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Die bayerische Polizei, dein Freund und Einbrecher

"San des d'Bullen?" - Diese Frage wird ab heute in Bayern weniger gestellt werden. Grund ist nicht etwa die uneingeschränkte Durchsetzung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Vielmehr ist heute das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz in Kraft getreten und man bekommt derlei Besuche gar nicht mehr mit. Bei luzi-m.org ist ein längerer Beitrag erschienen, der die möglichen Folgen sehr eindringlich darstellt.

"Durch die Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 ..." - Gesetzesentwürfe, die so beginnen, können eigentlich nur herbe Einschränkungen von Freiheitsrechten nach sich ziehen. Genau so beginnt der inzwischen per Änderungsantrag noch verschärfte (.pdf) und am 3. Juli beschlossene Entwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG, .pdf). Die zeitgleich beschlossene Änderung des Verfassungsschutzgesetzes (.pdf) formuliert direkt: "Die präventive Wohnraumüberwachung ist ein wichtiges und unverzichtbares Instrument zur Gefahrenabwehr." Beide Gesetze treten morgen, am 1. August 2008 in Kraft.

Damit werden der bayerischen Polizei ab August präventive Rasterfahndung, verdeckte Haus- und "Online"-durchsuchungen sowie die elektronische Kennzeichenkontrolle ermöglicht - und dies erschreckend einfach.

Das folgende Beispiel stellt eine fiktive Situation dar. Natürlich wird sich nicht alles in echten Fällen so abspielen und natürlich klingt es überzogen. Rechtslage und -praxis aber zeigen, dass es nicht viel braucht, damit die Polizei die neu gewonnenen Ermittlungsmöglichkeiten auch "niederschwellig" einsetzen können. (...)

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cronjob