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Bayerisches Versammlungsgesetz überarbeitungsbedürftig

Wie gestern berichtet, kassierte das Bundesverfassungsgericht bereits vergangene Woche Teile des umstrittenen bayerischen Versammlungsgesetzes. Nachdem sich die Mehrzahl der (bürgerlichen) Medien in den letzten Monaten vor allem über die Proteste gegen die Pläne zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes eher bedeckt hielten, fand die gestrige Meldung doch Resonanz. Hier eine unvollständige Übersicht der verschiedenen Standpunkte:

• Eine Bewertung bei Luzi-M, wo auch ein Überblick über den bisherigen Verlauf des Kampfes gegen das Versammlungsgesetz gegeben wird.

• Die "junge Welt" mit einem Bericht und einem Gespräch mit Hartmut Wächtler, einem der Autoren der Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz.

"Bis zu einer endgültigen Entscheidung dürfen Behörden keine Bußgelder gegen Versammlungsleiter verhängen. Und die Polizei darf Demonstranten nicht uneingeschränkt filmen. Auswirkungen hat das Stoppzeichen aus Karlsruhe auch für andere Bundesländer. Baden-Württemberg und Niedersachsen können ihre geplanten Verschärfungen gleich überprüfen." ("Neues Deutschland")

• Heribert Prantl: "Das Gesetz war ein Aberwitz."

• Ein "guter Tag für die Bürgerrechte", meint auch der Vorsitzende des Rechtsausschusses im bayrischen Landtag, der SPD-Landtagsabgeordnete Franz Schindler. Radio Lora München wollte zunächst wissen, was die Richter im Gesetz zu bemängeln hatten.

• Die bayerische FDP-Landeschefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Versammlungsgesetz: "Die Entscheidung gibt der FDP Rückwind für die Verhandlungen mit der CSU über die Korrektur des Versammlungsgesetzes"

• Kein Kompletterfolg: Peter Nowak schreibt auf telepolis: "Eine völlige Außerkraftsetzung der Ver- und Gebote des Versammlungsgesetzes hat die Kammer mit der Begründung verworfen, dass das Bundesverfassungsgericht von seiner Befugnis, "das Inkrafttreten eines Gesetzes zu verzögern oder ein in Kraft getretenes Gesetz wieder außer Kraft zu setzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen" darf."

• Noch vor der Sommerpause wollen CSU und FDP ein neues, liberaleres Versammlungsgesetz verabschieden.

• Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag: "von einer Watschn" könne "überhaupt keine Rede" sein. (SPON)


Eilantrag in Sachen "Bayerisches Versammlungsgesetz" teilweise erfolgreich

Laut einer Pressemitteilung zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einem Eilantrag in Sachen "Bayerisches Versammlungsgesetz" soll dieser "teilweise erfolgreich" sein. Zur Entscheidung ist eine Pressemitteilung der Beschwerdeführer erschienen:
Pressemitteilung der Rechtsanwälte Dr.Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler
zur teilweisen Aufhebung des Bayerischen Versammlungsgesetzes
durch das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1492/08)
Zentrale Vorschriften des Bayerischen Versammlungsgesetzes durch einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gestoppt

