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Montagsdemo Stuttgart: „Dieser Strafbefehl ist eine Unverschämtheit!!“

Den Beitrag der Stuttgarter Montagsdemo veröffentlichen wir gerne. Er ist beispielhaft für die zahlreichen politischen und bürokratischen Schikanen, mit denen antifaschistische, demokratische und fortschrittliche Initiativen in der Landeshauptstadt zu kämpfen haben. Zugleich zeigt sich darin die Unzulänglichkeit des geltenden Versammlungsgesetzes, das die Landesregierung nach bayerischem Vorbild auch noch verschärfen will.

„Dieser Strafbefehl ist eine Unverschämtheit!!“
Das war der Kommentar einer Passantin zur neuesten Heldentat der Staatsanwaltschaft in ihrem unermüdlichen Kampf für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gegenüber der Stuttgarter Montagsdemonstration.. Worin besteht die angebliche Straftat, die mit 600 € Bußgeld oder wahlweise 20 Tage Haft gegenüber unserer Versammlungsleiterin geahndet werden soll? Um das ganze Ausmaß des “furchtbaren Verbrechens“ zu begreifen muss man wissen, dass unsere Versammlungsleiterin jede Woche einen mehrseitigen Brief vom Ordnungsamt erhält, in dem akribisch alle Auflagen des Ordnungsamtes aufgelistet werden. Unter anderem wird in diesen Auflagen genau festgelegt, an welcher Stelle des Schlossplatzes (er ist recht groß) wir unsere Kundgebung durchführen dürfen. Wenn der Schlossplatz nicht noch von anderen Veranstaltern belegt ist, bekommen wir immer denselben Platz. Wenn, wie z.B. in den Wintermonaten die Eislaufbahn aufgebaut ist, bekommen wir einen Platz ca. 30 Meter weiter entfernt zugewiesen.. In dieser Angelegenheit gab es bisher keinerlei Probleme. Als wir am Montag den 27.4. auf den Schlossplatz kamen war weit und breit kein anderer Veranstalter erkennbar und wir bauten unsere Anlage an der gewohnten Stelle auf, auf der wir immer sind, wenn kein anderer Veranstalter den Schlossplatz benutzt.
Während dieser Kundgebung kommt eine Polizistin auf unsere Versammlungsleiterin zu und sagt, dass wir uns an der falschen Stelle befinden und damit gegen die Ordnungsauflagen verstoßen.

Wir schauten in den aktuellen Unterlagen nach und tatsächlich wurde uns in den Auflagen des Ordnungsamtes für diese Woche ein anderer Ort, ca. 30 m entfernt, zugewiesen. Obwohl für einen normalsterblichen Bürger nicht zu erkennen war, warum wir für diese Woche einen anderen Platz zugewiesen bekamen, entschuldigten wir uns bei der Beamtin für unser Versehen die aktuellen Ordnungsauflagen nicht genau studiert zu haben und fragten, ob wir nicht an dieser Stelle unsere Kundgebung zu Ende führen könnten, zumal auch tatsächlich kein anderer Veranstalter anwesend ist.. Dem widersprach die Beamtin nicht. Das war eine durch und durch vernünftige Lösung in dieser konkreten Situation. Keiner fühlte sich gestört und die Montagskundgebung verlief wie gewohnt weiter. Doch was vernünftig und der konkreten Situation angemessen ist, das sieht das Dezernat für Staatsschutz und die Staatsanwaltschaft offensichtlich völlig anders. Mitten in einer Zeit der Wirtschaftskrise, wo Tausende von Stuttgarter Bürgern um ihre Existenz fürchten, Kurzarbeit, Entlassungen, Insolvenzen, Streichungen von sozialen und kulturellen Einrichtungen sprunghaft zunehmen und damit sicher auch die Belastungen für die Gerichte....in solchen Zeiten haben hochbezahlte Beamte nichts besseres zu tun als wegen so einer Bagatelle ein riesiges TamTam vom Zaun zu brechen.

600 € Strafe für unbescholtene Bürger, Tausende Euros an Steuergeldern für Vorladungen und Gerichtsverhandlungen. Wenn man es wohlwollend betrachtet, könnte man dem Dezernat für Staatsschutz einen Hang zur Realsatire unterstellen, aber dem ist wahrscheinlich leider nicht so. Milliardengeschenke für die Banken und Konzerne auf der einen Seite, Strafbefehle und Schikanen für Menschen, die sich als Opfer dieser Krise gegen diese Ungerechtigkeiten zur Wehr setzen, auf der anderen: das ist offensichtlich ihr Leitmotiv.

Die Stuttgarter Montagsdemo erfreut sich wachsender Beliebtheit bei Passanten, die diesen Ort immer öfter dazu nutzen dagegen zu protestieren, wie unverfroren z.T. mit Bürgern dieser Stadt umgegangen wird. Hartz IV Empfänger, die mit immer schlimmeren Schikanen der Arbeitsagenturen zu tun haben. Erzieher/innen, die für bessere Arbeitsbedingungen streiken. Beschäftigte, die um ihre Arbeitsplätze fürchten und kämpfen und ganz aktuell die Wut über das Demokratieverständnis unserer Volksvertreter, die gegen den erklärten Willen der Mehrheit der Stuttgarter Bevölkerung S21 mit aller Macht durchdrücken wollen.

Wir freuen uns jedenfalls schon auf die Gerichtsverhandlung, falls es dazu kommen sollte. Noch ist ja der Eintritt für solche Veranstaltungen frei und wo bekommt man schon für freien Eintritt so ein unglaubliches Schauspiel geboten?
Dieser Strafbefehl muss zurückgenommen werden!

