Erklärung der Vollversammlung der besetzten Theaterschule von Thessaloniki
Alexandros war unser Freund, unser Bruder, unser Sohn, unser Klassenkamerad und unser Genosse. Der Mord am 15jährigen Alexandros war der Tropfen, der das Fass all der Fälle von Morden an jungen Menschen, die der Polizei widersprachen, auf Aufforderung nicht an einer Straßensperre angehalten haben oder einfach - so wie Alexandros - zur falschen Zeit am falschen Ort waren, zum Überlaufen gebracht hat. Der Mord an Alexandros mit war kein isoliertes Ereignis, wie der Innenminister dreist behauptet. Seine Erklärung vollendet faktisch die Ankündigung des ehemaligen Justizministers Polydaros, wonach es nur eine Frage der Zeit sei, bis einem Polizisten das Temperament durchgehe und er schießen würde.
Der Polizemord am jungen serbischen Studenten Bulatovic im Jahre 1998 in Thessaloniki, der Mord am jungen Leontidis durch einen Polizisten in der Cassandrou Straße 2003, der Tod des 24jährigen Onohua, nachdem er im Sommer 2007 von einer Zivilstreife in Kalamaria gejagt worden war, der Mord an der 45jährigen Maria in Lefkimi im Zusammenhang mit einem Angriff der Polizei auf Menschen, die sich gegen eine Mülldeponie wehrten, der Mord am pakistanistischen Migranten in der Straße Petrou Ralli in Athen im letzten Monat, die alltägliche Erniedrigung und Gewalt gegen jeden kleine Missetäter bei Polizeiaktionen überall in Griechenland, die Schüsse gegen dieTeilnehmerInnen von Studieredendemonstrationen im letzten Jahr, die gewaltsame Unterdrückung von Demonstrationen, der Tränengas-Krieg der Polizei, die Gewalt gegen jeden, der protestiert ... Und natürlich der tagtägliche Mord an wirtschaftlichen und politischen Flüchtlingen durch die Grenzpolizei. Selbst die Tode in den eisigen Wasser der Ägais oder den Minenfeldern von Evros: All dies ergibt das Bild der griechischen Polizei.
Der Mord am Alexandros mit seinen 15 Jahren erzeugte eine Welle der Wut und Verzweiflung bei hunderttausenden von Jugendlichen und Menschen jeden Alters. Es ist nicht nur die Abscheu und die Trauer über den Tod des jungen Mannes. Es gibt ein verbreitetes Bewusstsein, dass es für jeden von uns oder diejenigen die wir lieben, eine Kugel gibt, die auf ein unglückliches Zusammentreffen wartet und dieses Bewusstsein teilen wir alle als Brüder, Freunde und Eltern miteinander. Wir leben in einer sozialen Realität, die die Genauer belohnt, die uns manipulieren -“ die Politiker und den Klerus. Wir alle versuchen in einem Morgen ohne Zukunft zu überleben.
Wir haben die Zukunft uns die Verwaltung unserer Gesellschaft an Leute ohne Moral und Regeln übertragen, die keinen Respekt vor der Menschheit kennen.
In dieser Realität war der Mord am 15jährigen Alexandros der letzte Tropfen, der das Fass unserer Wut zum Überlaufen brachte.
Aber Wut ist nicht einfach nur ein Gefühl. Sie ist ein Kampf für soziale Gerechtigkeit. Eine Gerechtigkeit, von der jetzt deutlich wird, dass, solange sie in der sozialen Realität nicht existiert, es keinen sozialen Frieden geben wird, weil es nur Friedhöfe sind, die mit solcher Unterordnung und solcher sozialen Ungleichheit sozialen Frieden fordern können.
Weil wir jung sind wie Alexandros, weil wir einen Traum von Würde träumen wollen, wo der Staat und die Autoritäten nur Unterordnung und Verzweiflung verbreiten, weil wir leben wollen und nicht nur über den nächsten Winter kommen, wegen all dem sind wir wütend und kämpfen.