Die heutige Eilentscheidung des BVerfG ist eine gute Nachricht für alle, die das Grundrecht der Bürger auf friedliche und möglichst ungehinderte Versammlung für unverzichtbar für die Demokratie halten. Es ist gleichzeitig eine Ohrfeige für die bayerische Mehrheitspartei CSU. Die CSU und die von ihr geführte Staatsregierung mit Innenminister Herrmann wollten den Bürgern durch eine Vielzahl von bürokratischen Schikanen das Demonstrieren schwer machen und alle Versammlungen möglichst lückenlos erfassen und kontrollieren und zwar unabhängig von ihrer Größe und dem Gefahrenpotenzial. Diesem Kontrollwahn ohne konkreten Anlass hat das BVerfG zunächst ein Ende gemacht.
Ebenso sind zahlreiche Bußgeldvorschriften vorläufig außer Kraft gesetzt worden. Die zu Grunde liegenden Vorschriften für Teilnehmer, Leiter und Veranstalter sind nach Meinung des BVerfG viel zu unbestimmt und schwammig, so dass die sich versammelnden Bürger der Willkür der Behörden bei der Auslegung der Vorschriften ausgesetzt wären.
Das BVerfG hat mit recht darauf hingewiesen, dass es sich um eine Eilentscheidung handelt. Nach der Tradition des Gerichts wird in diesem Eilverfahren nur behutsam in die Kompetenz des Gesetzgebers eingegriffen und nur dann, wenn der festgestellte Gesetzesmissstand offensichtlich ist. Davon ist das BVerfG offenbar ausgegangen. Die Entscheidung über das Bayerische Versammlungsgesetz insgesamt bleibt der Hauptsacheverhandlung vorbehalten. Dr.Hahnzog und Wächtler: Mit der Eilentscheidung hat das Gericht deutliche Hinweise gegeben, dass das Bayerische Versammlungsgesetz in seiner verabschiedeten versammlungs- und demokratiefeindlichen Tendenz keinen Bestand haben wird.
Die Entscheidung des BVerfG ist auch ein deutliches Signal in Richtung derjenigen Länder, wie Baden-Württemberg und Niedersachsen, die sich anschicken, dem bayerischen Beispiel zu folgen. Wir gehen davon aus, dass diesen Bestrebungen zunächst bis zur Entscheidung der Hauptsache ein Riegel vorgeschoben ist.
München, den 27.02.2009


Das Stuttgarter "Bündnis für Versammlungsfreiheit" hat eine Aktionswoche gegen die Verschärfung des baden - württembergischen Pendants angekündigt. Diese soll in der Region Stuttgart vom 09. bis 13. März stattfinden.

Mitglieder des Bündnisses "erachten gerade in der heutigen Zeit vor dem Hintergrund der drohenden massiven Vernichtung von Arbeitsplätzen die Angriffe auf das elementare Recht auf Versammlungsfreiheit als Vorbereitung der Herrschenden auf zu erwartende soziale und politische Massenproteste."

In der Aktionswoche soll die Bevölkerung in Betrieben, Schulen, Fußgängerzonen über das erklärte Vorhaben der Landesregierung, das Versammlungsgesetz deutlich zu verschärfen, aufgeklärt werden.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.06.2006 (Förderalismusreform BGBI. I, 2034ff) wurde die Zuständigkeit für die Gesetzgebung zum Versammlungsrecht von der Bundesregierung an die jeweiligen Landesregierungen abgegeben. Am 28.07.2008 hat Bayern als erstes Bundesland die Änderung des Versammlungsrechts beschlossen.

Bereits im Vorfeld gab es massive Proteste der Gewerkschaften in Bayern. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat gegen das bayerische Gesetz zum Versammlungsrecht Verfassungsklage eingereicht. Wie sieht die momentane Lage in Baden-Württemberg aus?

Am 24.07.2008 wurde von der Baden-Württembergischen Landesregierung der Entwurf zur Änderung des Versammlungsrechts in Baden-Württemberg eingereicht. Der Entwurf richtet sich inhaltlich nach der bereits erfolgten Gesetzgebung in Bayern. Die ursprüngliche Planung der
Landesregierung sah eine Verabschiedung des neuen Gesetzentwurfs im Jahr 2008 vor. Auf Grund des Gesetzentwurfs der CDU-Landesregierung fand am 28.10.2008 das erste Bündnistreffen gegen die Verschärfung des Versammlungsrechtes in Baden-Württemberg statt.

Diesem Bündnis sind bis zum heutigen Tag die unterschiedlichsten Organisationen und Einzelpersonen beigetreten. So wurde beispielsweise am 06.12.2008 zu einer Demonstration gegen die Verschärfung des Versammlungsrechts in Stuttgart aufgerufen, an der laut Bündnis 6.000 Personen teilnahmen. Auch in anderen Städten in Baden-Württemberg fanden zahlreiche Demonstrationen und Aktionen statt. Der breite Widerstand gegen das neue Gesetz hat dazu geführt, dass das neue Gesetz bisher noch nicht verabschiedet wurde.

Warum ist es wichtig, dass Betriebsräte und Vertrauensleute Ihren Protest gegen das neue Gesetz deutlich machen? Durch die Verschärfung des Versammlungsrechts wird sowohl die betriebsrätliche als auch die gewerkschaftliche Arbeit massiv behindert.

