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Stuttgart: Meldeauflagen für Nato Gipfel GegnerInnen!

Via StattWeb - wo inzwischen auch eine Sonderseite zu den NATO Protesten eingerichtet worden ist - wurde heute folgende Pressemitteilung bekannt:

Gegen die Kriminalisierung der Anti-Nato-Mobilisierung!

Gegen Meldeauflagen und Einschüchterungsversuche!

Städtische Ämter und Polizeibehörden ziehen in Stuttgart an einem Strang beim Versuch, den Mobilisierungen gegen das NATO-Jubiläums-Treffen in Straßburg/Kehl/Baden-Baden (3./4.4.09) durch Einschüchterungsmaßnahmen den Wind aus den Segeln zu nehmen.

So haben nun mehrere Menschen aus dem Raum Stuttgart vom Amt für öffentliche Ordnung für die Tage des NATO-Gipfels Meldeauflagen bekommen. In den entsprechenden Schrieben wird ihnen unter Androhung einer Geld- oder Knaststrafe bis zu einem Jahr untersagt, sich in den entsprechenden Tagen im Gebiet von Karlsruhe bis Straßburg aufzuhalten. Außerdem seien sie dazu verpflichtet, sich täglich bei einem Revier oder ähnlichen behördlichen Einrichtungen zu melden.

Als Begründung dieser Schikanen dient ein geradezu skurriles, wie auch gefährliches Sammelsurium an Behauptungen und Diffamierungen. Einmal wird die vermeintliche Gefährlichkeit der Betroffenen über deren Angehörigkeit zu legalen, offenen politisch-kulturellen Vereinsstrukturen der Linken in Stuttgart begründet. Ein anderes Mal über die Personen, mit denen sie in einer Wohngemeinschaft wohnen. Letztlich werden alle möglichen linken Bündnisse und Organisationsstrukturen in Stuttgart gleichgesetzt und als ein Knäuel von quasi Berufs-Gewalttätern dargestellt .

"Radikalen Umtrieben von Personen, die im Bundesgebiet leben, [würde] im Ausland ein besonderes Gewicht beigemessen", angeblich vor allem "im Hinblick auf das belastete historische Erbe Deutschlands". So soll laut Begründung des Amts für öffentliche Ordnung beispielsweise "das internationale Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland [...] erheblichen Schaden nehmen, wenn der Eindruck entstünde, es würde nichts unternommen, um Radikalismus und Vandalismus auch grenzüberschreitend zu unterbinden."

Das Amt für öffentliche Ordnung hat sich damit ein Mal mehr als willfähriger Diener des polizeilichen Staatsschutzes betätigt. So willkürlich und angreifbar die in Worte gegossenen Staatsschutzphantasien auch sind, es ist kaum davon auszugehen, dass bis zu den Aktionstagen gegen den NATO-Gipfel ein - dann hoffentlich negativer - Bescheid durch das Verwaltungsgericht Stuttgart ergeht. Ein Zeitfaktor, der von den UrheberInnen sicherlich mit eingeplant wurde. Die Betroffenen werden dessen ungeachtet mit juristischen Mitteln gegen die Meldeauflagen vorgehen, wobei die Rote Hilfe sie unterstützt.

Erst vor einigen Tagen wurde in Stuttgart eine Hausdurchsuchung bei einem Jugendlichen durchgeführt (siehe www.bunte-hilfe.de.am). Angebliches Plakatieren diente nicht nur für die Durchsuchung selbst, sondern auch für die Beschlagnahmung zahlreicher persönlicher Gegenstände vor Ort. Weitere Jugendliche, die am selben Abend im Stadtgebiet Stuttgart-Süd angetroffen wurden, wurden kontrolliert, befragt und teilweise auf die Wache geschleppt. Die gezielten Nachfragen der Cops legen es nahe, dass auch diese Repression sich gegen die Anti-NATO-Mobilisierung richtete, in deren Zug vermehrt Plakate und Sprühereien im Stuttgarter Stadtbild auftauchten.

Solltet Ihr von weiteren Meldeauflagen und ähnlichen Repressalien im Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel wissen oder selbst betroffen sein: wendet euch an die Rote Hilfe-Ortsgruppe in eurer Nähe!

Unterstützen wir die Betroffenen! Gegen Meldeauflagen und Behördenwillkür!

Schluss mit Kriminalisierung und Einschüchterungsversuchen gegen linken Widerstand!