Wir werden Alexandros weder vergessen, noch wollen wir einen weiteren toten Alexandros durch Polizeikugeln.
Es wird keinen Frieden geben mit denen, die die Zukunft der Jugend zerstören, kein Eingreifen, keine Krokodilstränen für die heuchlerischen Minister. Liebe im Leben und Hoffnung für die Menschen. Einen täglichen sozialen Kampf mit unseren Klassenkameraden, unseren Freunden, unseren Familien und unseren GenossInnen für eine Gesellschaft ohne Wächter, für eine solidarische Gesellschaft.
Wir rufen alle Bewohner, alle StudentInnen und ArbeiterInnen auf, mit uns gegen die staatlich gedeckten Mörder auf die Straße zu gehen.
Die Vollversammlung der besetzten Theaterschule
Quelle: http://www.fau.org/artikel/art_081209-141610
Anzeige gegen Polizei wegen Nötigung und Rechtsbeugung
An das Innenministerium Baden-Württemberg,
Dorotheenstraße 6
70173 Stuttgarts
poststelle@im.bwl.de
Bereitschaftspolizei
BPA Göppingen
Heininger Straße 100
73037 Göppingen
bpp.pressestelle@bp.bwl.de
Polizeipräsidium Stuttgart
Hahnemannstraße 1
70191 Stuttgart
stuttgart.pp@polizei.bwl.de
Anzeige wegen vermuteter Rechtsbeugung und Nötigung, ersatzweise Dienstaufsichtsbeschwerde gegen /unbekannte/ Beamte der BPA Göppingen, stellvertretend gegen die Einsatzleitung der Polizei, vertreten durch die LPD Stuttgart
Anlass: Polizeiliches Verhalten und Übergriffe bei der Demonstration gegen das geplante neue Versammlungsgesetz am 6.12.2008 in Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war Teilnehmer der Demonstration am 6.12. 2008 in Stuttgart gegen die geplante Verschärfung des Versammlungsrechts in Baden-Württemberg.
Dabei wurden nach meinen Beobachtungen und Feststellungen (die auch von Dritten bezeugt werden) wesentliche Grundrechte, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Versammlungsgesetz uam. festgehalten sind, durch Ihre Beamten verletzt.
1. Offensichtlich verstieß die Kontrolle bestimmter Personen im Vorfeld der genannten Kundgebung gegen Artikel 3, 1 und 3 des Grundgesetzes, weil ersichtlich war, dass die von den Kontrollen Betroffenen wegen ihrer politischen Anschauungen kontrolliert und dadurch benachteiligt wurden.
Dazu: (Artikel 3: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (3) Niemand darf wegen ... seiner ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. )
2. Verletzt wurde in eklatanter Weise durch Sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen weiter der Artikel 5 des Grundgesetzes: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Sie haben durch unverhältnismäßig starke Polizeipräsenz und Ausrüstung Passanten eingeschüchtert und davon abgehalten, die öffentliche Versammlung zu besuchen. Sie haben außerdem den Artikel 8 des GG missachtet: (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln, in dem Sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen Passanten unberechtigterweise gestoppt und nach ihrem Weg und Ziel befragt haben. Sie haben ferner Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Kundgebung besuchen wollen, durch vollkommen überzogene Taschen-, Gepäck- und Körperkontrollen (bis hin zum Abasten auch in den Schritt) am Besuch der Veranstaltung gehindert, indem Sie Ihnen den Zugang verwehrten, wenn sie sich den diskriminierenden Kontrollen nicht unterziehen wollten.
Sie höhlten damit das bestehende Versammlungsgesetz aus: VersammlG § 1:
(1) Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.
