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Anzeige gegen Polizei wegen Nötigung und Rechtsbeugung

An das Innenministerium Baden-Württemberg,

Dorotheenstraße 6
70173 Stuttgarts
poststelle@im.bwl.de


Bereitschaftspolizei
BPA Göppingen
Heininger Straße 100
73037 Göppingen
bpp.pressestelle@bp.bwl.de

Polizeipräsidium Stuttgart
Hahnemannstraße 1
70191 Stuttgart
stuttgart.pp@polizei.bwl.de


Anzeige wegen vermuteter Rechtsbeugung und Nötigung, ersatzweise Dienstaufsichtsbeschwerde gegen /unbekannte/ Beamte der BPA Göppingen, stellvertretend gegen die Einsatzleitung der Polizei, vertreten durch die LPD Stuttgart




Anlass: Polizeiliches Verhalten und Übergriffe bei der Demonstration gegen das geplante neue Versammlungsgesetz am 6.12.2008 in Stuttgart

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war Teilnehmer der Demonstration am 6.12. 2008 in Stuttgart gegen die geplante Verschärfung des Versammlungsrechts in Baden-Württemberg.
Dabei wurden nach meinen Beobachtungen und Feststellungen (die auch von Dritten bezeugt werden) wesentliche Grundrechte, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Versammlungsgesetz uam. festgehalten sind, durch Ihre Beamten verletzt.

1. Offensichtlich verstieß die Kontrolle bestimmter Personen im Vorfeld der genannten Kundgebung gegen Artikel 3, 1 und 3 des Grundgesetzes, weil ersichtlich war, dass die von den Kontrollen Betroffenen wegen ihrer politischen Anschauungen kontrolliert und dadurch benachteiligt wurden.
Dazu: (Artikel 3: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (3) Niemand darf wegen ... seiner ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. )

2. Verletzt wurde in eklatanter Weise durch Sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen weiter der Artikel 5 des Grundgesetzes: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Sie haben durch unverhältnismäßig starke Polizeipräsenz und Ausrüstung Passanten eingeschüchtert und davon abgehalten, die öffentliche Versammlung zu besuchen. Sie haben außerdem den Artikel 8 des GG missachtet: (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln, in dem Sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen Passanten unberechtigterweise gestoppt und nach ihrem Weg und Ziel befragt haben. Sie haben ferner Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Kundgebung besuchen wollen, durch vollkommen überzogene Taschen-, Gepäck- und Körperkontrollen (bis hin zum Abasten auch in den Schritt) am Besuch der Veranstaltung gehindert, indem Sie Ihnen den Zugang verwehrten, wenn sie sich den diskriminierenden Kontrollen nicht unterziehen wollten.

Sie höhlten damit das bestehende Versammlungsgesetz aus: VersammlG § 1:

(1) Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.

Sie haben ferner den § 7 VersGs missachtet, nachdem nicht Sie, also die Polizei, sondern der Leiter der Versammlung das Hausrecht ausübt: VersammlG § 7: (4) Der Leiter übt das Hausrecht aus. Sie haben vor und während der Kundgebung in der Lautenschlagerstraße innerhalb des Kundgebungsgeländes ohne Aufforderung durch den Versammlungsleiter Kontrollen durchgeführt und Teilnehmer der Versammlung provokativ, unhöflich und ehrverletztend behandelt.

Sie haben gegen § 12 des Versammlungsgesetzes verstoßen, indem sich Ihr filmenden und fotografierenden Beamten dem Leiter nicht zu erkennen gaben und zudem aus versteckten Positionen heraus vor und während der Kundgebung filmten und fotografierten.

(VersammlG § 12: Werden Polizeibeamte in eine öffentliche Versammlung entsandt, so haben sie sich dem Leiter zu erkennen zu geben...)
Sie haben außerdem gegen den § 12a VersammlG § 12a verstoßen: (1) Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden ...

Sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen haben mich während und nach meinem Protest gegen eine Unhöflichkeit der Polizei fotografiert und gefilmt -“ weder wurde ein Beamter beleidigt oder gar bedroht oder in anderer Weise behelligt, es ging lediglich um eine einfache Beschwerde. Diese Praxis wurde vielfach auch bei anderen Gelegenheiten angewandt, quasi kam jeder „aufs Bild“, selbst wenn er sich in der harmlosesten Weise z.B. über die Präsenz der Polizei beschwerte. Die fotografierenden / filmenden Beamten waren nicht bereit, mir ihre Dienstnummer zu nennen.

Ich fordere Sie auf: „(2) Die Unterlagen sind nach Beendigung der öffentlichen Versammlung oder zeitlich und sachlich damit unmittelbar im Zusammenhang stehender Ereignisse unverzüglich zu vernichten, soweit sie nicht benötigt werden. ...

VersammlG § 19a: Für Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen gilt § 12a.