Folgende Verschärfungen sind unter anderem vorgesehen:

• Bereits gleiche Mützen oder gleichfarbige Streikwesten von Gewerkschaften können als "militant" und "einschüchternd" gewertet und verboten werden.

• Bei der Entscheidung über Verbot und Auflagen könnten die "Rechte Dritter", wie z.B. Verkehrsteilnehmer und Gewerbetreibende, eine Rolle spielen. Es wird also deutlich schwieriger einen Streik zukünftig vor dem eigenen Betrieb zu organisieren.

• Behörden können in das Selbstbestimmungsrecht von Organisationen eingreifen. So können Ordner zukünftig von Behörden registriert oder gar abgelehnt werden.

• Die Anzeigefrist für Versammlungen unter freiem Himmel soll von 48 auf 72 Stunden vor der ersten Einladung zur Versammlung verlängert werden.

• Versammlungen können nach Gutdünken der Polizei gefilmt und die Aufnahmen nahezu beliebig gespeichert werden, eine Auflösung der Versammlung durch die Polizei ist zulässig. Dieses Recht gilt auch für Versammlungen in geschlossenen Räumen, wie z.B. Betriebsversammlungen.

Allein durch diese Regelungen werden die Hürden für einen Streik noch höher, als die bereits bestehenden. Die Streikenden können bereits im Vorfeld durch eine Kriminalisierung der Versammlung eingeschüchtert werden.

Folgendes Beispiel aus der Münchner Fußgängerzone zeigt, dass sich die Verschärfung des Versammlungsrechtes eben nicht, wie immer von Politikern behauptet, gegen rechtsextremistische Kräfte richtet: Dort traten Angestellte eines Modegeschäftes in Streik. Um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen, wurden vor dem Geschäft sog. Streikposten aufgestellt, die in Flugblättern und mit selbst gefertigten Transparenten die Passanten über ihr Anliegen informierten. Nach den Feststellungen der Polizei, die vor Ort ermittelte und Fotos fertigte, nahmen ca. 15 Personen an der von ver.di organisierten Aktion teil. Zu Zwischenfällen kam es nicht. Der anwesende Staatsschutz bewertete die Streikposten als Versammlung im Sinne des VersG. Gegen den verantwortlichen Funktionär von ver.di wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung gem. § 26 Nr.2 VersG eingeleitet (113 Js 11159/08).

Und tatsächlich erntete Orhan Akman - dies ist der verantwortliche Sekretär von ver.di - ein Strafverfahren. Die erste Verhandlung fand Montag, den 26. Januar 2009 ab 11.15h imAmtsgericht München statt. Orhan Akman wurde zur Zahlung einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt. Das zeigt, wie tiefgreifend die Änderungen in die gewerkschaftlich verankerten Rechte der Beschäftigten eingreifen.

Wohlgemerkt: Dieses Urteil wurde auf Grundlage des alten Versammlungsgesetzes gefällt, mit dem neuen Versammlungsgesetz - so die Befürchtung der Kritiker des geplanten Gesetzes - wird noch eine Schippe oben drauf gelegt!

Was können Betriebsräte und Vertrauensleute gegen diese Gesetzesänderungen unternehmen? Der DGB wird die Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht weiter verfolgen, aber diese Gesetzesänderung sollte auch aktiv von denen kritisiert werden, deren Arbeit durch das neue Gesetz massiv behindert wird.

Für den "Tag X", dem Tag , an dem eine Verschärfung des geltenden Versammlungsgesetzes in den Landtag eingebracht werden soll, kündigte das Stuttgarter Bündnis Proteste an.

Online Petition: Justice For Mumia Abu-Jamal!

Der schwarze Journalist Mumia Abu-Jamal sitzt fast sein halbes Leben in den USA im Gefängnis, davon bereits 26 Jahre in der Todeszelle.