Sie haben ferner den § 7 VersGs missachtet, nachdem nicht Sie, also die Polizei, sondern der Leiter der Versammlung das Hausrecht ausübt: VersammlG § 7: (4) Der Leiter übt das Hausrecht aus. Sie haben vor und während der Kundgebung in der Lautenschlagerstraße innerhalb des Kundgebungsgeländes ohne Aufforderung durch den Versammlungsleiter Kontrollen durchgeführt und Teilnehmer der Versammlung provokativ, unhöflich und ehrverletztend behandelt.
Sie haben gegen § 12 des Versammlungsgesetzes verstoßen, indem sich Ihr filmenden und fotografierenden Beamten dem Leiter nicht zu erkennen gaben und zudem aus versteckten Positionen heraus vor und während der Kundgebung filmten und fotografierten.
(VersammlG § 12: Werden Polizeibeamte in eine öffentliche Versammlung entsandt, so haben sie sich dem Leiter zu erkennen zu geben...)
Sie haben außerdem gegen den § 12a VersammlG § 12a verstoßen: (1) Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden ...
Sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen haben mich während und nach meinem Protest gegen eine Unhöflichkeit der Polizei fotografiert und gefilmt -“ weder wurde ein Beamter beleidigt oder gar bedroht oder in anderer Weise behelligt, es ging lediglich um eine einfache Beschwerde. Diese Praxis wurde vielfach auch bei anderen Gelegenheiten angewandt, quasi kam jeder „aufs Bild“, selbst wenn er sich in der harmlosesten Weise z.B. über die Präsenz der Polizei beschwerte. Die fotografierenden / filmenden Beamten waren nicht bereit, mir ihre Dienstnummer zu nennen.
Ich fordere Sie auf: „(2) Die Unterlagen sind nach Beendigung der öffentlichen Versammlung oder zeitlich und sachlich damit unmittelbar im Zusammenhang stehender Ereignisse unverzüglich zu vernichten, soweit sie nicht benötigt werden. ...
VersammlG § 19a: Für Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen gilt § 12a.
Beamte vor allem der BPA Göppingen haben während der folgenden Demonstration mehrfach Fotografen absichtlich angerempelt, was offenbar nicht nur der Einschüchterung diente.
Sie haben schließlich eine Ihrer vornehmsten Pflichten verletzt, wie sieu.a. im Polizeigesetz Baden-Württemberg festgeschrieben ist:
Allgemeines
(1) Die Polizei hat ... insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung und die ungehinderte Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte zu gewährleisten.
Mir sind vom Hörensagen zahlreiche weitere und ähnliche Zwischenfälle bekannt geworden. Ich kann mir das Verhalten der Beamten erklären:
Möglicherweise waren einige an „Zoff“ und Provokation interessiert, um das Bild einer gewaltbereiten Autonomen Szene besser transportieren zu können.
Erfreulicherweise hat das nur bedingt geklappt -“ viele Passanten riefen spontan „Polizeistaat“. Dem schließe ich mich gern an.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Grohmann 8.12.2008
elektronisch versandt am 8.12.2008, 18:54
Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Peter Grohmann.
Blogkino: All Quiet on the Western Front (1930)
In unserer Reihe "Blogkino" zeigen wir heute den Film "Im Westen nichts Neues" nach einem Roman von Erich Maria Remarque, der die Schrecken des Krieges aus der Sicht eines jungen Soldaten schildert. Der 1930 von Carl Laemmle gedrehte Film wurde oft als Antikriegsroman aufgefasst, obwohl Remarque selber ihn als unpolitisch bezeichnet hat.
Von Wolkenkuckucksheimen und anderen Realitäten
Zu einem gewissen Jahrestag am morgigen 10. Dezember eine Glosse von Holdger Platta:
Vorsicht! Wer die folgenden Sätze für einen Text aus dem Wolkenkuckucksheim hält, könnte sich irren und sollte auch die Sätze nach diesen folgenden Sätzen noch hören. Vielleicht wird er verblüfft sein. Oder auch nicht.