Rote Hilfe e.V. - Ortsgruppe Stuttgart

stuttgart@rote-hilfe.de

www.rote-hilfe.de

www.bunte-hilfe.de.am

Landesegierung macht Demonstrationsfreiheit zum vorgezogenen Aprilscherz

Folgende Pressemitteilung des Friedensnetz Baden - Württemberg veröffentlichen wir gerne:

Landesegierung macht Demonstrationsfreiheit zum vorgezogenen Aprilscherz

Ostermarschierer/innen lassen sich ihre Friedensdemo nicht verbieten.

Friedensbewegung klagt gegen das Land Baden-Württemberg

„Wir werden um die Osterzeit wie jedes Jahr für den Frieden auf die Strasse gehen, ob es der Nato und dem Innenminister nun passt, oder nicht“, erklärte Dieter Lachenmayer, Sprecher des Friedensnetzes Baden-Württemberg am Wochenende nach einem Treffen der Friedensaktivisten.

Die Baden-Württembergische Friedensbewegung hat den diesjährigen Ostermarsch um eine Woche vorgezogen um dem Gipfeltreffen der „nordatlantischen warlords“ der NATO, die Begegnung und den Protest der Friedensbewegung der Nato-Länder entgegenzusetzen.

So soll der Ostermarsch am Samstag, den 4. April vom Marktplatz Kehl über den Rhein direkt zur Internationalen Demonstration gegen die NATO in Strasbourg führen.

Vor allem die Europabrücke in Kehl will die Friedensbewegung nicht der NATO überlassen, die dort am Samstagmorgen einen symbolischen Handschlag der „Waffenbrüderschaft und Kriegskumpanei“, wie die Friedensbewegung das nennt, zelebrieren will. „Die Städte Kehl und Strasbourg und die Europabrücke sind durch viele Begegnungen der Friedens- und der sozialen Bewegungen dort längst zu einem Symbol der Völkerverständigung und Solidarität der Menschen beiderseits des Rheins geworden. Die NATO hat dort für ihre Kriegs- und Bedrohungspolitik gar nichts abzuschöpfen, erklärte Lachenmayer

Wenn es allerdings nach Innenminister Rech und den ihm unterstellten Behörden geht, dann hat die Friedensbewegung in Kehl nichts verloren.

Per „Verfügung“ der extra für den NATO-Gipfel geschaffenen „Zentralen Versammlungsbehörde“, will er den Ostermarsch vom Kehler Markplatz und der Kehler Innenstadt einfach auf die unbewohnte Durchgangsstraße verbannen.

"Demonstrationsfreiheit? -“ April, April, kann ich dazu angesichts dieser Verfügung nur sagen. Die Behörden machen sich darin offen über das Grundgesetz lustig.“ kommentiert die Friedensbewegung die Verbote und Auflagen, die ihr verordnet werden sollen. Im Grundgesetz heißt es wörtlich „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Die baden-württembergischen Behörden machen aus diesem Grundrecht einen Ausnahmefall, in dem die üblichen Gesetze nicht mehr gelten und die Demonstranten zum Objekt außergesetzlicher polizeilicher Überwachung und Schikanen werden.

Dabei schöpft der Innenminister nahezu alle Maßnahmen aus, die der Entwurf des neuen baden-württembergischen Versammlungsgesetzes zur Behinderung von Demonstrationen vorsieht. Der Schönheitsfehler ist nur, dass dieses Gesetz gar nicht in Kraft ist, weil das Bundesverfassungsgericht dessen Vorbild, das bayrische Gesetz, vor kurzem mit Pauken und Trompeten abblitzen lassen hatte.

Die Bestimmungen des bislang gescheiterten neuen Versammlungsgesetzes hatte Innenminister Rech immer wieder damit begründet, dass sie notwendig seien, um Naziaufmärsche in Schranken zu halten.

Jetzt wendet er sie, ohne rot zu werden, noch bevor sie überhaupt in Kraft sind, als erstes gegen den Ostermarsch der Friedensbewegung an. „Damit hat Rech endlich aus dem Sack gelassen, was dieses Versammlungsgesetz eigentlich soll. Es soll nicht aggressive rassistische und faschistische Umzüge eindämmen, sondern die zur Demokratie unabdingbar gehörenden Meinungsäußerungen und Demonstrationen der demokratischen und sozialen Bewegungen wie der Friedensbewegung unmöglich machen.“

Im einzelnen sieht der vorliegende Demobescheid z.B. vor:

