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Stammheimer Schauprozess wird fortgesetzt

Zur Zeit findet in Stuttgart-Stammheim ein - leider nicht nur von bürgerlichen Massenmedien - weitgehend unbeachteter Prozess gegen 5 Linke statt. Ihnen wird gemäß dem Paragraphen 129b die Mitgliedschaft in einer verbotenen ausländischen Organisation -“ konkret der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) -“ vorgeworfen. Der Prozess reiht sich in den "Kampf gegen den internationalen Terrorismus" ein, ein Schlagwort, mit dem heutezutage beliebige - vor allem jedoch fortschrittliche und revolutionäre oppositionelle Bewegungen mit einem Bannfluch belegt werden können. Wie auch immer man im einzelnen zur Programatik und politischen Praxis der DHKP-C stehen mag, bleibt festzustellen, daß hier offensichtlich ein Prozeß stattfindet, der durchaus als "Testlauf" in der Anwendung des "Terrorismusparagrafen" 129b mit im Falle einer Verurteilung weitreichenden Konsequenzen für migrantische, vor allem revolutionäre Organisationen und internationalistische Arbeit gesehen werden kann. Der bisherige Verlauf der Verhandlungen spricht Bände. Seit dem 28. Juli 2008 läuft die Anhörung des rechtskräftig wegen MIT-Arbeit verurteilten Hauptbelastungszeugen Hüseyin Hiram.
Die Anklage basiert bisher allein auf der Aussage des ehemaligen deutsch-türkischen Doppelagenten Hüseyin Hiram, dem ein Gutachter schwere psychische Störungen attestierte und der vor Gericht immer wieder behauptet, sich nicht genau erinnern zu können. Außer an den Waffendeal, den beschreibt er dezidiert -“ wenn auch in verschiedenen Varianten.

Auch in der zweiten Vernehmungswoche beschimpfte Hiram mehrfach die Angeklagten und verwickelte sich permanent in Widersprüche. Außerdem bestritt er vehement seine Tätigkeit für den türkischen Geheimdienst MIT sowie den Verfassungsschutz (VS) Rheinland-Pfalz. Letzteres wurde in einem anderen Verfahren von der Staatsschutzbehörde indes bestätigt.

Am Mittwoch setzte Hiram dann seine Selbstdemontage fort: Er erfände gerne Geschichten und stünde gern im Mittelpunkt, gab er zum besten. Außerdem sähe er sich in seinen Erzählungen gern im Zusammenhang mit wichtigen Persönlichkeiten. Dann outete er sich auch noch als Agent des CIA und des israelischen Geheimdienstes Mossad.

Das Gericht legte ihm als Beweismittel für seine MIT-Tätigkeit eine Reihe von Handy-Kurzmitteilungen vor, in denen er sich mit einem Mann namens Tuncay ausgetauscht hatte. Laut des Hamburger Strafverteidigers Heinz-Jürgen Schneider ist davon auszugehen, daß es sich dabei um einen Führungsoffizier des MIT handelt. Hiram hingegen behauptete, Tuncay sei sein älterer Bruder. Aufforderungen von Tuncay per SMS wie "Verlange von ihnen, daß sie dir eine Pistole geben", erschienen selbst dem Gericht als Kommunikation unter Brüdern seltsam. ("junge Welt", 08.08.2008)
Das "Komitee gegen die Paragrafen 129" beurteilt daher den Prozeß als Farce, "die an Absurdität und Lächerlichkeit nur schwer zu überbieten ist" und stellt die berechtigte Frage, wie "dieser Prozess der Wahrheitsfindung dienen soll, wenn der Hauptbelastungszeuge psychisch krank, stark medikasiert und voreingenommen ist und seine Antworten durch die Art und Weise der Fragen des Senates schon vorgegeben werden."
Trotz aller offenkundigen Falschaussagen geht die Bundesanwaltschaft davon aus, dass ausgerechnet seine Aussagen bezüglich des angeblich geplanten Waffenschmuggels glaubwürdig seien. Dass die Angaben eines solchen Gewährsmannes überhaupt zur Verhaftung der Angeklagten führen konnten, ist grotesk genug. Dass auf dieser Grundlage nun seit über 18 Monaten Haftbefehle aufrechterhalten werden, zeigt, dass es den Behörden um die Schaffung eines Präzedenzfalles geht. Mit der DHKP-C wird erstmals eine im Ausland aktive linke Bewegung als "ausländische terroristische Vereinigung" verfolgt. Damit wäre der Verfolgung internationaler Befreiungsbewegungen Tür und Tor geöffnet. ("Rote Hilfe", 10.0.2008)
Darüber hinaus werden vom "Komitee gegen die Paragrafen 129" fortgesetzte Menschenrechtsverletzungen, insbesondere hinsichtlich der Isolationshaft festgestellt:
Der Gefangene Mustafa Atalay, der zwei Wochen vor seiner Verhaftung am 15. November 2006 in der Rehaklinik von Bad Bevensen eine Herzoperation über sich ergehen lassen musste, bei der ihm Bypässe gelegt worden waren, befindet sich seitdem in Isolationshaft. Die durch die Operation geöffneten Herzgefäße sind aufgrund der Haftbedingungen wieder verstopft. Statt einer notwendigen zweiten Operation zur Öffnung der Gefäße wurden ihm lediglich Stands gelegt, die keine dauerhafte Lösung darstellen.