Beamte vor allem der BPA Göppingen haben während der folgenden Demonstration mehrfach Fotografen absichtlich angerempelt, was offenbar nicht nur der Einschüchterung diente.

Sie haben schließlich eine Ihrer vornehmsten Pflichten verletzt, wie sieu.a. im Polizeigesetz Baden-Württemberg festgeschrieben ist:

Allgemeines

(1) Die Polizei hat ... insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung und die ungehinderte Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte zu gewährleisten.

Mir sind vom Hörensagen zahlreiche weitere und ähnliche Zwischenfälle bekannt geworden. Ich kann mir das Verhalten der Beamten erklären:

Möglicherweise waren einige an „Zoff“ und Provokation interessiert, um das Bild einer gewaltbereiten Autonomen Szene besser transportieren zu können.

Erfreulicherweise hat das nur bedingt geklappt -“ viele Passanten riefen spontan „Polizeistaat“. Dem schließe ich mich gern an.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Grohmann 8.12.2008
elektronisch versandt am 8.12.2008, 18:54


Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Peter Grohmann.

Blogkino: All Quiet on the Western Front (1930)

In unserer Reihe "Blogkino" zeigen wir heute den Film "Im Westen nichts Neues" nach einem Roman von Erich Maria Remarque, der die Schrecken des Krieges aus der Sicht eines jungen Soldaten schildert. Der 1930 von Carl Laemmle gedrehte Film wurde oft als Antikriegsroman aufgefasst, obwohl Remarque selber ihn als unpolitisch bezeichnet hat.

Von Wolkenkuckucksheimen und anderen Realitäten

Zu einem gewissen Jahrestag am morgigen 10. Dezember eine Glosse von Holdger Platta:

Vorsicht! Wer die folgenden Sätze für einen Text aus dem Wolkenkuckucksheim hält, könnte sich irren und sollte auch die Sätze nach diesen folgenden Sätzen noch hören. Vielleicht wird er verblüfft sein. Oder auch nicht.

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Jeder Mensch hat ein Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit. Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die Gesundheit und Wohlbefinden gewährleistet. Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit. Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben teilzunehmen. Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die Grundrechte voll verwirklicht werden können.

Soll man diesen Sätzen nun doch noch ein „Amen“ anfügen? Denn mehr als „frommer“ Wunsch, mehr als „Sonntagspredigt“, scheint das alles ja nicht zu sein. Oder?

Nun, ich habe hier aus einem Text zitiert, auf den sich am 10. Dezember 1948 über fünfzig Nationen der damaligen Staatenwelt geeinigt haben. Sechs Sätze aus einem Text, dem sich heute 171 Staaten auf dieser Welt -“ angeblich - verpflichtet sehen. Es handelt sich um Auszüge aus der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, wie sie vor rund sechzig Jahren von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York einstimmig verabschiedet worden ist. Und die Welt ist eine Scheibe?

Den meisten Leserinnen und Lesern dieser Zeilen muß ich diese Erklärung wohl nicht erklären. Ihnen muß ich nicht erklären, daß die Welt nach wie vor meilenweit davon entfernt ist, die eigene „Sonntagspredigt“, die eigene Sammlung „frommer Wünsche“, in Handeln und soziale Realität ungesetzt zu haben. Das gilt auch für die Bundesrepublik, die seit 1973 Mitglied der Vereinten Nationen ist. Und dennoch sind auch diese Sätze Realität: geschriebene Realität, wenn auch nicht realisierte geschriebene Realität.
„Gleich an Würde“ leben Millionen von Menschen in der Bundesrepublik nicht. Von „sozialer Sicherheit“ kann für Millionen Menschen in der Bundesrepublik keine Rede sein. Von einem „Recht auf Arbeit“, von „freier Berufswahl“ und „Schutz vor Arbeitslosigkeit“ ebensowenig. „Lebenshaltung, die Gesundheit und Wohlbefinden gewährleistet“, ist für Millionen von Menschen in der Bundesrepublik ein Wunschtraum, sonst nichts, ebenfalls die uneingeschränkte „Teilnahme am kulturellen Leben“ sowie eine „soziale Ordnung“, in welcher deren „Grundrechte voll verwirklicht werden können“. Die reale Verfassung der Bundesrepublik ist meilenweit entfernt von der geschriebenen Verfassung, wie sie sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1948 auf ihre Fahnen geschrieben hat. Kurz:

Für Millionen von Menschen in der Bundesrepublik sind diese edlen Sätze tatsächlich nur „Wolkenkuckucksheim“, nicht aber das Haus, in dem sie tatsächlich leben und wohnen können. Dieses Wolkenkuckucksheim ist lediglich das komfortable Haus für die Begüterten in unserer Gesellschaft. Für die anderen aber -“ für die Arbeitslosen und Niedriglöhner, für Millionen Rentner und Millionen Kinder -“ bietet die Bundesrepublik des Jahres 2008 diese Heimstatt nicht. Gemessen an der Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1948 leben Millionen von Menschen in der Bundesrepublik 2008 sozusagen „unter freiem Himmel“. Man könnte es auch drastischer formulieren und treffender: obdachlos!