Mumia Abu-Jamal wurde am 24. April 1954 unter dem Namen Wesley Cook in Philadelphia geboren. Er wuchs in den „Projects“, städtischen Wohnbausiedlungen für Schwarze, Arme und sozial Benachteiligte auf und wurde bereits früh mit dem Rassismus der US-amerikanischen Gesellschaft konfrontiert. Anfang 1969 gehörte er zu den Mitgründern der Black Panther Party in Philadelphia. Nach seiner Schul- und Collegezeit arbeitete Mumia Abu-Jamal bis zu seiner Verhaftung und Mordanklage im Dezember 1981 als progressiver Radiojournalist und berichtete über Themen wie Wohnungsnot, Polizeibrutalität und den fortgesetzten Krieg der Stadt Philadelphia gegen die radikalökologische Organisation MOVE. Er ist seit Mai 1983 in den Todestrakten des Bundesstaates Pennsylvania inhaftiert und kämpft bis heute für die Aufhebung seines Urteils, einen neuen Prozess und seine Freilassung. Er hat seine journalistische Tätigkeit auch im Gefängnis fortgesetzt und ist Verfasser mehrerer Bücher und vieler Hunderter Kolumnen zu historischen und aktuellen Fragen. Er ist verheiratet mit Wadiya Jamal und hat zwei Söhne, eine Tochter und mehrere Enkel.

Mumia Abu-Jamals Fall liegt zur Zeit vor dem US Supreme Court. Es geht dort um die Frage, ob er nach 27 Jahren Knast und beinahe genauso langer Zeit Todeszelle endlich einmal so etwas wie Gerechtigkeit vor einem US-amerikanischen Gericht erfährt. Gleichzeitig ist es seine allerletzte juristische Möglichkeit, ein neues Verfahren zu erkämpfen, welches ihm nach Einschätzung vieler Seiten sehr schnell die Freiheit bringen würde. Aber auch die Staatsanwaltschaft läßt nicht locker: sie beantragten vor dem gleichen Gericht, die Aussetzung von Mumias Hinrichtungsbefehl (seit 2001) zu beenden und ihn ohne weitere juristische Prüfung hinrichten zu lassen. Um Mumias aktuellen Antrag zu unterstützen, ist eine Online Petition direkt an den U.S. Supreme Court eingerichtet worden:

http://www.PetitionOnline.com/supreme/petition.html

Ziel ist es, dem U.S. Supreme Court deutlich zu machen, dass sehr viele Menschen in vielen Ländern über Mumias Fall Bescheid wissen und seine Freiheit fordern. (Via LabourNet)

Sofortige Freiheit für Mumia Abu-Jamal!

Weitere Informationen:
  • Wikipedia Eintrag
  • Mumia.de eine umfassende deutschsprachige Solidaritätsseite
  • Freedom Now! ist das Online-Bulletins des internationalen Verteidigungskomitees, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Eintreten für die Abschaffung der Todesstrafe in einen erweiterten Zusammenhang zu stellen.
  • Die Mumia Abu-Jamal HörbuchGruppe bietet neben aktuellen Rundbriefen zahlreiche weitere Informationen.

Wir empfehlen für Interessierte das Buch von Michael Schiffmann: "Wettlauf gegen den Tod"

Was mir heute wichtig erscheint #94

Anhörung: Am 3. März findet im sächsischen Landtag eine Anhörung zum Polizeieinsatz gegen die Demonstrationen gegen den Nazi-Aufmarsch am 13. / 14.2.2009 in Dresden statt.


Prozessbeginn: Am 26. Februar 1924 begann der Prozess gegen Adolf Hitler, Erich Ludendorff und acht weitere Teilnehmer des Putschversuchs vom 9. November 1923, unter ihnen Pöhner, Frick, Röhm und Kriebel. Er dauerte bis zum 27. März 1924 und umfaßte 24 Verhandlungstage. Beitrag von Ernst Piper im NPD-Blog


Aufmachen!: "Für mich fing der Morgen des 31. Juli mit einem sehr abrupten Aufwachen an. Es gab ein Hämmern an der Tür, von Fäusten oder vielleicht auch Stiefeltritten gegen die Tür: "aufmachen, aufmachen Polizei", sehr laut. Ich bin dann zur Tür gerannt und habe geöffnet. Die hatten schon angefangen, rückwärts einzuzählen, um dann offensichtlich die Tür aufzubrechen. Eine Horde von etwa 15 bewaffneten Männern ist quasi über mich hinweggerollt, haben mich zu Boden geworfen, die Hände am Rücken gefesselt und mich dann im Wohnzimmer erstmal liegen lassen. Dann wurden so Krimi-Actionfilm-mäßig die Räume gesichert, die Beamten sind also immer mit gezogenen Pistolen in die einzelnen Räume reingegangen, um dann zu vermelden: "Raum 1 gesichert, Raum 2 gesichert". Auch in den Zimmern, wo unsere Kinder geschlafen haben, wurde das so gemacht." Interview, das Tim Zülch mit Anne Roth und Andrej Holm gemacht hat. Via annalist

