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Sind "Zielvereinbarungen" Hintergrund für Sanktionen gegen Hartz IV Empfänger?

Immer wieder wundern sich Betroffene wie BeraterInnen über nicht angemessene Sanktionen, Abweisung von Anträgen und Anordnung von Massnahmen und 1-Euro-Jobs, die nun mal gar nicht den Bedürfnissen und Notwendigkeiten der Betroffenen entsprechen. Nun kommt Licht ins Dunkle: offensichtlich liegt die Ursache darin, dass „auf Teufel komm-™ raus“ bestimmte Quoten zu erfüllen sind, die in einer geheimen Zielvorgabe der ARGE festgelegt sind. Vor allem soll eine Senkung der Gesamtausgaben erreicht werden, obwohl die Zahl der Hartz IV -“ Abhängigen kontinuierlich steigt.

Grundlage ist der § 48 des Hartz IV -“ Gesetzes SGB II, wonach das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Bundesarbeitsagentur entsprechende Sparvereinbarungen abschließt. Für das Jahr 2008 geschah das mit dem SGB II -“ Planungsbrief 2008 vom 17. Sept. 2007, worin eine bundesweite Einsparung der Leistungen zum Lebensunterhalt um 8 % (ACHT!) anzustreben ist, und das bei steigender Zahl Hartz IV -“ Abhängiger.

Um das zu realisieren, setzt die Bundesagentur alles daran, auf kommunaler Ebene entsprechende lokale Zielvereinbarungen durchzusetzen.



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