In einem kann die Aufgabe einer Demokratie nicht bestehen: in der Aufgabe der Demokratie. Die Aufgabe einer Demokratie kann nur in einem bestehen: in ihrer Realisierung. Das gilt nicht nur auf dem Papier, das gilt auch für ihre sozialen Versprechungen. Alles andere wäre nur eine Demokratie, an der bereits der Kuckuck klebt: bereits gepfändet und nicht mehr unser Eigentum! Diese Art von Demokratie wäre also tatsächlich nur noch eines: ein Wolkenkuckucksheim. Ein Wolkenkuckucksheim als Realität.

Mumia Abu-Jamal: 27 Jahre Kampf um Freiheit

Der schwarze Journalist Mumia Abu-Jamal sitzt fast sein halbes Leben in den USA im Gefängnis, davon bereits 26 Jahre in der Todeszelle. Heute jährt sich seine Inhaftierung zum 27. Mal.

Mumia Abu-Jamal wurde am 24. April 1954 unter dem Namen Wesley Cook in Philadelphia geboren. Er wuchs in den „Projects“, städtischen Wohnbausiedlungen für Schwarze, Arme und sozial Benachteiligte auf und wurde bereits früh mit dem Rassismus der US-amerikanischen Gesellschaft konfrontiert. Anfang 1969 gehörte er zu den Mitgründern der Black Panther Party in Philadelphia. Nach seiner Schul- und Collegezeit arbeitete Mumia Abu-Jamal bis zu seiner Verhaftung und Mordanklage im Dezember 1981 als progressiver Radiojournalist und berichtete über Themen wie Wohnungsnot, Polizeibrutalität und den fortgesetzten Krieg der Stadt Philadelphia gegen die radikalökologische Organisation MOVE. Er ist seit Mai 1983 in den Todestrakten des Bundesstaates Pennsylvania inhaftiert und kämpft bis heute für die Aufhebung seines Urteils, einen neuen Prozess und seine Freilassung. Er hat seine journalistische Tätigkeit auch im Gefängnis fortgesetzt und ist Verfasser mehrerer Bücher und vieler Hunderter Kolumnen zu historischen und aktuellen Fragen. Er ist verheiratet mit Wadiya Jamal und hat zwei Söhne, eine Tochter und mehrere Enkel.

Sofortige Freiheit für Mumia Abu-Jamal!

Weitere Informationen:
  • Wikipedia Eintrag
  • Mumia.de eine umfassende deutschsprachige Solidaritätsseite
  • Freedom Now! ist das Online-Bulletins des internationalen Verteidigungskomitees, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Eintreten für die Abschaffung der Todesstrafe in einen erweiterten Zusammenhang zu stellen.
  • Die Mumia Abu-Jamal HörbuchGruppe bietet neben aktuellen Rundbriefen zahlreiche weitere Informationen.

Wir empfehlen für Interessierte das Buch von Michael Schiffmann: "Wettlauf gegen den Tod"

“Wettlauf gegen den Tod von Michael Schiffmann ist eine 320seitige Tiefenstudie des Falles von Mumia Abu-Jamal, eines radikalen schwarzen Journalisten, der 1982 fälschlicherweise des Mordes an einem Polizeibeamten schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wurde.
Der Fall wird hier in die Verfassungsgeschichte der USA eingebunden, in den Kampf der afroamerikanischen Bevölkerung um Gleichberechtigung, in die Geschichte der Black Panther Party und zeigt auf diesem Hintergrund, wie Abu-Jamal Opfer einer bewussten Falschbeschuldigung wurde, weil er schwarz, arm und aufgrund seiner journalistischen Tätigkeit bei den Behörden
verhasst war.-

Freiheit für Mumia Abu-Jamal !

Abschaffung der Todesstrafe weltweit !

Unsere bisherigen Berichte und weitere Informationen zum Fall Mumia Abu - Jamal


Der weltweite Kampf gegen die Todesstrafe sah im vergangenen November auch einen weiteren überraschenden Teilerfolg für Troy Davis. Er hat jetzt bereits dreimal eine angesetzte Hinrichtung überlebt. Das ist ein riesiger Erfolg für ihn und die Anti-Todesstrafenbewegung. Am heutigen 9. Dezember hat nicht nur Mumia Abu-Jamal seinen 27. Haftjahrestag, sondern auch Troy Davis Verteidigung eine Anhörung vor dem 11. Bundesberufungsgericht. Mehr dazu im Beitrag "Troy Davis erhält Anhörung vor Bundesgericht" auf IndyMedia.
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