Blockade: "Nach einer Aktionswoche vom 09. bis zum 15. März, in der es noch einmal gilt eine breite Öffentlichkeit zu informieren, werden wir am Tag der Landtagsdebatte unseren Widerstand lautstark und vielfältig auf die Straße tragen. Geplant ist eine Demonstration sowie direkte Blockadeaktionen am Landtag. Beides soll mit einem Streik der Schülerinnen und Schüler verbunden werden, damit sich möglichst viele Menschen an den Aktivitäten für ihre demokratischen Rechte beteiligen können.

Dazu ist ein Aufruf zur Blockade des Landtages erschienen. Darin sind weitere Informationen zu den Planungen und zu möglichen Terminen zu finden." Zum Beitrag bei StattWeb zu den Auseinandersetzungen um die geplante Verschärfung des Baden-Württembergischen Versammlungsgesetzes


Gefeuert: "Das Urteil gegen die Kassiererin Barbara E. löst Wut und Empörung aus. Ein Gericht hat die fristlose Entlassung der 50-jährigen Mutter bestätigt, weil sie 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Nun schlagen die Wellen der Empörung hoch. Kritiker sehen das Vorurteil bestätigt, dass die Justiz mit zweierlei Maß misst. Tenor: Die Kleinen hängt man, die Manager lässt man laufen." Bericht auf rp-online, Hintergründe bei LabourNet. Dazu Dwarslöper.


Endzeitkrise: "Das sollte doch mit dem Teufel zugehen, wenn da nicht eine klare Mehrheit der Menschheit dem Kapitalismus den Todesstoss versetzt und die lichte Zukunft der Menschheit ohne Ausbeutung und Unterdrückung einleitete." Beitrag von Karl Weiss in der Berliner Umschau zur Götterdämmerung des Kapitalismus.


Ortsbesichtigung: Die Rodungsarbeiten an der am Frankfurter Flughafen geplanten Landebahn Nordwest gehen intensiv voran. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits vor Ort ein Bild von den Rodungsarbeiten gemacht. Rückmeldungen aus der Bevölkerung zeigen, dass vielen erst nach der Ortsbesichtigung richtig klar wurde, wie gering die Entfernung der geplanten Landebahn zur Stadt und insbesondere zu den Stadtteilen Okriftel und Eddersheim sein wird und welches Ausmaß die Rodungsarbeiten haben. Die Stadt Hattersheim am Main lädt nun zu einer Ortsbesichtigung in den Kelsterbacher Wald ein.


Zuwachs: "Das neue "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" stellt viele neue Mitglieder der Familie "Schnüffel und Co." vor: unter anderem das BSI." Beitrag von Twister (Bettina Winsemann) auf Telepolis zu dessen Hintergründen.


Vorbereitet: Die Polizei des Landes habe im Vorfeld des NATO Gipfels zum 60-jährigen Bestehen der NATO in Straßburg, Kehl und Baden-Baden laut Innenminister Rech bereits damit begonnen, Kommunen und die Bevölkerung mit Informationen zu versorgen. Rech: „Ich werbe ausdrücklich um Akzeptanz für die Maßnahmen.“ Dazu seien Bürgertelefone und -büros eingerichtet worden sowie eine Internetseite in Vorbereitung. Während letztere Seite noch nicht funktioniert gibt es bereits zahlreiche Infoseiten der Gipfelgegner.


Nacktbild: Warum Nacktfotos von Angela Merkel nicht veröffentlicht werden dürfen, ein Foto von ihr auf Demonstrationen aber schon oder: Das Recht am eigenen Bild. Aber wenn zwei dasselbe machen ist das immer noch nicht das Gleiche: Indes halten die Verantwortlichen das Filmen von Teilnehmern der "Freiheit statt Angst"-Demonstration in Berlin am 11.10.2008 offenbar für gerechtfertigt.