- ein faktisches Demonstrationsverbot für die bewohnten Gebiete Kehls.
- 50 Versammlungsteilnehmer sollen sich vorab mit Name und Adresse registrieren lassen und pünktlich um 10.30 Uhr dem Einsatzleiter zur Musterung vorgestellt werden -“ ein eindeutig rechtswidriger Vorgriff auf das geplante Versammlungsgesetz. Obendrein ist der Verkehr nach Kehl bis 10.30 blockiert, so dass dort sowieso niemand erscheinen kann.
- der Versammlungsleiter der Friedensbewegung „hat die Teilnehmer (nämlich die Friedensbewegung) auf einen friedlichen Verlauf der Versammlung hinzuweisen“, was immer das bedeuten mag, es ist die Welt auf den Kopf bzw. auf eine Polizeimütze gestellt.
- die Demonstranten haben einen Mindestabstand von 1.50 m von den eingesetzten Polizisten zu wahren.
- Transparente dürfen (ohne jede Begründung) nicht länger als 3 Meter sein, - üblich und vorhanden sind Transparente mit 6 m Länge. Sie dürfen auch nicht parallel zur Demorichtung getragen werden -“ wohl weil sie dann auch von Passanten gesehen werden könnten.
- geschminkte Gesichter wie bei jedem Fußballspiel üblich, sind verboten.
- Demonstranten dürfen weder ihren Hund mitbringen, noch Spritzpistolen noch Alkohol trinken.
- Sie dürfen nicht „laufen oder sprinten“ und auch nicht die Demo verlassen.
- Sie dürfen keine Kapuzenpullover und Halstücher tragen, weder vorher noch nachher.

„Wieviel Angst haben die Behörden und die NATO eigentlich vor der offenen und bunten Friedensbewegung, die seit etwa 50 Jahren an Ostern mitsamt Kinderwagen und Luftballons und ohne dass dabei je jemand zu Schaden gekommen wäre, für den Frieden demonstriert?“, fragt Lachenmayer. „Entgegen jeder Erfahrung machen sie in eindeutig politischer Absicht aus dem Ostermarsch eine Art staatsbedrohender Verbrecherumzug.“

„Es darf sich zwar jeder lächerlich machen, so gut er kann, aber wir lassen uns dadurch unsere demokratischen Rechte nicht Beschneiden.“

Am Freitag hat die Friedensbewegung deshalb wegen diesen Bescheids Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht, die derzeit beim Verwaltungsgericht Freiburg verhandelt wird.

„Wir sind zuversichtlich über den Ausgang“, erklärt Lachenmayer, „und wie immer der auch ist:

Die Friedensbewegung wird am Samstag in Kehl und Strasbourg und auf der Europabrücke lautstark und bunt für den Frieden und die Versammlungsfreiheit eintreten.“

"Der Rechte Rand" Nr. 117 erschienen

Titelseite DRR #117
Vor einigen Tagen ist  die 117. Ausgabe der antifaschistischen Fachzeitschrift DER RECHTE RAND mit dem Schwerpunkt: 30 Jahre HNG & rechte Knastarbeit erschienen.

Aus dem Editorial Nr. 117:
Was wollte der Augsburger Bischof Walter Mixa eigentlich wirklich sagen, als er jüngst auf einer Veranstaltung der CSU im fränkischen Dinkelsbühl die Zahl der Opfer der Shoa mit der Zahl der in den vergangenen Jahren in Deutschland durchgeführten Abtreibungen verglich? Im Schatten des Skandals um die Äußerungen des katholischen Holocaust-Leugners Richard Williamson von der Piusbruderschaft ging Mixas Rede in der Öffentlichkeit unter; die Kritik aus der Kirche an ihm blieb zurückhaltend. Ist die Öffentlichkeit schon so sehr an Vergleiche dieser Art gewöhnt, dass keine Konsequenzen folgen? Es war schließlich der Vorsitzende des "Zentralrats Deutscher Sinti und Roma", Romani Rose, der deutliche Worte fand: "Wer solche Parallelen zieht, relativiert nicht nur, sondern verletzt die Überlebenden des Holocaust", erklärte er.

Leseproben finden sich unter: www.der-rechte-rand.de

Die aktuelle Ausgabe ist für 2,50 Euro in jedem gut sortierten Buchladen erhältlich - oder über DER RECHTE
RAND, Postfach 304 180, 20324 Hamburg.
DER RECHTE RAND im Abonnement: Sechs Ausgaben im Jahr für 15,- Euro (Inland) und 19,- Euro (Ausland) und Soli- Abonnement für 25,00 Euro (abo[@]der-rechte-rand.de).
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