Drei unabhängige GutachterInnen haben beim Gefangenen Ilhan Demirtas eine Psychose diagnostiziert. Ein vom Gericht beauftragter Arzt jedoch unterstellt dem Gefangenen Demirtas, dass er seine Leiden nur simuliere, um bessere Haftbedingungen zu erhalten.

Die drei weiteren Gefangenen -“ Ahmet Düzgün Yüksel, Hasan Subasi und Devrim Güler - befinden sich weiterhin in Isolationshaft, welche bekanntlich international als Folter geächtet ist.
Menschenrechtsverletzungen finden offenbar nicht nur in Guantanamo statt. Die dortigen Zustände - jahrelang verschwiegen, verharmlost und abgestritten - werden medial oftmals als "Begleiterscheinung des Kampfes gegen den Terror" verharmlost, die in Deutschland eher undenkbar seien. Dabei sind die Stammheimer Verfahren sind nicht losgelöst von der Geschichte der Repression in Deutschland zu sehen. Sie stehen vielmehr in deren Tradition, vom Verbot der KPD 1956 über die Repression gegen die Gegner der Wiederbewaffnung über die RAF Prozesse in Stammheim bis hin zu den rechtswidrigen Hausdurchsuchungen bei G8 Gegnern im vergangenen Jahr im Vorfeld des G8 Gipfels in Heiligendamm oder auch dem "mg Verfahren". Sie werden aktuell flankiert von der Verschärfung des bayerischen Versammlungsrechtes und der geplanten Verschärfung des Versammlungs- und Polizeigesetzes in Baden- Württemberg.

Der Öffentlichkeit wird die Prozessbeobachtung durch einen Besuch der Verhandlungen zwar formal gestattet, jedoch mit Einlaßkontrollen, Erfassung der Personalien usw. derart vergällt, daß nicht nur der Eindruck entsteht, daß derartiges nicht erwünscht ist. Bei den kommenden Prozesstagen am 15.09., 17.09., 22.09. und am 24.09. besteht die Möglichkeit, sich trotzdem selbst ein Bild zu machen. Für weitere Informationen, auch zu bisherigen Prozessberichten empfiehlt sich die Seite des "Komitee gegen die Paragrafen 129".

Veranstaltung gegen den Afghanistankrieg

Seit Februar 2002 herrscht in Afghanistan der Kriegszustand. Begründet wurde der militärische Überfall auf das Land mit dem, nach den Anschlägen des 11. September ausgerufenen, "Krieg gegen den Terrorismus". Nach dem relativ schnellen militärischen Sieg der US - geführten Truppen gegen die Taliban konnte zwar eine vom Westen abhängige Marionettenregierung eingesetzt werden und vorgeblich der Aufbau ziviler und wirtschaftlicher Infrastruktur begonnen werden, der Widerstand gegen das Besatzerregime verschwand jedoch nie vollständig von der Bildfläche und verstärkte sich in den vergangenen Jahren zunehmends. Offenkundig stehen die Verlautbarungen der Besatzer, den Afghanen und Afghaninnen Frieden, Freiheit und Demokratie gebracht zu haben in einem krassen Widerspruch zu der alltäglichen Lebenspraxis der Menschen vor Ort.

Die Bundeswehr, als Teil der internationalen Koalition, die Afghanistan besetzt hält, spielt nicht nur kräftemäßig eine besondere Rolle. Seitens der politischen Eliten und der bürgerlichen Presse wird immer wieder der friedensstiftende Charakter des Einsatzes betont, da sich die Bundeswehr vor allem um zivil - militärische Aufbauprogramme kümmern würde. Dass die Bundeswehr, insbesondere durch die Operationen des KSK (Kommando Spezialkräfte) und durch die Unterstützung durch "Aufklärungs-"tornados unmittelbar in Kampfhandlungen eingebunden ist, wird zumeist gänzlich verschwiegen. Auch die Anforderungen durch die verbündeten Streitkräfte, in Übereinstimmung mit weiten Teilen des politischen Establishments der BRD und den Interessen des deutsch Kapitals, zielen darauf ab, die Bundeswehr quantitativ und qualitativ enger in die Kampfhandlungen einzubinden. Am 20. September steht nun die Verlängerung des Afghanistanmandates durch den Bundestag an, und zu diesem Datum mobilisieren KriegsgegnerInnen zu zwei zentralen Demonstrationen in Berlin und Stuttgart. Um die Aktivitäten gegen die Kriegshandlungen in Afghanistan inhaltlich zu begleiten, hat die Initiative Sozialproteste eine Veranstaltung mit Jürgen Wagner (IMI Informationsstelle für Militarisierung) organisiert.

Die Veranstaltung thematisiert neben einem kurzen Abriss der Geschichte Afghanistans folgende Fragen: Welche Interessen der beteiligten Staaten führten zum Ausbruch des Krieges, welche Rolle spielte Deutschland und welche Bedeutung hat die "Verteidigung der Sicherheit Deutschlands am Hindukusch" im Zuge der Transformation der Bundeswehr in eine international einsetzbare Interventionsarmee? Wie stellt sich die aktuelle Situation in Afghanistan dar, welche militärischen Strategien und Modelle werden erprobt und angewandt? Wie lässt sich die permanente Besatzung Afghanistans als Teil der allgemeinen Militarisierung verstehen?


Diese und andere Fragen sollen in der Veranstaltung zum Afghanistankrieg mit Jürgen Wagner von der Informationsstelle Militarisierung (IMI) am 16. September um 19:00 Uhr im Subversiv erörtert werden.

Die Veranstaltung wird organisiert von der Initiative Sozialproteste Stuttgart, von der auch der obige Text stammt.
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