Index / Traub: Vorentscheidung?

Bei Index in Esslingen droht die Vernichtung von 500 Arbeitsplätzen. Mittlerweile gab es einige Gespräche zwischen Geschäftsleitung, IG Metall Ortsverwaltung und Betriebsrat. Die Positionen könnten unterschiedlicher nicht sein. Die Geschäftsleitung setzte als Termin für Sozialplanverhandlungen den 4./5. März an, drückt also gewaltig aufs Tempo. Montag früh ist Betriebsratssitzung, nachmittags Sitzung der Vertrauenskörper von INDEX und Traub. Es ist sehr zu hoffen, dass sich da die Position, gegen die Entlassungen zu kämpfen, durchsetzen wird.

Die Ergebnisse werden beim Metallertreff am Dienstag, den 3.3. um 18.00 in der Kellerschenke im DGB Haus Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 20, Thema sein.

Rausgehen - Warmmachen - Weghauen!

Zeit für etwas Sport: Freitag, 27.02.2009 um 19 Uhr im Subversiv:

"Sankt Pauli ist nur irgendwie der Favorit? - Arschlecken" feuert Trainer Holger Stanislawski die Mannschaft vor dem ersten Spiel der 2. Bundesliga an. Er führte den FC St. Pauli "Back from hell" zurück in den bezahlten Fußball. Die Dokumentation zeigt den Aufstieg des legendären Fußballvereins, den Hamburger Stadtteil St. Pauli mit der berühmt-berüchtigten Reeperbahn, sowie den Abriss der Südtribüne nach einem 30 Jahre langen Kampf zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. Auch die politische Szene und Aspekte rund um den Verein werden dargestellt. Im Gespräch sind unter Anderen Stani, der Sport- und Teamleiter des Clubs, Veranstaltungsorganisator Sven Brux, der rund 80 Nächte im Jahr im Freien verbringt sowie der bunte Vogel des Clubs, Schauspieler und Präsident Corny Littman, der die Weichen für den Stadionneubau legte. Mannschaftsgespräche, das alles entscheidende Spiel und die Stimmung unter den St. Paulianern im Millerntor-Stadion beleuchten den Sankt-Pauli-Kult der Hafenstadt.(Via)




"DAS FEUER ERLISCHT NICHT" - Ausstellung von Paolo Neri in Stuttgart

Mitte März kommt Paolo Neri, ein italienischer Künstler, mit seinen Mosaikbildern von Gefangenen der RAF und einer anderen bewaffnet kämpfenden Gruppe, die in Gefangenschaft gestorben sind nach Deutschland.

Im Rahmen des Tages der politischen Gefangenen wird Paolo Neri mit seinen Bildern vom 11. bis 13. März im Stuttgarter Waldheim Gaisburg Halt machen.

Darüber hinaus wird am ersten Tag der Ausstellung eine Veranstaltung stattfinden, bei der sowohl auf den ersten Stammheim Prozess, sowie auf den heutigen Prozess eingegangen werden wird.

In Hamburg findet die Ausstellung im Centro Sociale (Sternstraße 2, Backsteingebäude Ecke Neuer Kamp, U-Bhf Feldstr.) vom 15. bis 18. März statt und in Bremen von 19. - 22. März in der Galerie Cornelius Hertz (Richard Wagner Straße 22).

Am 18. März selbst wird es ab 15 Uhr auf dem Schlossplatz in Stuttgart eine Kundgebung mit Wandtafeln zu verschiedenen Themen geben.

Und am 21. März wird in Berlin eine Demonstration und eine internationale Antirepressionskonferenz unter dem Motto "Widerstand und Solidarität" stattfinden.

(weitere Informationen unter www.political-prisoners.net)

Blogkino: Lunchroom Manners (1959)

Im Rahmen unserer Reihe "Blogkino" zeigen wir heute: "Lunchroom Manners" (etwa: "Anständige Essmanieren in der Volxküche"). Das Erlernte kann kommenden Samstag, beispielsweise im Subversiv in die Praxis umgesetzt werden.

Verweisen möchen wir auf das Vorprogramm sowie die Werbung.

via

Schweizer Gründlichkeit

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