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Jeder Mensch hat ein Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit. Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die Gesundheit und Wohlbefinden gewährleistet. Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit. Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben teilzunehmen. Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die Grundrechte voll verwirklicht werden können.
Soll man diesen Sätzen nun doch noch ein „Amen“ anfügen? Denn mehr als „frommer“ Wunsch, mehr als „Sonntagspredigt“, scheint das alles ja nicht zu sein. Oder?
Nun, ich habe hier aus einem Text zitiert, auf den sich am 10. Dezember 1948 über fünfzig Nationen der damaligen Staatenwelt geeinigt haben. Sechs Sätze aus einem Text, dem sich heute 171 Staaten auf dieser Welt -“ angeblich - verpflichtet sehen. Es handelt sich um Auszüge aus der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, wie sie vor rund sechzig Jahren von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York einstimmig verabschiedet worden ist. Und die Welt ist eine Scheibe?
Den meisten Leserinnen und Lesern dieser Zeilen muß ich diese Erklärung wohl nicht erklären. Ihnen muß ich nicht erklären, daß die Welt nach wie vor meilenweit davon entfernt ist, die eigene „Sonntagspredigt“, die eigene Sammlung „frommer Wünsche“, in Handeln und soziale Realität ungesetzt zu haben. Das gilt auch für die Bundesrepublik, die seit 1973 Mitglied der Vereinten Nationen ist. Und dennoch sind auch diese Sätze Realität: geschriebene Realität, wenn auch nicht realisierte geschriebene Realität.
„Gleich an Würde“ leben Millionen von Menschen in der Bundesrepublik nicht. Von „sozialer Sicherheit“ kann für Millionen Menschen in der Bundesrepublik keine Rede sein. Von einem „Recht auf Arbeit“, von „freier Berufswahl“ und „Schutz vor Arbeitslosigkeit“ ebensowenig. „Lebenshaltung, die Gesundheit und Wohlbefinden gewährleistet“, ist für Millionen von Menschen in der Bundesrepublik ein Wunschtraum, sonst nichts, ebenfalls die uneingeschränkte „Teilnahme am kulturellen Leben“ sowie eine „soziale Ordnung“, in welcher deren „Grundrechte voll verwirklicht werden können“. Die reale Verfassung der Bundesrepublik ist meilenweit entfernt von der geschriebenen Verfassung, wie sie sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1948 auf ihre Fahnen geschrieben hat. Kurz:
Für Millionen von Menschen in der Bundesrepublik sind diese edlen Sätze tatsächlich nur „Wolkenkuckucksheim“, nicht aber das Haus, in dem sie tatsächlich leben und wohnen können. Dieses Wolkenkuckucksheim ist lediglich das komfortable Haus für die Begüterten in unserer Gesellschaft. Für die anderen aber -“ für die Arbeitslosen und Niedriglöhner, für Millionen Rentner und Millionen Kinder -“ bietet die Bundesrepublik des Jahres 2008 diese Heimstatt nicht. Gemessen an der Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1948 leben Millionen von Menschen in der Bundesrepublik 2008 sozusagen „unter freiem Himmel“. Man könnte es auch drastischer formulieren und treffender: obdachlos!
In einem kann die Aufgabe einer Demokratie nicht bestehen: in der Aufgabe der Demokratie. Die Aufgabe einer Demokratie kann nur in einem bestehen: in ihrer Realisierung. Das gilt nicht nur auf dem Papier, das gilt auch für ihre sozialen Versprechungen. Alles andere wäre nur eine Demokratie, an der bereits der Kuckuck klebt: bereits gepfändet und nicht mehr unser Eigentum! Diese Art von Demokratie wäre also tatsächlich nur noch eines: ein Wolkenkuckucksheim. Ein Wolkenkuckucksheim als Realität.
Vorsicht! Wer die folgenden Sätze für einen Text aus dem Wolkenkuckucksheim hält, könnte sich irren und sollte auch die Sätze nach diesen folgenden Sätzen noch hören. Vielleicht wird er verblüfft sein. Oder auch nicht.