Solidaritätserklärungen bitte an:

Nuran Cakmakli
Neufferstr. 16
70469 Stuttgart

Website: www.stuttgart-demo.de.vu

Stuttgart: Bürgerbegehren “100 - Wasser“ und die Wahlversprechen der Parteien

Die Stuttgarter Wassergeschäfte stehen beispielhaft für den Irrweg der "Cross Border Leasing" und anderer krummer Spekulations Geschäfte, die mit der Verramschung öffentlichen Eigentums an sog. Finanzinvestoren begangen wurden. Folgende Presse-Erklärung des Stuttgarter Wasserforums vom 3. Juni 2009 veröffentlichen daher wir gerne:

Wir wollen vor den Wahlen klar und unmissverständlich feststellen:
Es gibt keinen Beschluss ges Gemeinderats zum Rückkauf unserer Wasserversorgung. Vorlagen der Verwaltung und Anträge von CDU, SPD und den GRÜNEN wurden nicht eingebracht. In mehreren Anträgen wird von der Einbeziehung der EnBW in unsere Wasserversorgung gesprochen.

Die Parteien haben sich nicht darauf festgelegt, dass sie entsprechend dem Ziel von „100 -“Wasser“ den 100 %igen Rückkauf durchsetzen wollen. Sie haben sich auch nicht festgelegt darauf, dass die Stadt Stuttgart den Wasserversorgungsbetrieb mit allen Rechten in eigener Regie mit eigenen Mitarbeitern selbst betreiben wird. Ein Versorgungsbetrieb, dessen Infrastruktur zu 100 % der Stadt gehört, für dessen Betrieb aber z.B. die EnBW eingesetzt wird, ist kein kommunaler Betrieb, sondern nach wie vor ein intransparenter, gewinnorientierter Privatbetrieb ohne demokratische Kontrolle. Es würde sich im Vergleich zu heute nichts ändern. OB Schuster und weitere 26 Mitglieder aus der Verwaltung und dem Gemeinderat sitzen bei der EnBW als Beiräte. D.h., unser Gemeinderat ist gegenüber der EnBW befangen.

Gemeinderäte, die im EnBW-Beirat sitzen, sind deshalb
sofort abzuziehen bzw. bei Abstimmungen wegen Befangenheit auszuschließen.

OB Schuster macht gegen eine Rekommunalisierung Stimmung, indem er wiederholt verlauten lässt, dass dadurch der
Wasserpreis steigen würde. Laut Verwaltungsvorlage steht das Geld zum Rückkauf -“ angelegt in Fonds -“ zur Verfügung. Bei dessen Anlage in der Wasserversorgung wird derzeit eine Verzinsung von 4 % angestrebt. Will uns der OB tatsächlich weismachen, der Ertrag der EnBW sei niedriger als 4%, so dass deshalb der Wasserpreis steigen müsse? Will er uns für dumm verkaufen?


Dass der Wasserpreis unabhängig davon aber tatsächlich steigen wird, liegt daran, dass
OB Schuster die CrossBorderLeasing-Geschäfte mit der Bodensee- und der Landeswasser-versorgung iniitiert hat. Für diese Geschäfte -“ und auch für die totgeschwiegenen Stuttgarter CBL-Geschäfte - ist er hauptverantwortlich. Die Folgen dieser Spekulationsgeschäfte sind es, die jetzt zu steigenden Wasserpreisen führen.

Die StuttgarterInnen wollen eine kommunale Wasserversorgung. Viele verbinden eine kommunale Versorgung mit hoher Qualität und Investitionen in den Erhalt der Versorgungseinrichtungen. Die Wahlreden der verschiedenen Parteien haben ihre Wirkung gezeigt: Viele glauben, die Parteien würden die Wasserversorgung zurückholen, ein Engagement der BürgerInnen sei nicht mehr erforderlich. Wir sind leider sicher: PolitikerInnen haben ein miserables Kurzzeitgedächtnis. Man denke nur an OB Schusters Versprechen vor den letzten Bürgermeisterwahlen, dass es einen Bürgerentscheid zu Stuttgart 21 geben solle. So ist zu befürchten, dass nach den Wahlen auch eine kommunale Wasserversorgung kein Thema mehr sein wird.

Nur wenn wir BürgerInnen über dieses Bürgerbegehren und einen erfolgreichen Bürgerentscheid selbst beschließen, dass die Wasserversorgung zu 100 % kommunal und durch die Stadt in einem Eigenbetrieb betrieben wird - ohne EnBW oder andere private Beteiligungen - nur dann bekommen wir unseren kommunalen Betrieb, aber nur dann.

Wir rufen alle BürgerInnen auf, sich noch stärker als bisher zu engagieren und immer weitere Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen
. Dieses Bürgerbegehren entscheidet über die Zukunft unserer kommunalen Daseinsvorsorge in Stuttgart insgesamt: Wenn es uns gelingt, die Wasserversorgung in kommunale Hand zurück zu holen, dann haben wir die beste Voraussetzung auch für die Rekommunalisierung der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung.

Für die Einschätzung der neuesten Initiative der SPD zur Gründung von Stadtwerken wird es auf die konkrete Ausgestaltung ankommen. Die SPD spricht von -šeigenen Stadtwerken unter kommunalem Einfluss“ -“ also nicht 100 % kommunal -“ und von der Beteiligung strategischer Partner...“. Also wieder nicht 100 % kommunal, jedenfalls wieder keine Festlegung.

Mehr Informationen zum Bürgerbegehren “100 -“ Wasser“: www.Hundert-Wasser.org

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