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Der Staat will alles über Dich wissen!!!

Im Rahmen der Aktionswoche des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit findet am morgigen Dienstag, 10.März auch ein "Tag der Schulen" statt. Dabei werden an verschiedenen Schulen die SchülerInnen über die geplanten Verschärfungen des Versammlungsgesetzes informiert. Dazu hat das im Bündnis vertretene Schüleraktionskomitee einen Flyer herausgegeben, den wir im folgenden dokumentieren:

Der Staat will alles über Dich wissen!!!
Wie ihr auch der Broschüre bereits entnehmen könnt, sieht das neue Versammlunsgesetz Änderungen für Veranstaltungen sowohl im geschlossenen Raum als auch unter freiem Himmel vor. Wir möchten diese Änderungen kurz mit einigen Beispielen benennen und so die Auswirkungen dieser auf SchülerInnen deutlicher machen.

Der Schulstreik in Stuttgart am 12. November 2008, an dem sich mehr als 8000 SchülerInnen beteiligten, wurde gemeinsam von verschiedenen SchülerInnen des Stuttgarter Schüleraktionskomitees (SAK) organisiert. Dafür hat sich das SAK jeden Mittwoch getroffen und tut dies noch immer- und zwar im geschlossenen Raum und ohne Anmeldung. Und was ist dabei? Momentan noch nichts! Doch wenn das neue Versammlungsgesetz verabschiedet wird, so ist das ein Verstoß gegen dieses. Somit hat die Polizei die Berechtigung unsere Versammlung aufzulösen. Außerdem kann diese Versammlung auch strafrechtliche Folgen für die TeilnehmerInnen haben. Oder wir sind gezwungen, jeden Mittwoch unsere Versammlung im Voraus- um genau zu sein mindestens drei Tage vorher- anzumelden. Klingt wie ein schlechter Witz, ist aber leider Tatsache. Doch damit nicht genug! Wird das neue Versammlungsgesetz verabschiedet und unsere Treffen angemeldet, so sind das öffentliche Versammlungen und jedeR hat die Berechtigung diese zu besuchen. Im Grunde sind alle willkommen, die aktiv für die Forderungen nach qualitativer und kostenloser Bildung kämpfen wollen. Nur dann nicht, wenn das Faschisten, also z. B. Nazis, sind! Doch bei öffentlichen Versammlungen hat auch die faschistische Presse die Erlaubnis, sich an diesen zu beteiligen! Aber nicht mit uns! Wir stellen uns diesem entschieden entgegen! Auch wäre die Polizei berechtigt, unsere Treffen zu filmen und die Personalien der TeilnehmerInnen zu notieren. Das ist Repression höchsten Maßes, die wir keineswegs dulden werden! Wir sind SchülerInnen, die dafür kämpfen, eine qualitative und kostenfreie Bildung zu erlangen! Und wir kämpfen ebenso entschieden gegen den Abbau unserer Grundrechte!

Wie bereits oben erwähnt, fand am 12. November 2008 unser bundesweiter Schulstreik statt! Wir hatten eine Demonstration mit über 8000 TeilnehmerInnen, doch wäre diese durchführbar gewesen, wenn zu dem Zeitpunkt das neue Versammlungsgesetz verabschiedet gewesen wäre? Niemals! Was hätte passieren können? Wir hätten eine Riesenanzahl an OrdnerInnen, die mindestens hätten 18 Jahre alt sein müssen, gebraucht, die wir gar nicht hätten aufstellen können. Abgesehen davon, hätten wir alle OrdnerInnen mit Namen, Adresse und Geburtsdatum der Polizei melden müssen. Hätte die Polizei dann nur eineN OrdnerIn darunter gehabt, die oder der aus irgendwelchen Gründen der Polizei missfällt, hätte diese die Berechtigung gehabt, die ganze Demonstration aufzulösen. Wir akzeptieren und tolerieren es nicht, dass OrdnerInnen bei Demos zur rechten Hand der Polizei gemacht werden sollen!

Hinzu kommt, dass, wenn es während der Demo zu irgendwelchen Ausschreitungen gekommen wäre, die AnmelderIn dafür verantwortlich gemacht werden könnte. Jedoch ist es für die Anmelder praktisch unmöglich solche Demonstrationen zu kontrollieren. Nach dem neuen Versammlungsgesetz sind wir nun also gezwungen, WahrsagerInnen zu besuchen, um zu wissen, wie eine Versammlung abläuft! Solch einen Schwachsinn kann es nicht geben!

Dieses Gesetz soll lediglich dazu dienen, solche berechtigte Proteste im Keim zu ersticken und u. a. uns davon abzuhalten, unsere berechtigten Unmut über die Bildungspolitik auf die Straße zu tragen.

Wir sind SchülerInnen, die ihre Meinung äußern, die auf die Straße gehen und ihre Forderungen kund machen- dies ist das Recht eines jeden Menschen und darf uns nicht genommen werden!

NEIN ZUM NEUEN VERSAMMLUNGSGESETZ!
JA ZUR VERSAMMLUNGSFREIHEIT!
Stuttgarter Schüleraktionskomitee, März 2009

via racethebreeze

Aktionswoche zur Verteidigung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit

Presseerklärung des Bündnisses für Versammlungsfreiheit zur Aktionswoche zur Verteidigung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert: Die Pläne der Landesregierung zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes müssen komplett zurückgezogen und Naziaktivitäten konsequent unterbunden werden!


Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, in dem sich über 100 Organisationen und Einzelpersonen gegen eine Verschärfung des Versammlungsgesetzes vereinigt haben, ruft vom 9. bis 13. März zu einer Aktionswoche zur Verteidigung des demokratischen Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit auf. In der Aktionswoche soll die Bevölkerung in Betrieben, Schulen, Fußgängerzonen über das erklärte Vorhaben der Landesregierung, das Versammlungsgesetz deutlich zu verschärfen, aufgeklärt und als ein Beitrag für dessen Verhinderung Unterschriften gesammelt werden. „Wir wollen nicht zulassen, dass die Landesregierung Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in die Versammlungen und die Rechte der Versammelten gibt. Schon zwei Personen können künftig als Versammlung gelten, was z. B. bedeuten kann, dass bereits die Aufstellung von Streikposten bei einem Arbeitskampf als Demonstration angemeldet werden muss“, so Thomas Trüten, Sprecher des Bündnisses. Und er ergänzt: „Die Landesregierung unterbindet mit ihren Plänen nicht die Aufmärsche und Aktionen von Neonazis, was wir begrüßen würden und wofür wir konsequent eintreten. Nein im Gegenteil, das neue Versammlungsgesetz kriminalisiert vermittels des neu eingeführten sogenannten -šStörungsverbotes-™ gerade demokratische Protestaktionen gegen Naziaktivitäten“.

Die Aktionswoche beginnt mit dem „Tag der Erwerbslosen“ (Mo. 09.03.), gefolgt vom „Tag der Schulen“ (Di. 10.03), dem „Tag der Betriebe“ (Mi. 11.03.), dem „Tag der Königstraße“ (Do.12.03.) und endet mit dem „Tag der Stadtteile“ und einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung (Fr.13.03) im DGB-Haus, 19.00 Uhr, Willi-Bleicher-Str. 20. Dort wird es bei einer Podiumsdiskussion um die Bewertung der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum bayerischen Versammlungsgesetz, um eine erste Auswertung der Aktionswoche sowie um den weiteren Protest gegen die Pläne zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes gehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Versammlungsgesetz teilweise vorläufig außer Kraft gesetzt, womit auch entsprechende Pläne in Baden-Württemberg zunächst gestoppt sind. Innenminister Rech hat aber seinen Entwurf zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes nicht komplett zurückgezogen. weshalb das Bündnis es für nötig hält, durch die Aktionswoche die Proteste für das demokratische Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu verbreitern und weitere Mitstreiter zu gewinnen.

Stuttgart, Samstag, 7. März 2009

V.i.S.d.P.:
Thomas Trüten, Reutlinger Str. 49, 73728 Esslingen
Weitere Informationen zur Aktionswoche: http://www.versammlungsrecht2009.tk

Michael Csaszkóczy vs. Baden - Württemberg wegen Amtshaftungspflicht des Landes

"Seit dem Jahreswechsel 2003 / 2004 hatten das Kultusministerium und das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg die Wiederbelebung der bundesdeutschen Berufsverbotspraxis vorangetrieben, von der bis dahin angenommen wurde, dass sie seit mehr als zwanzig Jahren der Geschichte angehört. Dem Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy, der sich in antifaschistischen Gruppen und in der Antikriegsbewegung engagiert, wurde die Anstellung verwehrt, weil er "nicht Gewähr dafür biete jederzeit voll einzutreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung".

Im Jahr 2006 hatte sich das Bundesland Hessen angeschlossen und Csaszkóczy ebenfalls aus politischen Gründen die Einstellung verweigert.

Am 11. April 2007 hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim das Berufsverbot für Unrecht erklärt. Im September beugte sich Baden-Württemberg diesem Urteil und stellte Michael Csaszkóczy als Lehrer ein.

Nach wie vor weigert sich das Kultusministerium jedoch, Michael Csaszkóczys Versorgungsansprüche anzuerkennen oder Entschädigung zu zahlen. Aus diesem Grund findet am 10.03.2009 vor dem Landgericht Karlsruhe eine Gerichtsverhandlung um die Amtshaftungspflicht des Landes Baden-Württemberg statt.

Dienstag, 10.03.2009 in Karlsruhe
Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe um die Amtshaftungspflicht Baden Württemberg im Berufsverbotsfall Michael Csaszkóczy 10 Uhr Landgericht Karlsruhe, Hans-Thoma-Str.7, Saal 130"

Via gegen-berufsverbote.de



Unsere früheren Berichte zum Thema

Veranstaltung zum Versammlungsrecht am 13.3. 2009 in Stuttgart

Am 13.3. 2009 ab 19:00 gibt es eine Veranstaltung des "Bündnis für Versammlungsfreiheit" mit Podiumsdiskussion und Beiträgen aus dem Publikum im großen Saal des DGB Hauses Stuttgart.

Es geht dabei in der Podiumsdiskussion mit der Möglichkeit der Diskussion zwischen Podium und Teilnehmern der Veranstaltung auch um die Bewertung der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum bayerischen Versammlungsgesetz und den weiteren Protest.

Es diskutieren:
- Hedwig Krimmer - Kampagne für Versammlungsfreiheit von verdi Bayern
- Michael Csaszkóczy, letzter Berufsverbotsfall in Baden - Württemberg und Bundesvorstand der "Roten Hilfe"
- Mesut Duman, Sprecher der AGIF (Föderation der Arbeitsimmigrant/innen aus der Türkei in Deutschland e.V.)
- Ein Vertreter des "Blockadebündnis"

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