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Jeder Mensch hat ein Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit. Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die Gesundheit und Wohlbefinden gewährleistet. Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit. Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben teilzunehmen. Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die Grundrechte voll verwirklicht werden können.
Soll man diesen Sätzen nun doch noch ein „Amen“ anfügen? Denn mehr als „frommer“ Wunsch, mehr als „Sonntagspredigt“, scheint das alles ja nicht zu sein. Oder?
Nun, ich habe hier aus einem Text zitiert, auf den sich am 10. Dezember 1948 über fünfzig Nationen der damaligen Staatenwelt geeinigt haben. Sechs Sätze aus einem Text, dem sich heute 171 Staaten auf dieser Welt -“ angeblich - verpflichtet sehen. Es handelt sich um Auszüge aus der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, wie sie vor rund sechzig Jahren von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York einstimmig verabschiedet worden ist. Und die Welt ist eine Scheibe?
Den meisten Leserinnen und Lesern dieser Zeilen muß ich diese Erklärung wohl nicht erklären. Ihnen muß ich nicht erklären, daß die Welt nach wie vor meilenweit davon entfernt ist, die eigene „Sonntagspredigt“, die eigene Sammlung „frommer Wünsche“, in Handeln und soziale Realität ungesetzt zu haben. Das gilt auch für die Bundesrepublik, die seit 1973 Mitglied der Vereinten Nationen ist. Und dennoch sind auch diese Sätze Realität: geschriebene Realität, wenn auch nicht realisierte geschriebene Realität.
„Gleich an Würde“ leben Millionen von Menschen in der Bundesrepublik nicht. Von „sozialer Sicherheit“ kann für Millionen Menschen in der Bundesrepublik keine Rede sein. Von einem „Recht auf Arbeit“, von „freier Berufswahl“ und „Schutz vor Arbeitslosigkeit“ ebensowenig. „Lebenshaltung, die Gesundheit und Wohlbefinden gewährleistet“, ist für Millionen von Menschen in der Bundesrepublik ein Wunschtraum, sonst nichts, ebenfalls die uneingeschränkte „Teilnahme am kulturellen Leben“ sowie eine „soziale Ordnung“, in welcher deren „Grundrechte voll verwirklicht werden können“. Die reale Verfassung der Bundesrepublik ist meilenweit entfernt von der geschriebenen Verfassung, wie sie sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1948 auf ihre Fahnen geschrieben hat. Kurz:
Für Millionen von Menschen in der Bundesrepublik sind diese edlen Sätze tatsächlich nur „Wolkenkuckucksheim“, nicht aber das Haus, in dem sie tatsächlich leben und wohnen können. Dieses Wolkenkuckucksheim ist lediglich das komfortable Haus für die Begüterten in unserer Gesellschaft. Für die anderen aber -“ für die Arbeitslosen und Niedriglöhner, für Millionen Rentner und Millionen Kinder -“ bietet die Bundesrepublik des Jahres 2008 diese Heimstatt nicht. Gemessen an der Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1948 leben Millionen von Menschen in der Bundesrepublik 2008 sozusagen „unter freiem Himmel“. Man könnte es auch drastischer formulieren und treffender: obdachlos!
In einem kann die Aufgabe einer Demokratie nicht bestehen: in der Aufgabe der Demokratie. Die Aufgabe einer Demokratie kann nur in einem bestehen: in ihrer Realisierung. Das gilt nicht nur auf dem Papier, das gilt auch für ihre sozialen Versprechungen. Alles andere wäre nur eine Demokratie, an der bereits der Kuckuck klebt: bereits gepfändet und nicht mehr unser Eigentum! Diese Art von Demokratie wäre also tatsächlich nur noch eines: ein Wolkenkuckucksheim. Ein Wolkenkuckucksheim als Realität.