschuldigten bestehenden Anfangsverdacht der Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung oder ihrer Unterstützung nicht erhärtet." Damit ist das letzte bekannt gewordene Ermittlungsverfahren gegen angebliche Mitglieder der 'militanten gruppe (mg)' eingestellt. In den letzten Jahren hat die BAW gegen über 40 Beschuldigte aus der linken Szene erfolglos ermittelt. Mehrfach rügte der Bundesgerichtshof (BGH) rechtswidrige Ermittlungsmethoden; so verfügte der BGH im Sommer 2007 auch die Entlassung Holms aus der Untersuchungshaft. Das Verfahren gegen ihn sowie drei seiner Kollegen und Freunde hatte zu internationalen Protesten geführt, da sie u.a. mit der beruflichen Praxis des Wissenschaftlers begründet worden waren.

Seine Verteidigerin Christina Clemm: „Dieser Schritt war längst überfällig. Man hätte dieses Ermittlungsverfahren nie eröffnen dürfen, geschweige denn Dr. Holm in Untersuchungshaft nehmen dürfen. Dass es - obwohl es niemals einen hinreichenden Tatverdacht gegen ihn gegeben hat - erst jetzt, 3 Jahre nach Aufhebung des Haftbefehls durch den BGH, eingestellt wurde, ist ein weiteres Beispiel dafür, dass man diese Verfahren sachfremd geführt hat. Verfahren gem. § 129 ff StGB werden dazu genutzt, linke Gruppen und Milieus zu überwachen. Das Interesse des einzelnen, vor staatlicher Überwachung und Willkür geschützt zu werden, berücksichtigt die Bundesanwaltschaft nicht.“

Auch Anwalt Volker Ratzmann verweist auf die Dauer des Verfahrens: „Offenbar braucht die Bundesanwaltschaft länger, wenn es um die Einschätzung der Rechtmäßigkeit ihrer Ermittlungen geht. Eine Ermittlung, bei der ein Haftbefehl mit Bibliotheksbesuchen begründet wurde, konnte aber kein anderes Ende finden.“

Arthur Schüler vom Berliner Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren unterstreicht die negativen Folgen der hinausgezögerten Einstellung für die drei Berliner, die Mitte Oktober 2009 in erster Instanz wegen Mitgliedschaft in der “militanten gruppe“ verurteilt wurden: "Die Verzögerungstaktik im gesonderten Verfahren gegen Andrej war offensichtlich von dem Interesse geleitet, das Urteil gegen Axel, Florian und Oliver nicht zu gefährden, und der Verteidigung keine zusätzlichen Argumente für die laufende Revision zu liefern.“

Rechtsanwältin Christina Clemm
Rechtsanwalt und Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Volker Ratzmann"


Erste Presseartikel aus der Tageszeitung "junge Welt" und "Frankfurter Rundschau" zur Einstellung: http://einstellung.so36.net/de/ps

Darüberhinaus wurde im vergangenen Monat bekannt, dass die Überwachungen im mg-Verfahren rechtswidrig waren. Dies entschied der Bundesgerichtshof 

Baskische Impressionen 2010 Teil III

Zentrum der AEK Foto: Wolfgang Hänisch
Petite Bayonne liegt auf einer Halbinsel am Zusammenfluß von Adour und Nive. Petite Bayonne ist vieles: Partymeile, Heimstatt des Prekariats und hier schlägt auch das Herz der abertzalen Linken im nördlichen Baskenland. Widerstand hat hier eine lange Tradition: In der Rue Pannecau z.B. trafen sich die Mitglieder der Resistance während der Nazi-Besatzung.

Heute ist in der Parallelgasse, der Rue de Coursic, das Büro von LAB, der baskischen Gewerkschaft, ein paar Gassen weiter weht die Ikurrina, die baskische Fahne, vor dem Büro von Batasuna.

Am Place de l`Arsenal befindet sich die Filiale der baskischen Buchhandelskette Elkar und in der Rue Marengo das Zentrum der AEK, einer Einrichtung, die die Wiederbelebung der baskischen Sprache betreibt.

Nur 15 % der Schüler im baskischen Norden lernen baskisch in der Schule. Deshalb werden u.a. auch Baskisch-Kurse für Erwachsene angeboten. Im gesamten Baskenland unterrichten 800 Lehrkräfte immerhin 15 000 Schüler.

Die Unterrichtsräume der AEK sind in den Obergeschossen eines ehemaligen Nonnenklosters untergebracht, das wunderbar umgebaut und restauriert wurde.

Im Erdgeschoß ist das Restaurant/Bar/Cafe Kalostrape, dort ist z.B. ein Teil des Kreuzgangs erhalten und in den Cafe-Bereich integriert.
Das Kalostrape Foto: Wolfgang Hänisch

Im Restaurant werden mittags zwei Drei-Gänge- Menues angeboten für 12 € (1/4 Liter Wein und ein Cafe inclusive). Der Andrang ist groß. Hier zeigt sich auch, wie bunt die baskische Gesellschaft ist: Baskische Arbeiter, die den preiswerten Mittagstisch schätzen, sitzen neben einer afrikanischen Einwandererfamilie - der älteste Sohn ist vielleicht zehn Jahre alt - und spricht baskisch.

Siehe auch:
Baskische Impressionen 2010 Teil I
Baskische Impressionen 2010 Teil II

Zu diesem Thema:
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